Alschweden, Heinrich

männlich geschätzt 1470 - geschätzt 1535  (~ 65 Jahre)


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  • Name Alschweden, Heinrich  [1, 2
    Geboren geschätzt 1470  Dielmissen? Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben geschätzt 1535  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I24850  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 18 Jun 2019 

    Kinder 
    +1. Alschweden, Curt,   geb. geschätzt 1500, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. geschätzt 1559, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 59 Jahre)
    +2. Alschweden, Gogrefe Gert,   geb. geschätzt 1510, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. vor 1559, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 49 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 5 Jul 2019 
    Familien-Kennung F4928  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S77] Lehnsbrief.
      Wiederbelehnung der Alschweden mit Heddingedahle (Mittal) N.St.Archiv Wolfenbüttel Fb 7 Alt l 612
      Appelationsgerichtsakten. Lehnsbrief von 1536 . Lehnsnehmer: Heinrich selig Söhne Cord also den Ältesten auch mit dazu gehörig Gerdes Alschweden seinen Bruder und ihre männlichen Erben Quelle: N.St. Archiv Wolfenbüttel 7 Alt Nr. 612 4 Alt 10 X . 23


    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      1536: Wiederbelehnung der Alschweden mit Heddingedahle (Mittal)
      Nieders. Staatsarchiv Wolfenbüttel Fb 7 Alt L 612 Appelationsgericht Wolfenbüttel

      Lehnsherr: Wilken Klenke, seligen Ludolfs Sohn
      seine Brüder Dieterich und Ludolf
      seligen Ludolfs Söhnen und Ludolf des
      seligen Johans Sohn
      Ich Wilken Klenke seligen Ludolfs Sohn also der Älteste bekenne offenbar in und mit diesem Brief für mich meine rechten Erben Erbnehmer und allermannlich (Jedermann) das ich mit Wahr(Wahrheit), Wille, Vulbörde (Einverständnis) und Belehnige (dem Recht zum Belehnen) der ehrbaren meiner lieben Brüder Dieterich und Ludolf seligen(verstorbenen) Ludolfs Söhnen und Ludolfs des seligen Johans Sohn dies sind alle zuständigen Gebrüder und Vettern der Klencken belehnt habe und hiermit gegenwärtig belehne mit Hand und Mund wo das Lehnsrecht Herkommen und Gewohnheit ist und in Maßen (im Rahmen des Üblichen) also das bestimmt geschen mag den ehrsamen Cord Alschweden also den ältesten auch mit dazu gehörig Gerdes Alschweden seinen Bruder und ihre männlichen Erben mit zwei Hufen Land zum Heddingedahle die Fricke Panne zu Kaierde unter dem Pflug hat mit dem Idberg einem Kothof in Kaierde, da die guten Fricke Phannen Söhne in wohnen. Und in das Gut mit gehören zwei Hufen Land genannt die Knocken Hufe auch auf dem Heddingedahle gelegen. Zwei Hufe Landes vor Deselitzen im niederen Hagen genannt der Maschen Gut. Noch mit zwei Kothöfen zu Deselitzen einer Wiese auf dem Lünierfelde genannt die Tiesemannswiese. Neun Morgen Land belegen in der Feldmark zu Kaierde und in dies gesamte Gut mit zugehörig. Fünfzehn Morgen Land in der Feldmark zu Delligsen belegen. Mit dem Zehnten über den Idberg über dem Heddingedahle. Und für alle diese vorher beschriebenen Güter die Gerechtigkeit (die Gerechtsamen) und Zubehörigkeiten (gemeinsame Dorfgenossenschaftlichen Rechte und Anteile) wie und wo die belegen sind im Holze, im Felde, Wasser, Wiesen und Weiden, nichts davon ausgeschieden. Gleich und in allen Maten der Tiesemanns deren guten Güter die er diese von unseren Voreltern zu Lehen getragen und uns solche Güter zum behoff (zum behalten) das sie dieses Gut bei der Gebrüder Alschweden Vater dem seligen (verstorbenen) Henrich Alschweden upgeleren (aufgetragen) und ihm übergeben. Laut (nach) des Lehnbriefes darüber aufgerichtet, versiegelt und zu ihren Händen gestellt. Und ich Wilken Klenke samt Brüdern und Vettern sollen und wollen den mer Brüdern Cordt Alschweden und Gerd Alschweden zusammen und ihren männlichen Erben dieser vorher beschriebenen Güter rechte Herren bekennich (die sich dazu bekennen) und wahrende (Beschützende) sein, wo wann und wo Vacken (aus welchem Grund) das notwendig ist und sie (die Alschweden) das von uns erheischen und fordern werden (erheischen oder bitten).Das zur Urkunde und mehrer (beständiger) Versicherung habe ich Wilken Klenke selig Ludolfs Sohn als der Älteste mein rechtes angeborenes Petschaft mit Siegel an diesen Brief gehangen. Die anderen Klencken benutzen das gleiche Siegel. Dieser Lehnsbrief ist gegeben nach der Geburt Christi, unseres Seligmachers, im Fünfzehnhundertsten sechs und dreißigsten Jahr am Mittwoch nach dem Sonntage Quasimodogeniti
      Dies ist eine Abschrift des Originals für das Appelationsgericht in Wolfenbüttel für das Gerichtsverfahren Jördens Kaierde als Rechtsnachfolger der Söhne Fricke Phannen in Kaierde gegen den Vogt und Vorwerkspächter von Markeldissen Hans Alschwede Kaierde
      Aus dem Lehnsbrief geht hervor:
      Die Tiesemanns in Alfeld waren von den Voreltern der Klencken als Lehnsmänner mit dem Heddingdahle belehnt.
      Quelle: Regesten der Klencken VII AHs 26 h Band 1 Seite 97 Akte 504 Anno 1435.
      Der Fürstbischof von Hildesheim hatte gegen die Pfandsumme von 10.000 Gulden das Schloss Winzenburg mit allem Zubehör, der Stadt Alfeld und dem Kloster Lamspringe an die Klencken als Pfand verpfändet. Hesdale später Heddingedahle war mit Sicherheit ein Eversteiner Besitz. Von den Eversteinern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an die Klencken verfallen. Es ist anzunehmen: Die Klencken haben, um ihre Interessen im Alfelder Raum des Amtes Winzenburg zu wahren, die Tiesemänner in Alfeld zu ihren Lehnsmännern erhoben. Sie waren mit Hedale belehnt.
      VII A Hs 26 h Band 1 Regesten der Klencken Seite 102 Akte 533 Anno 1438. Der Hildesheimer Fürstbischof überlässt
      den Klencken seine grundherrlichen Rechte an der Landesherrschaft über Hämelschenburg.


      Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel
      Lehnsregister der Herzöge von Braunschweig Hs III Nr.5 Anno 1514 bis 1568 Seite 203

      Anno 1531 wurde Hans Tiesemann Bürgermeister in Alfeld mit
      herzoglichen Gütern in Ammensen belehnt. Anno 1531 nach der Belehnung ist Bürgermeister Hans Tiesemann in Alfeld gestorben. Das herzogliche Lehen in Ammensen fiel nach dem Tode von Bürgermeister Hans Tiesemann in Alfeld an Hans Tiesemann in Einbeck und seinen Vetter Henning Tiesemann. Das Lehen ging durch Erbpfändung in den Besitz von dem Schafmeister Hans Koch über.

      Vermutliche Erklärung nach der bekannten Aktenlage:

      Die Familie Tiesemann in Alfeld ist nach dem Tode von Bürgermeister Hans Tiesemann verarmt. Sie konnten Pfänder nicht mehr einlösen. Der Sippenälteste der Familie Tiesemann Alfeld war nach 1531 der Vetter Hans Tiesemann in Einbeck.
      Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 7 Alt Nr.369 Anno 1537.
      Henning Tiesemann, Bürgermeister zu Alfeld ist Anno 1536 gestorben. Seine Witwe erhält 1537 die Schäferei in
      Adenstedt als herzogliches Leibzuchtlehen.
      Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 7 Alt T Nr.297 Anno 1601.
      Die Erben Heinemeyer in Alfeld herzoglichen Großvogt Heinemeyers Erben fordern von Jobst Thorung Tiesemann eine alte Schuldforderung ein. Die Tiesemanns können nicht bezahlen.

      Vermutliche Folgerung: Anno 1531 nach dem Tode des Sippenältesten Bürgermeister Hans Tiesemann in Alfeld
      wurde von den Klencken das alte Lehnsverhältnis für Hesdal-Heddingedahle aufgelöst. Die Klencken in
      Hämelschenburg waren für den alten Eversteiner Besitz Hesdale - Heddingedahle die Grundherren.

      Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nehme ich an:
      Anno 1531 haben die Klencken ihren Vasallen Heinrich Alschwede aus Dielmissen mit dem vormals Tiesemannschen Lehen in Heddingedahle belehnt.
      1510 bis 1535: Der Amtmann Wilken von Klenke ist der letzte Bewohner oder Pfandinhaber der Homburg über Stadtoldendorf und Amtmann für Wickensen (belegt W. Rauls Stadthagen) war Wilken v. Klencken Drost und Pfandbesitzer vom Amt Wickensen Oberbörde und Unterbörde. Der Pfandbesitz an der Winzeburg war eingelöst und erloschen. Damit war auch ein Vasall und Lehnsmann im Alfelder und Winzenburger Raum nicht mehr nötig. Die Ahlsweden aus Dielmissen standen im Dienst der Klencken im Wickenser Amt. Das Mannlehen auf dem Heddingedahle war von den Klencken dem Heinrich Ahlswede in Dielmissen als Lehen mit Lehnsbrief verlehnt. Nun 1536 nach dem Tode von Heinrich Ahlswede eine Wiederbelehnung an die Söhne Curd Ahlswede und Gerd in Dielmissen. Hedale war ursprünglich ein Eversteiner Lehen Anno 1352 bis 1363:
      Staatsarchiv Pattensen Nachlass Prof. Schnath VVP 51 Nr.46
      Staatsarchiv Wolfenbüttel VII A Hs 46a
      Dies ist das Gut das vorlediget ist der Herrschaft Eversteiner von dem von Mengershusen.
      Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben meine Vorfahren als Vasallen des Drosten Wilken von Klencke in Wickensen an dieser Landgoe teilgenommen. Altvater Heinrich Ahlswede als Vasall der von Klencken. Sein Sohn Curt Ahlswede als Hägervogt derer von Zersen. Ein von Zersen war zu dieser Zeit Pfandbesitzer des Amtes Winzenburg. Sein zweiter Sohn Gerd Ahlswede als Gogrefe in der Wickenser Börde. Der Hägervogt war der in unserem Lehnsbrief von Anno 1536 erwähnten Curt Ahlswede aus Dielmissen. Er hatte im Auftrage derer von Zersen auf dem Hägergerichtstag vor Bodenwerder in Wegensen einem eine Strafe auferlegt. Das Verfahren oder der Rechtsfall hätte vor dem Amt Wickensen verhandelt werden müssen. Darum erhielt der Hägervogt Curt Ahlswede eine Strafe von 6 Talern. Das war damals eine harte Strafe.