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- [S50] STA Wolfenbüttel, 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 vom 17. Febr. 1844.
Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 vom 17.2.1844
Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer
Es erschienen:
1. der Vollmeier Christoph Renziehausen
2. dessen Sohn Christoph Renziehausen, 28 Jahre alt, als Bräutigam
3. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg
4. deren Tochter Wilhelmine Renziehausen, 28 Jahre alt, als Braut,
5. der Sohn des ad 1 genannten Comparenten Conrad Renziehausen, 24 Jahre alt und
trugen nachstehenden resp. Hoferlaß und Ehecontract vor § 1
Der Vollmeier Christoph Renziehausen überträgt damit unter Zustimmung seines mitgegenwärtigen Sohnes Conrad Renziehausen, als rechtsmäßigen Anerben den von seiner verstorbenen Ehefrau herkommenden sub Nr. assec. 50 zu Dielmissen belegene Vollmeierhöfe mit allem Zubehör, Inventarien und Hausgeräthe auf seinen Sohn Christoph Renziehausen zum erblichen Eigenthume. Dieser verpflichtet dagegen § 2
I. seinen Vater sobald derselbe solches verlangen wird, eintausend Thaler zu zahlen
II. diejenige Leibzucht zu halten, welche seinem des Hofabgebers verstorbenen Schwiegervaters habe gehalten werden
müssen und ein fettes Schwein von 200 Pfund schwer, auch seines Brennholz von dem Hofmieths Holzhaufen zu
nehmen, wogegen dieser diejenigen drei Malter Holz erhalten soll, welche der Hofabgeber von dem Hofe Nr. assec. 44
sich hat zuführen lassen.
III. Auch den nöthigen Raum in der Scheuer und den 3ten Theil vom Obste, welches beim Hofe geerntet wird, da die
Bäume, welche früher der Leibzüchter abgeerntet, nicht mehr vorhanden sind
§ 3
Der Hofabgeber behält sich die Bewirthschaftung und Benutzung des Hofes bis Jacobi 1845 noch vor. Sollte der
Hofsabgeber sich wieder verheirathen, so steht ihm so wie seiner künftigen Ehefrau eine ihm angemessen scheinende Leibzucht auszusetzen § 4
Der Bruder des Bräutigams Conrad Renziehausen, erhält keine Abfindung vom Hofe, da ihm der Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44 zugesichert ist und die Braut von dem Hofe Nr. assec 58, welchen er Conrad Renziehausen erheirathet , keine Abfindung bekommen wird. Außer den genannten beiden Kindern hat der Hofabgeber auch noch eine Tochter, verheirathet an den Köther Jacke in Cappelhagen, welche bereits abgefunden ist und solches auch allhier anerkennen will.
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Der Christoph Renziehausen und die Wilhelmine Renziehausen haben sich unter Zustimmung der beiderseitigen Aeltern die Ehe versprochen, welche sie hiernächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen
§ 6
Als Brautschatz der Braut wird dasjenige angesehen, was dem vorstehenden Fall zufolge dem Hofe des Bräutigams erspart
wird, nämlich was dem Conrad Renziehausen als Abfindung resp. Absprungsgeld hätte bezahlt werden müssen, und sichert der Bräutigam den Mitbesitz und Mitgenuß seines Hofes der Braut als Gegenvermächtniß zu
§ 7
Sollte von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus derselben versterben, soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe sein und haben die Aeltern das Brautpaar dem ihnen für solchen Fall zustehenden Erbrechte entsagt. Sollten aber Kinder aus solcher Ehe vorhanden sein, so solle dem Ueberlebenden überlassen bleiben, von solchen den Hofsnachfolger auszuwählen. Schließlich haben die Contrahenten um Bestätigung und Ausfertigung des Contracts gebeten.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
Handzeichen + + + des Christoph Renziehausen
Handzeichen + + + der Wilhelmine Renziehausen
Renziehausen
In fidem Senholzi
- [S50] STA Wolfenbüttel, 47 Neu Gr. 4 Nr. 79 Seite 110-111 vom 31.3.1854.
Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 79 Seite 110-111 vom 31.3.1854 im StA Wolfenbüttel
Actum im Herzoglichen Amtsgerichte Eschershausen am 21 Februar 1854
Praes: Herr Amtsrichter Niemann
Es erschienen:
1. der Vollmeier, Witwer Christoph Renziehausen, 38 Jahre alt, aus Dielmissen, als Bräutigam
2. der Vollmeier Conrad Gerling mit seiner Ehefrau, Amalie, geb. Kohter aus Daspe
3. deren Tochter Wilhelmine Gerling, 22 Jahre alt, als Braut
und trugen nachstehende Ehestiftung vor § 1
Dem Vollmeier Christoph Renziehausen und Minna Gerling haben unter Zustimmung der Eltern der letztere sich die Ehe
versprochen, welche sie mittelst priesterlichen Trauung in Vollzug setzen wollen und versichert der Renziehausen, dass sein annoch lebender Vater gleichfalls mit dieser Verheirathung einverstanden sei
§ 2
Die Braut bringt dem Bräutigam zu dreitausend Thaler, 2 Kühe, 1 fettes und 1 Faselschwein, 1 Pferd oder 50 Thaler, 1 Morgen und 1 Malter Roggen, ein vollständiges zweischläfernes bereitenes Bette, 1 Seite Speck, 18 Säcke, 30 Bothen gebrakten Flachs, 4 Bettlaken und 4 Bettüberzüge, 48 Hemden, die Hälfte für die Braut und die Hälfte für den Bräutigam, 18 Drellene Handtücher, 9 Drellene Tischtlaken, 6 Drellene Servietten, 36 leinen Handtücher, 12 leinen Tischlaken und einen vollständigen landesüblichen Brautwagen und erhält dieses Alles am Tage der Hochzeit von ihrem Vater.
§ 3
Der Bräutigam führet dagegen der Braut zum Gegenvermächtnis zu den Mitbesitz und Mitgenuß seines Sub Nr. ahs 50 zu Dielmissen belegenen Vollmeierhofes. § 4
Sollte von den Verlobten nach Abschließung der Ehe, ohne das Kinder aus derselben vorhanden, der Eine von dem Andern versterben, so soll wenn solches der Bräutigam sein wird, die Braut von dessen gesammten nachgelassenen Vermögen 2000 Thaler so zweitausend Thaler an die Geschwister des Bräutigams und wenn es die Braut sein sollte, der Bräutigam von deren gesammten Nachlasse an die Eltern der Braut oder wenn dieselben nicht mehr am Leben sein sollten, an deren Geschwister 1000 Thaler, eintausend Thaler herauszahlen und haben die Eltern der Braut dem ihren sonst etere zustehenden Erbrechten entsagt, auch hat der Bräutigam zugeführt seinen Vater binnen 8 Tagen zustellen, um eine gleiche Erklärung abzugeben. Schließlich hat der Bräutigam darauf angetragen die der Braut verschriebenen Rechte in das Hypothekenbuch eingetragen und ihm eine beglaubte Ausfertigung dieses Contracts zugehen zu lassen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Wilhelmine Gerling
C. Gerling
A. Gerling
Actum
im Herzoglichen Amtsgerichte Eschershausen am 25 Februar 1854
Praes: Herr Amtsrichter Niemann
In Sachen die Renziehausen-Gerlingsche Ehestiftung betreffend, erschien der Leibzüchter Christoph Renziehausen aus Dielmissen und erklärte, nachdem ihm aus der Ehestiftung seines Sohnes mit der g Gerling das Nöthige eröffnet
worden. Das es nicht nur mit der Verkündigung im Allgemeinen, sondern auch mit den Copulationen hinsichtlich des Erbrechts einverstanden für und den ihm für denfall, dass sein genannter Sohn ohne Kinder aus der vorstehenden Ehe zu hinterlassen versterben sollte zustehende Erbrechte entsagen wolle und damit entsage.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
Die vorstehende Ehestiftung welche dem Amtshandelsbuch für Dielmissen Band II pag. 110 einverleibt ist, wird damit ausgefertigt und ist im Hypothekenbuche für Dielmissen Band II fol. 153 bemerkt, dass Christoph Renziehausen den Vollmeierhof der Wilhelmine Gerling zum Mitbesitz und Mitgenuß zugeführet habe.
Eschershausen den 31 sten März 1854 Herzogl. Amtsgericht (L. S.) gez.
- [S50] STA Wolfenbüttel, 47 Neu Gr 4 Nr. 79 Seite 17-18 vom 19. März 1851.
Kaufvertrag zwischen den Erben Kleinköthers Wilhelm Grupe und Christoph Renziehausen
Acte 47 Neu Gr 4 Nr. 79 Seite 17-18 vom 19. März 1851 im StA Wolfenbüttel
Geschehen im Herzogl. Amtsgerichte Eschershausen am 19 März 1851
Gegenwärtig der unterzeichnete Amtsgerichts-Secretair c. v.
Es erschienen: 1. die Wittwe weiland Kleinköthers Wilhelm Grupe, Johanne geb. Voges, 59 Jahre alt
2. deren Tochter, Caroline Grupe, 28 Jahr alt,
3. Der Leibzüchter Christoph Renziehausen, 67 Jahr alt, sämmtlich aus Dielmissen, und
trugen nachstehenden Kaufcontract vor: § 1
Die Wittwe Grupe und deren Tochter, Caroline Grupe verkaufen an den mitgegenwärtigen Leibzüchter Christoph Renziehausen ihr in 14. Wanne Braachfeldes am Tuchtberge, Dielmisser Feldmark Sub Nr. 7 belegenes Ackerstück zu
2 7/24 Morgen Größe für die Summe von 231 Thaler 18 Ggr. 11 Pf schreibe zweihundert dreihsig einen Thaler achtzehn Ggr eilf Pfennig Counrant § 2
Das verkaufte Grundstück ist dem Käufer bereits übergeben, auch ist die Kaufsumme bereits an die Verkäuferinnen bezahlt.
§ 3
Die auf dem Grundstücke haftenden öffentlichen Gemeinde-, Kirchen- und Schulverbandslasten trägt Käufer vom 1. April d. J. an. Dabei wird bemerkt, dass Käufer diese Abgaben und Lasten bereits früher aus eigenen Mitteln abgeführt hat, solche aber nicht wieder ersetzt verlangt. § 4
Contrahenten nehmen die einander gemachten Zusagen an, entsagen allen gegen diesen Contract etwa vorzubringenden Einreden, als Betrugs, des Irrthums, der Verletzung über oder unter der Hälfte und erklären Parteien, dass die Größe des Grundstücks nach der Feldbeschreibung angegeben sei, dasselbst aber wegen etwaigen Übermaaßes oder Niedermaaßes Ansprüche auf Erhöhung oder Verringerung des Kaufpreises nicht machen wollen.
Schließlich haben Contrahenten um Ausfertigung dieses Contracts und Eintragung des fraglichen Grundstücks auf den Namen des Käufers in das Hypothekenbuch und zwar auf Kosten deshalb gebeten.
V. g. u. u.
Renziehausen
Handzeichen + + + der Caroline Grupe
Handzeichen + + + der Rel. Grupe
Darauf trug der Leibzüchter Christoph Renziehausen vor. Er wolle damit das vorgedachte Grundstück seinem Sohne, dem Vollmeier Christoph Renziehausen jun. zu Dielmissen eigenthümlich abtreten. Den Kaufpreis wolle er demselben creditiren und fals derselbe bei seinen Comparentens Tode nicht bezahlt sei, selbigen seinem gedachten Sohne schenken.
Der Gerichtsdiener Ludwig Stümpel, 54 Jahr alt, von hier, acceptirte Namens des Vollmeiers Christoph Renziehausen jun. zu Dielmissen, Nr. ahs 50 vorstehende Cassion resp. Schenkung, und baten Comparenten, das fragl. Grundstück auf den Vollmeier Christoph Renziehausen jun. in das Hypothekenbuch einzutragen.
V. g. u. u.
Renziehausen
L. Stümpel
Vorstehender Kaufcontract wird damit urkundlich ausgefertigt, der Übergang des verkauften Ackerstücks auf den Leibzüchter Christoph Renziehausen und dass dieser dasselbe an seinem Sohn, Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen abgetreten habe, ist im Hypothekenbuch für Dielmissen vermerkt wie nachstehender Contract ausweist.
Hypothekenbuch für Dielmissen tom II fol 117
Grundstücke: 2 7/24 Morgen Acker sub Nr. 7 in 14. Wanne Braachfeldes am Tuchtberge belegen
Name des Besitzers Renziehausen, Christoph
Besitztitel: Laut Kauf- resp. Cassionscontracts haben Wittwe weiland Kleinköthers Wilhelm Grupe, Johanne geb. Voges und deren Tochter, Caroline Grupe zu Dielmissen, den oben bezeichneten Acker dem Leibzüchter Christoph Renziehausen daselbst, dieser aber denselben seinen Sohne den Vollmeier Christoph Renziehausen daselbst, eigenthümlich abgetreten.
Beglaubigte Abschrift dieser Ausfertigung ist dem Amtshandelsbuche für Dielmissen pag. 17 einverleibt
Eschershausen, 20 März 1851 Herzogl. Amtsgericht ( L. S)
Acte 47 Neu Gr. 4 Nr. 103 Seite 440 ? 441 vom 27.1.1872 im StA Wolfenbüttel
Geschehen im Herzoglichen Amts-Gerichte Eschershausen am 27. Januar 1872 zu Halle
Gegenwärtig Assessor Stünkel
Es erschienen:
1. der Vollmeier Christoph Renziehausen aus Dielmissen
2. der Großköther Christian Loges aus Kirchbrak,
welche nachstehende Schuld und Hypotheken-Verschreibung vortrugen
Er, Loges habe eines Anlehns von 600 Thaler bedurft und da er diese Summe von dem Mitcomparenten Renziehausen vorgeliehen und bereits baar ausgezahlt erhalten habe, so quittire er damit über den richtigen Empfang von 600 Thaler buchstäblich sechshundert Thalern, unter Verzichtleistung auf die Einrede das nicht empfangenen und in seinen besten Nutzen nicht verwendeten Geldes und verspreche dieses angeliehene Capital nach einer beiden Theilen freistehenden halbjährigen Kündigung in ungetrennter Summe und in empfangener Münzsorte wieder zu bezahlen bis dahin aber jährlich mit 4 ½ pro Cent capitalmäßig zu verzinsen. Zur Sicherheit wegen dieses Capitals sammt Zinsen und etwaigen Kosten setze er hiermit seinen vorgenannten Gläubiger sein gesammtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen zur Generalhypothek zur Special-Hypothek aber seiner Sub Nr. ahsec 21 zu Kirchbrak belegenen Großkothhof nebst Zubehörungen.
Comparent Renziehausen acceptirte vorstehende Schuld und Hypothek-Verschreibung und baten beide Theile um Ausfertigung der Obligation und Eintragung der bestellten Hypothek ins Hypothekenbuch auf Kosten des Schuldners, erklärten auch, dass diese Urkunde executorische Wirkung haben solle. V. g. u. u.
Ch. Loges
Renziehausen
Zur Beglaubigung
Vorstehende Schuld und Hypothek Verschreibung wird, nachdem davon beglaubigte Abschrift zum Amtshandelsbuche von Kirchbrak Band II pag. 440 genommen und in das Hypothekenbuch von dieser Gemeinde fol 61 in die Rubrik Gerichtlich versicherte Schulden gg Folgendes: Sechshundert Thaler nebst Zinsen zu 4 ½ pro Cent und etwaigen Kosten, erborgt von dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen laut Obligation vom 27. v. Mts. auf das verpfändete Grundstück eingetragen worden, in beweisender Form für den Gläubiger ausgefertigt.
Eschershausen, 12. Februar 1872 Herzogliches Amtsgericht (LS.)
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