Bünger, Hans Jürgen

männlich 1687 -


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  • Name Bünger, Hans Jürgen  [1
    Geboren 17 Mrz 1687  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Wenzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Halbspänner in Wenzen Nr. 3 
    Personen-Kennung I34812  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 3 Nov 2019 

    Vater Bünger, Harmen,   geb. geschätzt 1640, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1707, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 67 Jahre) 
    Mutter Börries, Ilsebey,   geb. 2 Nov 1652, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1695, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 42 Jahre) 
    Verheiratet 1673  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F8925  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Gruben, Anna Margarete,   geb. geschätzt 1685 
    Verheiratet 1721  Wenzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Zuletzt bearbeitet am 3 Nov 2019 
    Familien-Kennung F8926  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen des Amts Greene, Band 2, Seite 12.
      Ehestiftungen des Amts Greene, Band 2, Seite 12
      Ehestiftung vor dem Amte Greene am 14.11.1721 zwischen Hans Jürgen Bünger, Sohn des Großköters Hermann Bünger in Naensen, Nr. 20 und Anna Margarete Gruben, Witwe des Halbspänners Hans Heinemann Wenzen, Nr. 3, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam, den von ihrem + Mann hinterlassenen Halbspännerhof. Der Hof war stark verschuldet und die Gebäuden im schlechten Stande. Von dem Hofe erhalten noch 2 Brüder und 2 Schwestern des + Heinemann noch 24 Taler Mitgabe, ferner die Tochter der Braut 20 Taler und Aussteuer, sowie der alte Ernst Heinemann Leibzucht. An Schulden waren außerdem noch vorhanden 60 Taler. De Bräutigam verschreibt der Braut 50 Taler, ferner dasjenige welches sein Schwager Tiele Schwarze aus Naensen vom väterlichen Gute geben muss als 20 Marien Gulden und
      Aussteuer.