| Quellen | [S50]  STA Wolfenbüttel, 47 Neu Gr. 4 Nr. 78  Seite 129-142  vom  17.2.1844 .Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 78  Seite 129-142  vom  17.2.1844  im StA Wolfenbüttel
 Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
 Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer, ich Registrator
 Es erschienen:
 1. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg, aus Dielmissen
 2. deren Tochter Johanne Renziehausen, 24 Jahre alt, als Braut
 3. der Vollmeier Christoph Renziehausen
 4. dessen Sohn Conrad Renziehausen, 24 Jahre, als Bräutigam, eben daher, welche
 nachstehenden Hofserlaß resp. Ehecontract vortrugen:
 § 1
 Die Witwe Renziehausen überträgt damit zu Dielmissen unter Nr. assec 58 belegenen, von ihren verstorbenen Ehemanne herkommenden Hof sammt dessen Antheile an den Sub Nr. assec 44 daselbst belegenen Großkötherstelle auf ihrer mitgegenwärtige Tochter Johanne Renziehausen zu deren erblichen Eigenthum und bemerkt dabei, dass ihre ältern Kinder mit Ausnahme ihrer Tochter Wilhelmine Renziehausen nach Maaßgabe der betreffenden Vormundschaftsacten von beiden Höfen bereits abgefunden sind, diese aber auf die nachher erwähnt werdende Weise abgefunden werden wird.
 § 2
 Die Johanne Renziehausen verpflichtet sich dagen
 I. die vorhandenen Schulden zu übernehmen
 II. ihrer Mutter so lange dieselbe leben wird, diejenige Leibzucht zu halten, welche im § 5 des Entwurfes eines Hofserlaß-
 Contractes und einer Ehestiftung zu dem Gesuche vom 9.ten Juli 1839 an Herzogliches Staats Ministerium in den
 amtlichen Acten: die Vormundschaft für die minderjährigen Kinder weiland Großköthers Renziehausen betr. enthalten,
 beschrieben ist, und soll beglaubte Abschrift dieses S. zu diesem Contracte genommen werden, jedoch soll außerdem der
 Hofsabgeberin freistehen, das kleine Haus auf dem Hofe Nr. assec 58 zu beziehen, wogegen dann die für sie bestimmte
 Wohngelegenheit in dem Hauptwohngebäude auf dem Hofe hinwegfällt.
 § 3
 Das Conrad Renziehausen und die Johanne Renziehausen haben sich unter Zustimmung des Vaters jenes und der Mutter dieser die Ehe versprochen, welche sie hier nächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen.
 § 4
 Die Braut bringt dem Bräutigam als Brautschatz zu: die ihr so eben resp. ganz und theilweise übertragenen Höfe, der Bräutigam derselben aber als Gegenvermächtnist den Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44, welcher ihm damit, jedoch unter Vorbehalt eines Nutzungswechsels noch auf ein Jahr und von 3 Maltern Holz jährlich aus dem Holztheile, abgetreten wird. Ferner auch, die für die abgetretene Hofstelle zu ersparende Abfindung der Wilhelmine Renziehausen da diese des Bräutigams älteren Bruder heirathen und keine Abfindung anfallen wird, indem die, welche sie erhalten müsste gegen die Abfindung, welche der Bräutigam von dem Vollmeyerhofe seines Vaters Nr. assec. 50 erhalten müsste, aufgerechnet wird.
 § 5
 Wenn von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus der Ehe versterben sollte; so soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe werden; sollte aber der, von welchem die Höfe herkommen versterben, mit Hinterlassung von Kindern, so soll dem Ueberlebenden frei stehen, diese zuzuwenden, welchen von den Kindern er will.
 Die mitgegenwärtigen Christoph Renziehausen, Bruder des Bräutigams und Wilhelmine Renziehausen, Schwester der Braut, beide volljährig, haben erklärt, dass sie mit den Bestimmungen dieses Contracts, in soweit sie davon betreffen würden, ganz einverstanden seien. Schließlich haben die Contrahenten die einander gemachten Zusicherungen angenommen und um Bestätigung des Contracts gebeten
 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben                        Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Witwe Renziehausen
 Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Braut Johanne Renziehausen
 Handzeichen   + + + des Christoph Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Wilhelmine Renziehausen
 In fidem                     Senholzi
 Actum
 im Herzoglichen Amte Eschershausen am 14. Oktober 1844
 Praes: Herr Justizamtmann Niemann
 In Sachen der Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend erschienen der Vorladung gemäß zu dem auf heute angesetzten Terminen
 1. der Leibzüchter Christoph Renziehausen
 2. der Vollmeier Christoph Renziehausen
 3. die Witwe weil. Großköthers Conrad Renziehausen
 4. die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Ahlswede, Caroline, geb. Renziehausen
 5. die Ehefrau des Vollmeiers Wilhelm Meyer, Louise, geb. Renziehausen
 welche nachdem ihnen das Nöthige aus den betreffenden Contracten eröffnet worden, zu vernehmen gaben:
 Er der Leibzüchter Christoph Renziehausen bestimmen damit, dass, wenn er versterben sollte, ohne die 1000 Thaler, welche er sich im § 2  des Contracts vorbehalten, eingefordert und gezahlt erhalten zu haben, diese oder wenn nur ein Theil davon ungezahlt sein würde, solcher nach seinem Ableben unter seine sämmtlichen Kinder, den Hofswirth mit eingeschlossen, vertheilt werden solle. Was die 3 Malter Holz, welche vom Hofe Nr. assec. 44 abgegeben werden sollten, betreffe, so fielen solche mit seinem Tode hinweg, und behalte der Wirth des oben genannten Hofes das diesem zukommende Holz für sich allein. Es solle auch hinsichtlich dessen was von dem Holze fällig aber nicht an ihn geliefert sei, dasselbe Statt finden.
 Die Ahlswedesche Ehefrau Caroline, geborene Renziehausen und die Meyersche Ehefrau Louise, geborene Renziehausen erklären sodann, dass sie von den beiden von ihrem verstorbenen Vater Conrad Renziehausen nachgelassenen Höfen Nr. assec: 58 und 44 vollständig abgefunden seien und so wenig an dem einen als dem andern noch Etwas zu fordern hätten.
 Der Vollmeier Christoph Renziehausen und die Witwe Renziehausen Namens ihrer Tochter verehelichte Renziehausen sind diesen Erklärungen beigetreten und haben dieselben resp. acceptirt.
 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben           Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Rel. Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Meyerschen Ehefrau
 Handzeichen   + + + der Ahlswedeschen Ehefrau
 Handzeichen   + + + des  Vollmeiers Christoph Renziehausen
 In fidem   Senholzi
 Actum
 im Herzoglichen Amte Eschershausen am 18. September 1844
 Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer, ich Registrators
 Es erschienen in Sachen den Renziehausenschen Hofabtretungs-Contract betreffend
 1. der Großköther Conrad Renziehausen und
 2. dessen Ehefrau Johanne Renziehausen,  geb. Renziehausen  beide 25 Jahre alt, aus Dielmissen
 und trugen vor: Die Contracte vom 17. Februar d. Jh. durch welche er, Conrad Renziehausen sein Anerbenrecht an den Vollmeierhof Nr. assec: 50 zu Dielmissen aufgegeben und sie, die Johanne Renziehausen den Großkothhof Nr. assec: 58 sammt einem Antheile an dem Hofe Nr. assec: 44 unter gewissen Bedingungen übernommen, seien noch nicht bestätigt, weil sie an dem genannten Tage noch nicht 25 Jahre alt gewesen. Da dieses nun aber gegenwärtig der Fall sei, so wollten sie jene Contracte damit genehmigen.
 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben                           Conrad Renziehausen
 Handzeichen  + + +  der Renziehausenschen Ehefrau
 In fidem   Senholzi
 Und wie gegen vorstehenden Hoferlaß und Ehecontract nichts zu erinnern ist, so wird derselben amtlich bestätigt, ist beglaubte Abschrift, davon zum Amtshandelsbuche von Dielmissen fol 129 genommen und die Besitzveränderung in betreff der beiden Großkötherstellen Nr. assec: 58 und 44 im II.te Bande des Hypothekenbuches von Dielmissen fol. 176 und 13 J. bemerkt worden.              Eschershausen am 15. October 1844 Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Amt daselbst
 (L. S.)                              F. Niemeyer
 Ehecontract
 aus dem Entwurfe zu einem Hofverlaß-Contracte und einer Ehestiftung
 § 5
 Zur Leibzucht behält Endentin
 1. in den Hofsgebäuden: auf dem Hofe Nr. assec: 58 eine Wohnstube nebst Kammer, unten im Hause und eine Kammer
 oben, einen Raum im Keller zur Aufbewahrung des Gemüses, die Mitbenutzung der Küche und Rauchkammer, den
 oberen Kuhstall im Hause nebst dem Boden darüber und Raum für die Fütterung und den hintern Schweinestall auf dem
 Hofe
 2. an Vieh nimmt sie bei ihrem Abtritte zu sich eine Kuh, ein Schwein und außerdem muß ihr alljährlich von der
 Hofannehmerin ein Sechswochen Ferken geliefert werden.
 3. ansonstigen Naturalien sind ihr alljährlich zu liefern zwei Pfund Wolle, ein Schock Eier, ein Himten Saat und das sowie
 Brennholz von einem Haufen mit dem Hofwirthe, auch muss ihr zwölf Nächte der Hürdeschlag von der Hofsschäferei
 und zwar sechs Nächte im Frühjahr und sechs Nächte im Herbste jeden Jahres für die Leibzuchtsländerei gegeben
 werden
 4. im Garten bekommt Leibzüchterin 1/3  tel der Gräserei und 1/3 tel des Obstes und außerdem den von der
 Hannemannschen Stelle angekauften an der Hallewiese belegenen Garten
 5. an Ackerlande. 1 ¾ Morgen in der großen Kaupke, 1 Morgen in der kleinen Kaupke, ¾ Morgen am Tuchtberge zwischen
 Ludwig Jacob und Carl Meyer, 1 ¾ Morgen im Lüerdisser Felde an dem Großköther Christoph Kohlenberg belegen
 6. an Wiesenwachs: den Tristcamp. Sämmtliche Länderei müssen von dem Hofwirthe somit ein und anders bestellt werden,
 so wie derselben auch die Einfuhr des Feuers zu besorgen und das Korn nach und von der Mühle zu schaffen hat.
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 Abschrift
 Actum
 im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
 Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer
 Es erschienen:
 1. der Vollmeier Christoph Renziehausen
 2. dessen Sohn Christoph Renziehausen, 28 Jahre alt, als Bräutigam
 3. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg
 4. deren Tochter Wilhelmine Renziehausen, 28 Jahre alt, als Braut,
 5. der Sohn des ad 1 genannten Comparenten Conrad Renziehausen, 24 Jahre alt und
 trugen nachstehenden resp. Hoferlaß und Ehecontract vor
 § 1
 Der Vollmeier Christoph Renziehausen überträgt damit unter Zustimmung seines mitgegenwärtigen Sohnes Conrad Renziehausen, als rechtsmäßigen Anerben den von seiner verstorbenen Ehefrau herkommenden sub Nr. assec. 50 zu Dielmissen belegene Vollmeierhöfe mit allem Zubehör, Inventarien und Hausgeräthe auf seinen Sohn Christoph Renziehausen zum erblichen Eigenthume. Dieser verpflichtet dagegen
 
 § 2
 I. seinen Vater sobald derselbe solches verlangen wird, eintausend Thaler zu zahlen
 II. diejenige Leibzucht zu halten, welche seinem des Hofabgebers verstorbenen Schwiegervaters habe gehalten werden
 müssen und ein fettes Schwein von 200 Pfund schwer, auch seines Brennholz von dem Hofmieths Holzhaufen zu
 nehmen, wogegen dieser diejenigen drei Malter Holz erhalten soll, welche der Hofabgeber von dem Hofe Nr. assec. 44
 sich hat zuführen lassen.
 III. Auch den nöthigen Raum in der Scheuer und den 3ten Theil vom Obste, welches beim Hofe geerntet wird, da die
 Bäume, welche früher der Leibzüchter abgeerntet, nicht mehr vorhanden sind
 § 3
 Der Hofabgeber behält sich die Bewirthschaftung und Benutzung des Hofes bis Jacobi 1845 noch vor. Sollte der Hofsabgeber sich wieder verheirathen, so steht ihm so wie seiner künftigen Ehefrau eine ihm angemessen scheinende Leibzucht auszusetzen
 § 4
 Der Bruder des Bräutigams Conrad Renziehausen, erhält keine Abfindung vom Hofe, da ihm der Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44 zugesichert ist und die Braut von dem Hofe Nr. assec 58, welchen er Conrad Renziehausen erheirathet , keine Abfindung bekommen wird. Außer den genannten beiden Kindern hat der Hofabgeber auch noch eine Tochter, verheirathet an den Köther Jacke in Cappelhagen, welche bereits abgefunden ist und solches auch allhier anerkennen will.
 $ 5
 Der Christoph Renziehausen und die Wilhelmine Renziehausen haben sich unter Zustimmung der beiderseitigen Aeltern die Ehe versprochen, welche sie hiernächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen
 § 6
 Als Brautschatz der Braut wird dasjenige angesehen, was dem vorstehenden Fall zufolge dem Hofe des Bräutigams erspart
 wird, nämlich was dem Conrad Renziehausen als Abfindung resp. Absprungsgeld hätte bezahlt werden müssen, und sichert der Bräutigam den Mitbesitz und Mitgenuß seines Hofes der Braut als Gegenvermächtniß zu
 § 7
 Sollte von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus derselben versterben, soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe sein und haben die Aeltern das  Brautpaar dem ihnen für solchen Fall zustehenden Erbrechte entsagt. Sollten aber Kinder aus solcher Ehe vorhanden sein, so solle dem Ueberlebenden überlassen bleiben, von solchen den Hofsnachfolger auszuwählen. Schließlich haben die Contrahenten um Bestätigung und Ausfertigung des Contracts gebeten.
 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben                      Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Rel. Renziehausen
 Handzeichen   + + + des Christoph Renziehausen
 Handzeichen   + + +  der Wilhelmine Renziehausen
 Renziehausen
 In fidem   Senholzi
 Abschrift
 Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 18. September 1844
 Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer, ich Registrator
 Es erschienen in Sachen den Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend
 1. der Großköther Conrad Renziehausen und
 2. dessen Ehefrau Johanne Renziehausen,  geb. Renziehausen  beide 25 Jahre alt, aus Dielmissen
 und trugen vor: Die Contracte vom 17. Februar d. Jh. durch welche er, Conrad Renziehausen sein Anerbenrecht an den Vollmeierhof Nr. assec: 50 zu Dielmissen aufgegeben und sie, die Johanne Renziehausen den Großkothhof Nr. assec: 58 sammt einem Antheile an dem Hofe Nr. assec: 44 unter gewissen Bedingungen übernommen, seien noch nicht bestätigt, weil sie an dem genannten Tage noch nicht 25 Jahre alt gewesen. Da dieses nun aber gegenwärtig der Fall sei, so wollten sie jene Contracte damit genehmigen.
 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben                                   Conrad Renziehausen
 Handzeichen  + + +  der Renziehausenschen Ehefrau
 In fidem  Senholzi
 Abschrift
 Actum
 im Herzoglichen Amte Eschershausen am 14. Oktober 1844
 Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer
 In Sachen der Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend erschienen der Vorladung gemäß zu dem auf heute angesetzten Terminen
 1. der Leibzüchter Christoph Renziehausen
 2. der Vollmeier Christoph Renziehausen
 3. die Witwe weil. Großköthers Conrad Renziehausen
 4. die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Ahlswede, Caroline, geb. Renziehausen
 5. die Ehefrau des Vollmeiers Wilhelm Meyer, Louise, geb. Renziehausen
 welche nachdem ihnen das Nöthige aus den betreffenden Contracten eröffnet worden, zu vernehmen gaben:
 Er der Leibzüchter Christoph Renziehausen bestimmen damit, dass, wenn er versterben sollte, ohne die 1000 Thaler, welche er sich im § 2  des Contracts vorbehalten, eingefordert und gezahlt erhalten zu haben, diese oder wenn nur noch ein Theil davon ungezahlt sein würde, solcher nach seinem Ableben unter seine sämmtlichen Kinder, den Hofswirth mit eingeschlossen, vertheilt werden solle. Was die 3 Malter Holz, welche vom Hofe Nr. assec. 44 abgegeben werden sollten, betreffe, so fielen solche mit seinem Tode hinweg, und behalte der Wirth des oben genannten Hofes das diesem zukommende Holz für sich allein. Es solle auch hinsichtlich dessen was von dem Holze fällig aber nicht an ihn geliefert sei, dasselbe Statt finden.  Die Ahlswedesche Ehefrau Caroline, geborene Renziehausen und die Meyersche Ehefrau Louise, geborene Renziehausen erklären sodann, dass sie von den beiden von ihrem verstorbenen Vater Conrad Renziehausen nachgelassenen Höfen Nr. assec: 58 und 44 vollständig abgefunden seien und so wenig an dem einen als dem andern noch Etwas zu fordern hätten.
 Der Vollmeier Christoph Renziehausen und die Witwe Renziehausen Namens ihrer Tochter verehelichte Renziehausen sind diesen Erklärungen beigetreten und haben dieselben resp. acceptirt.
 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben                                  Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Rel. Renziehausen
 Handzeichen   + + + der Meyerschen Ehefrau
 Handzeichen   + + + der Ahlswedenschen Ehefrau
 Handzeichen   + + + des  Vollmeiers Renziehausen
 In fidem   Senholzi
 Und wie gegen vorstehenden Hoferlaß und Ehecontract nichts zu erinnern gefunden wird, so wird derselbe damit amtlich bestätigt, ist beglaubte Abschrift, davon zum Amtshandelsbuche von Dielmissen fol 137 genommen und die Besitzveränderung im II.ten Bande des Hypothekenbuches von Dielmissen fol. 153 eingetragen worden
 Eschershausen am 15. October 1844 Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Amt daselbst
 (L. S.)                              F. Niemeyer
 
 
 
[S50]  STA Wolfenbüttel, 40 Neu 4 Nr. 766  (Laufzeit 1837 bis 1839).Akte: StA Wolfenbüttel 40 Neu 4 Nr. 766  (Laufzeit 1837 bis 1839)
 Ablösung der aus der Gemeinde Dielmissen an das Domänenamt Wickensen zu entrichtenden Meier- und Geldgefälle, insbesondere von den Höfen des Vollmeiers Christoph Renziehausen und der Witwe des verstorbenen Großköters Conrad Renziehausen, Henriette Klingenberg
 Dielmissen    Ablösung
 Der Meier- und Geldgefälle des Vollmeiers Christoph Renziehausen und Witwe des Großköters Carl Renziehausen betr.
 Acta: Die Ablösung der aus der Gemeinde Dielmissen an Herzogliche Domäne Wickensen zu entrichtenden Meier- und Geldgefälle, in seine von den Höfen des Vollmeiers Christoph Renziehausen und der Witwe des verstorbenen Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 50; 44 und 58 betr.
 Herzogliches Amt Eschershausen
 Nr. 11590                                                                   2962                                              Wickensen, den 19. November 1837
 Der Ackermann Christoph Renziehausen hat bei uns auf Ablösung des von seiner zu Dielmissen Nr. ass. 50 und 44 belegenden Höfen an das Herzogliche Domainenamt Wickensen zu prästiren die Meier- und Geldgefälle, im Wege des Vergleichs angetragen und nach vorgängigen Anerkennung der demselben Zugefertigten Ablösungsberechnung sich bereit erklärt, nach erfolgter Ausfertigung des Ablösungsrezesses das gesetzlich ermittelte Ablösungskapital zu 648 Taler 12 ggl. 5 Pf. Courant Weihnachten
 d. J. an Herzogliche Haupt-Finanzkasse hierselbst einzuzahlen. Wir lassen Ihnen daher denselben ausgefertigten Ablösungsrezess hierbei zugehen um solchen von dem p. Renziehausen unter amtlicher Bescheinigung unterschreiben zu lassen, so dann aber diesen Rezessen die Herzogliche Landes-Öconomie-Commission zur Bestätigung einzusenden, zuvörderst aber denselben mit der Bescheinigung zu versehen, dass der p. Renziehausen rechtmäßiger Besitzer der vorgemachten beiden Höfe und selbständig zu disponieren befugt sei.
 Übrigens aber wollen sie dem Consiten noch bewertlich machen, dass die Einzahlung des Ablösungskapitals auf Weihnachten d. J. gewärtigt werden müsse, bei eintretender Säumnis deshalb aber die Zinsen davon, zu 4 % bis zum Zahlungstage mit zu entrichten seien.
 Braunschweig, den 13. November 1837      Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammer-Direktion der Domainen
 Eschershausen, dem 25. November 1837
 7.12.1837 / supr. 25.11.1837
 Acta: Renziehausen auf den 2ten Dezember d. J. um den vom Großköter, der dem vom vorstehenden Ablösungs-Rezesse zu vollziehen, in seiner Hofannahme wegen Kaufkontrakt? mitzubringen.
 Geschehen im Herzoglichen Amte Eschershausen, den 2. Dezember 1837
 Dem heute auf Vorladung erschienenden Vollmeiers Ortsvorsteher Christoph Renziehausen ist vorstehender Rezess eröffnet und hat derselbe darauf den Ablösungs-Ca..? schrieben
 vit der Vollmeier und Ortsvorsteher Christoph Renziehausen zu Dielmissen und hat derselbe die Vollmacht seines verstorbenen Bruders Conrad Renziehausen mitzubringen auf dem 9ten Dezember 1837
 Herr Justizamtmann Niemann
 Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen, den 9. Dezember 1837
 Vorgeladen
 erschien
 1) der Großköter und betroffenen Christoph Renziehausen aus Dielmissen
 2) die Witwe weiland Großköter Conrad Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg daher, und
 erklärten, nachdem ihren des   .. ? eröffnet worden, dessen sie die Witwe Renziehausen, mit der Ablösung der Lasten des Kothofes wie sie im Rezesse vom 13ten v. M. beschrieben stehe, völlig sei und der Rezess, soweit derselbe ihr Interesse betreffe, auch als
 Mitvormünder der Kinder hinsichtlich derselben genehmige, er Christoph Renziehausen, aber als Vertrauensmann für den letzten Sommer verstorbenen Bruders Conrad Renziehausen, bei den Verhandlungen der Herzoglichen Ablösung mitzuhandeln und auch in dieser Eigenschaft dem Recht um B. v. M. mit unterschrieben haben, wenn und nur vergessen habe, und wirklich zu bemerken, solches geschehen sei.
 Übrigens aber weiß man hier das Vergessen, um das weniger zur Last legen können, das man so genau mit dem gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt sei, auch der gew.? Antrages der Ablösungssumme selten wohl habe machen können, dessen die aus Verkäufe Bewertung, dessen die Ablösung auch im Namen der Erben seines verstorbenen Bruders, Conrad Renziehausen, als Mitbesitzer des Großkothofes Sub. Nr. allhier geschehen, nicht erforderlich sei
 Der Text ist sehr schlecht geschrieben. Ich habe ihn nach besten Gewissen übersetzt.
 An Herzogliche Landesökonomie Commission
 Herzogliches Amt bei Verhandlung eines zwischen Herzoglicher Kammerdirektion der Domänen und dem Vollmeier Christoph Renziehausen und der Witwe weil. Großköter Conrad Renziehausen zu Dielmissen errichteten Ablösungsrezesses
 In Folge eines Auftrages, welche eines von Herzoglicher Kammerdirektion der Domänen eröffneten Rescripts vom 13ten v. M. geworden ist, übersenden wir hierbei dem seitwärts gemeinten Ablösungsrezess, dessen Bestätigung anhand gebend.
 Übrigens erlauben wir eines zu bemerken, dessen bei der Geringfügigkeit des Gegenstandes und da an der Hauptsache der Ablösung, selbst dadurch nichts gemindert wurde, es für zu lässig rechtet haben, die Witwe Conrad Renziehausen als Mitbesitzerin des Hofes Nr. 44 und als Mitvormünderin ihrer minderjährigen Kinder zur Vollziehung des Rezesses mit seinen zu ziehen  ---? erst bei dem genauen am Collagen? Anzufangen, wer dem durch Abschrift des Protokolls am 9. d. J. welcher neben dem Erbe Erklärung der beiden Pflichtigen auf ganzen vorerst anschließen.
 Eschershausen, den 13. Dezember 1837
 Nr. 3033                                                                                    Wickensen, 8. Januar 1838
 Anlagen:
 1) Der bestätigte Original Ablösungsrezess Nr. 3445 abgeschlossen zwischen der Herzoglichen Kammer Direktion der Domänen,
 wegen des Domänenamts Wickensen als Berechtigten und dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen wegen des
 Hofes Nr. ass. 50 daselbst und demselben und der Witwe des Großköters Conrad Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg
 wegen des Hofes Nr. ass. 44 daselbst als Pflichtigen
 2) Beglaubigte Abschrift des Rezesses
 An das Herzogliche Amt zu Eschershausen ad Acta Nr. 2489
 Wickensen, 8ten Januar 1838
 Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit des Rezesses abgelöster Lasten, in dem betreffenden  Hypothekenbuche zu löschen, die von dem Hofe Nr. ass. 50 abgelösten Lasten, solche aber, falls sie nicht eingetragen sein sollten, zu diesem Behufe zuvor auf den befreiten Hof eingetragen, ferner das rückständige Ablösungskapital und zwar a) das zu dem Betrages von 641 Th. 17 ggl. 1 Pf. auf dem befreiten Hof Nr. ass. 50 und b) das zu dem Betrage von 60 Th. 19 ggl. 4 Pf. auf dem befreiten Hof Nr. ass. 44 einzutragen, und dabei zu bemerken und endlich wie Vorstehendes geschehen, unter dem Original-Rezesse (Anlage 1) zu bescheinigen und aus solchen zu remittieren, die Abschrift (Anlage 2) aber in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die §§ 103 und 104 der Ablösungsordnung und den § 87 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
 Braunschweig, den 21ten Dezember 1837                  Herzoglich Braunscheigische-Lüneburgische Landes-Öconomie-Commission
 Abschrift                                                                                                                      Nr. 3445
 Ablösungsrezess
 Zu wissen, dass zwischen der Herzoglichen Kammer-Direktion der Domainen, zu Braunschweig und dem Ackermann Christoph Renziehausen Nr. ass. 50 und 44 zu Dielmissen, nachstehender Ablösungsrezess geschlossen worden ist.
 §1
 Der Ackermann Christoph Renziehausen zu Dielmissen entrichtet an das Herzogliche Domainenamt Wickensen von seinem Vollmeierhof Nr. ass. 50
 in termino Martini: 4 Himpten Weizen, 26 Himpten Roggen, 4 Himpten Gerste, 16 Himpten Hafer, 5 Himpten Mengekorn an Wicken und Bohnen
 in termino Johannis:  1 Rauchhuhn, 6 Hofhühner, 1 Zehnthuhn, 2 Schock Eier
 in termino Michaelis: Hofzins 4 ggl 10 Pf Courant Münze oder 5 ggl 6 Courant, Wachtegeld 4 ggl oder 4 ggl 1 Pf Courant
 Bierfuhrgeld 11 ggl.  2 Pf Courint Münze oder 11 ggl  6 Pf. Courant in termino Ostern fällig
 An Weinkauf vom Amtsmeierlande alle 9 Jahre in termino Michaelis 15 ggl. Courant Münze = 15 ggl. 5 Pf. Courant
 Ferner entrichtet derselbe von seinem Großkothofe Nr. ass. 44 ein Rauchhuhn oder in Gelde 2 ggl. 6 Pf. in termino Johannis fällig
 An Hofzins 1 ggl und Wachtegeld 4 ggl Courint Münze = 4 ggl. 1 Pf. Courant in termino Michaelis fällig
 § 2
 Der Betrag des Ablösungskapitals für diese Prästationen ist durch Vereinbarung unter beiden Teilen nach folgender Berechnung festgesetzt.
 Jährliche Meierzinsen von dem Meierhofe Nr. ass. 50 termino Martini fällig.
 4 Himpten Weizen a. 18 ggl 2 Pf.                                                                                 3 Th.    2 ggl.  8 Pf.
 26 Himpten Roggen a. 14 ggl.  4 Pf.                                                                           15 Th.  12 ggl.  8 Pf
 4 Himpten Gerste a. 12 ggl.                                                                                          2 Th.
 16 Himpten Hafer a. 8 ggl.  4 Pf.                                                                                  5 Th   13 ggl.  4 Pf
 5 Himpten Mengekorn an Wicken und Bohnen a. 16 ggl  4 Pf                                    3 Th.    9 ggl.  8 Pf
 29 Th.  14 ggl.  4 Pf
 Davon kommen die Remmission, welche in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 1 Scheffel 8 Himpten Weizen, 13 Scheffel Rocken, 1 Scheffel 1 Himpten Gerste, 4 Scheffel 4 Himpten Hafer und 5 Scheffel 5 Himpten 2 ½ Metzen Mengekorn und jährlich im Durchschnitt 1  2/25 Metze Weizen,
 2 Himpten 1  4/5 Metze Rocken, 23/50 Metze Gerste, 2  16/23 Metze Hafer und 1 Himpten 7/20 Metze Mengekorn betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preise resp. 18 ggl. 8 Pf., 14 ggl. 4 Pf., 12 ggl., 8 ggl., 4 Pf. und 16 ggl. 4 Pf.
 zum Absatze mit                                                                                     3 Thaler     -          2 Pf.
 26 Thaler   14 ggl.   2 Pf.
 dem 10% / §97 der der Ablösungsordnung                                            2 Thaler   15 ggl. 10 Pf.
 23 Thaler   22 ggl.   4 Pf.
 deren die Erhebungs- und Verwaltungskosten 2 ½ Pf. pro Himpten                      11 ggl.  4 Pf.
 bleibt ein Reinertrag                                                                             23 Thaler   10 ggl. 10 Pf.
 dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von          586 Thaler     6 ggl.  10 Pf.
 Ferner termino Johannis fällig
 1 Rauchhuhn oder in Gelde                                                                                       2 ggl.    6 Pf.
 6 Hofhühner oder in Gelde                                                                                      15 ggl.    0 Pf.
 1 Zehnthuhn oder in Gelde                                                                                        2 ggl.    6 Pf.
 2 Schock Eier oder in Gelde a. 6 ggl.                                                                      12 ggl.    0 Pf.
 Bierfuhrgeld f: termo Ostern fällig  = 11 ggl. 23 Courant Münze oder Courant      11 ggl.    6 Pf.
 Hofzins f. termino Michaelis fällig:
 Hofzins 4 ggl 10 Pf Courant Münze - Courant,                                                          5 ggl.
 Wachtegeld, dergleichen,  4 ggl Courant Münze ? Courant                                      4 ggl.    1 Pf.
 An Weinkauf vom Amtsmeierlande alle 9 Jahre in termino Michaelis
 15 ggl. Courant Münze oder in Courant 15 ggl. 5 Pf. Also jährlich                                  8  5/ 9 Pf.
 2 Th.   6 ggl. 3  5/9 Pf.
 dessen 25facher Betrag ergibt                                                                         56 Th. 13 ggl. 4  8/9 Pf.
 davon die Erhebungsgebühren zu 2 %                                                              1 Th.   3 ggl. 1  4/9 Pf.
 bleibt Ablösungskapital                                                                                   55 Th. 10 ggl. 3  4/9 Pf.
 ./.  641 Th. 17 ggl.      1 Pf.
 Von dem Großkothofe Nr. ass. 44
 1 Rauchhuhn oder im Gelde                                                    2 ggl.  6 Pf.   in termino Johannis fällig
 an Hofzins                                                                                           1Pf.    } in termino Michaelis
 an Wachtgeld 4 ggl. Courint Münze oder in Courant             4 ggl.   1 Pf.   }
 6 ggl.   8 Pf.
 Transpt.            641 Th  17 ggl.  1Pf.
 25fach                                          6 Th.  22 ggl.  8 Pf.
 davon 2 % Erhebungskosten                    3  ggl. 4 Pf.
 bleibt Ablösungskapital                                                                                        6 Th.  19 ggl.  4 Pf.
 Mithin beträgt die Gesamtsumme des Ablösungskapitals                                648 Th.  12 ggl   5 Pf.
 §3
 Der Ackermann Christoph Renziehausen hat dieses Ablösungskapital zum Betrage von: Sechshundertachtundvierzig Talern zwölf  Guthegroschen fünf Pfennigen Courant bei der Herzoglichen Hauptfinanzkasse zu Braunschweig für den Kammerkapitalfonds auf Weinachten d. J. einzuzahlen und entrichtet sodann  die abgelösten Meierzinsen pro termino Martini zu wollen, die übrigen Prästationen aber pro termino Ostern, Johannis und Michaelis resp. zum ¾  ½  und ¼ Betrage zum letzten Male.
 Urkundlich dessen ist dieser Rezess von beiden Teilen vollzogen.
 Braunschweig, den 13. November 1837
 Herzogliche Braunschweigsche ?Lüneburgsche  Cammer, Direktion der Domänen
 Geschehen
 Eschershausen, den 2. Dezember 1837
 Der Vorladung gemäß ist der Vollmeier Christoph Renziehausen aus Dielmissen heute hier erschienen, hat vorstehenden Ablösungsrezess, nachdem ihm derselbe vorgelesen, genehmigt und sodann eigenhändig unterschrieben.
 In fidem
 Justizbeamter
 Geschehen am 9. November 1837
 Heute hat die auf Erfordern erschienenen Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, Henriette, geb. Klingenberg als Mitvormünderin ihrer Kinder, umstehenden Kontrakt (oder vielmehr Rezess), nachdem ihr derselbe vorgelesen worden, eigenhändig unterschrieben
 In fidem
 Hierdurch wird bescheinigt, dass der Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen rechtmäßiger und Verfügungsfähiger Inhaber des Sub. Nr. ass. 50 zu Dielmissen belegenden Vollmeierhofes ist, auch gemeinschaftlich mit der Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, Henriette, geb. Klingenberg daselbst, deren minderjährigen Kinder Mitvormünderin ist, den daselbst Sub. Nr. ass. 44 belegende Großkothofe rechtmäßig in Besitz hat, und auch gegen die Verfügungsfähigkeit der genannten Witwe Renziehausen nichts zu erwidern steht.
 Eschershausen, den 9. Dezember 1837                                       Herzogliches Amt daselbst
 Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der nach dem Atteste des Herzoglichen Amts Eschershausen unter dem Rezesse bei der Ablösung der Lasten von dem Großkothofe Nr. ass. 44 beteiligten minderjährigen Kinder des weil. Großköters Conrad Renziehausen hinlänglich gewahrt gefunden sind.
 Braunschweig, den 21 Dezember 1837
 Herzoglich Braunschweigsche ?Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 Vorstehende Abschrift ist mit dem Originale wörtlich gleichlautend, welches praevia collationc damit bescheinigt wird.
 Braunschweig, den 21 Dezember 1837
 An Herzogliche Landes-Öconomie-Commission zu Braunschweig
 bei Remission des Ablösungsrezesses für den Vollmeier Christoph Renziehausen und der Witwe weil. Großköters Renziehausen zu Dielmissen
 Nachdem nach Maßgabe des seitwärts bemerkten Ablösungsrezesses abgelösten Lasten in dem Hypothekenbuche von Dielmissen gelöscht, das verständige Ablösungskapital aber gehörigen Ortseingetragen ist, verfehlen wir nicht den Rezess dem vor ehrlichen Rescripten vom 21. Dezember v. J. gemäß hierneben zu remittieren.
 Nr. 1663                                                  1528
 Anlage
 Eine beglaubigte Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 3445
 Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche dem Ackermann Christoph Renziehausen zu Dielmissen gegen Erlegung von 5 ggl. Kopien, welche wir der Kürze wegen per Postvorschrift entnommen haben, durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen, und dabei bemerkt, dass eine Gleichlautende Ausfertigung dem Berechtigten, der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist.
 Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
 Braunschweig, den 23. Juni 1838                           Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Landesökonomiekommission
 An das herzogliche Amt zu Eschershausen
 Nr. 8969                                                                                                             Wickensen, den 16. September 1838
 Die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. Asses: 58 zu Dielmissen haben bei uns auf Ablösung der an das Herzogliche Domänen Amt Wickensen zu entrichtenden Meierzinsen zu 12 ¼ Himpten Rocken und 22 ¼ Himpten Hafer, im Wege des Vergleichs angetragen.
 Wir lassen Ihnen die deshalb aufgestellte Ablösungsberechnung hierbei zugehen, um solche den Erben qu. vorzulegen und deren Erklärung darüber zu erfordern, ob sie mit dieser Berechnung einverstanden seien und das Ablösungskapital zu
 243 Talern 8 ggl. ? Pf Courant, Martini d. J. an Herzogliche Hauptfinanzkasse hierselbst nebst den Zinsen zu 4 % von Martini
 v. J. angerechnet, einzahlen wollen, in welchem Falle dann der Meierzins von Martini 1837 an von ihnen nicht weiter gefordert werden solle.
 Ihrem Berichte hierüber suchen wir baldigst entgegen.
 Braunschweig, den 10. September 1838                  Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammerdirektion der Domänen
 An das Herzogliche Amt Eschershausen
 Geschehen zu Dielmissen von Seiten Herzoglichen Amt Eschershausen, den 18. September 1838
 In Gemäßheit des Referates Herzoglichen Amtkammerdirektion der Domänen vom 1. Oktober d. M.,  erschienen vorgeladen der Ortsvorsteher Renziehausen als Vormund der minderjährigen Kinder weil. Großköter Karl Renziehausen und dessen Witwe Henriette, geb. Klingenberg von hier und gaben, nach dem ihnen genanntes Rescript der Berechnung des Ablösungskapitals vorgelesen worden zu prüfen.
 Sie waren mit der Berechnung völlig einverstanden und wollten das Kapital spätestens auf Martini d. J. nebst Zinsen zu 4 % von Martini d. J. angerechnet an Herzogliche Hauptfinanzkasse einzuzahlen.
 V. g. n
 Herzogliche Kammerdirektion der Domänen
 Die Ablösung der Meierzinsen von dem Renziehausenschen Großkothof zu Dielmissen betr.   zu Nr. 8969
 In Gemäß des Großkothofes Renziehausen vom 1. Oktober v. M. haben wir die Erben weil. Großköters Karl Renziehausen zu Dielmissen über die Ablösung der Meierzinsen von deren Hofe Nr. ass. 58 zu Dielmissen, wovon wolle das hohe Kollegium aus dem eine beglaubigte Abschrift des angetragenen Protokoll vom 18ten d. M. deren Ablösung zu ersehen genehmigen.
 Eschershausen, den 26. September 1838
 Ablösungsberechnung
 wegen der von den Erben des weil. Großköters Carl Renziehausen Nr. assec 58 zu Dielmissen entrichtenden Meierzinsen
 Ablösungskapital in Courant
 Jährliche Abgabe
 im 1sten Jahre 12 ¾ Himpten Roggen und 9 Himpten Hafer
 im 2. ten Jahre 15 Himpten Roggen und 12 ¾ Himpten Hafer
 im 3. ten Jahre 9 Himpten Roggen und 15 Himpten Hafer
 in drei Jahren 36 ¾ Rocken und 36 ¾ Hafer, außerdem noch alljährlich 10 Himpten Hafer
 mithin jährlich 12 ¼ Himpten Rocken a. 14 ggl. 4 Pf in Courant                    =     7 Th. 7 ggl.    7 Pf  in Courant
 und 22 ¼ Himpten Hafer a. 8 ggl. 4 Pf in Courant                                           =     7 Th. 7 ggl.  17 Pf  in Courant
 =   15 Th. 1 ggl.    0 Pf  in Courant
 Davon kommen die Remmission in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 174  9/16 Himpten Roggen und 257  35/48 Himpten Hafer und im Durchschnitte jährlich 3  399/800 Himpten Roggen und 5  371/2400 Himpten Hafer betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preisevon  resp. 14 ggl. 10 Pf., und 8 ggl. 4 Pf zum Absatze mit                                                                                     3 Thaler     21ggl          0 Pf.
 11 Thaler      4 ggl.         0 Pf.
 davon 10% Preisermäßigung mit                                                                                     1 Thaler     2 ggl.       10 Pf.
 10 Thaler      1 ggl.         2 Pf.
 davon die Erhebungs- und Verwaltungskosten mit 2 ½ Pf. pro Himpten                                          7 ggl.         2 Pf.
 bleibt ein Reinertrag                                                                                                         9 Thaler   18 ggl.         0 Pf.
 dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von                                                                243 Thaler     18 ggl.  10 Pf.
 Braunschweig, den 10. September 1838
 Nr. 9832                                                         2291               Wickensen. 10. Oktober 1838                   Copia
 An das Herzogliche Finanz-Collegium hierselbst
 Dem Herzoglichen Finanz-Collegium zeigen wir hiermit an, dass der Ortsvorsteher Renziehausen zu Dielmissen, als Vormund der minderjährigen Kinder weil. Großköter Karl Renziehausen und dessen Witwe Henriette, geb. Klingenberg daselbst, die von dem Großkothofe der letztere Nr. 58 zu Dielmissen, an das Herzoglichen Domänen Amt Wickensen zu entrichten den Meierzinsen zu 12 ¼ Himpten Rocken und 22 ¼ Himpten Hafer im Wege des Vergleichs abgelöst und sich verpflichtet haben, das berechnete Ablösungskapital zu 243 Talern 18 ggl auf Martini d. J. nebst den Zinsen zu 4% von Martini v. J. angerechnet, an Herzogliche Hauptfinanzkasse einzuzahlen.
 Wir ersuchen das Herzogliche Finanz-Kollegium uns von der erfolgten Einzahlung des Ablösungskapitals gefällig in Kenntnis zu setzen.
 Braunschweig, den 3 Oktober 1838                      Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammerdirektion der Domänen
 An Herzogliche Landesökonomie-Kommission
 Bei Einsendung eines zwischen Herzogliche Kammerdirektion der Domänen und den Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen abgeschlossenen Ablösungsrezesses.
 Behuf Erledigung eines Rescriptes der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen vom 18ten v. M. übersenden wir selben einen zwischen derselben und den Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen über verschiedenen Gefälle abgeschlossenen Ablösungsrezess, nachdem wir demselben von dem Ablösenden haben vollziehen lassen und mit der erforderlichen Bescheinigung ersehen haben, zu geneigten Bestätigung
 Eschershausen, den 21. November 1838
 Ps. Die Bescheinigung zu untersegeln
 Nr. 12161                                                  2988                               Wickensen, den 19. Dezember 1838
 An das Herzogliche Amt Eschershausen
 Nebenbemerkte Anlage wird Ihnen hierbei mitgeteilt, um wegen der Vollziehung des Rezesses und Bestätigung desselben das Erforderliche zu veranlassen.
 Anlage: Ablösungsrezess für die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen
 vertreten von der Witwe des weiland Großköters Karl und des Ortsvorsteher Renziehausen zu Dielmissen auf dem 5. Juni 1839 M. 10 A. zu Vollziehung des Rezesses
 Eschershausen, den 24. Dezember 1838
 Braunschweig, den 14ten Dezember 1838
 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Cammer, Direktion der Domainen
 Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer
 Acten an Herzogliches Amt Eschershausen am 5. Januar 1839
 Der Vorladung gemäß erschienen die Witwe weiland Großköters Carl Renziehausen und der Ortsvorsteher Renziehausen aus Dielmissen und haben dieselben dann mittelst vorstehenden Rescripts Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Kammerdirektion der Domainen eingegangenen Ablösungsrezesses durch eigenhändige Unterschrift vollzogen
 In fidem
 An Herzogliche Landesöconomie Commission zu Braunschweig
 Herzoglicher Kammerdirektion, Einsendung eines zwischen Herzoglicher Kammerdirektion der Domainen und den Erben weiland Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen abgeschlossenen Ablösungsrezess.
 Infolge eines Rescriptes Herzoglicher Kammerdirektion vom 14ten v. M. v. bestehenden Gebühren zwischen desselben und den Erben weiland Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen resp. unterm 14ten November und 5ten d. M. abgeschlossenen Ablösungsrezess zur endgültigen Bestätigung.
 Eschershausen, den 11. Januar 1839
 Nr. 3300                                                                  2985                                                   Braunschweig, den 27. Dezember 1838
 Anlagen
 1) Der bestätigte Originale Ablösungs-Rezess Nr. 5292 über Ablösung der nachstehenden jährlichen Prästationen, als
 Triftgeld                                                                                                                1 Th.  8 ggl.  2 Pf. Courant
 Hofzins                                                                                                                            1 ggl.  9 Pf. Courant
 Wachtegeld, dergleichen                                                                                                 4 ggl.  1 Pf. Courant
 1 Rauchhuhn oder dafür                                                                                                   2 ggl.   6 Pf. Courant
 5 Hofhühner oder dafür                                                                                                 12 ggl.   6 Pf. Courant
 1 Zehnthuhn oder dafür                                                                                                   2 ggl.   6 Pf. Courant
 1 Schock 20 Stück Eier oder dafür                                                                                  8 ggl.   0 Pf. Courant
 2 Weinkauf vom Amtsmeierland alle 9 Jahre                                                                 7 ggl. 11 Pf. Courant
 Weinkauf von der Schäferei                                                                                  5 Th.  3 ggl.  4. Pf. Courant
 1 Hammel   }
 1 Schaf       }    Triftvieh oder in Gelde                                                                 3 Th. 16 ggl.  4. Pf. Courant
 1 Lamm      }
 auf dem Hofe Nr. ass. 58 zu Dielmissen für ein Ablösungskapital von 169 Talern 21 Guthegroschen 3 Pfennige Courant abgeschlossen zwischen der Herzogs-Kammerdirektion der Domainen, wegen des Domainenamts Wickensen als Berechtigten und den Erben weiland Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, als Pflichtigen
 2) Zwei Ausfertigungen für die Interessenten.
 An das Herzogliche Amt Eschershausen
 ad Acta Nr. 3580
 Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit derselben abgeleisteten Lasten. Falls solche im Hypothekenbuche eingetragen sein sollten, darin zu löschen oder, dass die Last eingetragen seien, unter den Anlagen zu bescheinigen, solche zu remittieren, dieses aber Nachricht in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die §§103 und 104 der Ablösungsordnung und den §§ 87 und 88 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
 Übrigens wollen sie, die unter dem Rezess befindlichen Attest, das amtliche Siegel annoch beidrücken lassen
 Braunschweig, den 10 November 1838        Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 An Herzogliche Landesökonomie-Kommission zu Braunschweig
 Bei Remission eines Ablösungsrezesses der Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen
 In der Anlage remittieren wir den uns mittelst vor ehrlichen Rescripts worin vom 10. November pr. d. 27sten Dezember v. J. mitgeteilten Ablösungsrezess für die Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, nachdem das erforderliche darunter bemerkt ist.
 Eschershausen, 25.1.1839
 Acten: die 3 Anlagen
 Die nach vorstehendem Rezess abgelösten Lasten sind in dem Herzoglichen Hypothekenbuche von Dielmissen überall nicht eingetragen                                        Eschershausen, den 25.1.1839
 Nr. 191                                                               217                                                                 Wickensen, den 30. Januar 1839
 Anlage:
 Die mittelst Berichts vom 11ten d. Mts. zur Bestätigung eingesandte Rezess über Ablösung der Meierzinsen, welche die Erben weil. Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58  zu Dielmissen dem Domänenamte Wickensen zu entrichten hatten.
 Nebenbemerkte Anlage wird hierbei remittiert, um zuvörderst unter dem Rezess befindliche amtliche Atteste durch Beidrückung des Gerichtssiegels zu beglaubigen
 Braunschweig, den 20ten Januar 1839                                 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
 Ad Acta Nr. 3580
 Nr. 414                                               388                                                 Braunschweig, den 21. Februar 1839
 Anlagen:
 Der bestätigte Originalrezess Nr. 5292 über Ablösung der Gelde und Naturalprästationen, welche die Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen Nr. ass. 58  zu Dielmissen an das Domänenamt Wickensen zu entrichten hatten.
 Nebenbemerkte Anlagen werden hierbei remittiert, um der in unsern Rescripten vom 10ten Dezember v. J. und 20ten v. M. enthaltenen Anweisungen gemäß des unter dem Rezesse befindliche amtliche Attest vom 21ten November v. J. durch Beidrückung  des Gerichtssiegel annoch zu vervollständigen
 Braunschweig, den 6. Februar 1839               Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
 ad Acta Nr.
 Nr. 438                                                             455                                                             Wickensen, den 28. Februar 1839
 Anlagen:
 1) Der bestätigte Original Ablösungsrezess Nr. 5487 abgeschlossen der Herzogs-Kammerdirektion der Domainen, Namens des Herzoglichen Domainenamts Wickensen als Berechtigten und den Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen, als Pflichtigen  2) Zwei Ausfertigungen für die Interessenten. 3) Eine Ausfertigung für die Hypothekenbehörde
 Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit des Rezesses abgelösten Lasten in dem betreffenden  Hypothekenbuche zu löschen, solche aber falls sie nicht eingetragen sein sollten, zu diesem Behufe zuvor auf das befreiende Grundstück einzutragen und wie Vorstehendes geschehen unter dem Original-Rezesse und den Ausfertigungen für die Interessenten (Anlage 2) zu bescheinigen und uns solche zu remittieren die Ausfertigung (Anlage 3) aber in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die $$ 103 und 104 der Ablösungsordnung und den §§ 87 und 88 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
 Braunschweig, den 14ten Februar 1839              Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 Praes. Bericht an Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission bei Remission der Anlagen
 Eschershausen, 14.3.1839
 An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
 ad Acta Nr. 3580
 Ausfertigung für die Hypothekenbehörde
 Nr. 5487
 Ablösungsrezess
 Zu wissen, dass zwischen der Herzoglichen Kammer-Direktion der Domainen, zu Braunschweig und den Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen nachstehender Ablösungsrezess geschlossen worden ist.
 §1
 Die Carl Renzihausenschen Erben entrichtet an das Herzogliche Domainenamt Wickensen in termino Martini, nach einem dreijährigen Turnus an Meierzinsen jährlich 12 ¼  Himpten Roggen,  12 ¼  Himpten Hafer und außerdem jährlich noch
 10  Himpten Hafer
 § 2
 Der Betrag des Ablösungskapitals für diese Prästationen ist durch Vereinbarung unter beiden Teilen nach folgender Berechnung festgesetzt.
 Jährliche Abgabe
 im 1sten Jahre   12 ¼  Himpten Roggen         9 Himpten Hafer
 im 2ten  Jahre        15  Himpten Roggen   12 ¾ Himpten Hafer
 im 3ten Jahre           9 Himpten Roggen        15 Himpten Hafer
 in drei Jahren     36 ¾ Himpten Roggen    36 ¾ Himpten Hafer
 außerdem noch jährlich                                  10 Himpten Hafer
 mithin jährlich = 12 ¼  Himpten Roggen  a  14 ggl  4 Pf.                           7 Th.   7 ggl.  7 Pf
 22 ¼ Himpten Hafer     a     8 ggl. 4 Pf.                           7 Th. 17 ggl.  5 Pf
 .//.             15 Th.   1 ggl.  0 Pf
 Davon kommen die Remmission, welche in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 174  9/16 Himpten Rocken, 257  35/48  Himpten Hafer und im Durchschnitt jährlich
 3  393/800 Himpten Rocken und 5  /371/2400 Himpten Hafer betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preise von resp: 14 ggl. 4 Pf. und 8 ggl. 4 Pf.
 zum Absatze mit                                                                                     3 Thaler    21 ggl.  0 Pf.
 .//.     11 Thaler      4 ggl.  0 Pf.
 davon 10%  Preisermäßigung                                                                 1 Thaler      2 ggl. 10 Pf.
 .       //.          10 Thaler       1 ggl.   2 Pf.
 deren die Erhebungs- und Verwaltungskosten 2 ½ Pf. pro Himpten                         7 ggl.  2 Pf.
 bleibt ein Reinertrag                                                                               9 Thaler     18 ggl.  0 Pf.
 dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von          243 Thaler     18 ggl.  0 Pf.
 Summa des Ablösungskapitals in Courant                                         243 Thaler     18 ggl   0 Pf.
 §3
 Die Carl Renzihausenschen Erben haben dieses Ablösungskapital zum Betrage von: Zweihundertdreiundvierzig Talern achtzehn   Guthegroschen Courant bei der Herzoglichen Hauptfinanzkasse zu Braunschweig für den Kammerkapitalfonds am 6ten November  d. J. nebst Zinsen zu 4% von Martini 1838  angerechnet, eingezahlt und entrichtet den abgelösten Prästation pro termino Martini 1837 zum letzten Male
 Urkundlich ist dieser Rezess von beiden Teilen vollzogen.
 So geschehen, Braunschweig, den 14. Dezember 1838
 Herzogliche Braunschweigs ?Lüneburgsche  Cammer, Direktion der Domänen
 Renziehausen
 Witwe Renziehausen
 Amtsseitig wird damit beglaubigt, dass die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen als die Witwe Renziehausen und für deren minderjährige Kinder der Vormund Ortsvorsteher Renziehausen, beide aus Dielmissen, vorstehenden Ablösungsrezess durch eigenhändige Unterschrift vollzogen haben
 Eschershausen am 5ten Januar 1839                                          Herzogliches Braunschweigisches Amt daselbst
 F. Niemeyer
 Auch wird noch bescheinigt, dass genannter Erben weiland Großköters Carl Renziehausen im Besitze des Kothofes Nr. ass 58 zu
 Dielmissen sich befinden und darüber verfügen können in soweit solches nicht durch gesetzliche Vorschriften beschränkt ist.
 
 Eschershausen, den 11ten Januar 1839                                               Herzogliches Amt daselbst
 (l. S.) F. Niemeyer
 Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, und sind die Rechte der dabei beteiligten Minderjährigen genügend gewahrt gestunden.
 Braunschweig, den 14ten Februar 1839              Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 Die nach vorstehendem Ablösungsrezess abgelösten Lasten sind im Hypothekenbuche von Dielmissen pag. 176 gelöscht.
 Eschershausen, den 19. März 1839                                 der Amtssekretär
 Nr. 1057                                                               925                                     Eschershausen, den 10. April 1839
 Anlage
 Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 5487
 An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
 Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche der Witwe des weil. Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen gegen Erlegung von 2 ggl. für Copien, welche wir der Kürze wegen per Postvorschuss entnommen habe. Durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung dem Berechtigten der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist. Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
 Braunschweig, den 30ten März 1839              Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Landes-Oeconomie-Commission
 Nr. 1580                                                               1271                                     Eschershausen, den 26. Mai 1839
 Anlage
 Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 5780
 An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
 Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche der Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen, geb. Klingenberg
 zu Dielmissen, durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung dem
 Berechtigten, Gutsbesitzer von Grone zu Westerbrak, unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur
 verwahrlich niedergelegt ist. Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
 Braunschweig, den 15ten Mai 1839              Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Landes-Oeconomie-Commission
 
 Akte: StA Wolfenbüttel 91 Neu Fb. 3 Nr. 2824 (1+2)  (Laufzeit 1839 bis 1840)
 Ablösung der gutsherrlichen Abgaben, welche von dem Renziehausenschen Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das von der Schulenburgsche Gut Hehlen zu entrichten sind / Vermerk: Band I-II
 Acta der Herzogliche Landes-Oeconomie-Commission die Ablösung der gutsherrlichen Abgaben betr., welcher von dem Renziehausen`schen Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das von der Schulenburg`sche Gut Hehlen zu entrichten sind
 Nr. 915                                   Nr. 4105                                                                                           prs. Den 28. November 1839
 An Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission zu Braunschweig
 Die Ablösung der von dem Renziehausenschen Großkothofe, betr.  Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher entrichtenden gutsherrlichen Abgaben betreffend
 In der Anlage überreiche ich gehorsamst die Kommissionsakten über die im Ruben erwähnte Ablösung, deren in dem hohen Rescipte vom 18ten Oktober d. J. Nr. 3339, die Verwendung der dem Grafen von der Schulenburg zu Hehlen eingezahlten Ablösungskapital betreffend, gedacht ist, nebst der Quittung über die Ablösungssumme zu 10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pf und verhehle nicht auf die Rechnung über die erwachsenen Kosten mit anzuschließen.
 Der Herzogliche Landesökonomie-Kommission bezeigt seine größeste Hochachtung gehorsamst
 Holzminden, den 25sten November 1839
 1. Ausfertigung
 Rechnung über Diäten und Auslagen, in Sachen die Ablösung der von dem Renziehausenschen Großkothofe, Br. V. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher entrichtenden gutsherrlichen Abgaben betreffend.
 Bemerkung wegen der Legitimation des Pflichtigen  1 Tag
 Schreiben an Herzogliches Amt Eschershausen vom 28sten August 1839 und Reinschrift 1 Tag  6 Pf
 Ablösungsdokument  1 ½ Tag
 für das Heften z. B. Akten und Umschlag 1 ggr 6 Pf
 Bericht an Herzogliche Landesökonomie-Kommission am frühen Tage Incl. Reinschrift und Umschlag 1 Tag 1 ggr. 6 Pf
 Für Aufstellung dieser Rechnung und 2 Reinschriften 1 Tag 1 ggr 6 Pf
 Zusammen:                                                     5 ½ Tage  5ggr.
 Diäten für 5  ½ /24 Tage zu 2 Taler                                11 ggr
 Zusammen                                                                       16 ggr.
 Holzminden, den 25. November 1839                                                                                                                 Reserviert
 Festgesetzt auf sechzehn Guthegroschen Courant
 Braunschweig, den 30. März 1839                               Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 ad Nr. 4105
 Zahlungsanweisung für die Satarien-Casse der Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 Nr. 888 des Anweisungsregister                                                                                          Kapital 563 der Rechnung
 In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen entstanden, dem Gute Hehlen zustehenden Geld- und Naturalabgaben betr.
 1) Cammer Assessor Spor  zu Holzminden Diät. u. Aud. Auf die Liquität vom 25.d.M.  16 ggr
 2) Sekretär Becker hierselbst, Rezepturgebühren      4 Pf
 Summe: 16 ggr 4 Pf
 Die Satarien-Casse wird hiermit angewiesen vorstehende Zahlungen zu dem Betrage von sechzehn Guthegroschen vier Pfennig Courant zu leisten und mittelst dieser Anweisung und der bezeichneten Belage in Ausgabe zu stellen
 Braunschweig, den 30ten November 1839                   Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 ad Nr. 4105
 Einnahme-Anweisung für die Satarien-Casse der Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 Nr. 888 des Anweisungsregister                                                                                         Kapital 563 der Rechnung
 In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen entstanden, dem Gute Hehlen zustehenden Geld- und Naturalabgaben betr.
 1) Graf Werner von der Schulenburg zu Hehlen, das Gut Hehlen 8 ggr. 2 Pf
 2) Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen  der Großkothof  Nr. 44 zu Dielmissen  8 ggr 2 Pf
 zusammen: 16 ggr 4 Pf                                                                                           ./.                                    16                      4
 Die Satarien-Casse wird hiermit angewiesen vorstehende Zahlungen zu dem Betrage von sechzehn Guthegroschen vier Pfennig Courant zu dessen Einzahlung binnen 3 Wochen die Anweisung erteilt ist gegen Quittung in Empfang zu nehmen und mittelst dieses in Einnahme zu berechnen
 Braunschweig, den 30ten November 1839                   Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 ad Nr. 4105
 An 1) den Herrn Grafen v. d. Schulenburg auf Hehlen
 2) den Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen
 exped: den 13.12.1839
 In Sachen der Ablösung der Geld- und Naturalabgaben betr., welche von dem Großköter Nr. 44 zu Dielmissen dem Gute Hehlen zu entrichten waren, sind die entstandenen Kosten als
 1) Diäten und Auslagen des Coral Kommissar Kammer Assessor Spor                    Taler 16 ggl  -  Pf.
 2) Rezepturgebühren für den Betrag                                                                           Taler  -- ggl  4  Pf.
 zusammen    Taler  16 ggl  4  Pf.
 vom dem Berechtigten und Pflichtigen von jedem zur Hälfte mit 8 ggl. 2 Pf zu tragen und
 ad 1) fordern wir daher den Herrn Grafen mit
 ad 2) weisen wir Sie daher an
 ad 1) und 2) diesen Betrag geschrieben acht Guthegroschen 2 Pfennig binnen 3 Wochen portofrei an unsern Satarien-Casse hier selbst gegen Quittung des Rendanten Sekretär Becker / ad 1) einzahlen zu lassen / ad 2: einzuzahlen.
 Braunschweig, den 30. November 1839                        Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche vom Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen zustellen zu lassen.
 Braunschweig, den 30. November 1839                        Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 An das Herzogliche Amt Eschershausen
 Anlage: Zahlungsverwendung für die Besitzer des Großkothofs Nr. ass. 44 zu Dielmissen
 exped: den 13.12.1839 mit Anlage
 An Herrn Kammer Assessor Spor zu Holzminden
 exped: den 13.12.1839 mit Anlage
 In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen haftenden, dem Gute Hehlen gestehenden Geld- und Naturalabgaben betr., erwidern wir Ihnen auf Ihren Bericht vom 25. d. M., dass der eingesandten Ablas- Dokument vom Amt bestätigt und der auf 16 ggl. Festgesagte Kostenbetrag zur Zahlung auf unsern Satarien-Casse gegen Ihre Quittung angewiesen ist.
 Das Duplikat Ihrer Kosten Legendation erhalten Sie hiermit wieder zurück
 Braunschweig, den 30. November 1839                       Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
 ad Nr. 4105
 An das Herzogliche Amt Ottenstein
 In den Akten die Akquisition des Giesemannschen Hofs betr. ist der nötige bemerkt
 Anliegen erhalten Sie von dem Grafen von der Schulenburg Hehlen ausgestellte Quittung über die beschaffte Ablösung eines von dem Großkothofe Nr. ass 44 der Renziehausenschen Erben zu Dielmissen bisher an Gut Hehlen zu entrichtenden Meier-Natural- und Geldzinses und wie Catosterer mit denselben Lehnsherrlichen aquatischen Rechten behaftet ist, welche auf den seither zur Ablösung gekommenen gräflich Schulenburgischen Berechtigung währe von dem oben genannten Graf Schulenburg aber für das Ablösungskapital der entsprechende Teil des vormals Giesemannschen Großkothofes Nr. ass. 11 zu Hehlen subste? laut dessen Hingabe vom 17. August d. J. Sub. Lituirt ist, so wollen sie das solches geschehen in dem betr. Hypothekenbuche, vermerken auch das die deshalb Erforderliche unter der Quittung attestieren, indem wir derselben nicht eher unsre Bestätigung erteilen können, als bis von Eintragung nachgewiesen ist
 Braunschweig, den 29. November 1839
 Herzoglicher Sekretär Becker
 Com. Ausfertigung der Quittung für die Interessenten und die Herrschaftlichen Lehn n Gremiscommission? et. esp. Bestätigung mit dem bemerken, dass das Quittungsausstellen mit seinen in der Quittung genannten Berechtigten als berechtigter durch  Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandactair seiner Brüder durch diese Vollmacht d. D.
 Hannover, den 23. Oktober 1837 legitimiert sei.
 Die hierzu gehörige Akte urutiert
 Nach dem die Akten zurückgelangt, den Akten dem Herrn -------------?
 Nr. 222                                         Nr. 721                                                                               prt. Den 18. Februar 1840
 An Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes Oeconomie Commission zu Braunschweig
 Ad Nr. 4105
 Recript vom 29. November 1839 betreffend die Vermerkung der Substitution des betreffenden Teile des vormals Giesemannschen, von den Grafen von der Schulenburg angekauften Großkothofes zu Hehlen an die Stelle des von den Renziehausenschen Erben Nr. 44 zu Dielmissen dem Grafen von der Schulenburg ? Hehlen gezahlten Ablösungskapitals von
 10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pfennige für abgelöste Natural- und Geldzinsen.
 Nachdem dem rubricirten Rescripte genüget, so wird die mit demselben eingegangene Quittung mit dem erforderlichen Atteste verfahren hierneben gehorsamst remittiert.
 Ottenstein, den 11ten Februar 1840                                                                  Herzogliches Amt
 Albrecht
 Nachdem über die Ablösung der von dem Großkothofhofe B. V. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher jährlich unterrichteten gutherrliche Abgaben, bestehend in 3 Hühnern, 1 Schock Eiern und 8 Pfennige Hofzins, zwischen mir und dem Eigentümern des pflichtigen Hofes, als dem Vollmeier Christoph Renziehausen und den Erben des Großköters Conrad Renziehausen, nämlich dessen Witwe Johanne, geborene Klingenberg und dessen Töchter, Wilhelmine,
 23 Jahre alt und Johanne, 19 Jahre alt, unter Vormundschaft des genannten Christoph Renziehausen eine gütliche Vereinbarung getroffen worden und das Ablösungskapital auf 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant nach Abzug der Gegenleistung, bestehend in einem Frühstücke festgesetzt habe, und dem berechtigten Gute irgend am Anspruch auf rückständige Gefälle oder Kapitalzinsen nicht mehr zusteht, so stelle ich darüber in meinem Namen und in Vollmacht meiner beiden Brüder, der Herren Amtsassessors Friedrich Pfillipp Wilhelm und Leutnant Achatz Ludewig Leopold, Grafen von der Schulenburg, der Miteigentümer des berechtigten Gutes, diese Quittung aus.
 Hehlen, den 26sten August 1839
 Dass der Graf Werner Maximilian Ferdinand von der Schulenburg die vorstehende Quittung eigenhändig vollzogen hat, wird hierdurch bescheinigt                                                                                                         Hehlen, den 26. August 1839
 Die nach vorstehendem Dokumente abgelösten Prästationen finden sich in dem Hypothekenbuche von Dielmissen überall nicht eingetragen.
 Eschershausen, am 15. November 1839                                                        Herzogliches Amt daselbst
 Infolge Rescripts Herzoglicher Landes Oeconomie Commission zu Braunschweig vom 29. November praes. 16. Dezember v. J.
 Nr. 4105 ist, besagte Eingabe des Grafen von der Schulenburg, Hehlen vom 17. August v. J. für das nach vorstehender Quittung bezahlte Ablösungskapital von 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant der entsprechende Theil des vormals Giesemannschen, von den Grafen von der Schulenburg, Hehlen acquirten Großkothofes Sub. Nr. ass. 11 zu Hehlen zur Sicherung der auf der abgelösten Berechtigung ruhenden Lehnsherrlichen und aquatischen Rechte substituiert und diese Substitution im Hypothekenbuche des Dorfes Hehlen fol. 96 vermerkt worden, was damit unter Beifügung des hiesigen Amtssiegels attestiert wird.                                       Ottenstein, den 22. Januar 1840
 Herzoglich Braunschweig-Lüneburgsche Amt daselbst
 Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der bei dem Geschäft concurrirenden Minderjährigen hinlänglich gewahrt befunden sind und wird dabei bemerkt, dass der Aussteller der Quittung mit seinen in der Quittung genannten Brüdern, als Berechtigte durch höchsten Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandatar seiner Brüder durch die Vollmacht D. D. Hannover, den 23. Dezember 1837 legitimirt sei.                                              Braunschweig, den 25. Februar 1840
 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 Bekannt gemacht den 25.3.1840 im 85 Stück
 Der ?Braunschweiger Anzeigen?, v. 1840
 ad Nr. 721
 Anlagen:
 Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokuments Nr. 7226  ad 3 über ein für Ablösung der auch dem Hofe Nr. ass. 44 zu Dielmissen haftenden gutsherrlichen Abgaben, bestehend in 3 Hühnern, 1 Schock Eiern und 8 Pfennige Hofzins, von dem Vollmeier Christoph Renziehausen und den Erben des wie. Großköters Conrad Renziehausen in Dielmissen als Pflichtigen an das Rittergut Hehlen gezahltes Ablösungskapital von 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant.
 An 2) den Herrn Grafen Werner von der Schulenberg auf Hehlen, Amt Ottenstein
 3) das Herzogliche Amt zu Eschershausen
 Nebenstehende Anlage wird hiermit mitgeteilt
 ad 3 um solche dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen
 ad X 2 und 3 und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung
 ad L und 3 dem Berechtigten, den Grafen von der Schulenburg auf Hehlen
 ad 2 und 3 für den Pflichtigen dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen
 ad X, 2 und 3 unter heutigen dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist
 ad 3 Eines Instinuations Dokument bedürfen wir zu unsern Akten nicht, dagegen ist dieses in der dortigen Registratur
 aufzubewahren
 Braunschweig, den 25. Februar 1840
 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 Bestätigung: Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der bei dem Geschäft von der reifenden  Minderjährigen hinbringlich gewahrt befunden sind, und wird dabei bemerkt, dass der Aussteller der Quittung mit seiner in der Quittung genannten Brüdern als Berechtigte durch höchsten Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandatar seiner Brüder durch die Vollmacht D. D. Hannover, den 20. Dezember 1837 legitimiert sei.
 Braunschweig, den 25. Februar 1840
 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 An Herzogliche Lehns und Grenz Kommission zu Wolfenbüttel
 Herzogliche Lehns und Grenz Kommission cammunioren? / wir angeschlossen eine beglaubigte Abschrift der von dem Hofe Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das Gut Hehlen zu entrichten gewesenen gutsherrlichen Abgaben zur Nachricht, da das Gut Hehlen von der durchlauchtigsten Landesherrschaft zu Lehn geht.
 Braunschweig, den 25. Februar 1840
 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
 
 Akte: StA Wolfenbüttel 91 Neu Fb. 3 Nr. 2824 (1+2)  (Laufzeit 1839 bis 1840)
 Landesökonomiekommission Allodificationen Nachtrag 2824 Vol.
 Actacommishionis
 Die Ablösung den von dem Renziehausen`schen Großkothof B. V. Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburg`sche Gut Hehlen bisher entrichteten gutsherrlichen Abgaben betreffend
 1839  91 Neu Fb. 3  2824 II
 Inhalsverzeichnis:
 1. Schreibens des Grafen von der Schulenburg vom 17.8.1839     Seite 1
 2.Berechnung des Ablösungskapitals      Seite 3
 3.Bemerkung über die Legitimation der Pflichtigen     Seite 4
 4.Schreiben an Herzogliches Amt Eschershausen vom 28.8.1839  Seite 5
 5.Schreiben des Herzogliches Amt Eschershausen vom 15.11.1839  Seite 7
 Gleich und Empfang zu nehmen und habe ich die Zahlung deshalb angenommen und ersuche in Wohlgebaren den Betrag mit in die auf den Giesemannschen Hof bewilligte Summe aufnehmen zu wollen.
 Mit der vollkommenste Hochachtung habe ich die schon beharren in Wohlgebenen ganz gehorsamster Diener
 Hehlen, den 17. August 1839
 Berechnung des Ablösungskapitals für die von dem Vollmeier Christoph Renziehausen und Witwe Renziehausen Brandlasten
 Nr. 44 in Dielmissen an das Gut Hehlen zu leistenden Prästationen von 3 Hühner, 1 Schock Eier und 8 Pfennige Hofzins
 3 Hühner a 1 ggl. 9 Pf.            =                5 ggl.       3 Pf.
 1 Schock Eier                          =               6 ggl
 Hofzins                                    =                                8 Pf.
 Summe                                    11 ggl.     11 Pf.
 ab für Frühstück                                        1 ggl.   2,72 Pf.
 10 ggl.    8,28 Pf.
 ab für Erhebung und Verwaltung 2 %                  2,56 Pf.
 10 ggl.    5,72 Pf.
 Ablösungskapital     10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pfennige
 Die Lieferungsterminen der Prästation sind wie bei den schon stattgefundenen Zinsgefälle Ablösungen
 Die Eigentümer des Hofes Betr. 44 hier
 1) Der Vollmeier und Amtsvorsteher Christoph Renziehausen und
 2) Die Erben des Großköters Conrad Renziehausen als dessen Witwe, Johanne, geb. Klingenberg und dessen Töchter Wilhelmine
 23 Jahre alt und Johanne 19 Jahre alt unter Vormundschaft des erstgenannten Christoph Renziehausen und ist die Legitimation
 derselben wegen dieses Hofes bisher nicht beschafft, weil dieselbe bei der Zehntlösung nicht interessiert ist.
 Holzminden, den 19. August 1839
 An das Herzogliche Amt Eschershausen
 Or. : ¼ Bogl.
 Am 29. August 1839 abgesandt                                                                    Nr. 571
 In der Anlage erlaube ich mir die Quittung über das Ablösungskapital für die von dem Renziehausenschen Großkothof betr. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von dem Schulenburgschen Gut Hehlen bisher unterrichteten gutsherrlichen Gefälle, zu übersenden und ersuche ich das Herzogliche Amt Dienstergebenst, auf den Fall, dass die fraglichen Abgaben nicht sollten in der Hypothekenbuch eingetragen sein, dieses unter der Quittung zu bescheinigen und mir solche sodann gefälligst wieder zugehen zu lassen.
 Holzminden, den 28. August 1839                                                der Kammerassessor
 J 349                                                   Nr. 915                                                                   P., den 24. November 1839
 An den Herrn Kammerassessor Spohr zu Holzminden
 Nachdem wir dem gefälligen Schreiben vom 28ten August d. J. Nr. 571 genügt haben, lassen wir ein Wohlgebaren des anliegenden Ablösungsdokuments wieder zu zahlen.
 Eschershausen, am 15. November 1839                                                Herzogliches Braunschweigisches Amt daselbst
 F. Niemeyer
 
 
 
[S50]  STA Wolfenbüttel.Hof Nr. 44 kauft Familie Renziehausen von Hallstein  (Christoph Renziehausen von Vollmeierhof Nr. 50 und Conrad Renziehausen Nr. 58)
 
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