Dörries, Jobst

männlich geschätzt 1650 -


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  • Name Dörries, Jobst  [1, 2
    Geboren geschätzt 1650  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Ackermann in Dielmissen Nr. 36 
    Personen-Kennung I42348  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 30 Mrz 2020 

    Kinder 
    +1. Dörries, Hanß Henrich,   geb. geschätzt 1680, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 30 Mrz 2020 
    Familien-Kennung F15469  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Erbregister von 1580 19 Alt 215: (Anordnung zur Führung der Erbregister am 23.06.1578) Tile Fricken: hat einen Hoff von der Pfarre zu Kemnade mit 3 Huffe Landes Zehntfrei, und 2 Fuder WiesenWachs gibt Jehrlichs 5 Scheffel 4 Himbten Roggen, 4 ½ Scheffel Habern, dartzu 6 Hüner 2 Schock Eyer
      Erbregister von 1580 19 Alt 216 (2. Schrift): (Nächste Anordnung am 09.01.1579) Tile Fricken: Nachtrag:1621: Tile Reinecken:
      Abschrift des Erbregisters von 1580 mit Nachträgen (3.Schrift) von Amtmann Johann Hennings 1625 ins Reine geschrieben (Arch. 19 Alt 217): Hans Dorries, der Jüngere
      1599: Bartols Borries (Hegergut derer von Grohne)
      Erbregister um 1650 mit Nachträgen der Hofbesitzer bis 1809 (19 Alt 218): Hans Dorries Junior:
      Nachträge: Baltzer Rentziehausen, 1715: Jobst Dörries, Johann Jobst Kohlenberg,
      Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1663: HSTWF 2 ALT 10508:
      Hanß Dörries
      Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1672 (2 Alt 10524):
      Baltzer Rentzihusen, Nachtrag: Curdt Dörries mit Frau, Vater und Mutter als Leibzüchter
      Die Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1678: Sig. 2 Alt 10533 ? 10547: Baltzer Rentzihusen
      Landesbeschreibung von 1685: Baltzer Rentzihausen: 1 Feuerstelle, 75 Morgen Meyerland von Pfarre zu Cemnaden, zusammen: 75 Morgen Ländereien und 2 Morgen Wiesenwachs
      1690: Baltzer Renziehausen
      1698: Jobst Dörries
      Jahr 1715: Jobst Dörries
      23 Alt 354 Dielmissen Jahr 1718: Jobst Heinrich Dörries
      1708 / 1709: Jobst Dörries, Vollmeier, wurde abgemeiert, kein Meier gefunden, gelobt Jobst Dörries sich zu bessern wegen
      Mangel der Pferde schuldige 10 Spanntage nicht gäntzlich dienen könne, also 37 Tage schuldig, Dienstgeld nicht aufbringen können, deswegen allhier abgesetzet, 7 Thaler 25 mg 4 Pf
      1718: Hans Hermann Hoyer aus Wallensen (Amt Wickensen) gegen Jobst Dörries aus Dielmissen (Amt Wickensen) wegen Diebstahl und Weiterverkauf eines Pferdes 7 Alt Nachtrag Nr. 783
      23 Alt 355 Dielmissen 1742: Jobst Dörries, Großvater von Catharine Sophie Dörries / Jobst Kohlenberg
      23 Alt 378 Dielmissen 1754: Johann Jobst Kohlenberg (4 Ldsch 465,1) (* ca. 1698 + 26.2.1758) 00 Catharine Sophie Dörries (* ca. 1718 + 17.12.1788) (Vertrag zwischen Jobst Kohlenberg und den Inhabern des Jobst Dörrieschen Meyerhofes, 21 Alt 992 S, 227 vom 30.8.1740)
      1758: Johann Harm Sprenger, Interimswirt
      Dorfbeschreibung von 1760 (Archivbez. 20 Alt 96 DB St. Arch. Wolfenbüttel): Sub Nr. 36: Akkerleute Nr.4: Johann Harm Sprenger
      1780: Johann Heinrich Kohlenberg
      1804: Carl Becker (4 Ldsch 465,2)
      1828: Carl Becker (4 Ldsch 109)
      1851: Witwe Johanne Schütte, geb. Ahlswede
      1870: Ludwig Brand , Ehecontract vom 2.7.1852 00 Louise Ahlswede
      1881: Erbauung des Wohnhauses
      1882: August Schütte
      1890: Ludwig Brand, Leibzüchter, August Schütte, Vollmeier
      Landwirtschaftliches Adressbuch der Güter und größeren Höfe im Freistaat Braunschweig von 1920:
      Rudolf Schütte, Vollmeier, 36 ha, davon 33 ha Acker und Garten , 3 ha Wiesen, 36 ha verpachtet, Ziegelei in Eschershausen 19 ha gepachtet, 2229 M. Grundsteuerreinertrag
      Rudolf Schütte verkauft den Hof an Heinrich Jacke
      1970: Heinrich Jacke, er verschreibt den Besitz an seinen Neffen Gruppe aus Oelkassen
      1992: Karl Heinz Gruppe, Oelkassen
      (4 Ldsch 109 / 465 Bd I und II = Brandkataster, 20 Alt 96 DB = Dorfbeschreibung Dielmissen 1760)

    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Acte 21 Alt 992 Seite 227 - 232 vom 30.10.1740 im StA Wolfenbüttel
      Als bey Fürstl. Cammer die sämtlichen Inhabern und Creditores vom Jobst Dörries Meyerhofe in Dielmissen Frantz Grupen und Consorten vorgestellet, was maßen sie mit Jobst Kohlenberg wegen des verschuldeten vorbenahmten Dörrieschen Meyerhofes und derer dazugehörigen Pertinentien folgenden Vergleich getroffen.
      Kund und zu wissen sey hiemit jeder manigl. was maßem zwischen Jobst Kohlenberg an einen und denen Inhabern: Jobst Dörries Meyerhofes, Frantz Grupen und Consorten an andere Theile nachstehender Vergleich getroffen und bis auf der Hochfürstl. Cammer Hohenrate habition beliebet ist, wie folget: Es sind neml. Die pertinentien vom besagten Jobst Dörries Meyerhofe vor verschiedenen Jahren wie dieser Dörries und sein Sohn auf dem Guthe nicht Subsistiren können sondern solches gantz und gar Decerioriret und viel Länderey davon versetzet mit Bewilligung des Fürstl. Ambts als der Hochfürstl. Cammer, an Frantz Grupen und consorten dergestalt eingethan, das sie solche in gehörigen Stande erhalten und alle onera pablica davon richtig abführen sollten, welches den auch bis daher alle Zeit richtig geschehen. Als nun ermeldter Jobst Kohlenberg kürzlich gedachten Jobst Dörries Enkelin geheirathet, und darauf den Abtritt des gantzen Guthe verlanget auch deshalb bey dem Fürstl. Ambte Wickensen eine Klage erhoben, welche nunmehre an Hochfürstl. Canzeleygericht? diesen, die Interressenten aber zulezt vor rathsahm gefunden, diesen beschwerl. und kostbahren Proceshruin halbelanger fort zusetzen so wollen solchem nach beyde Theile (1.) titi & causca oder den gantzen procesh hiemit renuncuren in sich deßen völlig begeben (2.) wollen zwar die Inhaber laut der Infine befindl. Specification ? die Stücke des Guths woran gewisse Pfandschillinge stehen, vorerst noch behalten in übrigen aber an Jobst Kohlenbergen willig cediren Haus und Hof, zwey Wiesen, alle bey das Guth gehörige Kohlehöfe und 27 Morgen Land neml. in einem guden Felde 9 Morgen welches alles ordentlich und deutlich der Lage nach beschrieben werden soll. Weil man aber (3.) nicht versichert seyn kann, ob auchbesagter Kohlenberg auf dem Hofe werde Sub 515 tiren und die onere publica richtig abführen können, so soll der Abtritt obgemeldter Stücke vorerst nur auf neun Jahr lang hiemit accordiret seye, daherum aber Kohlenberg besagte onera publicanicht gehöriger maßen berichtigen oder auf dem Hofe nicht fertig werden könnte so verpflichtet er sich (4.) hiemit, dass er sich als dann noch vor Ablauf der neun Jahre, so bald sich nemlich ein Mangel daran hervor thut, alles so fort an die Inhaber hiewieder abtreten will, folglich dieser Verglich eo ipso null und nichtig seyn soll, gleich wie auch (5) an den Sieben und zwantzig Morgen Land und übrigen abgetretenen Stücken die Inhaber kein Geld stehen haben, also bezahlt Kohlenberg genau weiter nichts wie die Einsaat und Pfluglohn. Sollte indessen (6) diesen Kohlenberg dem gantzen Hofe gehöriger maßen vorzustehen capable seyn, und nach Ablauf der Neun die übrige Länderey an welche die infine gemeldte Pfande Schillinge hatten, zu retuiren?, sich in Stande befinden, so wollen die Inhaber nach 9 Jahren a. Dato an, eher aber nicht besagte übrige Länderey gegen baar Bezahlung des Pfandschillinges und der Melioramenten, an Kohlenberg ebenfals gerne und willig abtreten und weil (7) Kohlenberg von denen ihm abgetrenen Stücken die samt Conera publica nach proportion ab zu führen schuldig, allso wollen auch die Inhaber von dem Lande so sie ferner Pfandweise behalten so des gleichen thun damit nun dieser Vergleich von beyden Theilen erfüllet und unterbrügl. gehalten werden mögen so soll derselbe der hochfürstlichen Cammer zur Bestätigung unterthamigst gesandt werden, und da derselbe so wohl pro interesse der hochfürstlichen Cammer als zur confervation und redintegrirung des Meyerhofes abzielet beyde auch tali modo des beschwerlich und sonst noch weitläufig aussehenden processes entleuget werden, so zwischen den Intressenten nicht an der hohen Confirmation dieses Vergleichs Dielmissen den 30ten Januar 1740
      Specificacio
      Der pertinentien und den Pfandschillinge
      1) gehören bey diesen hochfürstlichen Cammer Morgen Hof in allen 81 Morgen Land
      2) an Wiesen 5 Morgen
      3) die Obst und Kohlgartens deren Morgenzahl nicht eigentlich bekannt ist
      Suma 86 Morgen
      Hievon, sollten an Kohlenberg vorerst abgetreten werden 27 Morgen Land
      an Wiesen 2 Morgen nebst allen Höfen
      und die Witwe Dörries soll zum leibgedinge behalten 3 Morgen
      Suma 32 Morgen
      Die übrigen Vier und Fünfzig Morgen behielten allso noch vorerst die creditorors, weil sie laut Ambts protocolli vom 22ten May 1739 daran in allen 6374 Thaler 17 mgr. Pfandschilling stehen haben, mit geziemender Bitte, das Fürstliche Cammer, weil solcher zu des Hofes conservation gereiche selbigen zu bestätigen gelieben möge und man dan nach eingezogenen Ambtsbericht und bey dessen durchsehung nicht bedenklich gefunden so wird an gezogener Vergleich hiemit in allen Clausuln und puncten dergestalt Confirmiret dass über dessen Inhalt Ambtswegen nachdrücklich gehalten werden soll, da bey aber Ausbedungen und Uerwahrethret, dass wie die gesamten Inhabern des Hofes und der pertinentien respve sich erkläret, die onera publica nach prortion abzuführen, allso die selben auch inspecie schuldig seyn sollen, den gehörigen Spanndienst davon wöchentlich in natura abzustatten immaßen das Ambt Wickensen desfals eine proportionirte Einwilligung zu machen, auch diese Confirmation dem Ambtsbuche zu inseriren.
      Uhrkundlich des Fürstlichen Cammer Siegels und neben gesetzter Unterschrift
      Braunschweig den 30ten August 1740 (L. S.) Schlostoleker