Ahlswede, Johanne Sophie Henriette

weiblich 1748 -


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  • Name Ahlswede, Johanne Sophie Henriette  [1
    Geboren 24 Jun 1748  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht weiblich 
    Personen-Kennung I28610  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 13 Aug 2019 

    Vater Ahlswede, Hans Christoph,   geb. geschätzt 1697, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1780, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 83 Jahre) 
    Mutter Hoppen, Ilse Hedewig,   geb. geschätzt 1705, Wenzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 9 Jun 1730  Wenzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F6630  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Kircks, Johann Heinrich,   geb. geschätzt 1740, Immensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 18 Mai 1781  Wispenstein Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Zuletzt bearbeitet am 13 Aug 2019 
    Familien-Kennung F6631  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Ehestiftung: 21 Alt 999 Seite 10 ? 11 vom 4.3.1774 im StA Wolfenbüttel
      Pacta Dotalia zwischen Johann Heinrich Wulf und Hanne Sophie Henriette Ahlschwede
      Zu wissen, so dass zwischen Johann Heinrich Wulf, Conrad Wulfs Großköthers in Dohnsen hinterlassenen Sohn, und Hanne Sophie Henriette Ahlschwede des Leibzüchters Christoph Ahlschwede in Dielmissen Tochter folgende Eheberedung getroffen worden.
      Die zeitlichen Gütern bringt die Braut dem Bräutigam zu Vierzig Reichsthaler, welche sie für sich hat, und Zehn Thaler, welche ihr der Vater mitgibt, nicht minder Einhundert und Fünfzich Reichsthaler in Guthe, 1 Cojie, 1 Kleider Schrank, 1 bereites Bett, 1 Trink Kanne, 1 Bäke Tubbe, 1 Ehrenkleid, 1 Pferd oder 20 Thaler, 1 Kuh, 1 Rind, 1 feist und 2 fasel Schweine jenes wenn Mast ist, welches alles sie aus dem von mitgegenwärtigen Jobst Kohlenberg jetzt in Cultur habenden Halbmeyerguthe in Dielmissen vermöge der zwischen der Braut Vater mit seinem Sohn des jetzigen oben genannten Coloni Vorwirth am 25sten August 1759 Gerichtl. errichteten Cepion empfingt.
      Der Bräutigam bringt dagegen seiner Braut zum Gegenvermächtnis mit Consens der Vormündern Heinrich Jürgen Eilert aus Dohnsen und Hans Heinrich Ahlbrecht aus Tuchtfeld hiewiederum zu, und übergiebt ihm dessen mit gegenwärtige Mutter das von ihr herkommende in Dohnsen belegene Großköther Guth mit Zubehörungen Recht und Gerechtigkeiten zwei Pferden, Geschirr, sämmtliche Hausgeräthe, Schulden und Anpflichten nichts ausbeschieden. Hiervon behält sie zur Leibzucht den Mitgebrauch des Hausgerethes, die vorhandene Kuh, welche jedoch auf ihren Todesfall im Guthe bleiben soll, die Leibzuchts Stube die Böhne darüber und wie Kammer gegen über welche aber erst zu rechte gemacht werden muß, das Sponn über die Böhne zu Beilegung der Fütterung und Früchte, auch Platz zur Stelle einer Kuh. 3 ¼ Morgen Land frey aus und ein zu bestellen, wovon 3. Verling auf dem Hohen Campe bey Johann Heinrich Meyer und Bönie, und ¾ Morgen auf dem Kühl-Sieke, zwischen Johann Bönie und 1 Morgen unten am Berge zwischen Cücker und Schütte belegen. Wovon aber wenn das jüngste Kind zum Heil. Abendmahl gewesen die Hälfte an das Guth zusätzlich so das es wenn die Leibzüchterin in jedem Falle 1 Verling die ¾ Morgen auf dem Kühlsieke belegen aber ganz behält. Im Garten von allen bis zu obigen Zeitpunkt den 3.ten hernach den 4.ten Theil. So bey der Stelle einiges Holz ist so kann auch Leibzüchterin wievoll solches nicht viel bedurft doch davon zu Zeiten einige Nothdurft an Brennholz erhalten, was aber davon nicht erfolgen kann, schaft sie sich selbst an, der Hauswirth aber muß es jedesmahl frey einfahren. Da außer dem Bräutigam noch 3 jüngere Kinder nemlich 2 Töchter und 1 Sohn vorhanden sind, so sollen diese auf dem Fall einer Heirath jeder eines vor alles 15 Thaler aus dem Guthe zugewirken haben. Bleiben sie unverheyrathet so bleibt die Ablage im Guthe, wogegen sie aber auf den Sterbefall frey beerdigt werden müssen, so wie auch die Mutter von Guthe begraben wird, wogegen aber ihr Nachlaß im Guthe bleibt. Todesfälle betreffend wollen sich neuverlobte einer den andern nach bestrittenen Ehebette beerben. Nachdem nun vorstehende Eheberedung in Gegenwart der Braut und des Bräutigams, jener Vater des Bräutigams Mutter und gedachter Vormündern, nicht wieder der Halbmeyer Jobst Kohlenberg aus Dielmissen also niedergeschrieben vorgelesen und genehmiget worden, so ist die gebethene Confirmation Sabo tamen jare Serenisemie et cujusois Tertii damit Amte wegen ertheilet. Anderwoll der Halbmeyer Jobst Kohlenberg sich über die größe der der Braut verschriebenen Ablage beschwert, so kann doch darin, da solche auf mehrere Gerichtl. confirmirte Verschreibung beruhet, wojetzo keine Moderation getrofen werden. Uhrkundlich des hierunter gedruckten Fürstlichen Amts-Siegels und nebengesetzter Unterschrift Wickensen den 4sten März 1774
      (L.S.) Rudolphi