Ahlbrecht, Rudolf

Ahlbrecht, Rudolf

männlich geschätzt 1850 -

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  • Name Ahlbrecht, Rudolf  [1, 2, 3, 4
    Geboren geschätzt 1850  Halle / Brschweig Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Personen-Kennung I43238  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 8 Apr 2020 

  • Fotos
    Schulhaus in Dielmissen Nr. 88 alte Aufnahme
    Schulhaus in Dielmissen Nr. 88 alte Aufnahme
    Schulhaus in Dielmissen Nr. 88 alte Aufnahme um 1900

  • Quellen 
    1. [S82] HSTA Hannover.
      Als 1. Lehrer: 12.10.1891 bis 31.3.1921 Kantor Rudolf Ahlbrecht. Er hat zweiundvierzig Jahre an der Volksschule Dielmissen gewirkt. Er lebt in der Erinnerung der älteren Generation als ein sehr gewissenhafter und auch sehr gestrenger Lehrer fort. Er war Junggeselle und lebte mit seiner gleichfalls unverheirateten Schwester zusammen. 1879 begann er seine Lehrtätigkeit an der Volksschule in Dielmissen als alleiniger Lehrer. Ab 1892 stand ihm ein tendierter Seminarist oder ein Seminarist der 2. Klasse zur Seite. 1903 wurde die
      2. Lehrerstelle gegründet. 1921 trat er in den wohlverdienten Ruhestand im Alter von 68 Jahren. Er wohnte zunächst noch in Dielmissen, siedelte aber später nach Braunschweig über, wo er sich ein Haus gebaut hatte. Im Laufe des zweiten Weltkrieges verlor er bei Fliegerangriffen sein Heim und er nahm Zuflucht in seinem Geburtsorte Halle ? dem Nachbarort ? wo er im gesegneten Alter von 92 Jahren verstarb und bestattet wurde. Während seiner Wirksamkeit in Dielmissen wurde die Schule erbaut. Von 1910 bis 1912 führte er als Vertreter der Schule gegen den Käufer des alten Schulgebäudes Vasel einen Prozess wegen des Berechtigungsholzes. Der Prozess wurde zu Gunsten der Schule entschieden.
      17.8.1921 bis 31.12.1921 Hilfslehrer Walter Koch, 1.1.1922- 31.3.1928 Lehrer Erich Ehlers, 1.4.1928 bis 31.1930 Lehrer August Reuter, 1.4.1930 bis 31.3.1934 Lehrer Ernst Meyer, 1.4.1934 bis? Lehrer Ferdinand Weber,
      geb. 1894, Lehrer in Dielmissen bis 1959, 1. Lehrerprüfung 1914 in Braunschweig, 2. Lehrerprüfung 1921 in Mühlenberg
      Als 2. Lehrer: Obwohl die im Jahre 1892 ihrer Bestimmung übergebende Schule zwei Klassenzimmer aufwies, wurde doch zunächst eine 2. Seminaristen oder Seminaristen der 2. Klasse versehen. 1903 wurde die
      2. Lehrerstelle gegründet.
      12.10.1891 bis 1.4.1894 Lehrer Wilhelm Dornedde, 1.4.1894 bis 31.3.1897 Lehrer Sievers, 1.4.1897 bis 30.9.1897 Lehrer Mette, 1.10.1897 bis 31.3.1903 Lehrer Friedrich Schmidt, 1.4.1903 bis 31.10.1913 Wilhelm Fuhrmann, 1.11.1913 bis 30.9.1914 Hilfslehrer Traebert, 1.10.1914 bis 2.12.1915 Hilfslehrer Gröper, 3.12.1915 bis 6.7.1916 Stelle nicht besetzt, 7.7.1916 bis 31.10.1917 Hilfslehrer Götte, 1.11.1917 bis 31.3.1921 Lehrer Götte, 1.10.1919 bis 31.3.1923 Hilfslehrer August Reuter, 1.4.1923 bis 31.3.1928 Lehrer August Reuter, 1.4.1928 bis 31.3.1930 Lehrer Ernst Meyer, 1.4.1930 bis 30.5.1946 Lehrer Ernst Reuß, 12.12.1946 bis 30.9.1951 Lehrer Paul Parusel.
      Ab 1921 wurde eine dritte Lehrkraft beschäftigt. Am 9.6.1921 wurde ein Behelfsklassenraum in der Pfarre übernommen. Hier unterrichteten
      als 3. Lehrer:
      1921 bis 31.12.1921 Hilfslehrer Hantelmann, 1.4.1922 bis 31.3.1923 Hilfslehrer Bohnsack, 1.4.1923 bis
      31.3.1925 Hilfslehrer Arthur Stecher, 1.4.1925 bis 31.3.1930 Hilfslehrer Hans Knoop, 1.4.1928 bis 31.3.1930 Hilfslehrer Heinrich Schlue, 1.4.1930 bis 31.3.1932 Hilfslehrer Paul Koslowski, 1.4.1932 bis 31.3.1934 Lehrer Paul Koslowski.
      Ab 1. April 1934 wurde die Stelle wegen der gesunkenen Kinderzahl aufgehoben.
      Am 27.4.1949 wurde wiederum in der Pfarre ein Behelfsklassenraum eingerichtet. Das war erforderlich, da die Zahl der Schulkinder auf 271 gestiegen war. Die Zahl der Lehrkräfte betrug 4. Es entstanden jetzt 2 Plan- und
      2 Schulstellen. Die Planstellen waren besetzt von den Lehrern Ferdinand Weber und Parusel, die Schulstellen von den Lehrern Erhard Trippe und Kurt Rother. Der Letztere nahm den Unterricht in dem Behelfsklassenraum am 27.4.1949 auf. Lehrer Theodor Rückl, geb. 1906, verst. 1955, von 1948 bis 1955 Lehrer in Dielmissen, Landkreis Holzminden, Lehrerprüfung 1926 in Pasing, 2. Lehrerprüfung 1930 in München
      Eine Akte von 1815 bis 1908 behandelt die Brennholzdeputata des Predigers und Schullehrers in Dielmissen.
      Weitere Akten von 1918 bis 1936 behandeln: Trennung des Opferei- und Schulvermögen,
      1928 bis 1939: Schulbau,
      1935: Berichte zu den Schulen in der Generalsuperintendentur Holzminden . Enthält: Vorschläge zur Verbesserung des Schulwesens in Dielmissen von Pastor Lohmann (1835), Schulbericht aus Thedinghausen (1835).
      1935: wurde ein Ortsgesetz über die Allgemeine Berufsschule der Stadt Eschershausen und die Landgemeinden Dielmissen, Hunzen, Lüerdissen, Ölkassen, Scharfoldendorf und Kirchbrak erstellt.

      Ende 1965 wurde eine neue Fertigbau-Schule erstellt. Sie besitzt drei Klassenzimmer und einen Pausenraum.
      Heute wird die Schule als Kindergarten genutzt und die Kinder müssen nach Eschershausen in die Schule fahren. Die alte Schule Nr. 88 wurde an Otto Sauthof verkauft.

    2. [S82] HSTA Hannover.
      Erbauung eines Schulgebäudes in der Gemeinde Dielmissen 1890
      Nr. 152
      An den Gemeindevorsteher Schütte, Dielmissen
      Der Vorsitzende im Schulvorstande Pastor Seebass, hat unterm 11. d. M. hierher diejenigen Beschlüsse mitgeteilt, welche Gemeinderat und Schulvorstand zu Dielmissen bezüglich des Schulhaus-Neubaues daselbst gefasst haben, nachdem diesen Gemeindebehörden von dem Schreiben des Herzoglichen Konsistoriums vom 31. Oktober Cr. Nr. 7821 Mitteilung gemag worden war. Wennschon durch diese Beschlüsse in der Hauptsache die Ausstellungen, welche Herzogliches Konsistorium in dem vorerwähnten Schreiben gegen den bisherigen Bauplan erhoben, ihre Erledigung gefunden haben, so sehe ich mich doch zunächst, bevor ich dem Herzoglichen Konsistorium von der jetzigen Sachlage Mitteilung mache, nach Kenntnisnahme von jenen Beschlüssen noch zu nachfolgenden Bemerkungen veranlasst:
      1) Schon Herzogliches Konsistorium hat wiederholt, zuletzt in dem vorerwähnten Schreiben vom 31. Oktober cr., hervor geschoben, dass nach dem von dem Gemeinderat bzw. dem Schulvorstande beschlossenen Bauplan die Lehrer- Wohnungen in ihrer Größenweit über das Maß hinausgehen, welches Herzogliches Konsistorium programmmäßig zu fordern pflege und dass durch die Umwandlung des oberen wollen Geschosses in ein Kniegeschoss ohne Beeinträchtigung
      dieser Anforderungen eine nennenswerte Herabminderung der Baukosten herbeigeführt werden könnte. Es ist auffallend, dass diesem deutlichen Hinweise gegenüber die Gemeinde bei den früheren Beschlüsse beharrt, ohne nur einmal festzustellen bzw. Feststellen zu lassen, wie hoch sich der Unterschied zwischen dem von der Gemeinde beschlossenen und einem auf die Anforderung des Herzoglichen Konsistoriums sich beschränkenden Neubau belaufen würde. Es kann je nun allerdings der Gemeinde, wenn dieselbe einen Neubau über das Maß der gestellten Anforderungen hinaus ausführen will, solches nicht erwehrt werden und verdient eine solche Absicht an sich sicherlich Anerkennung, ich will jedoch- um eine in dieser Beziehung etwa vorhanden irriger Auffassung richtig zu stellen ? noch ausdrücklich hervorheben, dass die
      Höhe des der Gemeinde staatsseitig zu gewährenden Zuschusses sich, abgesehen natürlich von der größeren oder geringeren Wohlhabenheit der Gemeinde, nicht ohne weiteres nach der Höhe der aufgewandten Bausumme, sondern noch der Summe richtet, welche von der Gemeinde notwendigerweise, d. h. um ein den Anforderungen entsprechendes Gebäude zu errichten, aufzubringen war.
      2) Imgleichen vermag ich nicht einzusehen, warum der vom Herzoglichen Konsistorium gemachte Vorschlag, das Nebengebäude auf den alten Kirchhof zu setzen, nicht die Zustimmung des Gemeinderats gefunden hat. Dass bis zum Jahre 1849 auf diesem Kirchhofe beerdigt worden sei, wird als Grund, um jede weitere Erörterung über diesen Vorschlag abzuschneiden, wohl kaum angeführt wurden können, denn einmal ist bekanntlich eine Wiederbenutzung von Kirchhof
      Terrain schon nach 30 Jahren gestattet und anderseits erscheint die Benutzung des alten Kirchhofes zum Aufbau der Scheuer umso unbedenklicher, als bei Ausführung dieses Nebengebäudes, zu welcher irgend erhebliche Bodenausschachtungen nicht erforderlich sind, der Untergrund des Kirchhofes nur in sehr geringem Umfange in Mitleidenschaft gezogen wird.
      3) Herzogliches Konsistorium hatte empfohlen, zur Vermeidung von Schwammbildungen unter beiden Schulklassen-Fußböden einen Lehmentbeton-Estrich von 15-20 cm Stärke vorzurichten. Demgegenüber haben Gemeinderat und Schulvorstand, nachdem der Maurermeister Gruppe sich dahin geäußert, dass die von ihm angesetzte 50 cm dicke Schicht Steinschotter ungefähr ebensoviel Kosten verursachen werde, als die Betonschicht, beschlossen, dass die Wahl zwischen
      der einen oder andere Art der Trockenlegung einstweilen den Submitterenden überlassen werden können. pp.
      Dieses hatte ich nicht für richtig. Beider Frage, auf welche Weise Schlammbildungen unter den Schulklassen am zweckmäßigsten vor gebeugt werden könne, kommt es nicht darauf an, ob eine 50 cm dicke Schicht von Steinschroten ungefähr ebensoviel Rostet als ein 15-20 cm starker Lehmentbeton-Estrich, sondern darauf, ob eine solche Schicht von Steinschroten ebensoviel nützt als ein Beton Estrich. Letzteres ist aber jedenfalls zu vereinen, es liegt daher im Interesse der bau- und reparaturpflichtigen Gemeinde dass ganz bestimmt ein Lehmentbeton-Estrich vorgeschrieben wird. Ich lasse diese Verfügung Ihnen zugehen und habe dieselbe nicht, wie die bisherigen aus Veranlassung des Schulhaus-Neubaues nach Dielmissen gelangten Schreiben, an den Vorsitzenden des Schulvorstandes, Pastor Seebass, gerichtet, weil ich wünsche, dass Sie zunächst im Gemeinderats diese vorstehend sub 1-3 hervorgehobenen Punkte nochmals eingehend erörtern. Als selbstverständlich setze ich dabei voraus, dass Sie nachher, zur Fassung eines endgültigen Beschlusses, den Schulvorstand zuziehen. Schließlich will ich schon jetzt darauf hinweisen, dass es demnächst zweckmäßig sein wird, zur speziellen Beaufsichtigung des auszuführenden Neubaus, Feststellung der Submissions-Bedingungen pp. Seitens des Gemeinderats eine besondere Bau-Kommission zu wählen. Dieselbe wird außer Ihnen und dem Vorsitzenden des Schulvorstandes noch 3 andere Mitglieder haben können. Über 5 Mitglieder zu wählen, erscheint nicht ratsam bezw. Notwendig. Dem Vorsitzenden des Schulvorstandes, Pastor Seebass, habe ich hierneben Abschrift dieser Verfügung zugehen lassen. Ich sehe demnächst Ihrem weiteren baldigen Berichte über diese Angelegenheit entgegen Plan und Kostenanschlag sind einstweilen wieder beigefügt.
      Holzminden, den 19. Dezember 1889 Herzogliche Kreisdirektion
      Nr. 2936
      An den Gemeindevorsteher Schütte, Dielmissen
      Aus dem an die unterzeichnete Behörde gerichteten, abschriftlich beigefügten Schreiben des Herzoglichen Konsistoriums vom 6./17. d. M. wollen Sie ersehen, dass Herzogliches Konsistoriums gegen die Ausführung des Schulhausbaues zu Dielmissen in der von dem Gemeinderate und Schulvorstand nunmehr beschlossenen Weise Erinnerungen nicht mehr zu machen hat. Es kann daher mit der Bauausschreibung begonnen werden. Ich lasse Ihnen zu diesem Behufe die Zeichnungen und den Kostenanschlag über diesen Neubau hierneben zu weitern Veranlassung, wie solches auf dem heutigen Sprechtage zu Eschershausen mündlich erörtert worden, wieder zugehen und sehe demnächst der Einsendung der Submissions-Bedingungen und einer weiteren Anzeige über die Wahl der Baukommission entgegen.
      Holzminden, den 22. Februar 1890 Herzogliche Kreisdirektion
      Nr. 683 Abschrift
      An Herzogliche Kreisdirektion in Holzminden
      Nachdem die Schul- und Gemeindeorgane von Dielmissen unsere Ausstellungen an dem vorgedachten Plane und Kosten Aufschlage zum Neubaue ihrer Schule sämtlich angenommen haben, bleiben unsererseits gegen die Ausführung des Baues Einwendungen nicht mehr zu erhaben. Der Rath, 1 ½ stöckig statt 2 stöckig zu bauen war lediglich im Interesse der zahlpflichtigen Gemeinde erteilt und wenn diese glaubt, über das Maß unserer Anforderungen weit hinausgehen zu müssen, so können wir sie daran nicht hindern. Die ferner aufgeworfene Frage, ob es nicht angängig sei, das Nebengebäude auf den anstoßenden Friedhof zu setzen, war durch den Wunsch eingegeben, das stattliche Schulhaus freizulegen und nicht durch das Scheuergebäude zu verdecken. Wirkliche Interessen der Schule werden durch diese Frage nicht berührt. Indem wir im Übrigen bemerkten, dass der Kostenüberschlag der Differenz zwischen einem zweistöckigen und einem 1 ½ stöckigen Schulhause mit 2371 M zu gering veranschlagt zu sein scheint, weil die Kammern a. a. a. a. nicht ausgebaut zu werden brauchten, senden wir die Originalanlagen des gefälligen Schreiben vom 17. v. M. sämtlich hierneben zurück und ersuchen, wegen der Ausführung des Baues nunmehr das Weitgefällig veranlassen auch von den getroffenen Maßnahmen uns demnächst Mitteilung machen zu wollen.
      Wolfenbüttel, den 6. Februar 1890 Herzogliches Braunschweigsches Lüneburgsches Konsistorium
      gez. Rohde
      Gegenstande der Veranschlagung zur Erbauung eines Schulgebäudes in der Gemeinde Dielmissen
      Nr. 377
      An den Gemeindevorsteher Schütte
      Nachdem der Kreisbaumeister Müller hierselbst das neuerbaute Schulhaus zu Dielmissen nebst Nebengebäude abgenommen und die Baulichkeiten zwar im Allgemeinen für ordnungsmäßig ausgeführt erklärt, im Einzelnen aber noch mehrfache Unvollständigkeiten und Abweichungen von dem genehmigten Bauplane und Anschlage bei der Abnahme vorgefunden hat, so lasse ich Ihnen hierneben Abschrift des Schreibens des Kreisbauinspektors Müller vom 15 v. Zugestellt zur Kenntnisnahme und mit der Aufforderung zugehen für baldige Ergänzung der darin hervorgehobenen Unvollständigkeiten g. g. Sorge zu tragen und demnächst, dass solches geschehen, hierher anzuzeigen. Im Einzelnen bemerke ich zu dem Gutachten des Kreisbauinspektors Müller noch folgende
      Zu 1) Es wird der Gemeinde überlassen bleiben können, ob die beiden Dachbinder einwärts vor den Giebelmauern noch nachträglich angebracht werden sollen. Andernfalls wird dem Werkmeister für die Nichtausführung der im Anschlage vorgesehenen Arbeit ein entsprechender Abzug zu machen sein.
      Zu 5) Bezüglich der Windfänge liegt die Sache ebenso wie bei den Dachbindern ad 1
      Zu 6) Bereits in der Diesseitigen Verfügung vom 19. Dezember 1889 Nr. 152 ist unter 3 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Herrichtung eines Zementbeton-Estrichs unter beiden Schulklassen-Fußböden dringend erforderlich sei, um Schwammbildungen zu vermeiden. Wenn dieses jetzt anscheinend trotzdem unterlassen worden ist, so kann der Gemeinde nur angeraten werden, eine derartige Sicherheitsmaßregel noch jetzt treffen zu lassen, da aus dieser
      Unterlassung der Gemeinde binnen kurzer Zeit sehr kostspielige Instandsetzungsarbeiten erwachsen können.
      Holzminden, den 14. Januar 1892 Herzogliche Kreisdirektion
      Nr. 406 Abschrift
      An Herzogliche Kreisdirektion hierselbst
      Unter Rückgabe der gefälligen K. Hd. Schreiben vom 17. und 29. Oktober d. Jahres Nr. 11569 und 12043 beehre ich mich, ganz ergebenst mitzuteilen, dass ich am 30. Oktober eine Besichtigung des Schulneubaues zu Dielmissen vorgenommen habe. Das Schulhaus selbst war ganz fertigt, das Nebengebäude und der Abtrittsanbau größtenteils fertig, auch der Brunnen und die Überfahrten zum Schulhofe und Nebengebäude angelegt, die Terrainregulierung und die Einfriedigungen fehlten dagegen noch. Die fertigen und nahezufertigen Baulichkeiten, namentlich das Schulhaus selbst, sind von geringen Abweichungen abgesehen, plan- und auftragsmäßig ausgeführt und von zufrieden stellender Beschaffenheit. Im Einzelnen zeigten sich an den Baulichkeiten folgende Mängel gg..
      Schulhaus
      1) Die beiden Kellertreppen haben statt der veranschlagten je 11 Stufen nur je 10 Stufen erhalten, um unten in den Kellerräumen einen besseren Austritt zu beschaffen. Da die Stufenhöhe 19 cm nicht übersteigt, so kann über diese Änderung hinweggesehen werden.
      2) Es sind statt der veranschlagten 5 Dachbinder nur 3 Dachbinder aufgestellt und die unmittelbar neben den Giebelmauern einwärts vorgesehenen 2 Dachbinder nicht ausgeführt. Infolge hiervon sind 8 Trägerständer, 16 Kopfbänder und 4 Zangenhölzer erspart worden. Aus Stabilitätsrücksichten sind die beiden Dachbinder einwärts vor den Giebelmauern nicht unbedingt nötig, doch ist es wegen der Erschütterungen durch Stürme immerhin ratsam, sie nachträglich anzubringen zu lassen. Im vorliegenden Falle wurde jeder dieser Dachbinder 4 Trägerständer, eine wenigstens 16/20 cm starke Zange und 8 Kopfbänder erhalten müssen, die übrigen aufschlagsmäßig angenommenen Hölzer sind entbehrlich. Die Einziehung der Ständer und Kopfbänder ist auch von Nutzen für die Unterstützung und Abspreizung der etwas weit freiliegenden mittleren und oberen Dachpfetten.
      3) Die Fenster sind im Holzwerke unbedeutend kleiner, als im Anschlage angegeben, was auf geringem Versetzen in der Aufführung des Mauerwerks beruht. In Wirklichkeit sind im Holzwerke z. B. die Zimmerfenster des Erdgeschosses 1,10 m breit und 1,91 m hoch, statt anschlagsmäßig 1,12 m x 1,96 m, die Klassenfenster 1,43 m x 2,36 m statt 1,49 m x 2,36 m.
      Die Fenster im Obergeschosse 1,08 m x 1,88m statt 1,12 m x 1,90 m. Es kann hierüber hinweggesehen werden, da die Beleuchtung der Räume doch sehr reichlich ist.
      4) Die Türen des Erd- und des Obergeschosses haben eine etwa 5 cm geringere Höhe, als anschlagsmäßig angenommen, was ebenfalls auf Ungenauigkeiten im Mauerwerke, besonders in der Anlage der Türöffnungen, wobei auf die Türfutter kein Bedacht genommen wurde, zurückzuführen ist. Immerhin möchten Türflügel von 2,13 m Höhe bei den Schulzimmern und
      1,95 m Höfe bei den Wohn-, Schlaf- und Wirtschaftsräumen noch als genügend angesehen werden können.
      5) Die in Anschlagsposition 117 bezeichneten Windfänge, Hausflurseitig an den kleinen Vorplätzen vor den Stuben und Küchen des Erdgeschosses, sind nicht ausgeführt, weil sie eine zu arge Verdunkelung dieser auf indirekte Beleuchtung vom Oberlichte der Haustür angewiesenen, fensterlosen Vorplätze veranlasst haben würden. Wird ein Abschluss der fraglichen
      Vorplätze bzw. der Lehrerwohnungen gegen die große Haustür für unbedingt nötig gehalten, so empfehle ich, einen solchen, vom Fußboden bis zur Decke reichend, durch offenes hölzernes Gitterwerk von 2 ½ cm starken, 4 cm von einander entfernten, abgehobelten, lotrechten Rundstangen, verbunden durch Horizontalriegel von behobelten und abgefassten Kreuzholze, herhalten zu lassen, wie dieser an verschiedenen Stellen im Herzoglichen Wilhelmstifte zu Bevern auch geschehen. In dem Gitterwerke müssen selbstverständlich in gleicher Weise herzustellende, verschließbare Türen vorgerichtet werden.
      6) Die Fußbodendielen der beiden Schulzimmer zeigten eine schwach muldenförmige Krümmung was immer eine gewisse Feuchtigkeit des Füllmaterials unter den Dielen vermuten lässt. Da das äußere Terrain vor den Schulzimmern noch nicht abgetragen ist, so wird das Füllmaterial von dort her feucht gehalten und kann hierdurch nach einigen Jahren leicht eine Zerstörung der Dielen durch Schwamm entstehen. Ohne Aufnahme der Fußbodendielen und Vorrichtung einer Isolierschicht von Asphalt oder Asphaltpappe darunter kann zur Verhütung von Schaden nichts weiter geschehen, als das äußere Erdreich in wenigstens 4 m Abstand vom Gebäude möglichst tief abzutragen und für gute Abführung des Regenwassers zu sorgen.
      7) Die Waschkesselherde, Anschlag pos. 35 und 127 waren bei der Bauabnahme noch nicht vorgerichtet, was also nachträglich geschehen muss. Ebenso fehlten die nicht zu entbehrenden Wasserblasen der Kochherde. Die Herdrohre, Anschlagsposition 137 passen zur Weite der Rohrlöcher in den Herdplatten, sie müssen aber unten etwas weiter gemacht werden, um dicht aufzuschließen. Im oberen, fast wagerechten Teile müssen sie des besseren Rauchabzuges halber, etwas aufgebogen werden und bis zum Schornsteine Ansteigung erhalten, auch muss die Naht der Rohre in diesem Teile nach oben gelegt werden, damit der sich leicht bildende flüssige Ruß nicht in die Küchen tropft.
      8) Die eisernen Türen vor den Einsteigeöffnungen der weiten Schornsteine waren nur mit großem Kraftaufwande zu öffnen und zu schließen. Es müssen diese Türen jedenfalls leichter bewegbar gemacht werden.
      9) Die beiden Klassenöfen werden schwerlich genügende Größe bzw. Heizwirkung haben. Es muss dieses versuchsweise ermittelt und eventuell die jetzigen Öfen durch zwei entsprechend größere ersetzt werden.
      10) Die Fallröhren, Anschlagsposition 148, sind nur bis zur Oberkante des Sockels hinabgeführt. Es ist dieses unzweckmäßig, weil das den Rohren entströmende Regenwasser das Sockenmauerwerk feucht hält und die Feuchtigkeit leicht in das Innere des Gebäudes sich überträgt, namentlich an der Klassenseite. Die Fallröhren müssen jedenfalls bis auf 15 m Höhe über Terrain weiter hinabgeführt werden und direkt über den großen Wasserfangsteinen an den Gossengerennen ausmunden.
      Nebengebäude
      11) Der Stallraum am straßenseitigen Giebel ist gar nicht zu benutzen. Er ist 8,80 m lang, 3,86 m breit und 3,65 m hoch, hat zwei Außentüren, eine Tür nach der angrenzenden Dreschtenne und 4 Fenster. In Folge dieser Raumverhältnisse wird der Stall im Winter unausbleiblich so kalt sein, dass Vieh darin zu Grunde gehen muss. Dem Vernehmen nach ist der Stall nur angelegt, um einer formellen Verpflichtung zu genügen und wird wahrscheinlich selten oder nie benutzt werden.
      Der jetzige Lehrer hält kein Vieh. Sollte aber jemals eine praktische Verwendung des Stallraumes eintreten, so würde zur Vereinigung der übermäßigen Höhe noch ein Zwischengebälk in etwa einem Meter Abstand von der jetzigen Decke vorzurichten sein. Ebenso müssten die beiden Schweineställe an der Seite der Dreschscheune und des Außengiebels mit großen starken Steinplanken bekleidet werden, um ein Ausbrechen der Schweine zu verhüten, auch würde ein
      genügend großes Jauchloch von Steinplatten anzulegen sein.
      12) Es fehlten am Tage der Abnahme der Zementverstriche des Daches, die Dachrinne und Fallröhren, die zwei kleinen Fenster der Lehrerabtritte, wozu die Löcher allerdings vorhanden waren, der Gipsestrich des Bodenraumes, das Abtünchen der inneren Wandflächen mit Kalkmilch und teilweise die Ölfarbenanstriche. Die fehlenden Bauarbeiten sollten baldigst nachgeholt werden. Eins der unter Anschlagsposition 80 veranschlagten 8 eisernen Fenster hat sich überhaupt nicht
      vorrichten lassen worüber jedoch hinweggegangen werden kann, da reichlich Fenster vorhanden sind.
      Abtrittsanbau
      13) Die Wände der Kinderabtritte und Pissoirs am Nebengebäude müssen noch verputzt und die sämtlichen Wand- und
      Deckenflächen abgeweißt werden. Die 7 Fülllöcher über dem Abtritte (Anschlussseite fehlt)
      Terrainregulierung
      17) Des Schulhofes und des Gartens vor den Schulzimmern war ebenfalls noch nicht geschehen und sollten schleunigst
      vorgenommen werden. Wie schon unter 6 bemerkt ist es wichtig, dass das Gartenterrain vor den Schulzimmern in mindestens 4 Meter Breite vom Gebäude abgemessen bis auf die Höfe der Gossenabzüge für das Regenwasser an den
      Giebeln abgetragen und der werter als 4 m zurückliegenden Teil flach abgeböscht wird. Die von den Unternehmern eingezogenen Baupläne und Kostenanschläge erlaube ich mir beizufügen.
      Holzminden, den 15. Dezember 1895 Der Kreisbauinspektor gez. W. Müller
      Dachdeckerarbeiten
      463,08 qu Dachfläche mit ordinieren Sollinger Dachsteinen und dessen die Steine in Zementmörtel zu legen und nachher mit Zementmörtel zu unterstreichen für den qm 56 Pf = 259,30 Mark
      21 lfd. m Kehlen mit 3 cm starken und 0,60 m breit mit Tannenbretter und mit 0,50 m breiten Zinkblech Nr. 12 aus zu Auflagen und an den Seiten Pro--? um zu kriegen und die Steine zu schmiegen für a. laufende m 1,60 m = 33,60 Mark
      48 Stück Leiterhaken einzudecken a Stück 20 Pf. = 6,60 Mark
      4 Stück Dachfenster einzudecken a. Stück a 1,50 M = 6 Mark
      4 Stück Schornsteine einzudecken und zuverstreichen = 16 Mark
      60 Bruchfuder Dachsteine von guten Material anzukaufen a. Bruchfuder 8 m = 480 Mark
      1800 laufende m Dachlatten anzukaufen a laufende m 4 ½ M = 81 Mark
      7 Tonnen Vorwohler Zement a Tonne, 9 M = 63 Mark
      3 qm Wesersand = 8 Mark
      3 Millo Latten zu N 21/48 a milo 3 m = 9 Mark
      5500 Stakenagel geschmiedete a hundert 70 Pf = 38,50 Mark
      1500 Steinnagel a hundert 50 Pf = 7,50 Mark
      300 Schildnagel a hundert = ?
      20 Kilo Schweinehaar a Kilo 50 Pf = 10 Mark
      8 Tafeln Zinkblech von N12 für a Tafel 6 Mark = 48 Mark
      48 Stück Leiterhaken zuliefern a Stück 70 Pf = 33,60 Mark
      4 Stück Dachfenster --? a Stück 5 Mark Mark = 20 Mark
      zuammen Summe von 1126,10 Mark
      Lüerdissen, den 18ten Mai R. Helmer, Dachdeckermeister
      Am heutigen Tage wurde zwischen Gemeinderatsmitglieder zu Dielmissen und dem Dachdecker Rudolf Helmer zu Lüerdissen folgender Contract abgeschlossen. Der p. Helmer übernimmt sämtliche vorstehende Dachdeckerarbeiten und liefert auch auf sämtliches Material zu dem Dach des neuen Schulgebäudes, ferner verpflichtet sich derselbe auch 5 Jahr Garantie zu leisten.
      2) Das Dach muss am 15. November 1895 fertig sein.
      3) die Fuhren sind von der Gemeinde zu leisten
      4) Für sämtliche Arbeiten und Lieferung des Material erfüllt der p. Helmer 1075 Mark eintausendfünfundsiebzig Mark
      Kostenüberanschlag
      Der Differenz zwischen Erbauung eines zweistockigen Schulgebäudes für die Gemeinde Dielmissen nach der vom Maurermeister Grupe angefertigter Zeichnung und eines wie mit einem 1,20 m hohen Kniestock versehenen Schulgebäudes in denselben Dimensionen. Wenn das Gebäude statt mit zwei, nur mit einer Etage, der Bodenraum aber mit Zimmern, wie sie in der zweiten Etage angeordnet, ausgebaut wird und die beiden Klassenzimmer an der Vorderfront angeordnet bleiben, so würde nach oberflächlicher Berechnung eine Kostenersparnis von ca. 2400 Mark eintreten und zwar:
      1) An Maurerarbeiten
      Für ca. 50 cbm weiniger herzurichtendes Mauerwerk incl. Fugen und inneren Wandputz a 22 Mark = 1100 Mark
      ca. 11 steigende richten Rohre a 4 Mark = 44 Mark
      ca. 4 steigbare Schornsteine a 7,50 Mark = 30 Mark
      ca. 260 qm Gipsestrich a 1,20 Mark = 312 Mark
      2) Zimmerarbeit
      Da hier die obere Balkenlage in Wegfall kommt, dahingegen aber eine Kehlbalkenlage angeordnet werden muss, auch mehr Verbandhölzer in Anwendung kommen, so kommt hier die halbe Balkenlage zur Berechnung 345 Mark
      3) Tischler-, Schlosser-, Glaser- und Malerarbeit
      Für 6 Stück Futter a 36 Mark = 216 Mark
      für 2 Stück Treppen, gleich 36 Stufen = 324 Mark
      zusammen eine Summe von 2371 Mark
      Activa der Herzogl. Leihhaus-Anstalt zu Holzminden Nr. 1961
      Schuld- und Pfandverschreibung der Schule zu Dielmissen über ein Hypothek-Capital von 175 Thlr. Courant
      Extract aus dem Hypothekenbuche für Dielmissen Band II fol. 152
      Grundstücke des Schulhaus Nr. 49 nebst 12 Morgen 20 Ruten Acker
      Name des Besitzers: Nichts
      Besitz-Zetel: Nichts
      Gerichtlich versicherte Schulden pp.
      Für herzogliches Leihhaus zu Holzminden ex jure aceho? der herzoglichen Kammerdirektion der Domainen, das rückständige Ablösungskapital zu 143 Taler 21 ggr. 2 Pf. samt Zinsen zu 4 % vom 1. Januar 1840 an, laut Ablösungsrezesses d. d. es 27. April 1840.
      Eschershausen am 5. Juli 1840 Hollmann
      Extrasirt Eschershausen am 29. März 1865 Herzogliches Amtsgericht
      Vorstehenden Hypothekenschein wird die Eintragung von 175 Talern am 5. Mai gelöscht
      Eschershausen, den 26. Mai 1865 gez. Amtsgericht Niemann
      Dem Schullehrer Huchthausen zu Dielmissen Nr. 523
      Ausfertigung
      Geschehen im Herzoglichen Amtsgerichte Eschershausen am 5. Mai 1865
      Gegenwärtig Herr Amtsrichter Niemann
      Auf Anmeldung erschienen
      1) Namens der Herzoglichen Leihhaus Anstalt zu Holzminden der Gerichtsdiener Georg Müller von hier
      2) Namens der Schule zu Dielmissen müssen der Pastor Bosse daher, unter Bezugnahme auf die bereits eingelieferte
      Autorisation Herzoglichen Consistorii vom 11. März d. J. der Vertreter der Herzoglichen Leihhausanstalt zahlte die Summe
      von Einhundertfünfundsiebzig Talern bar auf, welche der Pastor Bosse in Empfang nahm und so dann vortrug:
      Nachdem die Herzogliche Leihhausanstalt zu Holzminden am Darlehn von 175 Talern der Schule zu Dielmissen zugesichert und diese Summe so eben an mich hat auszahlen lassen, so quittiere ich hiermit über deren Empfang und verspreche das Capital oder dessen Rest nach einer beiden Teile zustehenden vierteljährigen Kündigung bar zurückzuzahlen bis dahin aber vom heutigen Tage an mit jährlich vier von Hundert in Capitalmäßiger Münze und halbjährlichen Abtragen zu verzinsen, nach alljährlich auf das Capital drei Talern in halbjährlichen Raten abzutragen. Wenn die Schule die Zinsen oder Capitalabträge nicht am Fälligkeitstage bezahlt, soll Herzogliche Leihhausanstalt befugt sein, das ihr vorgeliehende Capital oder dessen Recht nebst den rückständigen Zinsen ohne vorgängige Kündigung von ihr gerichtlich einklagen oder executierisch einziehen zu lassen. Sämtliche Zahlungen sollen auf Gefahr und Kosten der genannten Schule im Lokale der Herzoglichen Leihhauskasse zu Holzminden geschehen, auch soll jene als etwaige Gläuberin des Herzoglichen Leihhauses von dem Rechte der Kompensation gegen dasselbe ohne dessen Genehmigung niemals Geber auch machen. Wegen des vorgeliehenen Kapitals soweit Zinsen und Kosten bestelle ich hiermit der Schule gesamte Vermögen zur General-Hypothek zur Spezial-Hypothek aber das Sub. Asse Nr. 49 zu Dielmissen belegene Schulhaus nebst 12 Morgen 20 Ruthen Landes. Der Vertreter der Herzoglichen Leihhausanstalt acceptirte vorstehende Versprechen und Erklärungen des Vertreters der Schuldnerin, worauf sämtliche Interessenten dieser Urkunde executorische Wirkung beilegten und um Ausfertigung für Herzogliche Leihhausanstalt auf Kosten der Schuldnerin, so wie um Eintragung der bestellten Spezial-Hypothek in das Hypothekenbuch baten.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Müller, Bosse
      In fidem Rustenbach
      Wir autorisieren hierdurch den Herrn Pastor Bosse zu Dielmissen Namens der Opferei und Schule daselbst, behuf Bestreitung von Drainierungskosten ein Capital von drei und Dreißig Talern und behuf Betreibung von Meliorations- und Separationskosten ein solches von einhundertzweiundvierzig Talern gegen die vorschriftsmäßige jährliche Verzinsung und Leistung von Abtragen hinsichtlich der Drainierungskosten zu 1 Taler 10 ggr. und hinsichtlich der Meliorations- und Separationskosten zu 1 Taler 25 ggr. jährlich, so wie unter der Verpflichtung, dass der jeweilige Nutznießer gedachte Opferei- und Schulstelle, sowohl die Zinsen, als Capitalabträge abzuführen habe, auch gegen spezielle Verpfändung sämtlicher zur genannten Opferei- und Schulstelle gehöriger Grundstücke aus Herzoglicher Leihhauskasse in Holzminden anzuleihen und das darüber erforderliche Schulddokument neben Quittung auszustellen.
      Wolfenbüttel, den 11. März 1865 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Konsistorium
      gez. Grotian
      Autorisation für den Herrn Bosse
      Vorstehende Schuldner Pfandverschreibung wird, nachdem derselbe dem Amtshandelbuche von Dielmissen Band II pag. 375 einverleibt und in das Hypothekenbuch dieser Gemeinde Band II pag. 152 in die Rubrik Gerichtlich versicherte Schulden Folgendes: Einhundertsiebzig und fünf Taler nebst Zinsen zu 4 % und etwaigen Kosten erborgt aus Herzoglichem Leihhause zu Holzminden laut Obligation vom 5. Mai 1865 auf das verpfändete Grundstück eingetragen worden, in beweisender Form für Herzogliches Leihhaus unter Annektierung des erneuerten Hypothekenscheines damit angefertigt.
      Eschershausen, den 26. Mai 1865 Herzogliches Amtsgericht Lehning
      Infolge Erklärung Herzoglicher Leihhaus-Administration zu Holzminden vom 14. März 1892 ist das alte Schulhaus Nr. ass 49 zu Dielmissen, mit den Plänen Nr. 25 und 30 zu 9 ar 80 qm und 5 ar 84 qm aus dem dinglichen Hypothekenverbande bezüglich der am Herzoglichen Leihhause zu Holzminden zustehenden Hypothekforderung zu 175 Taler = 525 Mark aus der Schuldverschreibung vom 5. Mai 1865 anlassen.
      Eschershausen, den 12. April 1892 Herzogliches Amtsgericht
      Obligation für Herzogliches Leihhaus-Administration zu Holzminden
      Die vorstehend verbrieften 525 Mark = Fünfhundertfünfundzwanzig Mark sin im Grundbuche von Dielmissen Band I Blatt 4 heute gelöscht.
      Eschershausen, den 12. Juli 1922 Das Grundbuchamt

    3. [S82] HSTA Hannover.
      Über die Gründung unserer Schule ist leider nichts Bestimmtes festzustellen. Nach der Kirchen- und Schulordnung von 1569 sind wohl in etlichen namhaften und volkreichen Flecken deutsche Schulen eingerichtet worden, ob Dielmissen dabei war, weiß ich nicht. Der Schulmeister war zugleich Schulmeister in Dielmissen und Hunzen. Am 22.9. 1717 haben die Herren von Münchhausen vom Fürstlichen Consistotio das Recht erhalten, einen eigenen Schulmeister in Hunzen zu präsentieren.
      Im Januar 1578 schreibt der Superintendent Jacobi Javoii zu Halle an Esaias Krüger, den Generalsuperintent zu Alfeld , das Dielmissen und Hunzen, ein Haufen von heilloser Bauern, die Gottes Wort und Diener desselben geringer als ihre Hunde achten, leben also wie die Schweine. Deswegen wohl von Nöten, dass man ihnen bald wieder einen scharfen Schulmeister schicken sollte.
      (Quelle: Braunschweigsche Anzeiger vom 10.12.1757). Danach muss Dielmissen schon vor 1578 einen Schulmeister gehabt haben.
      1583 wurde ein Opfermann Namens Harmen Hundertmark genannt, der mit dem Pastor Conrad Vrithof in Streit gelebt hatte (Braunschweigscher Anzeiger vom 14.12.1757). Im Erbregister von 1580 Alt 216 heißt es: Harmen Hundertmark, ein Häuschen auf dem Kirchhof, hat dazu einen Morgen Rodland. Dieser war auch gleichzeitig Schulmeister.
      Offene Handschrift des Oppermanns Hermannus Hundertmarck zu Didelmißen vom 3. Januar 1583
      (Betr. Schuldienst in Dielmissen; Quelle: Kirchenchronik Halle 16. bis 18. Jahrhundert Seite 92).
      In diesem Schreiben verspricht Hermannus Hundertmarck, Oppermann zu Didelmißen, das er sein Amt in Dielmissen und Hunzen treu verrichten will, mit den Leuten singt und den Gottesdienst fleißig zu verrichten. Auch verpflichtet er sich, wenn jemand seine Kinder zu ihm in die Schule schickt, dass er sie nach seinem besten Können unterrichten und lehren will.
      Danach hat Dielmissen schon eine Schule. Wie sie zu dieser Zeit aussah, geht aus diesem Schreiben nicht hervor.
      Wie so oft wurde hier zu dem ursprünglichen Opfereidienst das Schulamt hinzugefügt. Darum gleichen die Einkünfte der ersten Schulmeister genau denen, die nach der reformatorischen Kirchenvisitation von 1542 schon für den Opfermann angegeben sind.
      Es bestand kein eigentlicher Schulzwang. Auch glaubten unsere Vorfahren, Lesen und Schreiben wäre entbehrlich. Darum ist es nicht zu verwundern, dass durch die Wirren des Dreißigjährigen Krieges die bescheidenen Anfänge wieder zerstört wurden.
      Erst die Schulordnungen des Herzogs August des Jüngeren aus den Jahren 1647 und 1651 verlangten, dass in allen Dörfern Schulen gebildet werden sollten.
      Der nächste für unseren Ort bekannte Schulmeister Johann Schünemann wurde im Jahre 1663 in der Kopfsteuerbeschreibung genannt.
      Ein Schulmeister Namens Flöther wurde vom Pastor Rudolph Westerum (war Pastor in Dielmissen von 1670 bis 1681), da beide von Hunzen von einer Kindtaufe gekommen sind, erschlagen. (Quelle: Braunschweigscher Anzeiger vom 14.12.1757). Darum muss Flöther in dieser Zeit Schulmeister in Dielmissen gewesen sein.
      Auch wird die alte Schule schon die Wohnung des Opfermanns gewesen sein, da sie in der Nähe der Kirche und Pfarre liegt und bereits 1760 als ein altes Gebäude mit angebautem Stall, mit Stroh gedeckt, bezeichnet wurde.
      Zur Schule gehörten 11 Morgen und nach der Vermessung 12 ½ Morgen Land und eine Wiese von 54 Ruten und 90 Fuß. An Vieh hatte er 1 Kuh und 2 Schweine. An Einnahmen hatte er laut Dorfbeschreibung von 1760 von den 10 Ackerleuten, 3 Halbspänner und 1 Großköther Nr. 1 Pag 49 (Hof Nr. 58) jährlich je 14 Himten Roggen, von 14 Großköter je 14 Himbten Hafer, vom Großköther Nr. 11 Pag 69 (Hof Nr. 15) 2 Himten Hafer, vom Kleinköter Nr. 10 Pag 87 (Hof Nr. 3) 1 Himbten Hafer. Nur der Großköter Nr. 16 Pag 76 (Hof Nr. 37) ist von dieser Abgabe frei.
      Der Unterricht war vor- und nachmittags, im Winter jeden Tag, im Sommer dagegen für die größeren Kinder nur an den Sonn- und Feiertagen, da sie das Vieh hüten mussten. Nach einer späteren Verordnung aus dem Jahre 1708 heißt es, dass die Kinder mit Ausnahme der Erntezeit auch im Sommer wenigstens 2 Stunden zur Schule kommen sollen, damit die Kinderzucht nicht in Abgang gerate. Aber diese Bestimmung wird kaum beachtet sein.
      Die alte Schule war auf dem Grundstück Nr. 49 gegenüber der Pfarre und ist im ersten Weltkrieg abgebrannt.
      In dieser Schule haben folgende Lehrer allein unterrichtet: Nur dem Namen nach bekannt ist der Lehrer Flöther. Über dessen tragisches Schicksal berichtet Pastor Guthe in den Braunschweigschen Anzeigen vom 14.12.1757: 100. Stück unter Nachrichten von Hunzen: Ihm, dem Pastor Reinhard Temps, 1627 als Pastor in Dielmissen eingeführt, ist im Amte gefolgt Rudolf Westerum, der das Unglück gehabt hatte, seinen Schulmeister, namens Flöther, als beide von Hunzen von einer Kindtaufe gekommen, auf dem Hunzischen Anger tödlich zu schlagen, wovon er auch in 2 Tagen gestorben. Der Pastor hat sich darauf retirieret, und soll bei Bremen wiederum bedienstet worden sein.
      Die Hunzer Kinder mussten zur Schule nach Dielmissen.
      Heinrich Jürgen Temps (1726 bis 1750?) ein Enkel des Pastors Reinhard Temps. 1708 wurde Heinrich Jürgen Temps seinem Vater, dem Schulmeister von Dielmissen und Hunzen, aduingiret. Dieser trat ihm den Schuldienst in Hunzen ab. Seit 1708 hat nun Hunzen den ersten Lehrer. Heinrich Jürgen Temps wohnte in Hunzen bis zum Tode seines Vaters 1726. Dann übernahm er die Stelle in Dielmissen.
      Johann Engelbrecht Schucht (1750 bis 1794) 00 2.11.1752 Engel Catharine Temps. Das Kirchenbuch berichtet von ihm: Dieser ehrliche Mann ist hier 44 Jahre Schulmeister gewesen. Er starb an der Auszehrung, Alter 68 Jahre. Aus einem Schulberichte von 1767: des dasigen Schulmeisters Name Johann Engelbrecht Schucht, Leben und Wandel: ehrbar und folgsam, Fleiß und Methode: vernünftig und vorsichtig, Nebenarbeiten: schneidert: aber nur für sich.
      Johann Georg Engelke (1794 bis 1811) starb am 20. Juli am Schlage im Alter von 44 Jahren. (Des Abends legte er sich gesund zu Bette, und des Morgens fand man ihn todt.)
      Johann Heinrich Conrad Blume 1811 bis 1832.
      Heinrich Conrad Levin Blume, Sohn des J. H. Conrad Blume, 00 5.1.1837 Anne Marie Sophie Louise Kohlenberg * 16.4.1820, wanderte nach Worden / Illionois / USA aus. Er besitzt eine Farm in Worden / Illios / USA. Er ist dort auch Lehrer und Pastor. Am 24.2.1867 weihte er dort eine Kirche ein. Die Gemeinde ist ein Teil der Einwohner aus Dielmissen, Hunzen und anderen Teilen Deutschlands. Er predigte jeden 2. Sonntag und bekam dafür 70 Dollar und war 5 Monate im Jahr Lehrer, 5 Tage in der Woche mit 9 Stunden am Tag. Dafür bekam er 200 Dollar. Da die Gemeinde klein war, wurde der Schulunterricht später auf drei Tage in der Woche reduziert und das ganze Gehalt auf 200 Dollar reduziert.
      1842: Beschwerde gegen den Schullehrer Blume in Dielmissen und die entstandenen Differenzen zwischen dem Pastor Schmacke zu Dielmissen und dem Schullehrer Blume
      1848 war ein Verfahren gegen den Schullehrer Levin Blume aus Dielmissen wegen Körperverletzung durch Schlagen des nicht zur Dielmisser Schule gehörenden 14-jährigen Fritz Fischer aus Hunzen.
      Friedrich Ernst Christoph Drude starb 1861 an Gehirnschlag im Alter von 37 Jahren. Er hinterließ vier unmündige Kinder.
      Karl August Wilhelm Huchthausen 1861 bis 1879. 1867 hat er den Sohn des Forstwarts Schliecker über das zulässige Maß hinaus bestraft. Die Zeitschrift für Rechtspflege von 1867 beschäftigte sich in dem Artikel, Das Züchtigungsrecht in den Schulen mit dieser Angelegenheit. Er wird 1879 wegen Trunkenheit entlassen.
      Kantor Rudolf Ahlbrecht 1879-1921. In den Jahren 1890 / 91 wurde die neue Schule gebaut. 1924 bekam sie bereits ein neues Dach.
      Von 1879 bis 1891 war Kantor Rudolf Ahlbrecht, ledig, in der alten Schule in Dielmissen Nr.49. Er war von 1891 bis 1921 Lehrer in der neuen Schule Nr. 88 in Dielmissen.

    4. [S82] HSTA Hannover.
      Lehrer im Schulhaus
      12.10.1891 bis 31.3.1921 Kantor Rudolf Ahlbrecht ledig
      12.10.1891 bis 1.4.1894 Lehrer Wilhelm Dornedde
      1.4.1894 bis 31.3.1897 Lehrer Sievers
      1.4.1897 bis 30.9.1897 Lehrer Mette
      1.10.1897 bis 31.3.1900 Lehrer Friedrich Karl Konrad Schmidt * 15.7.1875 in Holenberg
      1.4.1903 bis 31.10.1913 Wilhelm Fuhrmann 00 Amanda Lüeße
      1.11.1913 bis 30.9.1914 Hilfslehrer Traebert
      1.10.1914 bis 2.12.1915 Hilfslehrer Gröper
      7.7.1916 bis 31.3.1921 Lehrer Götte
      1.10.1919 bis 31.3.1930 Lehrer August Reuter 00 Elisabeth Brüggenwerth
      17.8.1921 ? 31.12.1921 Hilfslehrer Walter Koch
      1.1.1922 ? 31.3.1928 Lehrer Erich Ehlers 00 Hildegard Quidde
      1.4.1928 bis 31.3.1934 Lehrer Ernst Meyer 00 Anna Beisse
      1.4.1930 bis 30.5.1946 Lehrer Ernst Reuß 00 Hedwig Ernst
      1.4.1934 ? 1959 Lehrer Wilhelm Karl Ferdinand Weber * 1894 00 Friederike Alice Waltraut Rodenstein
      12.12.1946 bis 30.9.1951 Lehrer Paul Parusel.
      Lehrern Erhard Trippe 00 Helene Rücker
      Reinhold Max Kurt Rother 00 Gertrud Martha Scholz
      1948 bis 1955 Lehrer Theodor Rückl 00
      1921 bis 31.12.1921 Hilfslehrer Hantelmann
      1.4.1922 bis 31.3.1923 Hilfslehrer Bohnsack
      1.4.1923 bis 31.3.1925 Hilfslehrer Arthur Stecher
      4.1925 bis 31.3.1930 Hilfslehrer Hans Knoop
      1.4.1928 bis 31.3.1930 Hilfslehrer Heinrich Schlue
      1.4.1930 bis 31.3.1934 Lehrer Paul Koslowski.