Renziehausen, Johann Heinrich Christoph

männlich 1783 - 1867  (83 Jahre)


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  • Name Renziehausen, Johann Heinrich Christoph  [1, 2, 3
    Geboren 7 Mai 1783  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Residence Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Ackerhof 50 
    Gestorben 24 Apr 1867  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I25591  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 26 Jun 2019 

    Vater Renziehausen, Hanß Heinrich,   geb. 22 Okt 1751, Capellenhagen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 29 Mai 1805, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 53 Jahre) 
    Mutter Dörries, Anne Sophie Eleonore,   geb. 30 Jul 1759, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 5 Mrz 1832, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 72 Jahre) 
    Verheiratet 2 Mai 1776  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F5001  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Klingenberg, Hanne Sophie Caroline Amalia,   geb. 13 Jun 1794, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 13 Nov 1843, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 49 Jahre) 
    Verheiratet 11 Nov 1812  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Renziehausen, Johanne Caroline Dorothea Sophie,   geb. 16 Febr 1814, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Capellenhagen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    +2. Renziehausen, Carl Wilhelm Christoph,   geb. 21 Jan 1816, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 7 Apr 1902, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 86 Jahre)
    +3. Renziehausen, Christian Friedrich Konrad,   geb. 28 Mrz 1819, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 26 Jun 1894, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 75 Jahre)
     4. Renziehausen, Johanne Louise Henriette,   geb. 22 Jul 1824, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 29 Jul 1824, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 0 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 23 Jun 2019 
    Familien-Kennung F5278  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 Seite 129-142 vom 17.2.1844 .
      Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 Seite 129-142 vom 17.2.1844 im StA Wolfenbüttel
      Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
      Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer, ich Registrator
      Es erschienen:
      1. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg, aus Dielmissen
      2. deren Tochter Johanne Renziehausen, 24 Jahre alt, als Braut
      3. der Vollmeier Christoph Renziehausen
      4. dessen Sohn Conrad Renziehausen, 24 Jahre, als Bräutigam, eben daher, welche
      nachstehenden Hofserlaß resp. Ehecontract vortrugen:
      § 1
      Die Witwe Renziehausen überträgt damit zu Dielmissen unter Nr. assec 58 belegenen, von ihren verstorbenen Ehemanne herkommenden Hof sammt dessen Antheile an den Sub Nr. assec 44 daselbst belegenen Großkötherstelle auf ihrer mitgegenwärtige Tochter Johanne Renziehausen zu deren erblichen Eigenthum und bemerkt dabei, dass ihre ältern Kinder mit Ausnahme ihrer Tochter Wilhelmine Renziehausen nach Maaßgabe der betreffenden Vormundschaftsacten von beiden Höfen bereits abgefunden sind, diese aber auf die nachher erwähnt werdende Weise abgefunden werden wird.
      § 2
      Die Johanne Renziehausen verpflichtet sich dagen
      I. die vorhandenen Schulden zu übernehmen
      II. ihrer Mutter so lange dieselbe leben wird, diejenige Leibzucht zu halten, welche im § 5 des Entwurfes eines Hofserlaß-
      Contractes und einer Ehestiftung zu dem Gesuche vom 9.ten Juli 1839 an Herzogliches Staats Ministerium in den
      amtlichen Acten: die Vormundschaft für die minderjährigen Kinder weiland Großköthers Renziehausen betr. enthalten,
      beschrieben ist, und soll beglaubte Abschrift dieses S. zu diesem Contracte genommen werden, jedoch soll außerdem der
      Hofsabgeberin freistehen, das kleine Haus auf dem Hofe Nr. assec 58 zu beziehen, wogegen dann die für sie bestimmte
      Wohngelegenheit in dem Hauptwohngebäude auf dem Hofe hinwegfällt.
      § 3
      Das Conrad Renziehausen und die Johanne Renziehausen haben sich unter Zustimmung des Vaters jenes und der Mutter dieser die Ehe versprochen, welche sie hier nächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen.
      § 4
      Die Braut bringt dem Bräutigam als Brautschatz zu: die ihr so eben resp. ganz und theilweise übertragenen Höfe, der Bräutigam derselben aber als Gegenvermächtnist den Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44, welcher ihm damit, jedoch unter Vorbehalt eines Nutzungswechsels noch auf ein Jahr und von 3 Maltern Holz jährlich aus dem Holztheile, abgetreten wird. Ferner auch, die für die abgetretene Hofstelle zu ersparende Abfindung der Wilhelmine Renziehausen da diese des Bräutigams älteren Bruder heirathen und keine Abfindung anfallen wird, indem die, welche sie erhalten müsste gegen die Abfindung, welche der Bräutigam von dem Vollmeyerhofe seines Vaters Nr. assec. 50 erhalten müsste, aufgerechnet wird.
      § 5
      Wenn von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus der Ehe versterben sollte; so soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe werden; sollte aber der, von welchem die Höfe herkommen versterben, mit Hinterlassung von Kindern, so soll dem Ueberlebenden frei stehen, diese zuzuwenden, welchen von den Kindern er will.
      Die mitgegenwärtigen Christoph Renziehausen, Bruder des Bräutigams und Wilhelmine Renziehausen, Schwester der Braut, beide volljährig, haben erklärt, dass sie mit den Bestimmungen dieses Contracts, in soweit sie davon betreffen würden, ganz einverstanden seien. Schließlich haben die Contrahenten die einander gemachten Zusicherungen angenommen und um Bestätigung des Contracts gebeten
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
      Handzeichen + + + der Witwe Renziehausen
      Renziehausen
      Handzeichen + + + der Braut Johanne Renziehausen
      Handzeichen + + + des Christoph Renziehausen
      Handzeichen + + + der Wilhelmine Renziehausen
      In fidem Senholzi
      Actum
      im Herzoglichen Amte Eschershausen am 14. Oktober 1844
      Praes: Herr Justizamtmann Niemann
      In Sachen der Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend erschienen der Vorladung gemäß zu dem auf heute angesetzten Terminen
      1. der Leibzüchter Christoph Renziehausen
      2. der Vollmeier Christoph Renziehausen
      3. die Witwe weil. Großköthers Conrad Renziehausen
      4. die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Ahlswede, Caroline, geb. Renziehausen
      5. die Ehefrau des Vollmeiers Wilhelm Meyer, Louise, geb. Renziehausen
      welche nachdem ihnen das Nöthige aus den betreffenden Contracten eröffnet worden, zu vernehmen gaben:
      Er der Leibzüchter Christoph Renziehausen bestimmen damit, dass, wenn er versterben sollte, ohne die 1000 Thaler, welche er sich im § 2 des Contracts vorbehalten, eingefordert und gezahlt erhalten zu haben, diese oder wenn nur ein Theil davon ungezahlt sein würde, solcher nach seinem Ableben unter seine sämmtlichen Kinder, den Hofswirth mit eingeschlossen, vertheilt werden solle. Was die 3 Malter Holz, welche vom Hofe Nr. assec. 44 abgegeben werden sollten, betreffe, so fielen solche mit seinem Tode hinweg, und behalte der Wirth des oben genannten Hofes das diesem zukommende Holz für sich allein. Es solle auch hinsichtlich dessen was von dem Holze fällig aber nicht an ihn geliefert sei, dasselbe Statt finden.
      Die Ahlswedesche Ehefrau Caroline, geborene Renziehausen und die Meyersche Ehefrau Louise, geborene Renziehausen erklären sodann, dass sie von den beiden von ihrem verstorbenen Vater Conrad Renziehausen nachgelassenen Höfen Nr. assec: 58 und 44 vollständig abgefunden seien und so wenig an dem einen als dem andern noch Etwas zu fordern hätten.
      Der Vollmeier Christoph Renziehausen und die Witwe Renziehausen Namens ihrer Tochter verehelichte Renziehausen sind diesen Erklärungen beigetreten und haben dieselben resp. acceptirt.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
      Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
      Handzeichen + + + der Meyerschen Ehefrau
      Handzeichen + + + der Ahlswedeschen Ehefrau
      Handzeichen + + + des Vollmeiers Christoph Renziehausen
      In fidem Senholzi
      Actum
      im Herzoglichen Amte Eschershausen am 18. September 1844
      Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer, ich Registrators
      Es erschienen in Sachen den Renziehausenschen Hofabtretungs-Contract betreffend
      1. der Großköther Conrad Renziehausen und
      2. dessen Ehefrau Johanne Renziehausen, geb. Renziehausen beide 25 Jahre alt, aus Dielmissen
      und trugen vor: Die Contracte vom 17. Februar d. Jh. durch welche er, Conrad Renziehausen sein Anerbenrecht an den Vollmeierhof Nr. assec: 50 zu Dielmissen aufgegeben und sie, die Johanne Renziehausen den Großkothhof Nr. assec: 58 sammt einem Antheile an dem Hofe Nr. assec: 44 unter gewissen Bedingungen übernommen, seien noch nicht bestätigt, weil sie an dem genannten Tage noch nicht 25 Jahre alt gewesen. Da dieses nun aber gegenwärtig der Fall sei, so wollten sie jene Contracte damit genehmigen.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Conrad Renziehausen
      Handzeichen + + + der Renziehausenschen Ehefrau
      In fidem Senholzi
      Und wie gegen vorstehenden Hoferlaß und Ehecontract nichts zu erinnern ist, so wird derselben amtlich bestätigt, ist beglaubte Abschrift, davon zum Amtshandelsbuche von Dielmissen fol 129 genommen und die Besitzveränderung in betreff der beiden Großkötherstellen Nr. assec: 58 und 44 im II.te Bande des Hypothekenbuches von Dielmissen fol. 176 und 13 J. bemerkt worden. Eschershausen am 15. October 1844 Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Amt daselbst
      (L. S.) F. Niemeyer
      Ehecontract
      aus dem Entwurfe zu einem Hofverlaß-Contracte und einer Ehestiftung
      § 5
      Zur Leibzucht behält Endentin
      1. in den Hofsgebäuden: auf dem Hofe Nr. assec: 58 eine Wohnstube nebst Kammer, unten im Hause und eine Kammer
      oben, einen Raum im Keller zur Aufbewahrung des Gemüses, die Mitbenutzung der Küche und Rauchkammer, den
      oberen Kuhstall im Hause nebst dem Boden darüber und Raum für die Fütterung und den hintern Schweinestall auf dem
      Hofe
      2. an Vieh nimmt sie bei ihrem Abtritte zu sich eine Kuh, ein Schwein und außerdem muß ihr alljährlich von der
      Hofannehmerin ein Sechswochen Ferken geliefert werden.
      3. ansonstigen Naturalien sind ihr alljährlich zu liefern zwei Pfund Wolle, ein Schock Eier, ein Himten Saat und das sowie
      Brennholz von einem Haufen mit dem Hofwirthe, auch muss ihr zwölf Nächte der Hürdeschlag von der Hofsschäferei
      und zwar sechs Nächte im Frühjahr und sechs Nächte im Herbste jeden Jahres für die Leibzuchtsländerei gegeben
      werden
      4. im Garten bekommt Leibzüchterin 1/3 tel der Gräserei und 1/3 tel des Obstes und außerdem den von der
      Hannemannschen Stelle angekauften an der Hallewiese belegenen Garten
      5. an Ackerlande. 1 ¾ Morgen in der großen Kaupke, 1 Morgen in der kleinen Kaupke, ¾ Morgen am Tuchtberge zwischen
      Ludwig Jacob und Carl Meyer, 1 ¾ Morgen im Lüerdisser Felde an dem Großköther Christoph Kohlenberg belegen
      6. an Wiesenwachs: den Tristcamp. Sämmtliche Länderei müssen von dem Hofwirthe somit ein und anders bestellt werden,
      so wie derselben auch die Einfuhr des Feuers zu besorgen und das Korn nach und von der Mühle zu schaffen hat.
      ________________________________

      Abschrift
      Actum
      im Herzoglichen Amte Eschershausen am 17. Februar 1844
      Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer
      Es erschienen:
      1. der Vollmeier Christoph Renziehausen
      2. dessen Sohn Christoph Renziehausen, 28 Jahre alt, als Bräutigam
      3. die Witwe weil. Großköthers Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg
      4. deren Tochter Wilhelmine Renziehausen, 28 Jahre alt, als Braut,
      5. der Sohn des ad 1 genannten Comparenten Conrad Renziehausen, 24 Jahre alt und
      trugen nachstehenden resp. Hoferlaß und Ehecontract vor
      § 1
      Der Vollmeier Christoph Renziehausen überträgt damit unter Zustimmung seines mitgegenwärtigen Sohnes Conrad Renziehausen, als rechtsmäßigen Anerben den von seiner verstorbenen Ehefrau herkommenden sub Nr. assec. 50 zu Dielmissen belegene Vollmeierhöfe mit allem Zubehör, Inventarien und Hausgeräthe auf seinen Sohn Christoph Renziehausen zum erblichen Eigenthume. Dieser verpflichtet dagegen

      § 2
      I. seinen Vater sobald derselbe solches verlangen wird, eintausend Thaler zu zahlen
      II. diejenige Leibzucht zu halten, welche seinem des Hofabgebers verstorbenen Schwiegervaters habe gehalten werden
      müssen und ein fettes Schwein von 200 Pfund schwer, auch seines Brennholz von dem Hofmieths Holzhaufen zu
      nehmen, wogegen dieser diejenigen drei Malter Holz erhalten soll, welche der Hofabgeber von dem Hofe Nr. assec. 44
      sich hat zuführen lassen.
      III. Auch den nöthigen Raum in der Scheuer und den 3ten Theil vom Obste, welches beim Hofe geerntet wird, da die
      Bäume, welche früher der Leibzüchter abgeerntet, nicht mehr vorhanden sind
      § 3
      Der Hofabgeber behält sich die Bewirthschaftung und Benutzung des Hofes bis Jacobi 1845 noch vor. Sollte der Hofsabgeber sich wieder verheirathen, so steht ihm so wie seiner künftigen Ehefrau eine ihm angemessen scheinende Leibzucht auszusetzen
      § 4
      Der Bruder des Bräutigams Conrad Renziehausen, erhält keine Abfindung vom Hofe, da ihm der Antheil seines Vaters an dem Hofe Nr. assec 44 zugesichert ist und die Braut von dem Hofe Nr. assec 58, welchen er Conrad Renziehausen erheirathet , keine Abfindung bekommen wird. Außer den genannten beiden Kindern hat der Hofabgeber auch noch eine Tochter, verheirathet an den Köther Jacke in Cappelhagen, welche bereits abgefunden ist und solches auch allhier anerkennen will.
      $ 5
      Der Christoph Renziehausen und die Wilhelmine Renziehausen haben sich unter Zustimmung der beiderseitigen Aeltern die Ehe versprochen, welche sie hiernächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen
      § 6
      Als Brautschatz der Braut wird dasjenige angesehen, was dem vorstehenden Fall zufolge dem Hofe des Bräutigams erspart
      wird, nämlich was dem Conrad Renziehausen als Abfindung resp. Absprungsgeld hätte bezahlt werden müssen, und sichert der Bräutigam den Mitbesitz und Mitgenuß seines Hofes der Braut als Gegenvermächtniß zu
      § 7
      Sollte von den Verlobten nach Eingehung der Ehe der eine vor dem andern ohne Hinterlassung von Kindern aus derselben versterben, soll der Ueberlebende des Verstorbenen einziger Erbe sein und haben die Aeltern das Brautpaar dem ihnen für solchen Fall zustehenden Erbrechte entsagt. Sollten aber Kinder aus solcher Ehe vorhanden sein, so solle dem Ueberlebenden überlassen bleiben, von solchen den Hofsnachfolger auszuwählen. Schließlich haben die Contrahenten um Bestätigung und Ausfertigung des Contracts gebeten.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
      Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
      Handzeichen + + + des Christoph Renziehausen
      Handzeichen + + + der Wilhelmine Renziehausen
      Renziehausen
      In fidem Senholzi
      Abschrift
      Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 18. September 1844
      Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer, ich Registrator
      Es erschienen in Sachen den Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend
      1. der Großköther Conrad Renziehausen und
      2. dessen Ehefrau Johanne Renziehausen, geb. Renziehausen beide 25 Jahre alt, aus Dielmissen
      und trugen vor: Die Contracte vom 17. Februar d. Jh. durch welche er, Conrad Renziehausen sein Anerbenrecht an den Vollmeierhof Nr. assec: 50 zu Dielmissen aufgegeben und sie, die Johanne Renziehausen den Großkothhof Nr. assec: 58 sammt einem Antheile an dem Hofe Nr. assec: 44 unter gewissen Bedingungen übernommen, seien noch nicht bestätigt, weil sie an dem genannten Tage noch nicht 25 Jahre alt gewesen. Da dieses nun aber gegenwärtig der Fall sei, so wollten sie jene Contracte damit genehmigen.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Conrad Renziehausen
      Handzeichen + + + der Renziehausenschen Ehefrau
      In fidem Senholzi
      Abschrift
      Actum
      im Herzoglichen Amte Eschershausen am 14. Oktober 1844
      Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer
      In Sachen der Renziehausenschen Hofabtretungs-Contracte betreffend erschienen der Vorladung gemäß zu dem auf heute angesetzten Terminen
      1. der Leibzüchter Christoph Renziehausen
      2. der Vollmeier Christoph Renziehausen
      3. die Witwe weil. Großköthers Conrad Renziehausen
      4. die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Ahlswede, Caroline, geb. Renziehausen
      5. die Ehefrau des Vollmeiers Wilhelm Meyer, Louise, geb. Renziehausen
      welche nachdem ihnen das Nöthige aus den betreffenden Contracten eröffnet worden, zu vernehmen gaben:
      Er der Leibzüchter Christoph Renziehausen bestimmen damit, dass, wenn er versterben sollte, ohne die 1000 Thaler, welche er sich im § 2 des Contracts vorbehalten, eingefordert und gezahlt erhalten zu haben, diese oder wenn nur noch ein Theil davon ungezahlt sein würde, solcher nach seinem Ableben unter seine sämmtlichen Kinder, den Hofswirth mit eingeschlossen, vertheilt werden solle. Was die 3 Malter Holz, welche vom Hofe Nr. assec. 44 abgegeben werden sollten, betreffe, so fielen solche mit seinem Tode hinweg, und behalte der Wirth des oben genannten Hofes das diesem zukommende Holz für sich allein. Es solle auch hinsichtlich dessen was von dem Holze fällig aber nicht an ihn geliefert sei, dasselbe Statt finden. Die Ahlswedesche Ehefrau Caroline, geborene Renziehausen und die Meyersche Ehefrau Louise, geborene Renziehausen erklären sodann, dass sie von den beiden von ihrem verstorbenen Vater Conrad Renziehausen nachgelassenen Höfen Nr. assec: 58 und 44 vollständig abgefunden seien und so wenig an dem einen als dem andern noch Etwas zu fordern hätten.
      Der Vollmeier Christoph Renziehausen und die Witwe Renziehausen Namens ihrer Tochter verehelichte Renziehausen sind diesen Erklärungen beigetreten und haben dieselben resp. acceptirt.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Renziehausen
      Handzeichen + + + der Rel. Renziehausen
      Handzeichen + + + der Meyerschen Ehefrau
      Handzeichen + + + der Ahlswedenschen Ehefrau
      Handzeichen + + + des Vollmeiers Renziehausen
      In fidem Senholzi
      Und wie gegen vorstehenden Hoferlaß und Ehecontract nichts zu erinnern gefunden wird, so wird derselbe damit amtlich bestätigt, ist beglaubte Abschrift, davon zum Amtshandelsbuche von Dielmissen fol 137 genommen und die Besitzveränderung im II.ten Bande des Hypothekenbuches von Dielmissen fol. 153 eingetragen worden
      Eschershausen am 15. October 1844 Herzogl. Braunschweig. Lüneb. Amt daselbst
      (L. S.) F. Niemeyer


    2. [S50] STA Wolfenbüttel, 40 Neu 4 Nr. 766 (Laufzeit 1837 bis 1839).
      Akte: StA Wolfenbüttel 40 Neu 4 Nr. 766 (Laufzeit 1837 bis 1839)
      Ablösung der aus der Gemeinde Dielmissen an das Domänenamt Wickensen zu entrichtenden Meier- und Geldgefälle, insbesondere von den Höfen des Vollmeiers Christoph Renziehausen und der Witwe des verstorbenen Großköters Conrad Renziehausen, Henriette Klingenberg
      Dielmissen Ablösung
      Der Meier- und Geldgefälle des Vollmeiers Christoph Renziehausen und Witwe des Großköters Carl Renziehausen betr.
      Acta: Die Ablösung der aus der Gemeinde Dielmissen an Herzogliche Domäne Wickensen zu entrichtenden Meier- und Geldgefälle, in seine von den Höfen des Vollmeiers Christoph Renziehausen und der Witwe des verstorbenen Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 50; 44 und 58 betr.
      Herzogliches Amt Eschershausen
      Nr. 11590 2962 Wickensen, den 19. November 1837
      Der Ackermann Christoph Renziehausen hat bei uns auf Ablösung des von seiner zu Dielmissen Nr. ass. 50 und 44 belegenden Höfen an das Herzogliche Domainenamt Wickensen zu prästiren die Meier- und Geldgefälle, im Wege des Vergleichs angetragen und nach vorgängigen Anerkennung der demselben Zugefertigten Ablösungsberechnung sich bereit erklärt, nach erfolgter Ausfertigung des Ablösungsrezesses das gesetzlich ermittelte Ablösungskapital zu 648 Taler 12 ggl. 5 Pf. Courant Weihnachten
      d. J. an Herzogliche Haupt-Finanzkasse hierselbst einzuzahlen. Wir lassen Ihnen daher denselben ausgefertigten Ablösungsrezess hierbei zugehen um solchen von dem p. Renziehausen unter amtlicher Bescheinigung unterschreiben zu lassen, so dann aber diesen Rezessen die Herzogliche Landes-Öconomie-Commission zur Bestätigung einzusenden, zuvörderst aber denselben mit der Bescheinigung zu versehen, dass der p. Renziehausen rechtmäßiger Besitzer der vorgemachten beiden Höfe und selbständig zu disponieren befugt sei.
      Übrigens aber wollen sie dem Consiten noch bewertlich machen, dass die Einzahlung des Ablösungskapitals auf Weihnachten d. J. gewärtigt werden müsse, bei eintretender Säumnis deshalb aber die Zinsen davon, zu 4 % bis zum Zahlungstage mit zu entrichten seien.
      Braunschweig, den 13. November 1837 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammer-Direktion der Domainen
      Eschershausen, dem 25. November 1837
      7.12.1837 / supr. 25.11.1837
      Acta: Renziehausen auf den 2ten Dezember d. J. um den vom Großköter, der dem vom vorstehenden Ablösungs-Rezesse zu vollziehen, in seiner Hofannahme wegen Kaufkontrakt? mitzubringen.
      Geschehen im Herzoglichen Amte Eschershausen, den 2. Dezember 1837
      Dem heute auf Vorladung erschienenden Vollmeiers Ortsvorsteher Christoph Renziehausen ist vorstehender Rezess eröffnet und hat derselbe darauf den Ablösungs-Ca..? schrieben
      vit der Vollmeier und Ortsvorsteher Christoph Renziehausen zu Dielmissen und hat derselbe die Vollmacht seines verstorbenen Bruders Conrad Renziehausen mitzubringen auf dem 9ten Dezember 1837
      Herr Justizamtmann Niemann
      Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen, den 9. Dezember 1837
      Vorgeladen
      erschien
      1) der Großköter und betroffenen Christoph Renziehausen aus Dielmissen
      2) die Witwe weiland Großköter Conrad Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg daher, und
      erklärten, nachdem ihren des .. ? eröffnet worden, dessen sie die Witwe Renziehausen, mit der Ablösung der Lasten des Kothofes wie sie im Rezesse vom 13ten v. M. beschrieben stehe, völlig sei und der Rezess, soweit derselbe ihr Interesse betreffe, auch als
      Mitvormünder der Kinder hinsichtlich derselben genehmige, er Christoph Renziehausen, aber als Vertrauensmann für den letzten Sommer verstorbenen Bruders Conrad Renziehausen, bei den Verhandlungen der Herzoglichen Ablösung mitzuhandeln und auch in dieser Eigenschaft dem Recht um B. v. M. mit unterschrieben haben, wenn und nur vergessen habe, und wirklich zu bemerken, solches geschehen sei.
      Übrigens aber weiß man hier das Vergessen, um das weniger zur Last legen können, das man so genau mit dem gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt sei, auch der gew.? Antrages der Ablösungssumme selten wohl habe machen können, dessen die aus Verkäufe Bewertung, dessen die Ablösung auch im Namen der Erben seines verstorbenen Bruders, Conrad Renziehausen, als Mitbesitzer des Großkothofes Sub. Nr. allhier geschehen, nicht erforderlich sei
      Der Text ist sehr schlecht geschrieben. Ich habe ihn nach besten Gewissen übersetzt.
      An Herzogliche Landesökonomie Commission
      Herzogliches Amt bei Verhandlung eines zwischen Herzoglicher Kammerdirektion der Domänen und dem Vollmeier Christoph Renziehausen und der Witwe weil. Großköter Conrad Renziehausen zu Dielmissen errichteten Ablösungsrezesses
      In Folge eines Auftrages, welche eines von Herzoglicher Kammerdirektion der Domänen eröffneten Rescripts vom 13ten v. M. geworden ist, übersenden wir hierbei dem seitwärts gemeinten Ablösungsrezess, dessen Bestätigung anhand gebend.
      Übrigens erlauben wir eines zu bemerken, dessen bei der Geringfügigkeit des Gegenstandes und da an der Hauptsache der Ablösung, selbst dadurch nichts gemindert wurde, es für zu lässig rechtet haben, die Witwe Conrad Renziehausen als Mitbesitzerin des Hofes Nr. 44 und als Mitvormünderin ihrer minderjährigen Kinder zur Vollziehung des Rezesses mit seinen zu ziehen ---? erst bei dem genauen am Collagen? Anzufangen, wer dem durch Abschrift des Protokolls am 9. d. J. welcher neben dem Erbe Erklärung der beiden Pflichtigen auf ganzen vorerst anschließen.
      Eschershausen, den 13. Dezember 1837
      Nr. 3033 Wickensen, 8. Januar 1838
      Anlagen:
      1) Der bestätigte Original Ablösungsrezess Nr. 3445 abgeschlossen zwischen der Herzoglichen Kammer Direktion der Domänen,
      wegen des Domänenamts Wickensen als Berechtigten und dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen wegen des
      Hofes Nr. ass. 50 daselbst und demselben und der Witwe des Großköters Conrad Renziehausen, Henriette, geb. Klingenberg
      wegen des Hofes Nr. ass. 44 daselbst als Pflichtigen
      2) Beglaubigte Abschrift des Rezesses
      An das Herzogliche Amt zu Eschershausen ad Acta Nr. 2489
      Wickensen, 8ten Januar 1838
      Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit des Rezesses abgelöster Lasten, in dem betreffenden Hypothekenbuche zu löschen, die von dem Hofe Nr. ass. 50 abgelösten Lasten, solche aber, falls sie nicht eingetragen sein sollten, zu diesem Behufe zuvor auf den befreiten Hof eingetragen, ferner das rückständige Ablösungskapital und zwar a) das zu dem Betrages von 641 Th. 17 ggl. 1 Pf. auf dem befreiten Hof Nr. ass. 50 und b) das zu dem Betrage von 60 Th. 19 ggl. 4 Pf. auf dem befreiten Hof Nr. ass. 44 einzutragen, und dabei zu bemerken und endlich wie Vorstehendes geschehen, unter dem Original-Rezesse (Anlage 1) zu bescheinigen und aus solchen zu remittieren, die Abschrift (Anlage 2) aber in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die §§ 103 und 104 der Ablösungsordnung und den § 87 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
      Braunschweig, den 21ten Dezember 1837 Herzoglich Braunscheigische-Lüneburgische Landes-Öconomie-Commission
      Abschrift Nr. 3445
      Ablösungsrezess
      Zu wissen, dass zwischen der Herzoglichen Kammer-Direktion der Domainen, zu Braunschweig und dem Ackermann Christoph Renziehausen Nr. ass. 50 und 44 zu Dielmissen, nachstehender Ablösungsrezess geschlossen worden ist.
      §1
      Der Ackermann Christoph Renziehausen zu Dielmissen entrichtet an das Herzogliche Domainenamt Wickensen von seinem Vollmeierhof Nr. ass. 50
      in termino Martini: 4 Himpten Weizen, 26 Himpten Roggen, 4 Himpten Gerste, 16 Himpten Hafer, 5 Himpten Mengekorn an Wicken und Bohnen
      in termino Johannis: 1 Rauchhuhn, 6 Hofhühner, 1 Zehnthuhn, 2 Schock Eier
      in termino Michaelis: Hofzins 4 ggl 10 Pf Courant Münze oder 5 ggl 6 Courant, Wachtegeld 4 ggl oder 4 ggl 1 Pf Courant
      Bierfuhrgeld 11 ggl. 2 Pf Courint Münze oder 11 ggl 6 Pf. Courant in termino Ostern fällig
      An Weinkauf vom Amtsmeierlande alle 9 Jahre in termino Michaelis 15 ggl. Courant Münze = 15 ggl. 5 Pf. Courant
      Ferner entrichtet derselbe von seinem Großkothofe Nr. ass. 44 ein Rauchhuhn oder in Gelde 2 ggl. 6 Pf. in termino Johannis fällig
      An Hofzins 1 ggl und Wachtegeld 4 ggl Courint Münze = 4 ggl. 1 Pf. Courant in termino Michaelis fällig
      § 2
      Der Betrag des Ablösungskapitals für diese Prästationen ist durch Vereinbarung unter beiden Teilen nach folgender Berechnung festgesetzt.
      Jährliche Meierzinsen von dem Meierhofe Nr. ass. 50 termino Martini fällig.
      4 Himpten Weizen a. 18 ggl 2 Pf. 3 Th. 2 ggl. 8 Pf.
      26 Himpten Roggen a. 14 ggl. 4 Pf. 15 Th. 12 ggl. 8 Pf
      4 Himpten Gerste a. 12 ggl. 2 Th.
      16 Himpten Hafer a. 8 ggl. 4 Pf. 5 Th 13 ggl. 4 Pf
      5 Himpten Mengekorn an Wicken und Bohnen a. 16 ggl 4 Pf 3 Th. 9 ggl. 8 Pf
      29 Th. 14 ggl. 4 Pf
      Davon kommen die Remmission, welche in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 1 Scheffel 8 Himpten Weizen, 13 Scheffel Rocken, 1 Scheffel 1 Himpten Gerste, 4 Scheffel 4 Himpten Hafer und 5 Scheffel 5 Himpten 2 ½ Metzen Mengekorn und jährlich im Durchschnitt 1 2/25 Metze Weizen,
      2 Himpten 1 4/5 Metze Rocken, 23/50 Metze Gerste, 2 16/23 Metze Hafer und 1 Himpten 7/20 Metze Mengekorn betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preise resp. 18 ggl. 8 Pf., 14 ggl. 4 Pf., 12 ggl., 8 ggl., 4 Pf. und 16 ggl. 4 Pf.
      zum Absatze mit 3 Thaler - 2 Pf.
      26 Thaler 14 ggl. 2 Pf.
      dem 10% / §97 der der Ablösungsordnung 2 Thaler 15 ggl. 10 Pf.
      23 Thaler 22 ggl. 4 Pf.
      deren die Erhebungs- und Verwaltungskosten 2 ½ Pf. pro Himpten 11 ggl. 4 Pf.
      bleibt ein Reinertrag 23 Thaler 10 ggl. 10 Pf.
      dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von 586 Thaler 6 ggl. 10 Pf.
      Ferner termino Johannis fällig
      1 Rauchhuhn oder in Gelde 2 ggl. 6 Pf.
      6 Hofhühner oder in Gelde 15 ggl. 0 Pf.
      1 Zehnthuhn oder in Gelde 2 ggl. 6 Pf.
      2 Schock Eier oder in Gelde a. 6 ggl. 12 ggl. 0 Pf.
      Bierfuhrgeld f: termo Ostern fällig = 11 ggl. 23 Courant Münze oder Courant 11 ggl. 6 Pf.
      Hofzins f. termino Michaelis fällig:
      Hofzins 4 ggl 10 Pf Courant Münze - Courant, 5 ggl.
      Wachtegeld, dergleichen, 4 ggl Courant Münze ? Courant 4 ggl. 1 Pf.
      An Weinkauf vom Amtsmeierlande alle 9 Jahre in termino Michaelis
      15 ggl. Courant Münze oder in Courant 15 ggl. 5 Pf. Also jährlich 8 5/ 9 Pf.
      2 Th. 6 ggl. 3 5/9 Pf.
      dessen 25facher Betrag ergibt 56 Th. 13 ggl. 4 8/9 Pf.
      davon die Erhebungsgebühren zu 2 % 1 Th. 3 ggl. 1 4/9 Pf.
      bleibt Ablösungskapital 55 Th. 10 ggl. 3 4/9 Pf.
      ./. 641 Th. 17 ggl. 1 Pf.
      Von dem Großkothofe Nr. ass. 44
      1 Rauchhuhn oder im Gelde 2 ggl. 6 Pf. in termino Johannis fällig
      an Hofzins 1Pf. } in termino Michaelis
      an Wachtgeld 4 ggl. Courint Münze oder in Courant 4 ggl. 1 Pf. }
      6 ggl. 8 Pf.
      Transpt. 641 Th 17 ggl. 1Pf.
      25fach 6 Th. 22 ggl. 8 Pf.
      davon 2 % Erhebungskosten 3 ggl. 4 Pf.
      bleibt Ablösungskapital 6 Th. 19 ggl. 4 Pf.
      Mithin beträgt die Gesamtsumme des Ablösungskapitals 648 Th. 12 ggl 5 Pf.
      §3
      Der Ackermann Christoph Renziehausen hat dieses Ablösungskapital zum Betrage von: Sechshundertachtundvierzig Talern zwölf Guthegroschen fünf Pfennigen Courant bei der Herzoglichen Hauptfinanzkasse zu Braunschweig für den Kammerkapitalfonds auf Weinachten d. J. einzuzahlen und entrichtet sodann die abgelösten Meierzinsen pro termino Martini zu wollen, die übrigen Prästationen aber pro termino Ostern, Johannis und Michaelis resp. zum ¾ ½ und ¼ Betrage zum letzten Male.
      Urkundlich dessen ist dieser Rezess von beiden Teilen vollzogen.
      Braunschweig, den 13. November 1837
      Herzogliche Braunschweigsche ?Lüneburgsche Cammer, Direktion der Domänen
      Geschehen
      Eschershausen, den 2. Dezember 1837
      Der Vorladung gemäß ist der Vollmeier Christoph Renziehausen aus Dielmissen heute hier erschienen, hat vorstehenden Ablösungsrezess, nachdem ihm derselbe vorgelesen, genehmigt und sodann eigenhändig unterschrieben.
      In fidem
      Justizbeamter
      Geschehen am 9. November 1837
      Heute hat die auf Erfordern erschienenen Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, Henriette, geb. Klingenberg als Mitvormünderin ihrer Kinder, umstehenden Kontrakt (oder vielmehr Rezess), nachdem ihr derselbe vorgelesen worden, eigenhändig unterschrieben
      In fidem
      Hierdurch wird bescheinigt, dass der Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen rechtmäßiger und Verfügungsfähiger Inhaber des Sub. Nr. ass. 50 zu Dielmissen belegenden Vollmeierhofes ist, auch gemeinschaftlich mit der Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, Henriette, geb. Klingenberg daselbst, deren minderjährigen Kinder Mitvormünderin ist, den daselbst Sub. Nr. ass. 44 belegende Großkothofe rechtmäßig in Besitz hat, und auch gegen die Verfügungsfähigkeit der genannten Witwe Renziehausen nichts zu erwidern steht.
      Eschershausen, den 9. Dezember 1837 Herzogliches Amt daselbst
      Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der nach dem Atteste des Herzoglichen Amts Eschershausen unter dem Rezesse bei der Ablösung der Lasten von dem Großkothofe Nr. ass. 44 beteiligten minderjährigen Kinder des weil. Großköters Conrad Renziehausen hinlänglich gewahrt gefunden sind.
      Braunschweig, den 21 Dezember 1837
      Herzoglich Braunschweigsche ?Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      Vorstehende Abschrift ist mit dem Originale wörtlich gleichlautend, welches praevia collationc damit bescheinigt wird.
      Braunschweig, den 21 Dezember 1837
      An Herzogliche Landes-Öconomie-Commission zu Braunschweig
      bei Remission des Ablösungsrezesses für den Vollmeier Christoph Renziehausen und der Witwe weil. Großköters Renziehausen zu Dielmissen
      Nachdem nach Maßgabe des seitwärts bemerkten Ablösungsrezesses abgelösten Lasten in dem Hypothekenbuche von Dielmissen gelöscht, das verständige Ablösungskapital aber gehörigen Ortseingetragen ist, verfehlen wir nicht den Rezess dem vor ehrlichen Rescripten vom 21. Dezember v. J. gemäß hierneben zu remittieren.
      Nr. 1663 1528
      Anlage
      Eine beglaubigte Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 3445
      Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche dem Ackermann Christoph Renziehausen zu Dielmissen gegen Erlegung von 5 ggl. Kopien, welche wir der Kürze wegen per Postvorschrift entnommen haben, durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen, und dabei bemerkt, dass eine Gleichlautende Ausfertigung dem Berechtigten, der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist.
      Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
      Braunschweig, den 23. Juni 1838 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Landesökonomiekommission
      An das herzogliche Amt zu Eschershausen
      Nr. 8969 Wickensen, den 16. September 1838
      Die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. Asses: 58 zu Dielmissen haben bei uns auf Ablösung der an das Herzogliche Domänen Amt Wickensen zu entrichtenden Meierzinsen zu 12 ¼ Himpten Rocken und 22 ¼ Himpten Hafer, im Wege des Vergleichs angetragen.
      Wir lassen Ihnen die deshalb aufgestellte Ablösungsberechnung hierbei zugehen, um solche den Erben qu. vorzulegen und deren Erklärung darüber zu erfordern, ob sie mit dieser Berechnung einverstanden seien und das Ablösungskapital zu
      243 Talern 8 ggl. ? Pf Courant, Martini d. J. an Herzogliche Hauptfinanzkasse hierselbst nebst den Zinsen zu 4 % von Martini
      v. J. angerechnet, einzahlen wollen, in welchem Falle dann der Meierzins von Martini 1837 an von ihnen nicht weiter gefordert werden solle.
      Ihrem Berichte hierüber suchen wir baldigst entgegen.
      Braunschweig, den 10. September 1838 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammerdirektion der Domänen
      An das Herzogliche Amt Eschershausen
      Geschehen zu Dielmissen von Seiten Herzoglichen Amt Eschershausen, den 18. September 1838
      In Gemäßheit des Referates Herzoglichen Amtkammerdirektion der Domänen vom 1. Oktober d. M., erschienen vorgeladen der Ortsvorsteher Renziehausen als Vormund der minderjährigen Kinder weil. Großköter Karl Renziehausen und dessen Witwe Henriette, geb. Klingenberg von hier und gaben, nach dem ihnen genanntes Rescript der Berechnung des Ablösungskapitals vorgelesen worden zu prüfen.
      Sie waren mit der Berechnung völlig einverstanden und wollten das Kapital spätestens auf Martini d. J. nebst Zinsen zu 4 % von Martini d. J. angerechnet an Herzogliche Hauptfinanzkasse einzuzahlen.
      V. g. n
      Herzogliche Kammerdirektion der Domänen
      Die Ablösung der Meierzinsen von dem Renziehausenschen Großkothof zu Dielmissen betr. zu Nr. 8969
      In Gemäß des Großkothofes Renziehausen vom 1. Oktober v. M. haben wir die Erben weil. Großköters Karl Renziehausen zu Dielmissen über die Ablösung der Meierzinsen von deren Hofe Nr. ass. 58 zu Dielmissen, wovon wolle das hohe Kollegium aus dem eine beglaubigte Abschrift des angetragenen Protokoll vom 18ten d. M. deren Ablösung zu ersehen genehmigen.
      Eschershausen, den 26. September 1838
      Ablösungsberechnung
      wegen der von den Erben des weil. Großköters Carl Renziehausen Nr. assec 58 zu Dielmissen entrichtenden Meierzinsen
      Ablösungskapital in Courant
      Jährliche Abgabe
      im 1sten Jahre 12 ¾ Himpten Roggen und 9 Himpten Hafer
      im 2. ten Jahre 15 Himpten Roggen und 12 ¾ Himpten Hafer
      im 3. ten Jahre 9 Himpten Roggen und 15 Himpten Hafer
      in drei Jahren 36 ¾ Rocken und 36 ¾ Hafer, außerdem noch alljährlich 10 Himpten Hafer
      mithin jährlich 12 ¼ Himpten Rocken a. 14 ggl. 4 Pf in Courant = 7 Th. 7 ggl. 7 Pf in Courant
      und 22 ¼ Himpten Hafer a. 8 ggl. 4 Pf in Courant = 7 Th. 7 ggl. 17 Pf in Courant
      = 15 Th. 1 ggl. 0 Pf in Courant
      Davon kommen die Remmission in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 174 9/16 Himpten Roggen und 257 35/48 Himpten Hafer und im Durchschnitte jährlich 3 399/800 Himpten Roggen und 5 371/2400 Himpten Hafer betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preisevon resp. 14 ggl. 10 Pf., und 8 ggl. 4 Pf zum Absatze mit 3 Thaler 21ggl 0 Pf.
      11 Thaler 4 ggl. 0 Pf.
      davon 10% Preisermäßigung mit 1 Thaler 2 ggl. 10 Pf.
      10 Thaler 1 ggl. 2 Pf.
      davon die Erhebungs- und Verwaltungskosten mit 2 ½ Pf. pro Himpten 7 ggl. 2 Pf.
      bleibt ein Reinertrag 9 Thaler 18 ggl. 0 Pf.
      dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von 243 Thaler 18 ggl. 10 Pf.
      Braunschweig, den 10. September 1838
      Nr. 9832 2291 Wickensen. 10. Oktober 1838 Copia
      An das Herzogliche Finanz-Collegium hierselbst
      Dem Herzoglichen Finanz-Collegium zeigen wir hiermit an, dass der Ortsvorsteher Renziehausen zu Dielmissen, als Vormund der minderjährigen Kinder weil. Großköter Karl Renziehausen und dessen Witwe Henriette, geb. Klingenberg daselbst, die von dem Großkothofe der letztere Nr. 58 zu Dielmissen, an das Herzoglichen Domänen Amt Wickensen zu entrichten den Meierzinsen zu 12 ¼ Himpten Rocken und 22 ¼ Himpten Hafer im Wege des Vergleichs abgelöst und sich verpflichtet haben, das berechnete Ablösungskapital zu 243 Talern 18 ggl auf Martini d. J. nebst den Zinsen zu 4% von Martini v. J. angerechnet, an Herzogliche Hauptfinanzkasse einzuzahlen.
      Wir ersuchen das Herzogliche Finanz-Kollegium uns von der erfolgten Einzahlung des Ablösungskapitals gefällig in Kenntnis zu setzen.
      Braunschweig, den 3 Oktober 1838 Herzogliche Braunschweigsche Lüneburgsche Kammerdirektion der Domänen
      An Herzogliche Landesökonomie-Kommission
      Bei Einsendung eines zwischen Herzogliche Kammerdirektion der Domänen und den Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen abgeschlossenen Ablösungsrezesses.
      Behuf Erledigung eines Rescriptes der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen vom 18ten v. M. übersenden wir selben einen zwischen derselben und den Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen über verschiedenen Gefälle abgeschlossenen Ablösungsrezess, nachdem wir demselben von dem Ablösenden haben vollziehen lassen und mit der erforderlichen Bescheinigung ersehen haben, zu geneigten Bestätigung
      Eschershausen, den 21. November 1838
      Ps. Die Bescheinigung zu untersegeln
      Nr. 12161 2988 Wickensen, den 19. Dezember 1838
      An das Herzogliche Amt Eschershausen
      Nebenbemerkte Anlage wird Ihnen hierbei mitgeteilt, um wegen der Vollziehung des Rezesses und Bestätigung desselben das Erforderliche zu veranlassen.
      Anlage: Ablösungsrezess für die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen
      vertreten von der Witwe des weiland Großköters Karl und des Ortsvorsteher Renziehausen zu Dielmissen auf dem 5. Juni 1839 M. 10 A. zu Vollziehung des Rezesses
      Eschershausen, den 24. Dezember 1838
      Braunschweig, den 14ten Dezember 1838
      Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Cammer, Direktion der Domainen
      Praes: Herr Justizamtmann Niemeyer
      Acten an Herzogliches Amt Eschershausen am 5. Januar 1839
      Der Vorladung gemäß erschienen die Witwe weiland Großköters Carl Renziehausen und der Ortsvorsteher Renziehausen aus Dielmissen und haben dieselben dann mittelst vorstehenden Rescripts Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Kammerdirektion der Domainen eingegangenen Ablösungsrezesses durch eigenhändige Unterschrift vollzogen
      In fidem
      An Herzogliche Landesöconomie Commission zu Braunschweig
      Herzoglicher Kammerdirektion, Einsendung eines zwischen Herzoglicher Kammerdirektion der Domainen und den Erben weiland Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen abgeschlossenen Ablösungsrezess.
      Infolge eines Rescriptes Herzoglicher Kammerdirektion vom 14ten v. M. v. bestehenden Gebühren zwischen desselben und den Erben weiland Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen resp. unterm 14ten November und 5ten d. M. abgeschlossenen Ablösungsrezess zur endgültigen Bestätigung.
      Eschershausen, den 11. Januar 1839
      Nr. 3300 2985 Braunschweig, den 27. Dezember 1838
      Anlagen
      1) Der bestätigte Originale Ablösungs-Rezess Nr. 5292 über Ablösung der nachstehenden jährlichen Prästationen, als
      Triftgeld 1 Th. 8 ggl. 2 Pf. Courant
      Hofzins 1 ggl. 9 Pf. Courant
      Wachtegeld, dergleichen 4 ggl. 1 Pf. Courant
      1 Rauchhuhn oder dafür 2 ggl. 6 Pf. Courant
      5 Hofhühner oder dafür 12 ggl. 6 Pf. Courant
      1 Zehnthuhn oder dafür 2 ggl. 6 Pf. Courant
      1 Schock 20 Stück Eier oder dafür 8 ggl. 0 Pf. Courant
      2 Weinkauf vom Amtsmeierland alle 9 Jahre 7 ggl. 11 Pf. Courant
      Weinkauf von der Schäferei 5 Th. 3 ggl. 4. Pf. Courant
      1 Hammel }
      1 Schaf } Triftvieh oder in Gelde 3 Th. 16 ggl. 4. Pf. Courant
      1 Lamm }
      auf dem Hofe Nr. ass. 58 zu Dielmissen für ein Ablösungskapital von 169 Talern 21 Guthegroschen 3 Pfennige Courant abgeschlossen zwischen der Herzogs-Kammerdirektion der Domainen, wegen des Domainenamts Wickensen als Berechtigten und den Erben weiland Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, als Pflichtigen
      2) Zwei Ausfertigungen für die Interessenten.
      An das Herzogliche Amt Eschershausen
      ad Acta Nr. 3580
      Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit derselben abgeleisteten Lasten. Falls solche im Hypothekenbuche eingetragen sein sollten, darin zu löschen oder, dass die Last eingetragen seien, unter den Anlagen zu bescheinigen, solche zu remittieren, dieses aber Nachricht in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die §§103 und 104 der Ablösungsordnung und den §§ 87 und 88 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
      Übrigens wollen sie, die unter dem Rezess befindlichen Attest, das amtliche Siegel annoch beidrücken lassen
      Braunschweig, den 10 November 1838 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      An Herzogliche Landesökonomie-Kommission zu Braunschweig
      Bei Remission eines Ablösungsrezesses der Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen
      In der Anlage remittieren wir den uns mittelst vor ehrlichen Rescripts worin vom 10. November pr. d. 27sten Dezember v. J. mitgeteilten Ablösungsrezess für die Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen zu Dielmissen, nachdem das erforderliche darunter bemerkt ist.
      Eschershausen, 25.1.1839
      Acten: die 3 Anlagen
      Die nach vorstehendem Rezess abgelösten Lasten sind in dem Herzoglichen Hypothekenbuche von Dielmissen überall nicht eingetragen Eschershausen, den 25.1.1839
      Nr. 191 217 Wickensen, den 30. Januar 1839
      Anlage:
      Die mittelst Berichts vom 11ten d. Mts. zur Bestätigung eingesandte Rezess über Ablösung der Meierzinsen, welche die Erben weil. Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen dem Domänenamte Wickensen zu entrichten hatten.
      Nebenbemerkte Anlage wird hierbei remittiert, um zuvörderst unter dem Rezess befindliche amtliche Atteste durch Beidrückung des Gerichtssiegels zu beglaubigen
      Braunschweig, den 20ten Januar 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
      Ad Acta Nr. 3580
      Nr. 414 388 Braunschweig, den 21. Februar 1839
      Anlagen:
      Der bestätigte Originalrezess Nr. 5292 über Ablösung der Gelde und Naturalprästationen, welche die Erben weil. Großköters Conrad Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen an das Domänenamt Wickensen zu entrichten hatten.
      Nebenbemerkte Anlagen werden hierbei remittiert, um der in unsern Rescripten vom 10ten Dezember v. J. und 20ten v. M. enthaltenen Anweisungen gemäß des unter dem Rezesse befindliche amtliche Attest vom 21ten November v. J. durch Beidrückung des Gerichtssiegel annoch zu vervollständigen
      Braunschweig, den 6. Februar 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
      ad Acta Nr.
      Nr. 438 455 Wickensen, den 28. Februar 1839
      Anlagen:
      1) Der bestätigte Original Ablösungsrezess Nr. 5487 abgeschlossen der Herzogs-Kammerdirektion der Domainen, Namens des Herzoglichen Domainenamts Wickensen als Berechtigten und den Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen, als Pflichtigen 2) Zwei Ausfertigungen für die Interessenten. 3) Eine Ausfertigung für die Hypothekenbehörde
      Nebenstehende Anlagen werden hierbei mitgeteilt, um die in Gemäßheit des Rezesses abgelösten Lasten in dem betreffenden Hypothekenbuche zu löschen, solche aber falls sie nicht eingetragen sein sollten, zu diesem Behufe zuvor auf das befreiende Grundstück einzutragen und wie Vorstehendes geschehen unter dem Original-Rezesse und den Ausfertigungen für die Interessenten (Anlage 2) zu bescheinigen und uns solche zu remittieren die Ausfertigung (Anlage 3) aber in der dortigen Registratur aufzubewahren, weshalb wir uns auf die $$ 103 und 104 der Ablösungsordnung und den §§ 87 und 88 des Gesetzes Nr. 2 vom 20ten Dezember 1834 beziehen.
      Braunschweig, den 14ten Februar 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      Praes. Bericht an Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission bei Remission der Anlagen
      Eschershausen, 14.3.1839
      An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
      ad Acta Nr. 3580
      Ausfertigung für die Hypothekenbehörde
      Nr. 5487
      Ablösungsrezess
      Zu wissen, dass zwischen der Herzoglichen Kammer-Direktion der Domainen, zu Braunschweig und den Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen Nr. ass. 58 zu Dielmissen nachstehender Ablösungsrezess geschlossen worden ist.
      §1
      Die Carl Renzihausenschen Erben entrichtet an das Herzogliche Domainenamt Wickensen in termino Martini, nach einem dreijährigen Turnus an Meierzinsen jährlich 12 ¼ Himpten Roggen, 12 ¼ Himpten Hafer und außerdem jährlich noch
      10 Himpten Hafer
      § 2
      Der Betrag des Ablösungskapitals für diese Prästationen ist durch Vereinbarung unter beiden Teilen nach folgender Berechnung festgesetzt.
      Jährliche Abgabe
      im 1sten Jahre 12 ¼ Himpten Roggen 9 Himpten Hafer
      im 2ten Jahre 15 Himpten Roggen 12 ¾ Himpten Hafer
      im 3ten Jahre 9 Himpten Roggen 15 Himpten Hafer
      in drei Jahren 36 ¾ Himpten Roggen 36 ¾ Himpten Hafer
      außerdem noch jährlich 10 Himpten Hafer
      mithin jährlich = 12 ¼ Himpten Roggen a 14 ggl 4 Pf. 7 Th. 7 ggl. 7 Pf
      22 ¼ Himpten Hafer a 8 ggl. 4 Pf. 7 Th. 17 ggl. 5 Pf
      .//. 15 Th. 1 ggl. 0 Pf
      Davon kommen die Remmission, welche in dem 50jährigen Zeitraum von Michaelis 1779 bis 1807 incl. und von Michaelis 1814 bis 1834 incl. zusammen 174 9/16 Himpten Rocken, 257 35/48 Himpten Hafer und im Durchschnitt jährlich
      3 393/800 Himpten Rocken und 5 /371/2400 Himpten Hafer betragen haben, nach §46 der Ablösungsordnung zu dem Preise von resp: 14 ggl. 4 Pf. und 8 ggl. 4 Pf.
      zum Absatze mit 3 Thaler 21 ggl. 0 Pf.
      .//. 11 Thaler 4 ggl. 0 Pf.
      davon 10% Preisermäßigung 1 Thaler 2 ggl. 10 Pf.
      . //. 10 Thaler 1 ggl. 2 Pf.
      deren die Erhebungs- und Verwaltungskosten 2 ½ Pf. pro Himpten 7 ggl. 2 Pf.
      bleibt ein Reinertrag 9 Thaler 18 ggl. 0 Pf.
      dessen 25 fachen Betrag im Ablösungskapitale ausmacht von 243 Thaler 18 ggl. 0 Pf.
      Summa des Ablösungskapitals in Courant 243 Thaler 18 ggl 0 Pf.
      §3
      Die Carl Renzihausenschen Erben haben dieses Ablösungskapital zum Betrage von: Zweihundertdreiundvierzig Talern achtzehn Guthegroschen Courant bei der Herzoglichen Hauptfinanzkasse zu Braunschweig für den Kammerkapitalfonds am 6ten November d. J. nebst Zinsen zu 4% von Martini 1838 angerechnet, eingezahlt und entrichtet den abgelösten Prästation pro termino Martini 1837 zum letzten Male
      Urkundlich ist dieser Rezess von beiden Teilen vollzogen.
      So geschehen, Braunschweig, den 14. Dezember 1838
      Herzogliche Braunschweigs ?Lüneburgsche Cammer, Direktion der Domänen
      Renziehausen
      Witwe Renziehausen
      Amtsseitig wird damit beglaubigt, dass die Erben des weiland Großköters Carl Renziehausen als die Witwe Renziehausen und für deren minderjährige Kinder der Vormund Ortsvorsteher Renziehausen, beide aus Dielmissen, vorstehenden Ablösungsrezess durch eigenhändige Unterschrift vollzogen haben
      Eschershausen am 5ten Januar 1839 Herzogliches Braunschweigisches Amt daselbst
      F. Niemeyer
      Auch wird noch bescheinigt, dass genannter Erben weiland Großköters Carl Renziehausen im Besitze des Kothofes Nr. ass 58 zu
      Dielmissen sich befinden und darüber verfügen können in soweit solches nicht durch gesetzliche Vorschriften beschränkt ist.

      Eschershausen, den 11ten Januar 1839 Herzogliches Amt daselbst
      (l. S.) F. Niemeyer
      Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, und sind die Rechte der dabei beteiligten Minderjährigen genügend gewahrt gestunden.
      Braunschweig, den 14ten Februar 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      Die nach vorstehendem Ablösungsrezess abgelösten Lasten sind im Hypothekenbuche von Dielmissen pag. 176 gelöscht.
      Eschershausen, den 19. März 1839 der Amtssekretär
      Nr. 1057 925 Eschershausen, den 10. April 1839
      Anlage
      Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 5487
      An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
      Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche der Witwe des weil. Großköters Carl Renziehausen zu Dielmissen gegen Erlegung von 2 ggl. für Copien, welche wir der Kürze wegen per Postvorschuss entnommen habe. Durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung dem Berechtigten der Herzoglichen Kammerdirektion der Domänen unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist. Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
      Braunschweig, den 30ten März 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Landes-Oeconomie-Commission
      Nr. 1580 1271 Eschershausen, den 26. Mai 1839
      Anlage
      Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokument Nr. 5780
      An das Herzogliche Amt zu Eschershausen
      Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche der Witwe weil. Großköters Conrad Renziehausen, geb. Klingenberg
      zu Dielmissen, durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung dem
      Berechtigten, Gutsbesitzer von Grone zu Westerbrak, unter heutigem dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur
      verwahrlich niedergelegt ist. Eines Insinuationsdokuments bedürfen wir zu unsern Akten nicht.
      Braunschweig, den 15ten Mai 1839 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgische Landes-Oeconomie-Commission

      Akte: StA Wolfenbüttel 91 Neu Fb. 3 Nr. 2824 (1+2) (Laufzeit 1839 bis 1840)
      Ablösung der gutsherrlichen Abgaben, welche von dem Renziehausenschen Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das von der Schulenburgsche Gut Hehlen zu entrichten sind / Vermerk: Band I-II
      Acta der Herzogliche Landes-Oeconomie-Commission die Ablösung der gutsherrlichen Abgaben betr., welcher von dem Renziehausen`schen Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das von der Schulenburg`sche Gut Hehlen zu entrichten sind
      Nr. 915 Nr. 4105 prs. Den 28. November 1839
      An Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission zu Braunschweig
      Die Ablösung der von dem Renziehausenschen Großkothofe, betr. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher entrichtenden gutsherrlichen Abgaben betreffend
      In der Anlage überreiche ich gehorsamst die Kommissionsakten über die im Ruben erwähnte Ablösung, deren in dem hohen Rescipte vom 18ten Oktober d. J. Nr. 3339, die Verwendung der dem Grafen von der Schulenburg zu Hehlen eingezahlten Ablösungskapital betreffend, gedacht ist, nebst der Quittung über die Ablösungssumme zu 10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pf und verhehle nicht auf die Rechnung über die erwachsenen Kosten mit anzuschließen.
      Der Herzogliche Landesökonomie-Kommission bezeigt seine größeste Hochachtung gehorsamst
      Holzminden, den 25sten November 1839
      1. Ausfertigung
      Rechnung über Diäten und Auslagen, in Sachen die Ablösung der von dem Renziehausenschen Großkothofe, Br. V. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher entrichtenden gutsherrlichen Abgaben betreffend.
      Bemerkung wegen der Legitimation des Pflichtigen 1 Tag
      Schreiben an Herzogliches Amt Eschershausen vom 28sten August 1839 und Reinschrift 1 Tag 6 Pf
      Ablösungsdokument 1 ½ Tag
      für das Heften z. B. Akten und Umschlag 1 ggr 6 Pf
      Bericht an Herzogliche Landesökonomie-Kommission am frühen Tage Incl. Reinschrift und Umschlag 1 Tag 1 ggr. 6 Pf
      Für Aufstellung dieser Rechnung und 2 Reinschriften 1 Tag 1 ggr 6 Pf
      Zusammen: 5 ½ Tage 5ggr.
      Diäten für 5 ½ /24 Tage zu 2 Taler 11 ggr
      Zusammen 16 ggr.
      Holzminden, den 25. November 1839 Reserviert
      Festgesetzt auf sechzehn Guthegroschen Courant
      Braunschweig, den 30. März 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      ad Nr. 4105
      Zahlungsanweisung für die Satarien-Casse der Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      Nr. 888 des Anweisungsregister Kapital 563 der Rechnung
      In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen entstanden, dem Gute Hehlen zustehenden Geld- und Naturalabgaben betr.
      1) Cammer Assessor Spor zu Holzminden Diät. u. Aud. Auf die Liquität vom 25.d.M. 16 ggr
      2) Sekretär Becker hierselbst, Rezepturgebühren 4 Pf
      Summe: 16 ggr 4 Pf
      Die Satarien-Casse wird hiermit angewiesen vorstehende Zahlungen zu dem Betrage von sechzehn Guthegroschen vier Pfennig Courant zu leisten und mittelst dieser Anweisung und der bezeichneten Belage in Ausgabe zu stellen
      Braunschweig, den 30ten November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      ad Nr. 4105
      Einnahme-Anweisung für die Satarien-Casse der Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      Nr. 888 des Anweisungsregister Kapital 563 der Rechnung
      In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen entstanden, dem Gute Hehlen zustehenden Geld- und Naturalabgaben betr.
      1) Graf Werner von der Schulenburg zu Hehlen, das Gut Hehlen 8 ggr. 2 Pf
      2) Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen der Großkothof Nr. 44 zu Dielmissen 8 ggr 2 Pf
      zusammen: 16 ggr 4 Pf ./. 16 4
      Die Satarien-Casse wird hiermit angewiesen vorstehende Zahlungen zu dem Betrage von sechzehn Guthegroschen vier Pfennig Courant zu dessen Einzahlung binnen 3 Wochen die Anweisung erteilt ist gegen Quittung in Empfang zu nehmen und mittelst dieses in Einnahme zu berechnen
      Braunschweig, den 30ten November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      ad Nr. 4105
      An 1) den Herrn Grafen v. d. Schulenburg auf Hehlen
      2) den Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen
      exped: den 13.12.1839
      In Sachen der Ablösung der Geld- und Naturalabgaben betr., welche von dem Großköter Nr. 44 zu Dielmissen dem Gute Hehlen zu entrichten waren, sind die entstandenen Kosten als
      1) Diäten und Auslagen des Coral Kommissar Kammer Assessor Spor Taler 16 ggl - Pf.
      2) Rezepturgebühren für den Betrag Taler -- ggl 4 Pf.
      zusammen Taler 16 ggl 4 Pf.
      vom dem Berechtigten und Pflichtigen von jedem zur Hälfte mit 8 ggl. 2 Pf zu tragen und
      ad 1) fordern wir daher den Herrn Grafen mit
      ad 2) weisen wir Sie daher an
      ad 1) und 2) diesen Betrag geschrieben acht Guthegroschen 2 Pfennig binnen 3 Wochen portofrei an unsern Satarien-Casse hier selbst gegen Quittung des Rendanten Sekretär Becker / ad 1) einzahlen zu lassen / ad 2: einzuzahlen.
      Braunschweig, den 30. November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission Nebenstehende Anlage wird hierbei mitgeteilt, um solche vom Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen zustellen zu lassen.
      Braunschweig, den 30. November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      An das Herzogliche Amt Eschershausen
      Anlage: Zahlungsverwendung für die Besitzer des Großkothofs Nr. ass. 44 zu Dielmissen
      exped: den 13.12.1839 mit Anlage
      An Herrn Kammer Assessor Spor zu Holzminden
      exped: den 13.12.1839 mit Anlage
      In Sachen die Ablösung der auf dem Großkothof Nr. ass. 44 zu Dielmissen haftenden, dem Gute Hehlen gestehenden Geld- und Naturalabgaben betr., erwidern wir Ihnen auf Ihren Bericht vom 25. d. M., dass der eingesandten Ablas- Dokument vom Amt bestätigt und der auf 16 ggl. Festgesagte Kostenbetrag zur Zahlung auf unsern Satarien-Casse gegen Ihre Quittung angewiesen ist.
      Das Duplikat Ihrer Kosten Legendation erhalten Sie hiermit wieder zurück
      Braunschweig, den 30. November 1839 Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes-Oeconomie-Commission
      ad Nr. 4105
      An das Herzogliche Amt Ottenstein
      In den Akten die Akquisition des Giesemannschen Hofs betr. ist der nötige bemerkt
      Anliegen erhalten Sie von dem Grafen von der Schulenburg Hehlen ausgestellte Quittung über die beschaffte Ablösung eines von dem Großkothofe Nr. ass 44 der Renziehausenschen Erben zu Dielmissen bisher an Gut Hehlen zu entrichtenden Meier-Natural- und Geldzinses und wie Catosterer mit denselben Lehnsherrlichen aquatischen Rechten behaftet ist, welche auf den seither zur Ablösung gekommenen gräflich Schulenburgischen Berechtigung währe von dem oben genannten Graf Schulenburg aber für das Ablösungskapital der entsprechende Teil des vormals Giesemannschen Großkothofes Nr. ass. 11 zu Hehlen subste? laut dessen Hingabe vom 17. August d. J. Sub. Lituirt ist, so wollen sie das solches geschehen in dem betr. Hypothekenbuche, vermerken auch das die deshalb Erforderliche unter der Quittung attestieren, indem wir derselben nicht eher unsre Bestätigung erteilen können, als bis von Eintragung nachgewiesen ist
      Braunschweig, den 29. November 1839
      Herzoglicher Sekretär Becker
      Com. Ausfertigung der Quittung für die Interessenten und die Herrschaftlichen Lehn n Gremiscommission? et. esp. Bestätigung mit dem bemerken, dass das Quittungsausstellen mit seinen in der Quittung genannten Berechtigten als berechtigter durch Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandactair seiner Brüder durch diese Vollmacht d. D.
      Hannover, den 23. Oktober 1837 legitimiert sei.
      Die hierzu gehörige Akte urutiert
      Nach dem die Akten zurückgelangt, den Akten dem Herrn -------------?
      Nr. 222 Nr. 721 prt. Den 18. Februar 1840
      An Herzogliche Braunschweig Lüneburgsche Landes Oeconomie Commission zu Braunschweig
      Ad Nr. 4105
      Recript vom 29. November 1839 betreffend die Vermerkung der Substitution des betreffenden Teile des vormals Giesemannschen, von den Grafen von der Schulenburg angekauften Großkothofes zu Hehlen an die Stelle des von den Renziehausenschen Erben Nr. 44 zu Dielmissen dem Grafen von der Schulenburg ? Hehlen gezahlten Ablösungskapitals von
      10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pfennige für abgelöste Natural- und Geldzinsen.
      Nachdem dem rubricirten Rescripte genüget, so wird die mit demselben eingegangene Quittung mit dem erforderlichen Atteste verfahren hierneben gehorsamst remittiert.
      Ottenstein, den 11ten Februar 1840 Herzogliches Amt
      Albrecht
      Nachdem über die Ablösung der von dem Großkothofhofe B. V. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburgsche Gut Hehlen bisher jährlich unterrichteten gutherrliche Abgaben, bestehend in 3 Hühnern, 1 Schock Eiern und 8 Pfennige Hofzins, zwischen mir und dem Eigentümern des pflichtigen Hofes, als dem Vollmeier Christoph Renziehausen und den Erben des Großköters Conrad Renziehausen, nämlich dessen Witwe Johanne, geborene Klingenberg und dessen Töchter, Wilhelmine,
      23 Jahre alt und Johanne, 19 Jahre alt, unter Vormundschaft des genannten Christoph Renziehausen eine gütliche Vereinbarung getroffen worden und das Ablösungskapital auf 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant nach Abzug der Gegenleistung, bestehend in einem Frühstücke festgesetzt habe, und dem berechtigten Gute irgend am Anspruch auf rückständige Gefälle oder Kapitalzinsen nicht mehr zusteht, so stelle ich darüber in meinem Namen und in Vollmacht meiner beiden Brüder, der Herren Amtsassessors Friedrich Pfillipp Wilhelm und Leutnant Achatz Ludewig Leopold, Grafen von der Schulenburg, der Miteigentümer des berechtigten Gutes, diese Quittung aus.
      Hehlen, den 26sten August 1839
      Dass der Graf Werner Maximilian Ferdinand von der Schulenburg die vorstehende Quittung eigenhändig vollzogen hat, wird hierdurch bescheinigt Hehlen, den 26. August 1839
      Die nach vorstehendem Dokumente abgelösten Prästationen finden sich in dem Hypothekenbuche von Dielmissen überall nicht eingetragen.
      Eschershausen, am 15. November 1839 Herzogliches Amt daselbst
      Infolge Rescripts Herzoglicher Landes Oeconomie Commission zu Braunschweig vom 29. November praes. 16. Dezember v. J.
      Nr. 4105 ist, besagte Eingabe des Grafen von der Schulenburg, Hehlen vom 17. August v. J. für das nach vorstehender Quittung bezahlte Ablösungskapital von 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant der entsprechende Theil des vormals Giesemannschen, von den Grafen von der Schulenburg, Hehlen acquirten Großkothofes Sub. Nr. ass. 11 zu Hehlen zur Sicherung der auf der abgelösten Berechtigung ruhenden Lehnsherrlichen und aquatischen Rechte substituiert und diese Substitution im Hypothekenbuche des Dorfes Hehlen fol. 96 vermerkt worden, was damit unter Beifügung des hiesigen Amtssiegels attestiert wird. Ottenstein, den 22. Januar 1840
      Herzoglich Braunschweig-Lüneburgsche Amt daselbst
      Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der bei dem Geschäft concurrirenden Minderjährigen hinlänglich gewahrt befunden sind und wird dabei bemerkt, dass der Aussteller der Quittung mit seinen in der Quittung genannten Brüdern, als Berechtigte durch höchsten Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandatar seiner Brüder durch die Vollmacht D. D. Hannover, den 23. Dezember 1837 legitimirt sei. Braunschweig, den 25. Februar 1840
      Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      Bekannt gemacht den 25.3.1840 im 85 Stück
      Der ?Braunschweiger Anzeigen?, v. 1840
      ad Nr. 721
      Anlagen:
      Ausfertigung des bestätigten Ablösungsdokuments Nr. 7226 ad 3 über ein für Ablösung der auch dem Hofe Nr. ass. 44 zu Dielmissen haftenden gutsherrlichen Abgaben, bestehend in 3 Hühnern, 1 Schock Eiern und 8 Pfennige Hofzins, von dem Vollmeier Christoph Renziehausen und den Erben des wie. Großköters Conrad Renziehausen in Dielmissen als Pflichtigen an das Rittergut Hehlen gezahltes Ablösungskapital von 10 Talern einundzwanzig Guthegroschen elf Pfennige Courant.
      An 2) den Herrn Grafen Werner von der Schulenberg auf Hehlen, Amt Ottenstein
      3) das Herzogliche Amt zu Eschershausen
      Nebenstehende Anlage wird hiermit mitgeteilt
      ad 3 um solche dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen durch die Amtsunterbedienten zustellen zu lassen
      ad X 2 und 3 und dabei bemerkt, dass eine gleichlautende Ausfertigung
      ad L und 3 dem Berechtigten, den Grafen von der Schulenburg auf Hehlen
      ad 2 und 3 für den Pflichtigen dem Vollmeier Christoph Renziehausen zu Dielmissen
      ad X, 2 und 3 unter heutigen dato zugefertigt, das Original aber in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist
      ad 3 Eines Instinuations Dokument bedürfen wir zu unsern Akten nicht, dagegen ist dieses in der dortigen Registratur
      aufzubewahren
      Braunschweig, den 25. Februar 1840
      Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      Bestätigung: Vorstehende Ablösung wird damit bestätigt, nachdem die Rechte der bei dem Geschäft von der reifenden Minderjährigen hinbringlich gewahrt befunden sind, und wird dabei bemerkt, dass der Aussteller der Quittung mit seiner in der Quittung genannten Brüdern als Berechtigte durch höchsten Lehnsbrief vom 16. Mai 1836 und als Mandatar seiner Brüder durch die Vollmacht D. D. Hannover, den 20. Dezember 1837 legitimiert sei.
      Braunschweig, den 25. Februar 1840
      Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission
      An Herzogliche Lehns und Grenz Kommission zu Wolfenbüttel
      Herzogliche Lehns und Grenz Kommission cammunioren? / wir angeschlossen eine beglaubigte Abschrift der von dem Hofe Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das Gut Hehlen zu entrichten gewesenen gutsherrlichen Abgaben zur Nachricht, da das Gut Hehlen von der durchlauchtigsten Landesherrschaft zu Lehn geht.
      Braunschweig, den 25. Februar 1840
      Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg. Landes-Oeconomie-Commission

      Akte: StA Wolfenbüttel 91 Neu Fb. 3 Nr. 2824 (1+2) (Laufzeit 1839 bis 1840)
      Landesökonomiekommission Allodificationen Nachtrag 2824 Vol.
      Actacommishionis
      Die Ablösung den von dem Renziehausen`schen Großkothof B. V. Nr. ass. 44 zu Dielmissen an das gräflich von der Schulenburg`sche Gut Hehlen bisher entrichteten gutsherrlichen Abgaben betreffend
      1839 91 Neu Fb. 3 2824 II
      Inhalsverzeichnis:
      1. Schreibens des Grafen von der Schulenburg vom 17.8.1839 Seite 1
      2.Berechnung des Ablösungskapitals Seite 3
      3.Bemerkung über die Legitimation der Pflichtigen Seite 4
      4.Schreiben an Herzogliches Amt Eschershausen vom 28.8.1839 Seite 5
      5.Schreiben des Herzogliches Amt Eschershausen vom 15.11.1839 Seite 7
      Gleich und Empfang zu nehmen und habe ich die Zahlung deshalb angenommen und ersuche in Wohlgebaren den Betrag mit in die auf den Giesemannschen Hof bewilligte Summe aufnehmen zu wollen.
      Mit der vollkommenste Hochachtung habe ich die schon beharren in Wohlgebenen ganz gehorsamster Diener
      Hehlen, den 17. August 1839
      Berechnung des Ablösungskapitals für die von dem Vollmeier Christoph Renziehausen und Witwe Renziehausen Brandlasten
      Nr. 44 in Dielmissen an das Gut Hehlen zu leistenden Prästationen von 3 Hühner, 1 Schock Eier und 8 Pfennige Hofzins
      3 Hühner a 1 ggl. 9 Pf. = 5 ggl. 3 Pf.
      1 Schock Eier = 6 ggl
      Hofzins = 8 Pf.
      Summe 11 ggl. 11 Pf.
      ab für Frühstück 1 ggl. 2,72 Pf.
      10 ggl. 8,28 Pf.
      ab für Erhebung und Verwaltung 2 % 2,56 Pf.
      10 ggl. 5,72 Pf.
      Ablösungskapital 10 Talern 21 Guthegroschen 11 Pfennige
      Die Lieferungsterminen der Prästation sind wie bei den schon stattgefundenen Zinsgefälle Ablösungen
      Die Eigentümer des Hofes Betr. 44 hier
      1) Der Vollmeier und Amtsvorsteher Christoph Renziehausen und
      2) Die Erben des Großköters Conrad Renziehausen als dessen Witwe, Johanne, geb. Klingenberg und dessen Töchter Wilhelmine
      23 Jahre alt und Johanne 19 Jahre alt unter Vormundschaft des erstgenannten Christoph Renziehausen und ist die Legitimation
      derselben wegen dieses Hofes bisher nicht beschafft, weil dieselbe bei der Zehntlösung nicht interessiert ist.
      Holzminden, den 19. August 1839
      An das Herzogliche Amt Eschershausen
      Or. : ¼ Bogl.
      Am 29. August 1839 abgesandt Nr. 571
      In der Anlage erlaube ich mir die Quittung über das Ablösungskapital für die von dem Renziehausenschen Großkothof betr. Nr. 44 zu Dielmissen an das gräflich von dem Schulenburgschen Gut Hehlen bisher unterrichteten gutsherrlichen Gefälle, zu übersenden und ersuche ich das Herzogliche Amt Dienstergebenst, auf den Fall, dass die fraglichen Abgaben nicht sollten in der Hypothekenbuch eingetragen sein, dieses unter der Quittung zu bescheinigen und mir solche sodann gefälligst wieder zugehen zu lassen.
      Holzminden, den 28. August 1839 der Kammerassessor
      J 349 Nr. 915 P., den 24. November 1839
      An den Herrn Kammerassessor Spohr zu Holzminden
      Nachdem wir dem gefälligen Schreiben vom 28ten August d. J. Nr. 571 genügt haben, lassen wir ein Wohlgebaren des anliegenden Ablösungsdokuments wieder zu zahlen.
      Eschershausen, am 15. November 1839 Herzogliches Braunschweigisches Amt daselbst
      F. Niemeyer


    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Hof Nr. 44 kauft Familie Renziehausen von Hallstein (Christoph Renziehausen von Vollmeierhof Nr. 50 und Conrad Renziehausen Nr. 58)