Bode, Johann <u>Wilhelm</u>

Bode, Johann Wilhelm

männlich 1664 - 1749  (85 Jahre)

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  • Name Bode, Johann Wilhelm  [1
    Geboren 20 Jan 1664  Göttingen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation seit 1690 Pastor in Naensen (1707-1749) 
    Gestorben 14 Jun 1749  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I44952  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 28 Dez 2020 

    Vater Bode, Johannes,   geb. 1630, Angerstein bei Göttingen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 30 Okt 1670, Göttingen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 40 Jahre) 
    Mutter Rösener, Margerethe,   geb. 17 Apr 1634, Göttingen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F16362  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Möhle, Dorothea Elisabeth,   geb. 27 Apr 1673, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 5 Aug 1738, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 65 Jahre) 
    Verheiratet 24 Nov 1690  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
     1. Bode, Johann Christian Wilhelm,   geb. 8 Okt 1691, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    +2. Bode, Arnold Konrad,   geb. 16 Jan 1695, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 29 Jul 1752, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 57 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 22 Apr 2020 
    Familien-Kennung F16361  Familienblatt  |  Familientafel

  • Fotos
    Grundriss Pfarrhaus Naensen Nr. 50 oberes Stockwerk
    Grundriss Pfarrhaus Naensen Nr. 50 oberes Stockwerk
    Pfarrhausbau in Naensen 1710. Hier der Grundriss oberes Stockwerk für das Pfarrhaus in Naensen Nr. 50
    Grundriss Pfarrhaus Naensen Nr. 50 untereres Stockwerk
    Grundriss Pfarrhaus Naensen Nr. 50 untereres Stockwerk
    Pfarrhausbau in Naensen 1710. Hier der Grundriss unteres Stockwerk für das Pfarrhaus in Naensen Nr. 50
    Grundriss Pfarrhaus Naensen Nr. 50
    Grundriss Pfarrhaus Naensen Nr. 50
    Pfarrhausbau in Naensen 1710. Hier der Grundriss weiteres Stockwerk für das Pfarrhaus in Naensen Nr. 50
    Pfarrhaus in Naensen
    Pfarrhaus in Naensen
    Das Pfarrhaus in Naensen wurde 1710 gebaut. Es hat die Inschrift Her las deine Augen offen stehen über dis Haus Tag und Nacht. Jesus wird bewachen. 1710
    Pfarrhaus in Naensen Nr. 50
    Pfarrhaus in Naensen Nr. 50
    Das Pfarrhaus in Naensen wurde 1710 gebaut. Es hat die Inschrift Her las deine Augen offen stehen über dis Haus Tag und Nacht. Jesus wird bewachen. 1710

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      StA Wolfenbüttel Akte: 8 Alt Greene Nr. 5 Pfarrhausbau zu Naensen
      betr. 1699-1725: darin mehrere Grundrisse des Pfarrhauses zu Naensen
      Ehr Pastor Bode suchet den Bau seines Pfarrhauses in Naanßen, dabey der Abriß und übriges Num: 7
      Pfarr-Haus-baues in Nahnsen betreffen
      Fürstliche Braunschweigsche Lüneburgsche Hochwürdige Zu Wohlgebohrne Hoch Edle Veste und Hochgelehrte
      Hoch betrauete Consistorial und Kirchen Rähte Hochgebietende Hoch zu Ehrende Herrn
      Denen selben können wir arme Untertanen zu Naentzen klagend vorzutragen keinen Umbgang nehmen, Waßgestalt wir das hiesige Pfarrgebäude eine geraume Zeit her allein in Bau und Besserungen erhalten, ohn dass die eingepfarrete zu Ammensen, woselbst unser Pastor alle Sonntage prediget, uns im geringsten zu Hilfe kommen, verwendend ihnen gebührte die Pfarre allein zu erhalten. Wenn aber im ganzen Lande üblich, dass ein jeglich Kirchspiel mit gesamten Kräften das Pfarrgebäude nebst allen Zugehörigen, Scheunen und Ställen erhalten müssen, auch Zuwissen einem Hause, welches viel erfordert und einer Scheune gar keiner gleich hat, als können wir zu solchen unbilligen Vorschriften, ohne unsern großen Nachteil nicht länger stille schweigen, bevorab, da das Pfarrhaus sehr alt und die Länge nicht mehr wird stehen können, da denn ein neues zu bauen uns allein unmöglich fallen würde, wann wir dann auch vor einem Jahre Hoch nötig zu sein erachtet, dass zwei neuere Eiserne Ofen in die Pfarre mussten angeschafft werden, weil der Pastor weder aufs seiher Stücke noch in der Wohnstube für rauche sich länger Bergen konnte und von selbiger Bezahlung noch acht Taler zwölf Groschen rückständig, so wegen sie sich auch solches Geld zu zuschießen, da wir doch albereits Sechzehn Taler 24 ggl. bar bezahlten. Gelanget also an unser Hochgebietende Herrn Consistorial und Kirchen Räthe unser flehentliches Bitten. Die Selben wollen belieben denen Einwohnern zu Ammensen ernstlich zu befehlen, dass sie solches Rückständige Geld vor die Ofen bezahlen und hinführe uns in allen nach Proportion in Erhaltung der Pfarrgebäude zu Hälfte kommen müssen. Wir getrösten uns Hochgeneigter Willfahrunge und verharren unser Hoch zu Ehrenden Herrn. Supplicatum Naentzen, den 20ten Februar anno 1699
      Demütige Knechte und Einwohner zu Naentzen Amt Grena
      Deren Hoch Würdigen Wolgebohren Hoch Edlen Vest und Hoch gelahrten Hoch betrauete Fürstl. Braunscheigiche Lüneburgsche Consistorial und Kirchen Räthe Unsere Hoch gebietende Hoch Zu Ehrende Herrn
      Greena 22 Februar 1699 unterthänigst Wolfenbüttel, Die Gemeinde zu Naentzen, Die Gemeinde zu Ammensen
      Dass die Ammenser mit sollen die Pfarrgebäude zu Naentzen unterhalten
      Nr. 37 Es hat der Amtmann zu Greena die Filialigten zu Ziehung des dritten strengst was zur Unterhaltung solcher Pfarrgebäude und darin erfordernde Notwendigkeit erfordert, wird jedesmahl anzuhalten Deer: in Conpit Wolfenbüttel, den 22. Februar 1699 Christian Specht
      Hochfürstliche Braunschweigscher Lüneburgscher Hochverordneter Herr Direktor, wie auch Consistorial und Kirchen Rähte
      Wolgebohrner, Hoch Ehrwürdiger Hoch Edle Veste und Hochgelehrte Hochgeehrte Herrn
      Edle Wolgebohren Excelente Hochfürstl. Hochfol. Vest und Hochgeborene Herrl. geruhen Hochgeneiget, denen selben gehorsamste vortragen zulassen, was maßen die Nahenische und unsere, die Ammenschen Gemeine im Amt Greena sich von altersher also vereinbart und verglichen, dass die so dem Pastor zu Nahnsen die Scheuren, jene aber das Pfarrhaus, weil der Pastor daselbst im Dorfe wohnet, Bau und Besserung halten wollten. Nachdem nun aber der Pastor zu Nahnsen 2 doppelte Eiserne Ofen und alle mahl 2 übereinander setzen lassen, um nun dieses den Nahnsers verglichener Maßen allein zu bezahlen zuviel dünkelt und wir ihnen hierin zu Hülfe zu kommen, in Güte uns dazu nicht gestehen können. So haben die Nahnser uns dieser wegen bey dem Amtmann zu Greena belanget, welcher uns dann sofort so viel als die Nahnser von uns zu Behurt Bezahlung der 4 eisern Ofen protendiren, von unser eingebrachten monatlichen Contribution abgezogen, und also haben wir nicht noch ferner durch Execution in Schaden kommen ohne Verzug wieder Volmachen müssen. Wenn dann wir hierdurch, Salvo Fn honore judicia li, zum Höchsten gravieret worden, dass wir wieder den vorher erwähnten Vergleich zu diesen eisern Ofens und also zu Bau und Besserung des Pfarrhauses mit Contribuiren müssen, dar zu verschiedentlich durch Execution angestrenget und endlich gar, wie vorgedacht solche Gelder zur Ungebühr von unserer eingebrachten Contribution weggenommen worden. Als bitten wir gehorsamst, sie geruhen Hochgeneiget zu verordnen, damit uns diese zur Ungebühr abgezwungene Gelder cum refusione expensarum und aller exemtions Höstera restituieret wurden mögten, welcher rechtlichen Anordnung wir uns gehorsamst getrösten und verbleiben Edel wol: Wolgeboren Excell. Hoch Edl. Vest- und Hochgel. Herrl.
      Gehorste sämtliche Unthertanen der Dorfschaft Amßen im Amt Greena Gehorsamst B. S.
      Auch pratendiret unser Schuldiener Johann Bock von einem Kothhofe, da von fast alle Länderey wüste und Öde lieget, von etzlichen Jahren her, nicht allein so viel Korn, als von andere Kothhöfen prastiret wird, pratendiret, sondern will sich auch zueigenen, dass, wenn einer bey uns begraben wird, die Glocken Läuten und seine Gebühr dafür haben will, wann dann wir Unterthanen von Menschen an dem Keufer einer dem andern zu gefallen gethan, weil man doch Ausgaben genug sind, die Glocken um sonnst geleutet. 2) weil die bey dem Kothhofe zumeist gehörige Länderey wüste und vorlieget und gedl. Johann Bock von dem Haus liege, so in der Hütte dieses Kothhofes wohnet, für seine Kinder, was ihm gebühret nicht allein gereichet wird, sondern bereits Fetigkeit angelobet, dass weil er von solch Ehrwol Consition nicht einmohlen gesetzet, dass er von diesen wüst Kothhofe einst kein Korn fordern wollen 3) wir unsern ged En Schuldiener von jeder Hausstette eine 3te Mettze mehr, als sonsten geschehen jetzt an Korn und dabey von jedem Hofe ein E. gereichet wird, es mögen davon Kinder zur Schule gehen oder nicht, als bitten wir gehorsamst, sie geruhen zu Hochgeneigter Erwegung diesen in Rechten zu Erkennung, und aus zusprechen das mehr geml. Unser Schuldiener Johann Bock zu dieser prestechion und Anmaßung ganz nicht befuget und wir bey alten Herkommen zu manuteniren seyn, wofür wir dann verbleiben at supra
      Es hat der Amtmann zu Greena auf diese künftig wieder mit zurück zusenden Suppt 10 was es vor eine Bewandtnis mit dem zwischen der Nahnischen und Ammensenschen Gemeine Vorderen getroffenen und attigirten Vergleich auch Bezahlung der eisernen Ofen im Pfarrhaus für eine Bewandtnis habe. So viel aber die in dem L. S. wiederum des Schulmeister Bock enthaltene Klage betrifft hat der Reperinrendes und Amtmann daselbst Zugleich zu fernen Verordnung anherne förderligst zuberichten. Decr. m. Conpst. Wolfenbüttel den 22. März 1699 Christian Specht
      Dem Wolgebohrenen, Hoch Ehrwürdigen, Hoch Edlen, Veste umd Hochgeborenen Hochfürstl. Braunschweigschen Lüneburgschen Hochverordneten Herrn Directori, wie auch Consistorial- und Kirchenrähten, unseren Hochverehrten Herrn
      G, den 22. März 1699 gehorsamst
      Naensen, den 7. September 1708
      Hoch Ehrwürdige Hoch Edle Veste Hoch und Wollgelehrte Hoch zu Ehrende Herren und Gönner
      Es ist M Herren vorhin bekannt, weß Gestalt es im Hoch Fürstl. Konsistorium hiesigen Höchstes nöhtiges Opfer bat durch dieselbe zu es Befordern und den Anschlag davon Hohes gedachtem Consistorio einzusenden, Befehl ergehen lassen. Wir auch aber bisher vergeblich darauf gehoffet, von doch in hier kargen? alten baufälligen Gebäuden unnützlich länger Subsistieren kann, sondern wegen ich keine Früchte auf den Boden, da worauf niemand ohne Lebensgefahr gehen kann, darf Stätte dann daher dieselbe mit meinen merklichen Schaden so fort von den schever? verkauften Vorderung fromb den Boden dazu misty? muss, so habe ich hierdurch meine Hoch zu Ehrende Herren dienstlich ersuchen wollen dieselbe der --? einmal einen Anfang zu machen Hochgeneigt geruhen möchten, damit letzter stehende Herbst das nöhtige Bauholz vor December, Materialien den Winter hindurch können herbey geschafft, damit aufs Frühjahr der Bau, desto eher können geendet werden, wie ich auch ein geneigtes anderorts versehen, so versichern hingegen beständig zu seyn meiner Hoch zu Ehrenden Herren und geneigten Gönnern. Naensen, den 6ten September 1708 Gebet von Diensten ergebenster Diener Bode, Pastor
      Denen Höchsterwürdigen Hoch Edlen Veste Edel Hoch- und Wollgelehrten Fürstl. Braunschw. Lüneburgischer Superintendent und Amtmann zu Grena meinen Hoch zu Ehrenden Herren und geneigte Gönner Grena
      Wohlehrwürdiger Hochachtbarer und wollgelehrter Insonders Hochgeehrter Herr
      Was der Herr Pastor innigstes als den pacato per literia an uns gelangen lassen, solches haben wir aus dem Schreiben in mehreren wahrgenommen. Mögen aber demselben nicht vorhalten, dass von dem Hoch Fürstl. Confistorio uns nicht das Geringste von der Beforderung des verlangten Pfarrhausbaues zu Naenßen zu standen kommen, sonst wie die Besichtigung vor einer Untersuchung und Anstalt zu machen nicht gesäumet hätten, wanernhero? ohne Befehl hoch ermeldtens Confistoris, der so Sache ins Vorek krichten, was nach seinem guten Verstande nicht Vordanken wird, sonst seyend wir jedes Mal als Vorrat dazu. Jener tut das sehr leid, dass derselbe solche queretry führen und dessen Bericht nach so gefährlich wohnen muss. Wir möchten gerne es geändert sehen, haben dieses Jahr frl. anderall hinwisden wisten lasten wollen und beharren alstets.
      1708 Demnach dem H. Superintendent Fabern und Amt geschickt
      Actum Naensen, den 2. Januar 1709
      Es erschien dato Johann Heinrich Schmidt, der Häusling aus hiesigem Anslewen Hause, auf der Pfarre zu Naanßen, klaget wie seine Frau den Abend vorher aus dem Kruge wollen eine Kanne Bier holen, sey Zacharias Nienstädt so ein Kerl der fast in allen Lastern einen Babstum hat so im Kruge gesessen und in Gegenwart anilerer Männer zu ihr gesagt, sie hätte von Hurerei den Husten bekommen, denn im Anslewen Hause täten, sei nichts als Huren. Wie nun dieses eins rede deren sich nicht nur der Häusling sondern vielmehr Domino Donnas an zuziehen, so solle mein Herr Superintendent zu dreister Überlegung Anschein ob nicht dieser Kerl entered? bzw. er geredet Bestrafung Cod an Aufstehung, dass anderen zum merklich excempel von den Criteren zur Satisfait ran nebst ihrem Bußliges und dessen gescholtenen Erl. müssen abgestraftet von zu öffentl. Kirchenbußen erzeugen werden. Bode, Pastor
      An Hl. Pastor Boden
      Nachdem mir für kommen, wie sich einige Amtsuntertanen für Naensen oder Ammensen als Mhhl. dieselbe ihrer exceshe und in Sonderheit der Schlägerei halber von der Kanzel gestrafft solche ihn als ihren Seel. Sagen für einen Tyrannen zublamieren und aus Juristen unterstehen sollen, nun habe ich an solcher Untugend und bößlichen Unternehmen ein großes Missfallen, damit aber solche nicht beym weltlichen Gerichte ungestraft bleiben und frey durchgehen mögen, so geschehe MffH aus liebe zur Justiz mir dieses übertretenes namhaft zumachen, sollen dieselbe so angesehen werden, dass anderen Exempel daran nehmen, dies aber sich hinführen bessern können erwarte demnach willfähriger Andacht und beharre übrigens
      Unsere freundlichen Dienste auch Willfahrung zuvor, Ehrwürdiger und Wolgelehrter auch Achtbarer, günstiger und gute Freunde
      Nachdem der General-Superintendent zu Gandersheim, Ehr Christian Heinrich Kehm, einen Zuschlag von denen Amtszimmerleuten, wegen eines neuen Pfarrhausbaues zu Naensen eingesandt und wir dann darauf verwilliget, dass 100 Taler von denen Kirchenmitteln dazugenommen, das übrige aber von denen beyden Interoshirten Gemeinen aufgebracht werden solle. So habt ihr solches in die wege zu richten, den Bau anfangen zulassen und dass mit denen Kosten rechtlich umgegangen, alles in Rechnung richtig gefahret, und dem Fürstl. Consistorio eingesandt werden möge zu verordnen, dessen versehen wir uns und seyed Euch zu freundlichen Diensten auch Willfahrung geneiget. Geben Wolfenbüttel den 10. Juli 1709
      Fürstl. Braunschweig- Lüneburgsche Verordierte Direktor, Konsistorial-Kirchenräte Ernst Moritz
      Denen Ehrwürdigen und Wolgelehrten, auch Achtbaren, unseren gönstigen und guten Freunden, Ehre Mag: Ludolph Fabern, Superintendent zu Greena und Hermann Andreas Kumme, Amtmann daselbst
      Grena, den 24. August 1709 Grena
      Hochfol Braunschweigsche Lüneburgsche Hochverordnete Herren Direktor Consistorial und Kircheräte
      Vollgeborene Hochehr Hochgestellte Vest und Hochgelehrte Hoch zuehrenden Herren
      Als uns per Mandatum pro 10. Juli a. c. Datierung 21. August e. a. alhprasietiret über den, unsern neuen Pfarrhausbaues und absonderlich, dass mit denen Baukosten rathlich umgegangen werde, die Aufsicht und Inspection zuhaben, und nach Vollsicherten Bau, die Baurechnung dem Erw. Consistiorio einzusenden committiret, in zwischen aber weder insolchem Mandato erwähnter Anschlag noch Abriß dieses Baues uns communiciret werden. Sehr bey Erw. Wollgeborene Excell. Hochwol und Hochgeborene Herrl. gehorsamst ersuchen sollen, so deren Anschlag und Abriß, wonach wir diesen neuen Pfarrhausbau anzustellen und einzurichten haben, und Hochgeneigt zu erteilen in deren Erwartung wir jederzeit beharren.
      Greene, den 26. August 1709
      Erw. Hoch Wollgeborene Excell. Hochtrl. und Herren
      Extract Schreibens vom 22ten May so von Herrn General-Superintendent zu Gandersheim an Herrn Pastor Boden zu Nantzen abgelassen worden.
      Das Hl. Amtmann Kumme das Original oder Copie des Confistorialrescripts wegen Erbauung der Naenßer Pfarre haben will, worauf hier Antwort dienet, dass das jenige was ich in dieser Sache an den Herrn Superintendent geschrieben, die Copia, das Reseripts sey, welches aus meiner Relation geschrieben, ich trage zwar kein sonderlich Bedenken, das Original zu senden allein es gereicht zum projuditz und wird man mich ja für keines bedingend achtes. Das ich an den Ehw. Super: auf Consistorial Befehl ordre ergehen lassen wollte, wenn ich?s nicht für mich hätte. Kurz von der Sache zu schreiben: entweder der Hl. Amtmann Krummet den Pfarrbau nötig oder nicht, erkennet er demselben nicht nötig, so hat er nicht pflichtmäßig getan, dass er demselben wie Dato auf der Kirchen vihitation geredet worden, nicht wieder sprochen; achtet er demselben nötig, je was hat er sich für die bauren zu fürchten. Es muss der Hl. Super. Die Sache ausmachen, schickt den Anschlag nicht ein, weis ich wohl, was ich tun will. Summa es ist mit den Predigerstand verloren, wenn es Gotteswille wehre, möchte ich von solchen Korrupten Zustand woll befreyet seyn p. p. Der Herr Superintendent Faber hat, sondern bringt wieder mit sich genommen und copey davon zugeben, versprochen, so noch nicht erfolget.
      Specisication was ich zu Naensen in das neue Pfarrhaus an Schlösserarbeit gemacht habe 1710
      Erstlich auf 7 Rahmen die Beschläge gemacht a, 1 Th. 12 ggl facit 9 Th. 12 ggr.
      Ein neues Schloss vorne an der Haustür gemacht für 1 Th. 24 ggr.
      Und 2 Paar neue Borks Hörner Hespen gemacht, a, 18 ggr. facit 1 Th
      Ein neues Schloss und ein Paar Hespen dazu gemacht zusammen, für 2 Th.
      Noch ein neues Schloss an der anderer Stubentür und die Hespen dazu gemacht für 2 Th
      132 Windeisen gemacht, a, Stücke, 1 ggr. 4 Pf. facit 5 Th 18 ggr.
      Noch ein neues Schloss an der Hinteren Haustür gemacht, für 1 Th. 24 ggr.
      Nach 2 neue Stubenklinken gemacht, a, 18 ggr. facit 1 Th .
      Und 2 neue Schubregell gemacht, für 12 ggr.
      Noch ein altes Kellerschloss ausgebessert und einen neuen Schlüssel dazu gemacht zusammen für 6 ggr.
      Noch an 2 Eisern Ofen die Schrauben gemacht, für 1 Th. 18 ggr.
      Noch ein neues Schloss und ein Paar Hespen dazu eben an die Tür gemacht, für 32 ggr.
      Noch ein neues Schloss an die kleine Stubentür, für 30 ggr.
      Noch ein neuen Schubregel gemacht, für 6 ggr.
      Noch zwei neue Hofhacken eben an die alten Türen gemacht, für 3 ggr.
      Und einen neuen Dreikorn und einen neuen Minehacken auf an dieselben Kammertüren gemacht, für 3 ggr.
      Noch ein Paar neue Hespen gemacht, für 18 ggr
      Summa: 28 Th 26 ggr.
      Darauf empfangen 1 Malter Roggen, a, 18 ggr. fac: 3 Thaler, 1 Schwein für 3 Thaler 6 ggr, 1 Himten Rübe Stamen, für 1 Thaler, 1 Himten Weizen, für 29 ggr, an Gelder empfangen 15 Thaler 12 ggr.
      Summa: 23 Thaler 6 ggr. bleibe + Roß 5 Thaler 20 ggr.
      Sent: den 9ten Februar 1712
      Specificatio
      Was nach folgende der Einwohner zu Nantzen und Ammensen restiren als
      Hanß Heinrich Bremer 35 Thaler 2 ggr, Hanß Schnellen 20 Thaler 30 ggr, Ernst Winkelvoß 8 Thaler, Hanß Heinrich Binnewieß 2 Thaler 20 ggr. 2 Pf, Luddeke Appen 2 Thaler , Thiele Schwarthen 3 Thaler 35 ggr, Andreas Müller 1 Thaler 21 ggr. 4 Pf, Hanß Binnewieß 3 Thaler, Andreas Marqwort 27 ggr, Claus Schlimmen 20 Thaler 31 ggr, Hanß Jürgen Gesen 3 Thaler 35 ggr, Ernst Winkelvoß 1 Thaler 30 ggr. zusammen Summa 104 Thaler 15 ggr. 6 Pf.
      Extrahirt, den 6ten Februar 1712 Boden
      Specificatio
      Derer Restantry, welche zu den Neuen Pfarrhause noch zu zahlen Schulden seyen als Hanß Börries 3 Thaler, Jürgen Stromeyer 1 Thaler, Hanß Brinkmann 3 Thaler, Lüddeke Appen 2 Thaler, Hermann Stromeyer 3 Thaler 12 ggr, Jürgen Gesen 2 Thaler,
      Heinrich Metgen 1 Thaler, Heinrich Geritz 4 Thaler, Andreas Steinhoff 2 Thaler, Henning Boeker 3 Thaler, Andreas Müller 3 Thaler, Jürgen Schlimmen 4 Thaler, Hanß Heinrich Bremer 4 Thaler, Ernst Probst 3 Thaler, Hanß Heinrich Binnewieß 2 Thaler, Andreas Marqwort 6 Thaler, Heinrich Brinkmann 3 Thaler, Hanß Binnewieß 6 Thaler, Thiele Schwarthen 4 Thaler
      Jürgen Steinhoff 4 Thaler, Brinkmann Hoppen 5 Thaler, zusammen Summa ohne die Häuslinge 68 Thaler 12 ggr.
      Hoch Edler sonders Hoch zu Ehrender Herr Amtmann
      Dieselbe durch dieses zu incommodiren Veranlasset mich die unumgängliche Noht, erwogen die rückständigen Baugeldern von Ammensen auch auf ihre vielfältige Befehle noch nicht erfolgtet, was ich bisher eingenommen bestehet in 316 Thaler, die Ausgabe aber bishierher beläuft sich über 400 Thaler, welchen Vorschuss ich von der Erl. Glasmeisterin gegen Lieferung von Habern und anderen Korns nicht ohne meinen merklichen Standen intecipirt, die Weisung habe wegen einiger Punkten heute nicht schließen können, will sie aber künftigen Mittwochen Gltz? bey ihrer Überkunft zum freyen Gerichte Extradieren: Gehet Donnensond? Mein dienstlich Seiten zu Hl. Amtmann dieselbe rückständige Debitores zu ihrer empflicht? Exekutive den zu halten. Hochgeneigt gewichen möchte, sie welcher sicheren Hoffnung ich unter empfehlung Göttl. Gnaden von Verharren meines Hoch zu Ehrwürdigen Herrn Amtmanns
      Naansen, den 25ten Oktober 1710 Gebet von Dienste ergebenster Diener Joh. Wilh.Bode, Pastor
      An Monsieur
      Monsieur Kumme Baulift de Son Alt: Srme Maged le Due de Braunschweigsche Lüneburgsche tresesumblement a Grene
      Actum Greene, den 21.10.
      Hat sich der Amtmann Andreas Kumme und der Superintendent Ludolph Fabern nach Amts erheben und folgenden Bauanschlag verfertigt
      322 Fuß Grundholz Eichenholz Stück 12, 1403 Fuß Stenderholz Eichenholz 31 Blöcke a 16 Fuß lang 15 Blöcke 11 Fuß lang
      520 Fuß Bandholz Eichenholz 11 Blöcke a 10 Fuß lang, 966 Fuß Ziegelholz Eichenholz 8 Blöcke a 5 Fuß lang
      3211 Fuß Dannenholz, 24 Stück 40 per Balken 8 Wald Fuhder, 24 Stück 40 per Spehren 4 Wald Fuhder, 12 Stück 8 per Hahnbänder, 1 ½ Wald Fuhder, 3 Stück 50 Balken zu Träger 2 Wald Fuhder, 7 Stück 50 Balken zu 4 1/3 Satz Sohlen 4 1/3 Wald Fuhder, 4 Stück 50 per Spehren 1 Wald Fuhder, 4 Stück 40 per Spehren zu Wand---? 2/3 Wald Fuhder, 10 Stück 40 per Spehren zu Füllholtz 1 2/3 Wald Fuhder, 2 Stück 50 per Balken zu Füllholtz 1 1/3 Wald Fuhder, 5 Stück 40 per Balken zu Ständer unterm Dachstuhl 1 1/3 Wald Fuhder, 8 Stück 30 per hohe Bänder 1 Wald Fuhder, 4 Stück 30 per hohe Bänder zum Gesims ½ Wald Fuhder zusammen: 27 5/6 Wald Fuhder
      hinten wird dieses Gebäude: lang 50 Fuß oder Spann breit, breit 40 Fuß oder Spann breit, lang 12 Fuß oder Spann breit, breit 9 Fuß oder Spann breit
      Specification, was ich in dem neuen Pfarrhause zu Naensen an Schlosserarbeit gemacht habe 1710
      Erstlich auf 28 Rahmen die Fenster Beschläge gemacht, dass seyn in 7 Fenster, a Beschlag 12 ggr. facit 9 Thaler 12 Ggr
      Ein neues Schloss vorne an die Haustür gemacht für 1 Thaler 24 Ggr, und 2 Paar neue Bocks Hörne Hespen gemacht, a 18 ggr. fac: 1 Thaler, Ein neues Schloss an der Stubentür gemacht und die Hespen dazu, zusammen für 2 Thaler, noch ein neues Schloss an der anderen Stubentür gemacht und auch ein Paar Hespen dazu, auch für 2 Thaler 132 Windeisen gemacht, a Stück 1 ggr. 4 Pf. facit 5 Thaler 18 Ggr, noch ein Schloss an der hinteren Haustür gemacht, für 1 Thaler 24 Ggr und ein Paar neue Hespen gemacht für 18 Ggr, und eine neue Stuben Klincke gemacht, 18 Ggr, noch eine neue Stuben Klincke gemacht, für 18 Ggr, und 2 neue Schubregel gemacht, für 12 Ggr, und ein altes Kellerschloss ausgebessert und einen neuen Schlüssel dazu gemacht zusammen, für 6 Ggr noch ein neues Schloss an der kleinen Stuben gemacht, für 30 Ggr, noch ein neues Schloss und ein Paar Hespen oben an der Kammertür gemacht, für 32 Ggr, und ein neuen Schubriegel gemacht, für 6 Ggr, noch 2 neue Hespen Haken und einen Drücker gemacht oben an der alten Kammertür, zusammen, für 6 Ggr
      Summe: 28 Thaler 26 Ggr
      Heinrich Jürgen Melcher darauf empfangen als 13 Taler, noch empfangen 1 Malter Rocken, a Himbten 18 ggr. foc 3 Taler
      noch ein Schwein für 3 Taler 6 ggr., noch einen Himbten Sommersaat für 1 Taler, noch einen Himbten Weizen für 24 ggr.
      Summe: 20 Taler 30 ggr.
      Hochedler sonders Hochzuehrender Herr Amtmann,
      ich nehme die Freyheit denselben hierdurch zu berichten, was Gestalt ich mit hiesigen beiden Gemeinden in puncto der Baukosten also zu accondiren genötiget worden, ich im Fall zu Naensen, ein jeglicher Hauswirt den die Gemeinde gemäßet
      6 Taler, die wüsten unbebauten Höfe 3 Taler, die Häuslinge 2 Taler geben, ich als dann sie nicht weiter beschweren wollte, doch erlege, dass sie alles fahren und Handarbeit dabey verrichten sollten. Dieses brachte die Summe 219 Taler mit Ammensen, aber also ich die 112 Taler dazu an Geldern ohne Pferde, wo Handarbeit gegeben sollte, ich habe aber bisher bedenken getragen, solches schriftlich von mir zustellen, es vorher, denn dem die Gemeinde zu Naensen angelobte, ich, im Fall diese Gelder nicht sollten zulänglich seyen, sie ein Zuschuss von denen 219 Taler auf 240 Taler von den Ammenser von den 112 Taler auf 120 Taler willig nachschießen wollten, den also insgesamt 360 Taler für den Zuschuß von der Kirche heraus, kähmen in solchem Fall, wollte ich beyden Gemeinden von ferner Ausgaben schriftlich absolvieren, von doch so Lasten, dass Mein Herrn Amtmann so wohl als andere ein völliges Vergnügen an dem Bau finden sollten, was ich sonst vor Beschwerde wegen Jahre von Handarbeit jede schon finden, wird der Schulmeister mündlich besser können fürbringen, als ich Schreiben im übrigen Jahr hierbey dienstliche Bitte, wollen der Mein Herrn Amtmann uns die Freude erweisen möchte, uns vergönnen, dass in ihrem Kalkhofe zu Weddehagen auf einige Male die zu der Pfarre nötige Kalk gebrandt werden, dürfte in welcher Hoffnung ich unter Empfehlung göttlichen Schutzes verharren Mein Herrn Amtmann
      Naensen, den 6. April 1710 Gebet von Dienste ergebenster Diener Joh. Wilh.Bode, Pastor
      Monsieur Kumme, Br. u. Lüneb. tres Sumblement a. Grene
      Hochedler sonders Hochzuehrender Herr Ambtmann
      Denselben habe hiermit Clagen hinterbringen müssen, was Gestalt die Ammenser, wenn sie zur Handlangern bestellt werden, zurückbleiben von denen Nansern die Last allein aufweltzen vergeben, da geben sie ihr Geld vor, gerade als wenn ich voraccondirte Geld alles Handlangen, von Fahren mit umsich hielte oder halten könnten, wenn dann nun auch die Naanser, der sie dießes sehen auch zurückbleiben, davon überdrüssig werden, worin sie auch nicht zu verdenken sind, so deren die Dachdecker von moderer? alle Stunde sie wollen davon gehen, da wir also Mein Herrn Ambtmann dienstlich ersuchen, ein ernstlich einsehen zu thun, dass sie die Ammenser ihrer Pflicht so wohl in Herbeyschaffen der Gelder, ?weil sie bis Dato nur 20 Taler 18 ggr. ausgegeben?, als auch in Fahren, von Handlangen thun müssen, in welcher sicheren Hoffnung auf loben meines Hochzuehrenden Herrn Ambtmann Gebet von Dienste ergebenster Diener Joh. Wilh.Bode, Pastor, 22. Juni 1710
      Monsieur Kumme, Br. Lüneb. tres Sumblement a. Grene
      Ist gleich bey 10 Taler Strafe die Handarbeit gleich anderen zu verrichten, befohlen
      Actum Ambt Grene, den 27. August 1710
      Herr Pastor Bohde zu Naensen klaget mir, dass er mit seinem Pfarrhausbau gar nicht fortkommen könnte und inspecie wären die Ammenser so wohl mit dem Gelde als mit der Arbeit gar säumselig, und wären den Ambtsbefehl niemals respectiret.
      Der Bauermeister und Wemmel von Ammensen und der Bauermeister mit etlichen aus der Gemeinde Naensen erscheinen und saget der Bauermeister zu Ammensen, dass er allezeit die Befehle vom Fürstl. Ambte der Gemeinde eröffnet, aber es wäre nichts erfolget und hätte in Specie Wemmel zu seiner Tochter gesagt, es wären nur Kinder Rede.
      Herr Pastor Bohde und der Bauermeister aus Naensen produciren ihre Rechnung inhalbs derselben die Gemeinde, diese
      175 1/3 Taler, wogegen die Ammenser 3ten dazu geben schuldig, thut 58 Taler 16 ggr., worauf gezahlt 20 Taler 18 ggr.
      restiren noch 37 Taler 34 ggr.
      Bescheid
      Die Gemeinde zu Ammensen soll den Rest bey Vermeidung 10 Taler Strafe sofort aufbringen und bezahlen
      Hoch Edler Hochzuehrender Herr Ambtmann
      Ob wohl meine Gewohnheit nicht ist, das Fürstl. Ambt mit vielen Klagen zu meommodiren, so werde dennoch jetzt gemäßiget gegen die Gemeinde zu Ammensen ihre Ritterliche Hülfe zu imploriren, anerwegen dieselbe ihrer Pflicht so wohl in Herbeischaffung des nötigen Holtzes als die Gelder so gar hindern setzen, das, wo nicht bald eine Änderung erfolget der Pfarrbau ins stocken geraten dürfte. Wo ich also in einem baufälligen offenen Hause diesen bevorstehenden Winter kümmerlich sitzen zu bleiben genötiget würde. Es hat die Gemeinde zu Naansen 175 Taler baar aufgebracht, dagegen Ammensen 87 Taler 18 ggr. aufbringen muß. Sie haben aber dagegen nicht mehr als 20 Taler 18 ggr. bezahlt. Vor Tagen brachte der Bauermeister noch 10 Taler 24 ggr., welche sie zu denen Dielen destiniret hatten, es wahr aber dieses Geld bey weitem nicht zulänglich den Rückstand von vorigen Wochen so der Schlösser Tischer limentiret von Handlanger zu fordern hatten, damit abzuführen, doch habe solche Gelder nach Proportion unter dieselbe verteilet, bleiben also die erforderlichen Dielen noch unbezahlt, ich weiß hierfür nicht mehr, wovon ich die Arbeitsleute ablohnen soll, ich habe diese Woche drei Mal einen Expressen an sie geschickt, aber nichts erhalten, wie viel monitorie vom Fürstl. Ambte diesfals bey Strafe an sie ergangen ist mir wohl bewusst, wie wenig aber dieselbe respectirt, lehret die Erfahrung. Gehet dann erst hört mein dienstliches Suchen zu Meinem Herrn Ambtmann dieselbe durch nachdrückliche von zulängliche Mittel besagte Gemeinde zu Ammensen zu ihrer Pflicht zu nötigen, Hochgeneigt geruhen möchten, wie ich dann an Willfahrung dieses meines betigen Suchens nicht zweifele. So will Mein Herrn Ambtmann Göttlichen Schutz zu allem Seelen von Leibes gesegneten wohl ergehen mich aber dero beharrlichen Fahrens gehorsambst empfehlen, von Zeit Lebens sage meines Hochzuehrenden Herren Ambtmans.
      Naansen, den 5. September 1710 Gebet von Dienste ergebenster Diener Joh. Wilh.Bode, Pastor
      Monsieur Kumme, Br. u. Lüneb. tres Sumblement a. Grene
      Den 8. Sept. 1710
      Actum Naensen, den 6ten Märti 1715
      Nachdem der vor 5 Jahren auf vorgegangener Besichtigung höchst nöhtig befundene Pfarrhausbau und Backhaus zu Naensen, nun mehr P. S. auf 50 Taler Posten nach im Hause dem einige Kleinigkeiten nach zu verwenden perfectionirt, und der itzige Pastor Herr Johann Wilhelm Bohde, Ansuchung gethan, die unter unserer Aufsicht geführte Baurechnung ihnen abzunehmen. So haben wir umb seine Suchen zu referieren uns dato anhero verfüget, die von ihrer verfertigte Baurechnung sambt beglaglage danach gesehen und folgend befunden:
      Einnahme:
      Erstlich von der Kirche 200 Taler, wobey dieses zumerken, dass noch besehener Vorstellung von einem Hochseeligen Consistore zu Wolfenbüttel behuf dieses Pfarrhausbaues, laut das untern 20. Juli 1709 ertheilten Rescripts von der hiesigen Kirche Vorrecht nur 100 Taler bewilliget. Als aber die hiesige eingepfarrte Gemeinde zu Naensen und Ammensen, die übrigen Baukosten über 500 Taler sich belaufende alleine zu übernehmen und aufzubringen pure unmöglich gewesen, in consideration, da sie solche Baujahre über und bis daher so wohl an ihrem Viehe, als Felder durch Mäusefraß, Misswuchs, Wasserfluten und 3 Jahr aufkommende folgenden Hagelschlag, fast ohne ersetzlichen Schaden da gelitten, so dass sie kaum mit dem ihrigen sich hierdurch bringen und die ordinairen prostanda abführen können, so sind nach 100 Taler und also nunmehr 200 Taler bis auf Ratifikation des Hochseeligen Konsistorium von dem hiesigen Kirchen Vorrecht gewonnen und besagter Baurechnung in Einnahme gebracht worden. Für Zinsen ist der Gemeinde zu Naensen 285 Taler solcher Gestalt aufzubringen gesetzet, dass ein Ackermann 10 Taler, ein Halbspänner 8 Taler, ein Großköhter 6 Taler, ein Häusling so die Gemeinheit genießet 5 Taler und ein Häußling so die selben nicht genießet 3 Taler zu diesem Bau zu zahlen, vertheilet worden.
      Zu Ammensen aber, welche tertiam partem also 144 ½ Taler dazu zuzahlen hat, und diese Gemeinde nicht so groß, wie jene, muß der Ackermann geben: 14 ½ Taler, der Halbspänner 11 Taler, der Großköhter 10 Taler und der Kleinköhter 5 Taler thut in hun von beyden obbericheten Gemeinde 429 Taler 18 ggr. Nun haben solche Baukosten, vor berichteten erlittenen Unglücksfalls halber, biß daher nicht aufgebracht werden können, daher sie genöhtiget behuf dieses Baues von dene Kruge zum Mohlenbeck Andreas Metgen 100 Taler gegen landüblichen Zinsen und gesetzter Hypothek zu erborgen.
      Fürstl. Braunschweigscher Lüneburgscher Hoch vor ordneter Herr Ambtmann, Hoch Edelgeborener Hochgebietender Herr
      Er Hoch Edelgeborener kann ich hiermit dienstlich vorzutragen nicht umhin, was gestalt auf ansuchen Herrn Pastor Bodens, wie auch Altaristen und Vorstehender der Gemeinde zu Nantzen, für einigen Jahren zu dasigen Pfarrhausbau aufzureden der Fürstl. Beamten, Einhundert Taler der Gemeinde daselbst an leihen und fürstregen? müssen, wofür dann dieselbe ein ins Gemeinde liegende Stück groß, die Stenne? genannt, zur Hypothek verschrieben. Wenn aber das Capital zu meinem eigenen Bedarf und zwar zu Benötigung meines Haußbaues, um welches für einige Jahre durch Gotteshand vor umglinket? worden, auf viel fältiges Klagen endlich 50 Taler wieder erhalten, die übrigen 50 Taler aber ob schon vielfältig darum an gesichert, bis Dato nicht wieder bekommen können, sondern so wohl Capital als Zinse zurück bleiben, und nun mehr so wenig auf mündliche als schriftliche Anmahnung den geringsten Bescheid von dem Dorfgrefen erhalten, und den vornehmen nach der mehreste in der Gemeine das Capital und Zinse abzuführen, nicht zu thun haben will, und also das lehren nach schon zurück zu lassen gedenken. Habe also Edel Hoch Ehrengeborener hiermit geziemend ersuchen wollen ermelter Gemeine Ambtswegen einen Kürtzten terminum anzusetzen, und dahin anzuhalten, dass selbige binnen der Zeit nicht nur sothanes Capital der 50 Taler sondern auch 4 ½ jährige auf geschwollene Interesse, sambt den desfals cansirten um Kosten bezahlen und entrichten müssen, ich erkenne solche mehr mitgehorsamen Dank und verharre Edler Hochedelgeborener Meines Hochgebietender Herrn Ambtmans
      Brunsen, den 15.Februar 1725 gehorsamster Knecht Andreas Metgen
      An das Fürstliche Braunschweigsche Lüneburgsche Ambt Greene
      Dienstliches Memorial Mein Andreas Metgen zu Brunsen
      Designativ
      Was die Gemeinde zu Nantzen ein jeder nach seinen Gütern und proportion zu den neuen Pfarrbau zu entrichten und aufzubringen hat als: Data 10 Thaler Jürgen Brinkman Danda 8 Thaler Rehtantin 2 Thaler, Data 10 Thaler Hanß Hermen Brinkman Danda 6 Thaler Rehtantin 4 Thaler, Data 10 Thaler Lüddeke Appen Danda 3 Thaler Rehtantin 7 Thaler
      Data 10 Thaler Claus Schlimmen Danda 6 Thaler 18 ggr Rehtantin 3 Thaler 18 ggr, Data 10 Thaler Ernst Oferman Danda 6 Thaler Rehtantin 4 Thaler, Data 10 Thaler Hanß Heinrich Wieneken Danda 4 Thaler 30 ggr 4 Pf Rehtantin 5 Thaler 5 ggr 4 Pf, Data 10 Thaler Der Pfarrmeyerhof Rehtantin 10 Thaler, Data 10 Thaler Andreas Müller Danda 5 Thaler Rehtantin 5 Thaler, Data 8 Thaler Hanß Heinrich Binnewieß Danda 4 Thaler Rehtantin 4 Thaler, Data 8 Thaler Jürgen Reiners Danda 2 Thaler Rehtantin 6 Thaler, Data 7 Thaler Zacharias Brinkman Danda 7 Thaler, Data 7 Thaler Thiele Schwarten Danda 2 Thaler Rehtantin 5 Thaler, Data 7 Thaler Heinrich Metgen Danda 6 Thaler Rehtantin 1 Thaler, Data 7 Thaler Ernst Probst Rehtantin 7 Thaler, Data 7 Thaler Arend Leifhold Danda 6 Thaler Rehtantin 1 Thaler, Data 7 Thaler Der Schulmeister Geffers Danda 7 Thaler, Data 7 Thaler Hanß Voß Rehtantin 7 Thaler, Data 6 Thaler Jürgen Stromeyer Danda 5 Thaler Rehtantin 1 Thaler, Data 6 Thaler Hanß Heinrich Borriß Danda 5 Thaler Rehtantin 1 Thaler, Data 6 Thaler Ernst Probst Danda 3 Thaler Rehtantin 3 Thaler, Data 6 Thaler Hanß Binnewies Danda 3 Thaler Rehtantin 3 Thaler, Data 6 Thaler Hanß Brinkman Danda 5 Thaler Rehtantin 1Thaler, Data 6 Thaler Ernst Willen Danda 5 Thaler Rehtantin 1 Thaler, Data 6 Thaler Jürgen Gese Danda 4 Thaler Rehtantin 2 Thaler, Data 6 Thaler Jürgen Steinhof Danda 2 Thaler Rehtantin 4 Thaler
      Data 6 Thaler Henning Böker Danda 4 Thaler Rehtantin 2 Thaler, Data 6 Thaler Jürgen Nienstäd Danda 6 Thaler
      Data 6 Thaler Heinrich Metgen Rehtantin 6 Thaler, Data 6 Thaler Andreas Steinhof Danda 4 Thaler Rehtantin 2 Thaler
      Data 6 Thaler Hanß Heinrich Bremer Danda 2 Thaler Rehtantin 4 Thaler, Data 6 Thaler Andreas Brinkman Rehtantin 6 Thaler, Data 6 Thaler Andreas Marquort Rehtantin 6 Thaler, Data 6 Thaler Hanß Heinrich Wienecken Danda 6 Thaler
      Data 6 Thaler Claus Schlimmen Rehtantin 6 Thaler, Data 5 Heinrich Stromeyer Danda 2 Thaler 24 ggr Rehtantin 2 Thaler 12 ggr, Data 5 Thaler Arend Leifhold Rehtantin 5 Thaler, Data 5 Thaler Brinkman Hoppen Danda 5 Thaler, Data 5 Thaler Heinrich Geritz Danda 2 Thaler 18 ggr Rehtantin 2 Thaler 18 ggr, Data 5 Thaler Curd Winkelvoß Danda 24 ggr Rehtantin 2 Thaler 12 ggr, Data 5 Thaler Hanß Jürgen Fischer Danda 3 Thaler Rehtantin 3 Thaler, Data 5 Thaler Zacharias Vesperman
      Data 5 Thaler Henning Lürig, Data 5 Thaler Rl. Nienstädt Danda 3 Thaler, Data 5 Thaler Heinrich Hoppen Rehtantin 3 Thaler, Data 285 Thaler Summe Danda 144 Thaler 6 ggr 4 Pf Rehtantin 140 Thaler 29 ggr 4 Pf
      Actum Grene, den 26. September 1725
      Demnach der Krüger Metge zum Möhlenbeck der Gemeine in Nahnsen zu ihren Pfarrhausbau 1708 Einhundert Taler geliehen und deren demselben noch 50 Capital und für 3 ½ Jahre die Zinsen als 8 Taler 27 mgr. Nach stünden, also gebeten ihm dazu zu verhelfen, so ist Dato die ganze Gemeine desselben gefordert und gefraget werden, wo solche Bezahlung an fehlete, da sie mir Specification übergeben vermöge welchen einige in Nansen nach schuldig sind 49 Taler 30 ggr und Zacharias Brinkman so er baar gegeben 19 Taler 3 ½ ggr., welche auch 4 ½ jährige Zinsen aufzubringen schuldig wären.
      Weil aber vorstehende rectantz ? 68 Taler 33 ½ ggr. Capital austräge, als bekehme davon der denrigen? sein Capital mit
      50 Taler uns die Kirche Geld auch Vorschuß gethan, das übrige Geld 18 Taler 32 ½ ggr. und dann selbe noch von der Gemeine von der Wanne 20 Taler ist alles, muß die Kirche noch solches rectantz wieder belehen 38 Taler 33 ½ ggr. und von denen rectüre den 68 Taler 33 ½ ggr. in 4 ½ Jahre bringenden Zinsen als 15 Taler 18 ggr. was nach Abzug des Kriegens
      8 Taler 27 ggr. zwischen überbleibet, nennet 6 Taler 27 ggr. Hier nächst ist drängen sämtlicher Einwohner, befolgte ihre Kapitalschuld samt restirende Zinsen fordersahmst abzutragen, da eben Marquard von den Herrn Pastor laut Zelores noch fordert 5 Taler 9 ggr. der Altarist Zacharias Brinkman auch Schullehrer Leifholt Antwort hier dessen rasch ihr nichts gestünde, sondern richtlich allemahl laut Buchs die Arbeitsleute bezahlet hätte. Ferner von moniert Ernst Probst, Hanß Voß und Zacharias Schlue, da das weilen zu der Zeit, da das Hauß gebauet wurde, sie ihre Köthereyen noch nicht gehabt, sie also auch nicht das Geld sondern ihre Vorgänger bezahlen müssten. Es findet sich aber, das Ernst Probst und Hanß Voß anno 1715, den 23 Marty von den sehligen Just Schultze ihr partiren schon zu getheilet bekämen und angelobet zu bezahlen, alle hoben solche berde ihre Posten zu bezahlen, was aber Zacharias Schlimme anlanget, so wird selben die ½ Schied und Clauß Schlimme die andere ½ Schied zuerkannt, weil alle mit Leifholt und freien heccessor es also geholt worden.
      StA Wolfenbüttel Akte: 8 Alt Greene Nr. 6
      Demnach ich Entes Bemeldata Priesters Witwe wegen des einfallenden Witwenhauses und das solches in sehr schlechten baulichen Stande in Naantzen gehalten worden, dass ich solcher Weise nicht sicher darinnen wohnen und einen wenigen Vorrath Teuken Konsistorium können, solchen noch entschließen müssen vor nach meiner Tochter nach, wo da mich begeben müssen, die Reparation des Witwenhauses Bauwerk soll ich et. So habe Jürgen Strohmeyer die zum Witwenhauses gehörige sieben Morgenland nebst aus der Gemeinde mir zu kommende Graßweg solange vermeyert, eins für alles für 12 Thaler, sage zwölf Thaler jährlich zwischen Michaelis und Martini, an guhten ohn Thadel, Hoffen, Munds Seegen bis Gittelde zu liefern versprochen und so ferner er seiner Richtigkeit häldt, will so Gott mir das Leben gönnet und ich um verendert bin sein beständiger Beschützer und von Trauter aller ansprachen vonbleiben, daferner er sich aber der Zinsen zu bezahlen säumig bezeugen würde, will mich auf dem Lande bestellen, Frucht mich bezahlet machen zu vester Haltung dessen habe diesen Pachtcontract zwey mahl unter unserer beiden Unterschrift ausgestellet. Gittelde, den 21. April 1715 Anna Elisabeth Möhle
      Sie soll eben 1 Jahr noch gelebt haben.
      Als im Jahr 1715 bey der Generalvisitation die Rechnung bis ad 1714 eingenommen, hätte müssen bahrer Vorrath bleiben
      177 Thaler 24 ggr., weil aber solche Gelder mit Konsens der Herren Visitatoren aus Roht müssen angreifen und an den Pfarrbau verwandt werden, hat man solche Gelder in die neue Register, Weitläufigkeit und Unordnung zu vermeiden, nicht eingetragen, ist auch bey diesen Zeiten wenig Hoffnung, dass die Gemeinde selbe restituieren können, weil sie wegen erlittenen Misswachs und Hagelschaden, sehr herunter kommen und noch dazu 100 Taler so sie von Andreas Metgen zu Brunsen zum Pfarrbau erborget, jährlich verzinsen müssen. Welches bey letztgehaltener Sititation von dem Herrn Superintendenten und um Herrn Justitiaris Kummen allbereits ad protocollum genommen.
      Zum Pfarrhausbau zu Nantzen rehtiren nach folgende Einwohner in Nantzen
      Zinsen: 13.7 3/5 Andreas Appen 1 Thaler 26 ggr, Zinsen: 20.2 Zacharias Binnewieß von Pfarr Meierhof 2 Thaler 18 ggr
      Zinsen: 1.6 2/5 Andreas Müller 8 ggr, Zinsen:32.3 1/5 Hanß Heinrich Binnewieß 4 Thaler, Zinsen: 17.4 2/5 Thiele Schwarten 2 Thaler 6 ggr, Zinsen: 1.12.4 4/5 Ernst Probst 6 Thaler, Zinsen: 1.20.5 3/5 Hanß Voß 7 Thaler, Zinsen: 6.7 4/5 Hanß Binnewieß 31 ggr, Hanß Brinckmann, Zinsen: 32.3 1/5 Jürgen Steinhof 4 Thaler, Zinsen: 6.7 4/5 Andreas Brinckmann 31 ggr
      Zinsen: 1.12.4 4/5 Andreas Marquart 6 Thaler, Zinsen: 1.12.4 4/5 Claus jetzo Zacharias Schlimme, beue ½ 6 Thaler
      Zinsen: 20.2 Arend Leifhold 2 Thaler 18 ggr, Zinsen: 8.0 4/5Curd Winckelfos 1 Thaler, Zinsen: 8.0 4/5 Zacharias Vespermann 1 Thaler, Zinsen: 24.2 2/5 Henning Lürig 3 Thaler, Zinsen: 8.0 4/5 Heinrich Hoppen 1 Thaler
      Summa: 49 Thaler 30 ggr
      Dann restiret Zacharias Brinckmann von denen gehobenen Gelder, welche er vor den Restanten vorhin eingenommen. 19 Thaler 36 ggr 4 Pf. Auch muß von der Gemeine die Zinse von der Wanne aufkommen 20 Thaler
      Summarum 88 Thaler 33 ggr 4 Pf
      Davon müssen die Leute für 4 ½ Jahre Zinsen aufbringen 15 Thaler 18 ggr, 15. 18. 2 3/10 4. 10. 5 ½
      Hoch Edelwürdige Hochedelgeborene Veste und Hochgelehrte Hochzuehrene Herren
      Hero heute an mich abgelassene Habe mit schuldigstem Respekt gelesen, ohne Verhalten dannenhero in unter dienstlicher Antwort, dass, da ich dieser Gemeinde Anno 1689 als Pastor Adjurety vorgestehet wurde, das damalige Pfarrhaus in dem Stande nicht wahr, dass 2 part Leute darinnen wohnen könnten, dann ein Herd, meine Selig Schwiegereltern sich resultierten in das Witwenhaus zu ziehen, da aber dasselbe zu der Zeit gar miserabel außerdem keine Prediget Witwe darin sich behelfen können, die Gemeinde auch nicht in dem Stande wahr, wegen Vermögen, als 1688 den jeh erlittenen Hagelschaden, dasselbe auch zu bauen, so hatten gedachte meine Schwiegereltern den Vorschuß gethan und das Witwenhaus um einige Spanne vergrößert wie in completen Stand gesetzet auch bis an des sehligen Vaters Tod erhalten von dieses alles mit Consens des damaligen rese Hl. Sinchen Visilatoren, als das noch jetzt lebenden Hl. Superintendenten Faber und des sehlig Hl. Amtmann Rühling. Da benannt haben sie einen neuen Kuhstall gebauet, welche Baukosten zusammen auf 86 Thaler zustehen kommen, einen eisernen Ofen a. 10 Thaler, welche laut Kosten, dieselbe meiner Frau pro dato zugeschlagen. Nach des sehlig Vaters Tode, da die Mutter noch 10 Jahre gelebt, hatte der Gemeinde obgelegen das Gebäude im Stande zu erhalten so lang die weiter gelebet, weil aber solches nicht geschehen, sondern dem Haus gantz Dachloß geworden, die Balken vefaulet, der Schornstein herunter gefallen, die Speisekammer gantz eingefallen, so gar, dass sie sich in die Länge darin nicht halten können, sondern zu Gittelde ihr Leben geendet, so habe mich nach ihrem Tode des Hauses wieder angenommen, es in Dach und Fach gebracht, den verfaulten Gebauen und nebst gebauet, einen neuen Schornstein darin machen lassen, den in solchen Stand gesetzet, dass man einige Häuslinge darin halten können, auch habe schon vor langer Zeit darauf gedacht, wie ein gantz neuer Giebel an die Scheuer wo her es nöthig neue Sohlen die gebaute Vorseite werden möchte. Zu dem Ende ich allbereits Tannenholtz zu Opperhausen durch meinem Sohn bestellen lassen, mir hat es nur an Zimmermann gefehlet, der den Anschlag vom Holtze machen sollte, schon vor 6 Wochen habe ich Hanß Strohmeyer von --? bitten lassen, von da, dieser ausgeblieben, Courd Knorre in Ammensen gebeten zu mir zu kommen, aber dieser muß beständig seinen Acker abwarten, weil er keinen Knecht hat, also werde ich mit Fleiß ferner darauf bedacht seyn und nicht ruhen bis aller wider zum völligen Stande gebracht. Was ich nun von Anno 1717 bis hierher an die Witwengebäude verwand, was ich davon eingenommen habe, ich specifice angeschrieben und will selbiges ehestes Tages einschicken, aller Zins mein Respekt Hochzuehrene Herr erkennen können mit dem vor Calumnien die Jenigen umgehen, welche vorgeben, ich hätte über 300 Thaler aus dem Witwenhaus gezogen, die gantze Gemeinde ist hieran unschuldig, nur einige welche meine den Witwenlande riker zu werden, alß Hanß Binnewieß zu Daniel Nienstädt mit seinem Anhange, welche sie aber sehr kriegen soll. Was dem Witwenland betrifft, so bestehet solches in 6 Morgen, die aber ohne den ein Kohlgarten wo wiese da zugehören sollten, dem meldet die Kirche dadurch nicht den selbiges sollte bewohnet werden, ist aber dieserwegen ein Special Befehl ergangen, so werde ich nächstens demselben gleich andern Predigern gehorsamst zu unterwerfen, auch nicht erwegen sondern bey allen Kirchenvisitationen bewachen, womit unter Empfehlung Göttl. Schutz mit aller Ehrerbietung beharre Hochfürstl. Zu Hochedelgeborene ergebenster Diener
      Naensen, 19. May 1728 Bode
      Prhl. Grene, den 24. May 1728
      Denen Hochehrwürdgen Hochedelgeborenen Vesten und Hochgelahrten Hl. Herren Superintendenten Faber und Herren Ambtman Kolb meinen Hoch zu Ehrenden Herren Grene
      Actum Grene, den 2. April anno 1728
      Erschien Daniel Nienstedt Bauermeister, ingleichen Ernst Overman, Henni Müller, Jürgen Wienecke, Arnd Heinrich Nienstedt, Jürgen Gieseke und Hanß Binnewieß aus Nahnsen, nomine den übrigen Gemeine und zeigen an, wie das Witwenhaus zu Nahnsen gantz ruiniret und der Hl. Herr Pastor nicht das geringste deren gebessert, da er doch solches von den Einkünften derselben und 6 Morgen Land so er zum wenigsten 9 Jahre gemessen zu bessern versprochen, bethen demnach hierin eine Verfügung zu treffen und es mit dem Witwenhause auf einen festen Fueß zu sehen.
      Retol: es sollte dieses Gesuchs halber an den Herrn Pastor Bohne zu Nahnsen geschrieben, auch nach der Kirchenordnung und der Special Konsistorial Verordnungsverfahren werden, eidesstatt hätten sie beyzubringen, was aufgekommen wesen.
      Continantio, den 23. April 1728
      Die Gemeinde bringet Dato an, dass von dem Witwenhause aufkommen:
      1. von den Schweden 3 Thaler, 2. von der Clauß Voigts Frau 3 Thaler, 3. von Tönnies und Lambrechts Frauen 5 Thaler
      4. von den Garten könnten sie keine Nachricht geben, weil er den solch selbst brauchte ungefehr jährlich wären es 2 Thaler
      5. von dem Lande übergeben: Den einen Contract von möge welchen die für 7 Morgen Land so eben nur 6 ½ Morgen wehren so gegeben worden von Jürgen Strohmeyer 12 Thaler, den 19. May 1728
      Abermahl schicket Dato die Gemeinde eine Deputirt als obig Bauermeister ab und lasset einfendigst bitten mit dem Witwenhause und Lande es zum andern Stande zu bringen, es wird also die Kirchenordnung aufgeschlossen da und darin so
      54 F. 55 Capital: XVI§IIIoIV nachfolgende Dispohit. befunden. Wann aber keine Witwe vorhanden, soll das Witwenhaus vermietet, das Locarium jährlich besonders berechnet und daran das Haus wo nötig repariert, sonsten aber den gesamten Vorrath auf Zinse beleget, keineswegs aber weder von dem Predigern nach von der Gemeinde eingenommen, noch mit andern Kirchenintraden vermischet werden. Ob dann wollte dergleichen Witwenhause, wenn es auch gleich an andere vermietet, von denen Oneribat publicit befreiet bleiben, so sollen, dennoch die Conductonet und Inquilini wegen ihren darin treibende Nahrung den weltlichen Gerichte unterwerfen und zu denen Gemeinde Oneribat zu concurriren gehalten seyn.
      Diesem nach wird folgendes an den Hl. Herrn Pastor Bohden geschrieben und der Gemeinde zur überl. zugestellet. P. P.
      Wohlehrwürdiger Edelgeborener und Wohlgelehrter Insendens Hochgeprieset vor Herr Pastor.
      Es hat einmal die Gemeind zum 3. Mahl anzeigen lassen, wes Gestalt, das dasige Witwenhaus sehr ruiniert und baufällig und daran lange nichts reparieret wäre, obgleich ein Vorrath von eingekommener Heuer so Heuer an 300 Thaler vorrätig sein müssten, mit Bitte zu befordern, dass ehe und bevor das Hauß gäntzlich verfiele, es künftig reparieret werden mögen. Alß nun uns nicht erinnerlich, dass bey erster Kirchenvisitation von der Einnahme etwas vorgekommen gleich wohl die Kirchenordnung p. 54 F 55 auf eine Special Concetorial Verrechnung vom 6.10.1727 deutlich desponiret, wie es mit denen Einkünfte solle gehalten werden, so wolle derselbe uns ohne wissen lassen wie reich die Casse von dem Witwenhause und Lande sey und ob uns alda ein tüchtiger Gemeindemann habe so einen selbständigen Anschlag von den Reparaturen machen, auch ob derselbe belieben habe die 7 Morgen Land und Garten in Heuer zu behalten, oder an Wohner man solche am besten aus thun und unterbringen können, die wir im übringen allstets verharren
      Kumme, Amtmann daselbst
      Greene, den 19. May 1728
      Actum Grene, den 31. May 1728
      Auf Citation erscheinen Nahmen der Nahnser eingepfarret, auß Nahnsen Heinrich Brinckmann, Hanß Binnewieß, Ahrend Heinrich Niensted und Hanß Heinrich Brinckmann und auß Ammensen Hanß Heinrich Jungen und Heinrich Stuben auch und nach dahin selben die Antwort des Herrn Pastor Bohdens vorgelesen worden, zeigen selbe an wie der Gemeine gahr wollt wissen woher das der sehlig Herr Pastor Möhle an und in dem Witwenhause ehemals etwas ohne ihr zutun wie auch einen Kuhstall aparte gebauet, alleine derselbe hätte dabey wie ihnen erinnerlich, da er gantz wohl ein Pfarrhause mit logieren können, versprochen, dass gedachte Baues halber ihnen nichts angerechnet werden sollten, ja sie vormals das in der Gemeine noch etwas Schriftlich davon sich finden möget, wonach sie suchen lassen wollten, indessen übergeben sie diesen Punkt lediglich denen Herrn Insp.: und Visit.: Zur decksiag? nur müssen sie hierbey noch melde, dass der Stall gar nicht nötig und im Hause genug Raum wehre. Nach dem aber die Witwe verstorben, hätte die Gemeinde das Witwenhauß auf des Herrn Pastor anfordern, da den hingegen derselbe den baufälligen Schornstein, auch eine Stube worin der 3. Häusling logierte anbauen lassen, welches letztere dachschädlich und des Feuers halber gefährlich, also besser sein würde, wann solche Stube und der Stall, worin der 4. Häußling wieder wegkehme. Letztlich wollten sie weiter nichts, so das aufkommende Geld melden, in denen die Herren Visit. Und Insp.: wann sie jedes Stück untersuchen, schon selbst finden würden, was wegen des Hauses Garten am Hause, Wiese auf der Wanne und dann 6 oder 7 Morgen Land so bey dem Witwenhause gehörten, aufgekommen nur dieses müssten sie noch hinzu thun, dass der Herr Pastor, Hanß Binnewieß und Daniel Niensted unschuldig in Verdacht hält, und als wann selbe dieses werden geregelt und das Land zu haben verlangten, messen die gantze Gemeine darum wüsste und die Baufälligkeit des Hauses ihnen Gelegenheit gegeben sich zumelden und so derselbe die Kirchenordnung nun nach zu sehen beliebte wurde er auf die Gemeine und niemanden einen Haß zu werfen, eine Ursache finden, sie suchten nichts unbilliges und alles mit Schuldgesten, Ehrerbietigkeit, dagegen hoffende die Herren Insp. P. gr. V2 S: würden also verfahren und die Sache regulieren, dass sie nicht endlich darunter leiden und Geld herschießen müssen.
      Bescheid:
      Es sollte weiter nach den Kirchen- und Spezialordnung das nötige besorget werden. Let, 29. Mai 1741
      Hochehrwürdige Hochedelste Vesten und Hochgelahrte, Hochzuehrende Herren
      Denselben müssen wir auch Höchstdrängender nest kundtun, was Gestalt der Kirchendturm auf dem Filiale Ammensen in so baufälligen Zustande, dass er alle Stunde der Einfall krauet, zumahlen schon vor 14 Tagen die Stück oben vor der Mauer eingefallen und der Schulmeister nicht ohne Lebensgefahr sich hinauf wagen darf, wenn aber die Kirche daselbst wenig einzukommen wo vor schlechten Jahren die baufällige Kirche repariert, wozu aller Vormacht aufgewendet, so gehet zu Hochwürdigen und Hochedle Priester unter dienstliche Bitten, dieselbe denen Fürstl. Consistorio die Gefahr des Thurms vorzustellen, und um eine Collecte aus dem Weserdistrikt zu sollicitinen leicht geneigt geruhen möchten, und weil die Besserung keinen Aufschub leidet, den die Mutter zu Näensen, die Baukosten, welche sich über 40 Thaler belaufen mögen, der Filial so lange vorschießen dürfte bis sie wieder bezahlet würden, wir verharren Edelwürdige Hochedelgeboren
      untergebenste Diener Johann Wilhelm Bode sen., Arnold Conrad Bode p. Arch, Näensen, den 26. Mai 1741
      Denen Hochwürdigen Hochwohlgeborenen Vesten und Hochgelahrten Fürstl. Braunschweig. und Lüneburg. Herren Generalsuperintendenti Schilling und Herren Amtmann Ritter, nestere Hochzuehrende Herren Grene
      Das zu den Amser Kirchturm nötig Holtz zwei Hundert und 46 Fuß Eichen Platten, 7 Zoll in Länge den Fuß vor 4 Pf thun 3 Thaler 15 ggr. das Eichenholz ab zuhauen und zu beschlagen 18 ggr. vor Hundert Fuß zuschneiden 24 ggr. tut 1 Thaler
      Zwei Walt Fuder Tannenholtz kostet ein Fuder 5 Thaler 12 ggr. tut 20 Thaler 24 ggr. 12 Thaler. Von dem Weg nach dem Harze und das Holtz zu kaufen, vor Arbeitslohn gemeldeten Tore Walt der aufzubauen 10 Thaler, zusammen 26 Thaler 2 ggr.
      1741 Heinrich Christopf Bremer
      P. P. Ich habe die Ehre Einlage Gr. sommuniciren und hatte da für, dass der Anschlag von dem Maurer Johann Friedrich Ficht gemacht und demnach mit unsern, bringt dem Fürstl. Consistor zur Verwilligung eingesandt werden müsse. Ich wundere mich nicht, dass dieser Fall etwas zu Naensen protokolliert, aber wohl, dass aspectur gegeben, dass die Reparatur nötig sey. Ich beharre mit voller Hochachtung Edel Herren Prediger Anschlag einer Reparatur bey der Naenser Kirche, dazu werden erfordert
      1) 1 Fuder lege Steinen 1 Thaler 12 ggr, diese Steine zusammen anzulegen 1 Thaler, 2) 5 Fuder Mauersteine so an einigen Stellen und zum Pflastern von braucht werden müssen 3 Thaler, 3) 5 Fuder Sand, 4) 12 Malter Kalk a 24 ggr. 8 Thaler,
      5) Haare vor 30 ggr., 6) müssen 2 gantze neue Fenster verfertiget werden a 2 Thaler 4 Thaler, 7) Die Kirche inwendig auszubessern und auszuputzen 8 Thaler 8) Die Kirche auswendig zu Verbessern und wieder auszuputzen 12 Thaler
      Summa 38 Thaler 6 ggr. Das Fuhrlohn, Handlangerarbeit und übrige zu solcher Reparatur nötige Kleinigkeiten sind nicht mit in Anschlage, weil es alles von der Gemeinde beschaffet werden muß. Johan Fridrich Ficht, Maurermeister
      Greene, den 8. July 1746
      Hochehrwürdige Hochedelwohlgeborene Veste und Hochgelehrten Hochverehrte Herren Kirchen Visitatores
      Hochzuehrende Herren, Geneigte Gönnern
      Er wird denen Herren Kirchen Visitatoribus annoch in geneigten Andenken sein wesmaßen so Hochwürdiger Herr Generalsuperintendent Rockenfuß bey letzteren General Visitation in der Sakristei allhier Erwähnung Nantzen, das diese Kirche schon außen und innen in neuen Kalk zu legen just nötig hätte. Da nun nach der Leinsaatzeit auch deren Bauen die bequemste Zeit den Kalk zufahren und Handlangen herzugeben, als haben solches deren Herrn Visitatoribus gehorsamste erinnern und Verhaltungssmaßen erbitten wollen. Es hat ein Meister einige Tage allhier gearbeitet, denen es canteviter gezeigt und zu verstehen gegeben, da sich?s dem fund, das auf die so von Sand Steinen schon häufig herabrieseln und wenn einige Stellen mit dem Kalken anwässete, große Stücke herunterfielen. Erfordert dennoch allerdings die hohe Notwendigkeit und kann noch mit wenig Kosten den Schaden ersetzet werden, da sei gegen, wenn es noch einige Sachen anstehen sollte, womit ein mehres erfordern würde. Den Anschlag machte der Mann
      1) 6 Malter Kalk, der Malter 24 ggr. Meße Geld 1 ggr. 4 Pf / a: 44 ggr. 2) 50 Pfund Haar, das Pfund 3 Pf. fac. 18 ggr. 6 Pf.
      3) Meister und Geselle 10 Tage Arbeit wieder 8 gr. fac: 4 Thaler 11 ggr. Summa: 9 Thaler 7 ggr. 6 Pf.
      Diesen Vorschlag habe unmaßgeblich melden wollten, wissen aber die Herren Visitatores andre und näheren anstalten zu treffen muß, ich es mir gefallen lassen, wie es dem auch lediglich schon der Verwendungen absaget. Hoffe aber nach Beratschlagungen dero gefesten Schluß derwohlst zurückzuerhalten. Der ich in der Zeit mit außerdem andren excesse --?
      Edel Hochedel. Hochedelgeborene Vesten und Hochgelehrten Herren, meiner besonders Hochfürstlichen Herren und geneigtesten Gönner, Gehorsamster Diener und Fürbitter bey Gott Arnold Conrad Bode
      Naensen, den 20. Juny 1746
      Prnt; Grene, den 20. Juny 1746
      Denen Hochehrwürdige und Hochedelwohlgeborene Vesten und Hochgelehrten Herren, Herrn Superintendenti Gerken, Herrn Amtmann Probst und Herrn Justitiario Heilanden. Hochfürstl. Braunschw. Lüneburgische Hochtverdiensten Herren Kirchen Visitatoribes Meinem besonders Hochzuehrenden Herren und Geneigte Gönnern
      P. P. Ich habe die Ehre Einlage zu comonicieren meine geringe Meynnige zum Brief gehet dahin, dass
      1) Der Priechenbau solch nötig sey 2) das nicht die Gemeine Leute die Kirche die Prieche bauen lassen und nachher die Stände an die meist bietenden und bedürfenden verkaufen müsse, damit der Kirche die Kosten erstattet und die Stellen bezahlt werden 3) das wegen der einmal gezählten, wo Kinder in der Katechismuslehre kein Attest nötig sey, weil sich diese Sache in Separate aufhält. Übrigens beharre mit aller Hochachtung jeden Edelwürdige Hochedelgeborene ergebenste Diener Gerke
      Grene, den 24. April 1747
      An den Herren Amtmann Probst und den Herren Instition Heilands Hochedelgeborene ergebenst
      Hochehrwürdiger und Hochedelgeborene Veste und Hochgelehrten Herren Hochzuehrende Hochgeneigteste Gönnern
      Da bisher verschiedene exotischgewesende Gottesdienste von dem jungen Volke mit etwenigen verübt, welches mir manchen werten fyske verursachet, bin endlich auf anraten guter Leute, die mich gern verschont wissen, veranlasset ein Fürstl. Konsistorium um Connection zu der triefen? Erweiterung anzulangen, welches den Bericht von deren Herrn Visitatoribus zuforderst verlanget, wie Einlage mit mehreren bescheinigt, ich habe nun das gute Vertrauen zu meinen allerseits Hochzuehrenden Herren, wenn hiernach die geringste Consiverotion? für meine Gesundheit und Leben haben, sie werden mich von dem Unheil abhelfen, welches gar trist geschehen kann. In welcher Hoffnung empfehle dieselbe göttl. Gnaden obseits mich aber der allerseits beständigen Gewohnheit mit allem Respekt verharren Edel Hochehrender Hochedelgeborene Hochgelehrter meinen Hochzuehrenden Herren und Hochgeneigte Gönner, gehorsamster Diener und Fürbitter für Gott
      Naensen, den 24. April Anno 1747 Arnold Conrad Bode
      Denen Hochwürdigen Hochwohlgeborenen Vesten und Hochgelehrten Hochfürstl. Braunschweig. und Lüneburg. Hochtverdiente Herren Superintendenti Gerken, Herren Amtmann Probst und Herrn Justitiario Heilanden Meiner besonders Hochzuehrenden Herren und Hochgeneigtes Gönnern Grene
      Prs: den 12ten April 1747
      Hochfürstl. Braunschw. Lüneburgsche Hochgeborene Hochwürdige Wohl- und Hochedelgeborenen Vesten und Hochgelehrte Herrlichkeiten, Hochverordnete Herrn Präsident Konsistorial und Kirchenräte, Hochgebietende Gütige Herren
      Einen Hochfürstlichen Consistorio in Untertänigkeit zu hinterbringen werde obwiegend genötigt Maßnahmen der Anrechten sonderlich der innigen Mannschaft in dieser Gemeinde einige Jahre so stark worden, das solche auf der Kirchprieche nicht mehr Raum haben, daher den zu weilen Exzesse mit denjenigen und arg stoßen geschehen, so mir manchen Sachen Fysko und Verdruß erwecket. Weil von den Leuten von allhier mich gern mich gern vor dergleichen behütet, schon als haben sie mich sehr angelegen, dafür Sorge zu tragen, dass die Prieche ein paar Scheit weiter heraus gestützet würde, obschon könnten 4 Reihen seitwärts einander gemacht werden, so das die andern etwas höher als die reste und die dritte hohen als die andern und so weiter, i. es könnte so dann einigen seine eigene Stelle kriegen und wären auf einmal allem Übel registriert. Die Knaben so ich vor 3 Jahren konfirmiert und diese 3 Jahr durch auch den Chor behalten, sind diese etwa nun auch hinauf gezogen, künftigen Sonntag befinden sich unter denen Konfirmanden auch 10 Knaben, die nach einigen Jahren fein ausziehen, ich sehe nicht ab wie sie in die Länge Platz finden werden, außer der gebetenen Vergrößerungen, die Altaristen haben mir auch öfters geklaget, dass sie mit den kleinigen Beutel nicht mehr durchzukommen wüssten. Ich bin schon bewogen worden, solches dem Hochfürstl. Consistorio unterthänigst vorzustellen und eine gnädige Concession zu einer erwiesenen Vergrößerung zu erbitten. Die Unkosten so schon dahin erfordert werden als einige Dielen und Arbeitslohn, wollen die Leute selber stehen gern und willig, wenn sie mir dem Gottesdienst ruhig beiwohnen können. So hat auch der Müller zu Grene Weibsen, welcher auf unsere Grentze auf Serenissimi gnädigster Concession ein neues Weghaus und Wirtschaft angelegt, um ein paar Stände angehalten und auf solche Weise könnte diesem auch geholfen werden. Wären meine Pfarrkinder unfleißige Kirchengänger, würde ich mich dieser langen gar keine Mühe geben, allein ich muß schon ihren mit Wahrheit Zeugen und die Visitatores werden ihren allemal das wesentliche Zeugnis geben, das sie besonders fleißige Kirchengänger sein auch ihre Kinder früh zum Dienste und Hause Gottes führen, wie denn diesen Winter in der Kinderlehre 103 Kinder sind gezählet worden. Welches zu dem Ende mit anführen, damit ein hohes Konsistorium desto ehrender zu gnädiger Wohlentscheidung? besorgt werde. In welcher Erwartung mit allem untertänigen Gehorsam verharre Edel Hochedelgeborenen Hochwürdigen Collegen und Hochedelgeborenen Vesten und Hochgelehrten Herren, meinen besonders Hochgebietenden gnädigen Herren
      Untertänigster Knecht und Fürbitter bey Gott Arnold Conrad Bode, Pastor
      Naensen, den 5. April 1747
      Denen Hochgebohrenen Hochwürdigen Hochwohlgeborenen Wohl- und Hochedelgeborene Vesten und Hochgelehrte Hochfürstl. Braunschweig. und Lüneburg. Hochtverdieneten Herren Präsidenti Consistoriall und Kirchenräten. Meinen besonders Hochgebietenden gnädigen Herren Wolfenbüttel
      Bey der seits Kirchen-Visitares haben zu vorderß sie von, mit Rücksendung dieses, anhero zu berichten
      Decret: in Consist. Wolfenbüttel, den 12. April 1747
      Amt Grene, Prahent Grene, den 23. April 1747
      Hochedelwürdiger und Hochedelgeborene Veste und Hochgelehrte Herren Hochzuehrende Herren Visitatores Hochgeneigte Gönnern
      Nachdem der neue Priechenbau in unserer Kirche fertig und nun diese Woche die Stände auf derselben per Sortem distribuiert (verteilen), als habe Ihnen davon als bald Nachricht zu ertheilen, mich schuldig erachtet. Weil an Fysten und Verdruß habe ich etwa schon gehabt, so dass, wenn ich?s vorher gewusst, nimmer würde angefangen haben, doch zeigte der liebe Gott nach einem Weg und Mittel, dass auch die Unruhigen sich beruhigen müssen. Die Fuhren umsonst zu thun, haben die Leute sehr inständig verbeten, weil sie erst mit dem Backhause so viel zu thun gehabt, auch Vorgaben, dass viele so auf der Prieche Stände nehmen würden, keine Pferde hätten und also darunter durchgingen. Habe also den Priechenbau in Gottesnamen angefangen und vollendet, auch die Specification und der Ausgaben und Einnahmen gehorsamste einsenden wollen:
      Ausgaben zum neuen Priechenbau
      Dem Consistorial: Beten welchendas memorial zum Bericht gebracht 6ggr, deren Herren Visitatoribus die Priechen in Anschlag bringen zu letzt 4 Taler, für 2 Fuder Dielen 24 Taler, solches zu haben 2 Wangen 3 Taler 18 ggr, für Tannenholz 5 Taler 27 ggr, solches zu haben 4 Wangen 4 Taler 32 ggr, für 4 Steine unter die Pfeiler 1 Taler 12 ggr, solche zu haben 1 Taler Tischler Arbeit 15 Taler, Zimmermann Arbeit 8 Taler, für Nägel und Leim (kommt 4 ggr. 5 Pf.) höher als im Anschlag 1 Taler 14 ggr 5 Pf, eine gebrochene Tür an die Prieche zu machen 1 Taler, die alte Prieche behut abgebrochen 2 Taler dem gewissen Mauermeister für einen Stein, welcher sich unter dem Pfeiler, weil die Erde zuletzt gelöst hatte 4 ggr
      Summa 72 Taler 5 ggr 5 Pf
      Einnahmen von den neuen Priechen Ständen
      Es fasset diese Pieche in sich 6 Bänke davon 2 voran, 2 nieder Mitte und 2 hinten die ersten beide Bänke fassen wieder in sich 18 Stände, so weil auch die Mittleren und hinteren beyde die ersten 18 Stände sind gesetzt indem auf 1 Taler 30 mgr. 33 Taler
      Die 18 Stände in der mittleren Reife auf 1 Taler 12 mgr. 24 Taler, die 18 hinteren Stände auf 30 mgr. 15 Taler
      Außer diesen findet sich noch eine kleine Prieche, darauf 5 Stände, ein wieder a 1 Taler 30 gl. thut 9 Taler 6 ggr
      Summa: 81 Taler 6 ggr, Abgezogen 72 Taler 5 ggr. 5 Pf. von 81 Taler 6 ggr. bleibt 9 Taler und 3 Pf.
      Ich gebe es mir deren Herren Visitatoribus zu güthigen Überlegungen ansein, ob es wohl nicht tunlichst das von deren übrigen 9 Taler wenigstens einwenig die Kirche repariert werden, sie sehet wie gar zu unförmlich aus und die Steine rieseln immermehr nach. Der gewisse Maurermeister sagte letztens, wenn er 2 Malter Kalk, 1 Malter Gips und etwa ein viertel Zentner Haar hätte, wollte er sie schon ausbessern, das betrage etwa 1 Taler 34 ggr. Die Steine zum auspflastern können auch so hoch nicht kommen, voraus, wenn sie die Gemeinde umsonst holet. Sie werden sich beim Fürstl. Consistorio wohl nicht mehr um diese Prieche bekümmern und wozu also dieses meiner Meinung nach der leichteste Weg dahin zu gelangen, da man sonst erst nach wohl darum sind, wer weiß, ob nicht vergeblich ja erhalten muß, ich lasse es aber gern allerseits Überlegung über der ich in Erwartung geneigten Antwort mit besonderer Hochachtung alstets erwarte.
      Edel Hochwürdige Hochedelgeborene Hochedel meiner besonders Hoch zu Ehrenden