Schütte, August Heinrich Ludwig

männlich 1821 - 1851  (29 Jahre)


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  • Name Schütte, August Heinrich Ludwig   [1, 2
    Geboren 15 Mai 1821  Halle Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben 8 Apr 1851  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I25407  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 25 Jun 2019 

    Familie Ahlswede, Johanne Dorothea Louise,   geb. 20 Mai 1823, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 21 Dez 1911, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 88 Jahre) 
    Verheiratet 3 Sept 1846  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Schütte, Auguste Wilhelmine Louise,   geb. 2 Dez 1847, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 4 Sept 1885, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 37 Jahre)
     2. Schütte, August Heinrich Ludwig,   geb. 24 Sept 1849, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 24 Okt 1868, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 19 Jahre)
    +3. Schütte, Heinrich Carl August,   geb. 2 Jul 1851, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 28 Jan 1927, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 75 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 22 Jun 2019 
    Familien-Kennung F5218  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen am 19. Juli 1846
      Den Cussions-Contract zwischen dem Vollmeier Carl Becker und der unverehelichten Louise Ahlswede einerseits und dem Ehecontract zwischen der letzteren und dem Heinrich Schütte andererseits betreffend, erschienen
      1. der Vollmeier Christoph Ahlswede nebst seiner Ehefrau Louise, geb. Becker
      2. die Braut Louise Ahlswede
      3. der Vollmeier Carl Becker aus Dielmissen
      und trug Cumparent Ahlswede vor: Bei dem am 11 ten dieses Monats errichteten Cussions- und Ehecontracte sei darüber keine Erwähnung geschehen, wie es mit einer etwaigen Abfindung seiner Tochter von seinem Vollmeierhofe Nr. ahs 46 gehalten werden solle indem man diese Frage schon an und für sich durch die übrigen Bestimmungen des fraglichen Contracts für erledigt gehalten habe. Um jedoch künftigem Zweifel und etwaigen Weiterungen entgegenzukommen, wolle er darüber folgendes bemerken: Der Vollmeierhof Nr. ahs 36 sei nach dem Ableben der Eheleute des bisherige Besitzers, Vollmeiers Carl Becker, unbeschränktes Eigenthum des letztern geworden und würde solcher Hof hiernach dem Ableben des g. Becker und seine Cumparentens Ahlswede Ehefrau, geb. Becker als einzige Erbin des Cudenten übergangenen mithin auch ihn mit zugefallen sein, so dass auch seinen übrigen Kindern ein Anspruch daran zugestanden haben würde. Diese letztere zu beseitigen sei in dem erwähnten Contracte festgesetzt, dass seine Tochter Louise welcher der fragl. Hof als alleiniges Eigenthum übertragen sei davon die Summe von 2500 Thaler herauszahlen solle und da übrigens dieser Hof sammt darauf befindlichen Inventare einen Werth von mindestens 8000 Thaler habe, so solle diese seine mehrgedachte Tochter durch Uebertragung des Hofes zugleich auch von seinem , Ahlswede´s Hofe und seinem und seiner Frauen Vermögen vollständig abgefunden sein und eine weitere Ablage davon nicht zu erwarten haben.
      Die Louise Ahlswede: Sie erkenne den eben gemachten Vortrag ihres Vaters als richtig an und sei mit den darin enthaltenen Bestimmungen völlig einverstanden, wolle sich durch Uebertragung des fragl. Hofes von dem Vermögen ihrer Eltern resp. dem in deren Besitze befindenden Hofe Nr. ahs. 46 für völlig abgefunden halten und allen weitere Ansprüchen daran zu Gunsten ihrer abzufindenden Brüder damit ausdrücklich entsagen. Der Vollmeier Ahlswede und dessen Ehefrau acceptirten die Erklärung ihrer mitgegenwärtigen Tochter und erklärte sich auch auch der Vollmeier Becker mit den in diesem Protocolle enthaltenen Bestimmungen durchaus einverstanden.
      Schließlich baten Cumparenten diesen Nachtrag dem fragl. Cussions- und Ehecontracte beizufügen.
      Vorgelesen, genehmigt unterschrieben Ahlswede
      Louise Ahlswede
      Handzeichen + + + der Ahlswedeschen Ehefrau
      In fidem Senholzi H. von Stutterheim, Amtsr

    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Ehestiftung: 47 Neu Gr. 4 Nr. 78 Seite 196 ? 203 vom 11.7.1846 im StA Wolfenbüttel
      Actum im Herzoglichen Amte Eschershausen zu Dielmissen auf dem Hofe des Vollmeyers Ahlswede daselbst
      am 11. Juli 1846
      Praes: Herr Justizamtmann Niemann
      ich Registrator
      Dem Antrage des Vollmeiers Ahlswede gemäß war das seitwärts genannte Amtspersonals hierher gereist und erschienen daselbst 1. der Vollmeier Christoph Ahlswede mit seiner Ehefrau Louise, geb. Becker
      2. deren Tochter Louise Ahlswede, 23 Jahr alt, als Braut
      3. der Vollmeier Carl Becker, 72 Jahr alt von hier
      4. der Vollmeier August Schütte mit seiner Ehefrau Leonore, geb. Ahlbrecht
      5. deren Sohn Heinrich August Schütte, 25 Jahr alt als Bräutigam aus Halle
      und trugen nachstehenden Hofübergabe und Ehecontract vor.
      § 1
      Der Vollmeyer Becker tritt damit seinen im hiesigen Orte unter Nr. Ahs 36 belegenen Vollmeierhof mit allem Zubehör, wie es bisjetzt bei demselben benutzt ist, auch allen Inventarien und Hausgeräth an seine mitgegenwärtige Enkelin Louise Ahlswede zu deren Eigenthum ab, unter den in den folgenden § § enthaltenen Bedingungen.
      Die Hofannehmerin soll nämlich § 2
      I. die vorhandenen Ablösungs-Capital-Schulden übernehmen
      § 3
      II. dem Hofsabgeber, ihrem Großvater so lange derselbe leben wird, folgende Leibzucht halten
      1. alljährlich ein Taschengeld von fünf und zwanzig Thalern verabreichen
      2. in allen Lebensbedürfnissen, Wohnung, Essen, Trinken, Wärme, Kleidung und Wäsche, und zwar Essen an des
      Hofswirths Tische erhalten, oder aber, wenn Leibzüchter dies einmal vorziehen würde alljährlich verabreichen:
      36 Himten Roggen, 18 Himten Gersten, 12 Himten Bohnen, 6 Himten Erbsen, 2 Himten Saat
      auch ein Schwein, dieses zu Michaelis zu liefern, eine Kuh, welche der Leibzüchter nach seiner Auswahl von des
      Hofwirths Kühe nimmt und welche, wenn sie abgeht durch eine andere auf gleiche Weise ersetzt werden muss, ein
      Stück Grabeland im Garten beim Hause und ¼ Morgen Kartoffelnland im Felde, gehörig gedüngt; den vierten Theil
      von allem Obste, welchen den Hofwirth, wenn es verlangt wird, mit trocknen muß, freien Mühlentransport. Dem
      Leibzüchter muss auch ein Pferd zum Ausreiten gestellt werden; zwei Schock Eier jährlich, halb zu Ostern und halb
      zu Michaelis, die Hälfte von dem auf den Hof fallenden Reiheholze, nämlich 4 ½ Malter Holz und ein Schock
      Waasen, auch freie Holzanfuhr. Die Aussaat von einem Himten Lein, und wird übrigens Leibzüchter das was er
      bedarf, von den vorhandenen Mobilien auf die Leibzucht mitnehmen. Zur Wohnung ist übrigens sodann das
      vorhandene Leibzuchtshaus bestimmt, welches Hofsannehmerin, falls Leibzüchter solches beziehen will, in gehörigen
      Stand setzen muss. § 4
      Ihrem Vater, dem Vollmeier Ahlswede bei der Annahme des Hofes, oder am Tage ihrer Hochzeit zweitausend Thaler, welche als Abfindung dessen Kinder von dem abgetretenen Hofe angesehen werden solle, auszahlen, auch einer ihrer Brüder, August oder Heinrich Ahlswede und zwar denjenigen, welcher den Hof seines Vaters nicht erhalten wird, am Tage seiner Hochzeit fünfhundert Thaler, ein Pferd oder 50 rTh., 1 Kuh oder 20 rth., ein Rind oder 10 rth. ein fettes Schwein oder 10 rth., zwei Faselschweine oder 5 rth., ein Morgen und 1 Malter Roggen, 12 Manneshemden und 12 Säcke, als Abfindung von dem angenommenen Hofe verabreichen, endlich ihrem ältesten Bruder, Christoph Ahlswede, wenn seine Mutter und der Hofsabgeber verstorben sein sollten, all jährlich 25 Thaler in monatlichen Terminen verabreichen.
      Der Christoph Ahlswede, Bruder der Braut, 25 Jahr alt, inzwischen gleichfalls erschienen, erklärt dagegen ausdrücklich dass, wenn er aus den früheren Verabredungen ja Rechte auf die Nachfolge im Beckerschen Hofe ableiten könnte, indem solcher frühern, als er nach Kind und noch völlig gesund gewesen, ihm zugedacht gewesen sei, darauf verzichten wolle.
      § 5
      Der Heinrich August Schütte und die Louise Ahlswede haben unter Zustimmung der beiderseitigen Eltern sich die Ehe versprochen, welche sie hier nächst durch priesterliche Trauung in Vollzug setzen wollen.
      § 6
      Die Braut bringt dem Bräutigam als Brautschatz zu: den ihr vorhin von ihrem Großvater Becker übertragenen Hof, der Bräutigam wird der Braut dagegen aber zubringen: zweitausend Thaler als Abfindung von dem Hofe seiner Eltern, die er am Tage seiner Hochzeit von denselben ausgezahlt erhalten, und welche er an demselben Tage seinem Schwiegervater Ahlswede für dessen von dem Beckerschen Hofe abzufindende Kinder, wie vorhin erwähnt worden, auszahlen wird. Ferner zweihundert Thaler für Vieh und Brautwagen und was sonst dazu gehört und dreihundert Thaler von einem Capitale von 1200 rth., welches der Vater des Bräutigams zur Ablösung von Zinsgefällen von seinem Hofe zu Halle verwandt hat, endlich ein bereites Bette und einen Koffer mit Leinen und Drell angefüllt. § 7
      Der Bräutigam verpflichtet sich ausdrücklich die von der Braut übernommenen Verbindlichkeiten hinsichtlich der Leibzuchtsabgabe und den Abfindungen zu erfüllen, es wird aber außerdem dem zweijährigen Sohn der Braut, Namens Hermann Ahlswede zur Abfindung von dem Vermögen seiner Mutter dasjenige zugesichert, was für dieselbe in dem Rechtsstreite gegen Conrad Renziehausen wegen Alimentation jenes Kindes und Entschädigung erstritten werden wird, mit Ausnahme der zu entrichtenden Alimentationsgelder. Sollte aber jene Entschädigung nicht 500 Thaler betragen, so soll so viel als nöthig ist um diesen Betrag voll zu machen, von dem Hofsbesitzer zugelegt, dieses als Abfindung vom Hofe angesehen und demselben über dem vom Hofe verabreicht wurden, für ein Pferd 20 Thaler, für eine Kuh 15 Thaler, für ein Rind 5 Thaler, für ein Schwein 10 Thaler, ein bereitetes Bette mit der Bettstelle, einen Kleiderschrank, einen Essschrank, einen Koffer, einen Tisch, 4 Stühle, 12 Hemden, 1 Morgen und 1 Malter Roggen und 12 Säcke.
      In pracl.: Das zu der seitwärts erwähnten Entschädigungssumme Zuzulegende solle mindestens, auch wenn solche 500 Thaler oder mehr ausmache Einhundert Thaler betragen und am Tage seiner Verheirathung nebst den folgenden Posten gezahlt werden. In fidem Sentholzi von Stuttermann
      Der Bräutigam übernimmt ausdrücklich die Auszahlung dieser Abfindungskosten, verspricht auf das genannte Kind gehörig zu erziehen und unterrichten zu lassen. § 8
      Sollte die bevorstehende Ehe ohne Kinder verbleiben, so soll, wenn die Braut vor dem Bräutigam verstirbt, dieser den Hof und das Vermögen der Braut behalten, jedoch außer dem vorhin Beredeten noch vierhundert Thaler dem erwähnten Sohn der Braut am Tage dessen Hochzeit oder falls er bereits verheirathet sein sollte, gleich nach dem Ableben seiner Mutter, herauszahlen, sollte der Bräutigam früher sterben, so behält die Braut das ganze ihr verschriebene Gegenvermächtnis, und haben die Eltern des Bräutigams, sowie die Eltern der Braut dem ihnen für den Fall, des Versterbens ihrer Kinder ohne Hinterlassung von Infandenten zustehenden Erbrechte entsagt.
      Schließlich haben die Contrahenten die einander gemachten Zuführungen angenommen und um Bestätigung und Ausfertigung des Contracts gebeten.
      Nachträglich ist aber noch bestimmt: dass Alles wie der Hofabgeber Becker von den ihm ausgesetzten Leibzucht nicht bezogen sondern bei dessen Ableben noch rückständig sein sollte, der Hofsannehmer wie resp. dem Hofswirthe zufallen solle.
      Vorgelesen, genehmigt unterschrieben: Ahlswede
      Carl Becker
      Heinrich Schütte
      Luise Ahlswede
      August Schütte
      Handz. + + + dessen Ehefrau
      Christoph Ahlswede
      Louise Ahlswede
      In fidem Senholzi
      Vorstehender Uebergabe und Ehecontract wird damit unter Bezugnahme auf das in beglaubigter Abschrift angebogene Protocoll vom 19 ten Juli 1846, amtlich bestätigt.
      Im Hypothekenbuche für Dielmissen tom. II fol 110 ist der Uebergang des verschriebenen Hofs auf Louise Ahlswede und das solcher dem August Heinrich Schütte aus Halle als Brautschatz zugebracht sei, vermerkt, auch beglaubte Abschrift des Contracts dem Amtshandelsbuche für Dielmissen pag. 197a einverleibt worden. Endlich ist auch das Protocoll vom 19 ten Juli 1846, als den Hof Nr. ahs 46 zu Dielmissen mit betreffend den Grundacten über letztgenannten Hof in beglaubter Abschrift einverleibt.
      Eschershausen, den 31sten Juli 1846 Herzogl. Braunschw. Lüneb.
      Amt daselbist
      L. S. / gez. F. Niemann
      H. von Stutterheim