Brinkmann, Johann Heinrich

männlich 1731 - 1754  (22 Jahre)


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  • Name Brinkmann, Johann Heinrich   [1, 2, 3, 4
    Geboren 11 Nov 1731  Bruchhof Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Gastwirt im Weghaus 
    Gestorben 1754  Langenstruk Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I51241  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 15 Jul 2020 

    Vater Brinkmann, Johann Ernst,   geb. geschätzt 1700, Bruchhof Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F18898  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Meyer, Sophie Maria,   geb. 1724, Beulshausen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 22 Nov 1802, Langenstruk / 72 J. Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 78 Jahre) 
    Verheiratet 1758  Brunsen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
     1. Brinkmann, Johann Jürgen,   geb. 21 Nov 1759, Langenstruk Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 26 Okt 1760, Langenstruk / 3/4 J 2 Mon. Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 0 Jahre)
     2. Brinkmann, Johann Jacob,   geb. 7 Okt 1761, Langenstruk Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 26 Apr 1767, Langenstruk / 5 1/2 J. Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 5 Jahre)
     3. Brinkmann, Maria Eleonore,   geb. 10 Febr 1765, Langenstruk Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     4. Brinkmann, Johann Carl,   geb. 3 Mrz 1767, Langenstruk Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 2 Febr 1771, Langenstruk Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 3 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 15 Jul 2020 
    Familien-Kennung F18899  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Ehestiftungen Amt Greene Band 10 Seite 286
      Ehestiftung vor dem Amte Greene am 28.10.1758 zwischen Johann Heinrich Brinkmann, Sohn des Ackermanns Johann Heinrich Brinkmann, Bruchhof und Sophie Maria Meier, Witwe des Johann Andreas Metge, Brunsen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam, den von ihrem + Mann nachgelassenen Großkothof auf 18 Jahre, dann Leibzucht. Der Bräutigam verschreibt der Braut 200 Taler, die er erworben und von väterlichem Gute 100 Taler, 1 Pferd und Aussteuer.

    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      4 Alt 6 Nr. 1018 Amt Greene: Auszüge aus der Akte
      Acta fürstliche Cammer im Besitz des Weghaus zwischen Ammensen und Brunsen,
      Veräußerungen desselben, dazu impetrirte erbende zinsherrl. Erbenzinsbriefes Consens pp
      betreffend zwischen 1773 und 1801
      147 Greene, den 15ten April 1773
      Des Krügers Johann Heinrich Brinckmann in Brunsen untherthänige Anzeige von der mit dem Krüger Heinrich Rungen entrirten Kaufhandlung über das Weghaus an der Ammenser Straße
      Hochfürstliche Braunschweigische Lüneburgische Hochverordnete Herren Cammer-Praesident, Geheime-Räthe,
      Geheime-Cammer und Cammer-Räthe
      Hochwohl und Wohlgeboren, Gnädige, Hochgeneigte und Hochzuehrende Herren!
      Ehrwürdige Excellence Hochwohl und Wohlgeboren wollen gnädig zu vergönnen gerufen, dass Hochdenen selben Forderung unterthänig vortragen dürfe, wie ich mit dem Krüger Heinrich Rungen über das von ihm vor etwa 3 Jahren gerichtlich vormalige Weibckensche Weghaus an der Ammenser Straße mich in eine Kaufhandlung eingelassen habe.
      Ermeldeter Runge hat vor einiger Zeit die Herrschaftliche Mühle zu Scharfoldendorf in Pacht genommen und wird solches bevorstehende Johannis antreten.
      Wie nun dessen beständige Gegenwart bey dem gepachteten Mühlen warten demnächst erforderlich seyn möget, so ist derselbe gewillt, mir das bisher in Besitz gehabte Weghaus käuflich zu überlassen.
      Ob ich nun gleich mit demselben in Ansehnung des Kauf-Pretii bereits auf 800 Taler einig geworden, so habe ich solches jedoch zu forderst Ehrwürdige Excellence Hochwohl und Wohlgeboren untertänig anzeigen und Hochdero selben gnädige Einwilligung, weil Fürstliche Cammer davon jährliche 20 Taler-Zins erhält, erbitten sollen.
      Da dieses Wegehaus eine solche Lage hat, dass das neu angelegte Weggeld nicht füglich anderer Orte als daselbst erhoben werden kann, so hoffe und bitte ich zuzüglich unterthänig, das Ehrwürdige Excellencs Hochwohl und Wohlgeboren mir der versiegelte Kauf gnädig genehmiget wird, auch die Erhebung der Weggelder anzuvertrauen, auch den dasiegen Zöllen in Pacht zu lassen geruhen mögen.
      Der ich in aller Unterthänigkeit verharre.
      Ehrwürdige Excellence Hochwol und Wolgeboren unterthäniger Knecht Johann Heinrich Brinckmann, Krüger, Großköter, Kleinköter und Brinksitzer in Brunsen Amte Greene
      Suppl. Den 23 ten Martii 1773 conc I. G. Brockell
      pro taxa
      Denen Hochwohl und Wohlgeboren Hochfürst. Braunschw. Lüneburg.
      Hochverordanten Herren Cammer-Praesidenti,
      Geheimen-Räthen, Geheimen-Cammer- und Cammer-Räthen,
      Meinen gnädigen und Hochgeneigten Herren in Braunschweig. Frey
      Denen Hochwohl- und Wohlgebohrenen Hochfürstl. Lüneb. Hochvererdeten Herren Cammer-Praesidenten, Geheimen ?Rähten, Geheimen Cammer und Cammer-Rähten, meinen gnädgen und Hochgeneigten Herrn Frey in Braunschweig
      Prs. Amt Grene, den 25.4.1773
      Dieses wird dem Fürstl. Amte Greene zu dem Ende hiermit communicirt, um nebst dessen nebst ??.
      16. April 1773
      Greene, den 27. May 1773
      Amte Greene Bericht ad supplication des Krügers Brinckmann in Brunsen um Bestätigung der zwischen ihm und dem Krüger Rungen errichteten Kaufhandlung über das Weghaus am Ammenser Wege
      Hochfürstliche Braunschweigische Lüneburgische Hochverordnete Herren Cammer-Praesident, Geheime-Räthe,
      Geheime-Cammer und Cammer-Räthe
      Hochwohl und Wohlgeboren, Gnädige, Hochgeneigte und Hochzuehrende Herren!
      Ehrwürdige Excellence, Hochwohl und Wohlgeboren ruhet in gnädigen und Hochgeneigten Andenken, das im Jahre 1770 das vormalige Weibckensche Weghaus an der Ammenser Straße subhastiret und von dem Glasmacher Runge aus Holtzen für
      718 Taler erstanden sey.
      Es hat derselbe seit dieser Zeit die Wirtschaft darin getrieben, findet aber für sich zuträglicher ein anderes Metier zu ergreifen und die Herrschaftliche Mühle zu Scharfoldendorf in Pacht zu nehmen.
      Er wird diese Mühlen-Pacht seiner Angabe nach nächstbevorstehenden Johannis antreten und ist demnach gewillt dem Krüger Johann Heinrich Brinckmann zu Brunsen die acquirirte Wirtschaft für 800 Thaler wiederum käuflich zu überlassen.
      Dieser suchet also in dem bey Fürstlicher Cammer eingereichten und cum Decuto gratiosissimo uns zugefertigten Memorial
      Ehrwürdige Excellence, Hochwohl und Wohlgeboren gnädige und Hochgeneigte Concession zu diesem Kauf zu erhalten und da Hochdieselben mittelst obengeführten gnädigen Befehls vom 16ten mens: praet uns aufgetragen, von denen bey diesem Kauf sich etwa findenden Bedenklichkeiten Bericht zu erstatten, so haben wir hierdurch und flichtmäßig anzeigen sollen, dass sich darin keine von Erheblichkeit finden.
      Indessen wurden sowohl der vormalige Käufer Runge als der itzige Acquirente Brinckmann, da es Erbenzinskrug ist, die bestimmten Abzugs-Gelder zu erlegen haben.
      Letzterer ist als ein bemittelter Mann bekannt und wird die auf 20 Thaler gesetzte jährliche Erbenzinse ohne Mengel entrichten, auch da er des Schreibens einiger Maßen erfahren, die Rezeptur des Weggeldes übernehmen können, wenn ihm solche von Fürstlicher Cammer wird anvertraut werden.
      Da wegen dieses Punktes bey dem neuen Einnahmen alle Sicherheit anzutreffen ist und das Weggeld nicht füglich an einem andern Orte aufgenommen worden kann, so schmeichelt er sich mit der Hoffnung, dass ihm die Erhebung desselben nicht entstehen werde.
      Was übrigens die Zollpacht anlanget , so bitte ich den Amtmann erbötig, ihm solche gleichfalls ferner zu lassen, wenn er sich erklärt, dafür so viel zu entrichten, als ein anderer künftighin bieten wird.
      Auf das hierbei wieder eingefügte supplicat haben wir dieses alles untertänig gehorsahmst einberichten sollen und verharren mit vollkommener Ehrerbietung
      Ehrwürdige Excellence, Hochwohl und Wohlgeboren untertänig und gehorsamste Diener Reichelt, A. Teichmüller
      Grene, den 18ten May 1773
      Denen Hochwohl und Wohlgeboren Hochfürst. Braunschw. Lüneburg.
      Hochverordanten Herren Cammer-Praesidenti,
      Geheimen-Räthen, Geheimen-Cammer- und Cammer-Räthen,
      Meinen gnädigen und Hochgeneigten Herren in Braunschweig. Frey
      Denen Hochwohl- und Wohlgebohrenen Hochfürstl. Lüneb. Hochvererdeten Herren Cammer-Praesidenten, Geheimen ?Rähten, Geheimen Cammer und Cammer-Rähten, meinen gnädgen und Hochgeneigten Herrn in Braunschweig
      Pr. Amt Grene, d. 30ten May 1773
      Da in Fürstlicher Cammer vorgekommen, dass zwischen dem vormaligen Eigenthümer des Weghauses Weibgen und dem gegenwärtigen Besitzer Rungen ein Prozess entstanden und ersteren bis nach Auftrag der Sache der weitere Aufenthalt in diesem Hause
      Pr. Amt Grene, d. 30ten May 1773
      Amte Greene Bericht, denvon dem Krüger Brinckmann gemachten Erbenzinßherrschaftl. Consens zu acquisition des Weghauses betreffend, ex officio
      Hochfürstliche Braunschweigische Lüneburgische Hochverordnete Herren Cammer-Praesident, Geheime-Räthe,
      Geheime-Cammer und Cammer-Räthe
      Hochwohl und Wohlgeboren, Gnädige, Hochgeneigte und Hochzuehrende Herren!
      Ehrwürdige Excellence Hochwohl und Wohlgeborene haben mittelst das hierbei wieder angefügte Descreti vom 28ten m. pr: uns gnädig und Hochgeneigt aufzuerlegen geruhet, noch untertänig gehorsahmst anzuzeigen, ob der von dem vormaligen Wirth Weibcken zum Weghause gegen den itzigen Besitzer desselben Rungen geführte Prozess völlig geendigt, und zu Ertheilung des Erbenzinßherrlichen Consenses weiter kein Hinderniß vorhanden sey.
      Wir entledigen uns der Befolgung dieses gnädigen und Hochgeneigten Befehls also dadurch, wann Ehrwürdige Excellenze Hochwohl und Wohlgeboren wie angeboten eine Copie des von uns unterm 28ten Januar a. c. wegen des geendeten Weibckenschen Proceßes an Fürstlicher Cammer erstatteten Berichts darlegen, und wir nach unsern untertänigen Ermessen der Ertheilung des Erbenzinßherrlichen Consensus nichts weiter entgegen stehen möge, so sind Hochderoselben weiterer gnädigen Befehle wie untertänig gewärtig, ob den zwischen den Krügern Runge und Brinckmann verabredete Kauf gerichtlich geschlossen werden soll und verharren mit aller Ehrerbietung
      Ehrwürdige Excellence, Hochwohl und Wohlgeboren unterthänig und gehorsamste Diener Reichelt, C A. Teichmüller
      Grene, Juny 1773
      Denen Hochwohl- und Wohlgebohrenen Hochfürstl. Lüneb. Hochvererdeten Herren Cammer-Praesidenten, Geheimen ?Rähten, Geheimen Cammer und Cammer-Rähten, meinen gnädgen und Hochgeneigten Herrn in Braunschweig
      Copia
      Amte Greene Bericht des vormaligen Gastwirts Weibcken zum Weghause vor Fürstlicher Justiz-Kanzlei abgeurteilte Prozess-Sache betreffend:
      P. P.
      An Hochfürstliche Cammer
      in Braunschweig
      d. d. 28ten Januarii 1773
      Ehrwürdige Excellenze Hochwohl und Wohlgeborene haben wir in Conformitact Hochderoselben unterm 25ten Januar 1771 anhero erlassenen gnädigen und Hochgeneigten rescripti, auch darauf am 4ten Februar des Jahres erstatteten Amts-Bericht hierdurch ferner pflichtschuldig ist anzuzeigen, dass Fürstliche Justiz-Canzlei die unterm 26ten Junii 1770 eingesandten Acten des Krügers Weibcken Debit-Wasen betreffend, mittelst Rescripti gratiosissimi vom 21ten Dec. A praet. zum ferneren rechtlichen Verfahren zu remittieren geruhet habe.
      Der Äppelante, welcher durch 3. conforme Urtheile zu Räumung des Weghauses schuldig erkannt worden, ist bereits ab- und nach Naensen gezogen, mithin befindet sich Käufer Runge nunmehr in dessen rechtlichen Besitz.
      Das Liquidations-Geschäft zwischen Weibcken und seinen Gläubigern werden wir baldmöglichst zur Endschaft zu bringen bemühet seyn und Fürstliche Cammer kann wegen des von dem Oberamtmann Probst liquidirten Weggeldes und des Erbenzinses auch der Zollpacht ad 448 Thaler nicht gefährdet worden, wie denn der Oberamtmann laut Quittung vom
      24ten April 1770 hierauf bereits 350 Thaler von den Kaufgeldern gehoben hat.
      Zu Berichtigung der ganzen Kaufsumme ad 718 Thaler hat der Krüger und Weggelds Einnahmen Runge annoch 150 Thaler zu erlegen, welche er zu zahlen bereit ist, so bald ihm der Kaufbrief wird behändiget werden.
      Ehe und bevor aber die Ausfertigung davon geschehen kann, ist Käufer an Fürstliche Cammer von uns verwiesen, um wegen das zu leistenden Betrag des Briefes auch anderer praestandorum weitere Befehle zu erwarten.
      Den wir mit aller Seneration verharren.
      In fidem Copia C. A. Teichmüller
      Greene, den 6ten Februar 1801
      Hochfürstliche Braunschweigische Lüneburgische Hochverordnete Herren Cammer-Praesident, Geheime-Räthe,
      Geheime-Cammer und Cammer-Räthe
      Hochwohl und Wohlgeboren, Gnädige, Hochgeneigte und Hochzuehrende Herren!
      Der Gastwirth Johann Ernst August Metge bittet als nunmehriger Besitzer des Weghauses an der Braunschweigischer Chaussee zwischen Ammensen und Brunsen, im Fürstlichen Amte Greene, untertänig, dass ihm über die Annahme des gedachten Weghauses, von Hochfürstlicher Kammer ein Erbenzins-Brief gnädig ausgefertigt und zugestellt werden möge.
      Ehrwürdige Excellence Hochwohl und Wohlgeboren wollen gnädig erlauben, dass hoch Denenselben ich hierdurch untertänig vortragen darf, wie mir in vergangenem Jahre das allhier an der Braunschweigischen Chaussee zwischen Ammensen und Brunsen, im Fürstlichen Amt Greene belegenen so genannte Weghaus meiner Großmutter der Witwe Brinckmann übergeben worden, nachdem ich von meiner Kindheit an beständig bei ihr gewesen und derselben besonders in der Führung der Wirtschaft und in Besorgung der Aufnahme des Zoll und Weggeldes bei ihrem hohen Alter alle möglichen Dienste geleistet habe. Wenn ich mich nun also als wirklicher Eigenthümer dieses genannten Weghauses nennen kann, dasselbe aber auch an hochfürstlicher Kammer Erbenzinspflichtig ist, so erachte ich es daher für meine Pflicht, die Annahme desselben Ehrwürdige Excellence Hochwohl und Wohlgeborenen untertänig anzuzeigen, und dabei zugleich in Devotion zu bitten, dass mir als nunmehriger Besitzer des mehrgedachten Weghauses ein Erbenzinsbrief von Hochfürstlicher Kammer gnädig ausgefertigt und zugestellt werden möge.
      Der ich in tiefer Submission lebenslang beharre.
      Ehrwürdige Excellence Hochwohl und Wohlgeboren untertäniger Knecht Johann Ernst August Metge, Gastwirt
      Weghaus im Fürstl. Amt Greene, den 13ten Januar 1801 ac. Lohmann
      Excellence und denen Hochwohl und Wohlgeborene Hochfürstl. Braunschweig. Lüneburg. Herren Geheimen Rath und Kammer Präsident, Kammer Direktor vive Kammer Direktor, Geheimen Kammer und Kammer-Räte
      Meinen gnädigen und Hochgebietenden Herren untertänig Braunschweig frei.
      Anlage
      Nr. 93 praef. den bei Februar 1801
      Gastwirth Johann Ernst Metge, um Ertheilung eines Erbenzinsbriefes, über das nunmehr in Besitz habende Weghaus an der
      zwischen Ammensen und Brunsen belegende Chaussee.
      Das Fürstliche Amt Greene wird die am Rande bemerkte Anlage hierbey zugefertiget, um bey deren Teilsendung darüber zu bereichten.
      Dekretiert in Fürstlicher Cammer
      Braunschweig, den 16ten Februar 1801
      den 2. Merz mit Anlage auf die Post bes.
      425 Greene, den 22ten April 1801
      Hochfürstliche Braunschweigische Lüneburgische Herren, Geheimer Rat und Cammer Praesident, Cammer Director, Vice Cammer Director, Geheimer Cammer und Cammer Räthe!
      Hochwohl und Wohlgebore Herren, Gnädiger und Hochgebietende Herren.
      Amt Greene untertänig gehorsamst das Gesuch des Gastwirths Metge um Erteilung eines Erbenzinsbriefes über das nunmehr in Besitz habende Weghaus an der zwischen Ammensen und Brunsen belegenen Chaussee.
      Der verstorbene Krüger Johann Heinrich Brinkmann hat mit Fürstlicher Cammer Consens vom 11. Junii 1773 das Weghaus an der zwischen Ammensen und Brunsen belegenen Chaussee von dem Besitzer des selben Krüger Johann Heinrich Runge für 800 Thaler gekauft und es sind von dem Käufer und Verkäufer die Landemien Gelder mit 30 Thaler 15 gl der Fürstlichen Cammer in dem Amts Greenischen Geldregister De Johannis 1772 bis Johannis 1773 Sub Capite III tie Pag. 189 zur Einnahme berechnet, dass aber dem Krüger Brinckmann ein Erbenzinsbrief über die Akquisition des Weghauses erteilet sey, findet sich nicht. Dieser Krüger Johann Heinrich Brinckmann ist nun vor mehreren Jahren mit Hinterlassung einer Witwe und Tochter verstorben. Die Brinckmannsche Tochter ist nach ihres Vaters Tode an den Gastwirt Metgen zum Numpfenturm (Dörsfeld) Amt Wispenstein verheiratet, ist aber bereits gleichfalls mit Hinterlassung einiger Töchter verstorben. Nach Ausweisung der abschriftlich angegebenen Eheteilung vom 23ten Junii 1787 ist diese Brinckmannsche Tochter vom väterlichen Erbteil mit
      400 Thaler abgefunden. Die Witwe Brinckmann hat nach dieses ihres 2ten Ehemanns Tode die Wirthschaft auf dem Weghause und Rezeptur des Weggeldes mit Hilfe des jetzigen Supplikanten Johann Ernst August Metge, welcher ihres verstorbenen ältesten Sohnes erster Ehe Sohn und also ihr Enkel ist, fortgesetzt. Weil die Witwe Brinckmann aber alt und schwach ist, so hat selbige diesem ihrem Enkel zur Vergeltung der ihr von seiner frühen Jugend an zuleisteten Dienste, auf nach Maasgabe der abschriftlich angebogenen Ehestiftung vom 30ten May 1800 die Withschaft und das Weghaus übertragen und abgetreten, und deshalb bittet derselbe in dem uns mittelst Decreti vom 16ten Februar und praeh, den 3ten März a: c: zum Bericht zugefertigten wieder angebogenen Memoriale um gnädige Ertheilung eines Erbenzinsbriefes über dieses angenommene Weghaus, wogegen wir auf Amtswegen nichts zu erinnern finden, da der Supplicant sich bisher sehr rechtlich und ordentlich so wohl in Anrechnung der Wirtschaft als Rezeptur des Weggeldes betragen hat. Der jährliche an Fürstliche Cammer von diesem Weghause zu erlegende Erbenzins beträglich 20 Thaler.
      Ehrwürdige Excellenze Hochwohl und Wohlgeboren höhere Ermessen geben wir das Supplikanten Gesuch untertänig gehorsamst anheim und beharren in schuldigen Respekt.
      Ehrwürdige Excellenze, Hochwohl und Wohlgeboren Unterthänig-gehorsamste Diener
      Amt Greene, den 12ten April 1801 Reichelt, C. A. Teichmüller
      Copia
      Zu wissen sey hiermit, dass heute unten gesetzlichen Dato vor hiesigen Fürstlichen Amte in Gegenwart Endes bemeldeter Zeugen zwischen dem Ehr und Achtbaren Junggesellen Georg August Metge, seel. Jobst Heinrich Metge, vormaligen Gastwith zum Dörsfelde ehelichen Sohn als Bräutigam an einem und der auch Ehr und Achtbaren Jungfer Marie Eleonore Brinckmann, seel. Johann Heinrich Brinckmann gewesener Gastwirth auf dem Weghause eheliche Tochter als Braut am andern Theile mit Bewilligung beyderseits Verlobter nächster Angehörige eine christliche Ehe verabredet und geschlossen worden.
      Beide Theile pp
      So viel hiernächst die Zeitlichen Güter betrifft, so bringet die Braut ihrem Bräutigam zum Brautschatz zu 400 Thaler, welche Dieselbe als ihr väterliches Erbteil vor ihren Halbgeschwistern voraus besitzet, überdem erhält sie was ihre Halbschwester Johann Christian Hettling zu Salzderhelden Ehefrau laut Ehestiftung vor dem Amt Greene den 8ten May 1773 bereits empfangen hat, als 500 Thaler an Gelde, ein Pferd oder 30 Thaler, eine Kuh oder 8 Thaler, 2 Vaselschweine, 2 Malter Rocken auf dem Felde, Bette, Ehrenkleid, Schränke, Kissen, Kasten ihres Standes gemäß, welches alles sie von ihrer Mutter und ihrem Bruder Johann Ernst Metge auf dem Brunser Kruge, sogleich erhält, daneben auf die Hochzeit ein Rind, 1 Faselschwein,
      2 Malter Rocken, 1 Malter Weitzen, 2 Faß Bier.
      Daneben verschreibt der Bräutigam seiner Braut in remunerationem Dotic den von seinem seel. Vater nachgelassenen Erbkrug zum Dörsfelde nebst einer zu Förste befindliche Erbgroßköterei mit allen dazugehörigen Ländereyen, Wiesen, Gärten, Vieh, Ackergeschirr und Hausgeräthe von welchen sämtlichen Gütern seine einzige Schwester des Fürstlichen Abtey Gärtners Schaller Ehefrau zu Gandersheim, ihre nötige Abfindung bereits erhalten hat.
      Der Braut Mutter behält zu ihrer freyen Disposition das Weghaus, welches sie noch itzt bewohnet, auf ihre Lebenszeit vor, nach ihrem Ableben aber fällt solches ihren sämtlichen 4 Kindern, oder deren Erben, wie auch ihr übriger Nachlass, er bestehe worin er wohl gemeinschaftlich zu und wird alles unter ihnen gleich geteilt.
      Wenn aus beider jetzt Verlobten künftiger Ehe Leibes-Erben erfolgen, so haben diese auf den Fall, dass die Braut vor ihrer Mutter verstürbe, an der letzten Erbschaft ihren Anteil zu erwarten, bliebe aber diese Ehe unbeerbt, so kann der itzige Bräutigam an die Verlassenschaft seiner Schwiegermutter keinen Anspruch machen.
      Wegen der Sterbefälle pp
      Als Zeugen sind hierbei zugegen gewesen an Seiten des Bräutigams Johann Ernst Meyer aus Beulshausen und Johann Arend Christian Scholle aus Einbeck, daneben an Seiten der Braut Johann Ernst Metge vom Brunser Kruge und Johann Christian Hettling von Salzderhelden.
      Und nachdem pp C so viel der Braut Dotem betrifft.
      So geschehen Amt Greene den 23sten Junii 1787
      In fidem Copia
      Copia

      Zu wissen sey hiermit dass unten gesetzten Dato vor hiesigen Fürstlichen Amte in Gegenwart Endes bemeldeter Zeugen zwischen den ehr und arbeitsamen Junggesellen und Gastwirts Johann Ernst Metge, weil. Johann Heinrich Metge Krügers zu Sebexen eheleiblichen Sohn als Bräutigam an einem und der auch Ehr und Tugendsame Jungfer Sophie Marie Boesen des Ackermanns Heinrich August Joachim Böhsen aus Erzhausen eheleiblichen Tochter als Braut am anderen Theile nachstehende pacta Dotalia und zwischen dem Bräutigam und seiner Großmutter der Witwe Brinckmann Erbender Schenkungsvertrag verabredet und geschlossen worden.
      Zuvörderst p p
      Hier nächst die zeitlichen Güter betreffend, erkläret der Bräutigam mit gegenwärtiger Vater Bruder der Gastwirt Johann Ernst Metge vom Brunser Kruge Namens und in Vollmacht seiner Mutter der Witwe Brinckmann zum Weghause wie gedachte Witwe Brinckmann ihrem Enkel dem Bräutigam, welcher von Jugend an bey derselben gewesen und die Wirtschaft versehen, das ihr zugehörigen Weghaus nebst Zubehörung und Wirtschaft, ingleichen die in der angebogenen Dato den Interessenten wörtlich vorgelesene Specification verzeichneten Mobilien, Hausgeräthe, Vieh, Instrumenta rustica Korn-Futter und Heu-Vorräthe geschenkt und übertragen habe, dergestalt, dass der Bräutigam die Haushaltung und Wirtschaft nächst instehende Michaelis antreten solle, das Weghaus und dessen Zubehörung, Wirtschaft, Mobilien, Hausgeräte, Vieh, Instrumenta rustica Korn-Futter und Heu-Vorräthe, soll der Bräutigam für 1500 Thaler, schreibe Eintausendfünfhundert Reichsthaler annehmen, dergestalt, dass derselbe solche 1500 Thaler mit seinen bereits verheirateten beyden leiblichen Schwestern in der Maaßen theilen, dass diese, das was sie bey ihrer Verheiratung von ihrer Großmutter der Witwe Brinckmann bereits erhalten mit in die Theilung bringen und also der Bräutigam von diesen vorgedachten 1500 Thaler soviel als seine Schwestern bereits bei ihrer Verheiratung bekommen, voraushaben, dass übrige aber mit seinen Schwestern gleich teilen solle.
      Zum Altteile reserviert sich des Bräutigams Großmutter Witwe Brinckmann lebenslänglich:
      1.) Zur Wohnung die kleine Stube gegen der Gaststube über, die freie Feuerung und Licht, auf die nötigen Kammern
      2.) Zu ihrem Unterhalte will selbige mit ihrem Enkel und dessen künftige Ehefrau an dem Tisch gehen, falls sie aber Ursache
      haben sollte, dieses nicht zu wollen, so soll ihr der Bräutigam jährlich 70 Taler, schreibe Siebenzig Reichsthaler zu ihrem
      Unterhalte reichen, übrigens ihr aber freie Reinigung, Wäsche und Aufwartung geben.
      So wie nun der Gastwirt Johann Ernst Metge für das, was derselbe Namens und in Vollmacht seiner Mutter der Witwe Brinckmann vorgetragen hatte, so nimmt auch der Bräutigam diese von seiner Großmutter gemachte Schenkung mit Dank an und verspricht derselbe, seiner Großmutter ferner wie bisher mit aller Liebe und Achtung zu begegnen, ihr auch das vorbehalte an Allzeit lebenslänglich unweigerlich zu reichen, ingleichen seinen Schwestern der Disposition der Schenkerin gemäß von den 1500 Thaler ihren Anteil, nach Abzug ihrer Verheiratung Empfangenen zu verabreichen
      Dieses von seiner Großmutter ihm übertragene Weghaus und dessen Zubehörung Recht und Gerechtigkeiten, ingleichen seinen zu Sebexen Chur braunschweigischen Amt Westerhof belegenen Lehnshof mit allen Zubehörungen Recht und Gerechtigkeiten, ferner dasjenige was ihm annoch vom väterlichen und mütterlichen Vermögen hier nächst durch Erbrecht oder Schenkung zufallen wird, verschreibe der Bräutigam seiner lieben Braut dergestalt, dass sie vorbeschriebene Güter mit ihm nutzen und gebrauchen sollte.
      Der Brautvater nimmt dieses Bräutigamsverschreibung Namens seiner Tochter, der Braut bestens an und verspricht dagegen seiner Tochter zum Brautschatz mitzugeben.
      1.) Seine Hundert Reichsthaler an Gelde
      2.) Einhundert Reichsthaler, so die Braut für sich erworben und
      3.) eine seinem Stande gemäße Aussteuer an Mobiliar, Betten, Linnen, Geräthe, Kleidungsstücke und einem Flachse wegen etwaigen Sterbefälle ist unter den Interessenten beliebt, dass nach beschriebenen Ehebette und wenn keine Kinder aus dieser angehenden Ehe erfolgen sollten, einer des anderen Erbe sein sollte.
      Als Zeugen waren bey dieser Handlung gegenwärtig an Teilen des Bräutigams Stiefvater Johann Andreas Brinckmann aus Sebexen und der Fuhrmann Johann Christian Hettling aus Salzderhelden, an Seiten der Braut aber der Herr ---? Schulze von Langenholzen, der Herr Amtsvogt Stirus von Gandersheim, der Herr Verwalter Lösche und der Oeconomie Schreiber Stirus.
      Nachdem nun vorstehende respektive Schenkungsvertrag und pacta Dotatia denen Interessenten nochmalen wörtlich vorgelesen, deren Inhalts von selbigen genehmiget und um die gerichtliche Konfirmation gebeten worden, Amtswegen auch dabey nichts zu erwidern gefunden, so werden sowohl der Schenkungsvertrag, als auch die Ehe pacten Satro tamen Seremissimi Aconjusris Terrii jure damit confirmiret.
      Urkundlich p p
      Greene den 30ten May 1800
      In fidem Copia
      Inhalt dieses Schreibens: Das Erbengut aus dem Vermögen des verstorbenen Brinckmann gehört der Witwe Brinckman und ihrerTochter Marie Eleonore Brinckmann * 10.2.1765. Die Tochter, die verstorben ist und eine verheiratete Metge war, soll nach der Ehestiftung vom 23.7.1787 abgefunden worden sein. Wäre das zugetroffen, so müsste das Erbenzinsgut der Witwe Brinckmann zu gefallen sein. Jene Ehestiftung besagt, dass die Tochter vom Vermögen ihres Vaters im Voraus 400 Taler bekommt. Diese Stelle erwähnt keine Abfindung. Die Witwe möchte das Erbenzinsgut allen ihren 4 Kindern aus 1. und 2. Ehe in gleichen Teilen zukommen lassen.
      Bei der Ehestiftung vom 30. May kommen folgende Bedenken vor:
      1.) die Tochter bekomme vom väterlichen Vermögen im Voraus 400 Taler. Diese Stelle deutet auf keine Abfindung hin.
      2.) Das Erbenzinsgut soll nun der Witwe zustehen, nach deren Tod aber ihren 4 Kindern, erster und zweiter Ehe, oder deren
      Erben zufallen. Wenn sonst keine Verträge vorhanden sind, gehört der Witwe Brinckmann nur die Hälfte, die andere
      Hälfte ihrer Tochter Marie Eleonore Brinckmann.
      Ferner kommen bei der Ehestiftung vom 30. May des Jahres folgende Bedenken vor.
      1. die Witwe Brinckmann ist nicht in Person erschienen, aber man müsste ersehen, ob mandatarius sich gehörig legitimiert
      habe
      2. Von dem Werte des Erbenzinsgutes participiren nur 3 Kinder, statt dass bei der früheren Ehestiftung 4 Kinder und deren Erben erwähnt wurden.
      Unter Bemerkung dieser Zweifel kann noch kein Erbenzinsbrief ausgestellt werden und es müssen noch andere Beweise eingereicht werden.
      425
      Apr. 1801
      An Fürstliches Amt Greene wegen dem Gastwirth Johann Ernst August Metge zu ertheiltenden Erbenzinsbriefes über das Weghaus zwischen Ammensen und Brunsen
      Braunschweig, den 11. May 1801
      Cessat.
      Anspruch
      behuf Ertheilung eines Erbenzinsbriefes für den Gastwirt Johann Ernst August Mettge über das zwischen Ammensen und Brunsen in der Chaussee belegenden Weghaus, welche nach eurem Berichte vom 12ten vor. Monat eher bedenklich ist, finden wir noch zu wissen, dass ob und was für Pertinentiren zu diesem Grundstücke gehören, welche von Fürstl. Cammer Erbenzinsweise releviren in dem Erbenzinsbriefes nach einer genauen Bestreitung zu inseviren seye würden oder ob das so genannte Weghaus allein der Gegenstand ausmachte ferner ob das so genannte Weghaus allein der Gegenstand ausmachte, ferner, ob die Krügerey und Wirtschaft eine annexum dieses Erbenzinsstückes sey und endlich in welcher Verbindung die Rezeptur des Wegegeld damit stehe.
      Da die in Fürstliche Cammer A--hier? Befindlichen Acten hierüber keine hinlängliche Auskunft geben, so erwarten wir die vollständige Mitteilung der annoch erforderlichen Nachrichten von auch und sind
      425
      Apr. 1801
      An Fürstliches Amt Greene wegen dem Gastwirth Johann Ernst August Mettge zu ertheiltenden Erbenzinsbriefes über das Weghaus zwischen Ammensen und Brunsen
      Braunschweig, den 11. Juni 1801
      Unsern bey dem mittelst Berichts vom 12ten April des Jahres gestehenden Antrage, dass dem Gastwirth Ernst August Metge über das ihm von der Witwe Brinckmann übertragene Weghaus zwischen Ammensen und Brunsen einen Erbenzinsbrief ertheilt werden möge, sind noch folgende Zweifel entstanden.
      Das genannte Erbenzinsgut gehört zu dem Vermögen des verstorbenen Brinckmann in Absicht, das dessen seine Witwe und Tochter Erbe würde sein. Nach neuem Berichte soll diese Tochter nach der Ehestiftung vom 23sten Juli 1787 mit 400 Thaler abgefunden seyn und wenn das richtig gewesen wäre, so würde die Witwe Brinckmann alleinige Besitzerin des Erbenzinsgutes geworden seyn. Jene Ehestiftung besagt aber:
      1.) die Tochter bekomme vom väterlichen Vermögen im Voraus 400 Thaler. Diese Stelle deutet auf keine Abfindung.
      2.) Das Erbenzinsgut soll nun ad dies vitac der Witwe zustehen, nach deren Tochter aber ihrer 4 Kinder oder deren Erben zufallen. Wenn sonst keine Verträge vorhanden sind, so gebührte der Witwe nur die Hälfte, welche demnächst auch ihre 4 Kinder erster und zweiter Ehe vererbt seyn würde, die andere Hälfte aber die Brinckmannsche Tochter.
      Ferner kommen bey der Ehestiftung vom 30. May vom Jahre nach folgende Bedenken vor.
      1. die Witwe Brinckmann ist nicht in Person erschienen, auch nicht zu ersehen, ob ihn mandatarius sich gehörig legitimiert
      habe
      2. Von dem Werthe des Erbenzinsgutes participiren nur 3 Kinder, statt dass die frühere Ehestiftung 4 Kinder deren Erben erwähnt. Wir erwarten nun jurer von auf eine Aufklärung dieser Zweifel und eine bestimmte Anzeige, dass das Erbenzinsgut
      auf eine zu recht beständige Art auf den Anfangst genannten Gastwirth Johann Ernst Metge gekommen sey und er in dessen
      Erfolg als Erbenzinsmann angenommen werden können.
      Übrigens sehen wir auch nach einer genauen Anzeige entgegen, ob und was für Pertinention zu diesem Erbenzinsgute
      gehören, welche dem Erbenzinsbriefe demnächst zu inserieren seyn worden auch ob die Krügerey und Wirtschaft ein
      annexum desselben sey.

    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Freigericht Naensen
      Am 4.9.1757 lässt sich setzen Sophie Maria Meier in Brunsen, Witwe des Johann Andreas Metge in 1 Morgen Erbland vor Brunsen belegen und den roten Köppen. Ferner in 1 Morgen Erbland auf der Heer Wiese belegen.
      Akte 4 Alt 6 Nr. 1018
      Krüger Johann Heinrich Brinckmann kauft 1773 das Wegehaus an der zwischen Ammensen und Brunsen belegenden Chaussee (Langenstruk)
      Anbauer Nr. 57 Wegehaus. An der Ammenser Heerstraße, so vor 30 Jahren von dem Krüger Wibken erbaut.
      Jetziger Besitzer ist der Krüger Johann Heinrich Brinkmann, welcher an Fürstlicher Kammer 24 Taler Erbenzins
      entrichtet. Der Garten ist 1 7/8 Morgen groß und von einem Stück Land, so ehedem bei den Struvenschen Hof in
      Stroit gehört. Von der Hofstelle gibt er an die Gemeinde 16 ggl.
      Hypothekenbücher Amt Greene Band 4 Seite 244
      Am 15.3.1776 leiht Halbspänner Ernst Jürgen Binnewies zum Ankauf von Pferden von der Witwe des Johann Heinrich Brinkmann zum Weghaus 20 Taler
      Haus- und Handelsbücher Amt Greene Band 4 Seite 4
      Am 29.10.1782 verschreibt Ackermann Johann Ernst Reinert auf 15 Jahre an Gastwirt Johann Heinrich Brinkmann zum Weghause 1 Morgen auf dem langen Strauche belegen für 1 Taler 12 mgl

    4. [S50] STA Wolfenbüttel.
      25.2.1768: Unfall bei Mühlenbeck KB Brunsen
      Johann Heinrich Himme, Hannoverscher Postknecht aus Einbeck, der den 23.2.1768 als einen Tag vor dem Bußtage, abends um 9 Uhr ist bei dem Mühlenbeckskruge mit Wagen und Pferde in den kleinen Bach gestürzet und von den Pferden zertreten wurde. Dieses Unglück war zwar auf dem Naenser Territorium geschehen, da hätten also die Briefe dahin gehört, aber weil die Leute aus dem Mühlenbecker Krug gleich bei dem ersten Lärm hingelaufen waren, um den Postknecht zu retten und ihn tot in ihren Krug genommen hatten, so ward er hier in Brunsen begraben und von dem Postmeister Fahlbusch ad Everbek? bei dem er gedient, die Beisetzungskosten bezahlt.