Alschweden, Johann

männlich vor 1559 - geschätzt 1575  (~ 16 Jahre)


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  • Name Alschweden, Johann   [1, 2, 3, 4, 5
    Geboren vor 1559  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Ackermann in Dielmissen Nr. 46 
    Gestorben geschätzt 1575  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I24846  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 25 Jun 2019 

    Vater Alschweden, Curt,   geb. geschätzt 1500, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. geschätzt 1559, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 59 Jahre) 
    Familien-Kennung F5053  Familienblatt  |  Familientafel

    Kinder 
    +1. Alschweden, Heinrich,   geb. geschätzt 1560, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. geschätzt 1630, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 70 Jahre)
     2. Alschweden, Johann,   geb. geschätzt 1551, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. vor 1607, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 56 Jahre)
     3. Alschweden, jun, Werner,   geb. geschätzt 1550, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 30 Jun 2019 
    Familien-Kennung F4926  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S77] Lehnsbrief.
      Lehnsbriefe von 1559 und 1563 Lehnsnehmer: Johann Alschweden älteste, Warnecken Alschweden, Gerdes selig Sohn
      Da der Name des Vaters in den Lehnsbriefen nicht erwähnt wurde, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, wer der Vater von Heinrich ist. Entweder ist es Johann oder Werner, jun. Wenn es Johann ist, wird er in den Lehnsbriefen von 1559 und 1563 erwähnt. Werner jun. wird in dem Erbregister von 1580 erwähnt (19 Alt 216 N.St.Archiv Wolfenbüttel)
      Ich vermute es ist Johann.. Belegen kann ich es nicht.


    2. [S103] Quelle: Archiv der Familie Klencke Hämelschenburg.
      Lehnsbrief von 1559 Mahndages nach Palmarum (Quelle: N.St.Archiv A7 Alt S Nr. 1382)
      Ich Ludolph Klencke, Johanns seelig Sohn, bekenne mit diesem meinigen versiegelten Brief, von mich und Ludolph seeligen Ludolph Sohn, meinen Vettern, als der mir zu dieser Belehnung, weil er wegen anderer geschäfte und libes Schwachheit hebben daby nicht seyn können, sein Vollkommen Gewalt, und macht gebeten und unser Erben öftenlich dat ich an stat meines Vettern wie oben gemeldet in Kraft dieses Briefs belehnet hebbe und belehen two einen rechten Mann Lehen, Johann Ahlsweden mit und two befoß Warneken Alsweden, Gerdt seel. Sohn, und öhren Männlichen Erben mit twey Erben Landes, thon Haydale, de Fricken Panne, tho Kayerde under de Plog heft, mit dem obere Iberge einen Kothhowen binnen Kayerde dar des genannten Fricken pannen Sohne up wohnet und in dat guthmede gehöret, twe howe Landes gegenannte Knoken Howe Landes vor Desselitzen genant, de Tihsmanns Wisch, Negen Morgen Landes belegen in der Feltmarckede, to Kayerde un in dat vorbenandte Guth mit behörig, fofftein Morgen Landes in der Feldmarckte to Desselisen belegen mit den Tegenden ober den Iberg ower den Haydale, un dort ober alle düße Vorbeschrebene Güter, mit alle düße Vorgeschrebenen Güdern Gerechtigkeit und tho behörunge wo de belegen sie in Holte in Felde, Water, Wischen, un Weiden, nichts daran uth bescheden und eck Ludolph Klencke ehrbens mitsamt meinen Vedern Ludolph zehligen Ludolphs Söhne, schüllen und willen den Vorgeschribenen Johann Alschweden, Warneken seine Vedern samt öhren männlichen Erwen dieser vorgeschrewenen Güdern rechter Herr und wahrende wesen. Wer wenn unwostacken öher des noth is, unse Dat von uns Söcken und fordern würden, des in Urkunde und unhreren Verseckerung hewe ich Ludolph Klencke. Vorbenant mine rechte angebohren mit hier wethligen an Düßen Brief gehangen Degegebenen ist nach Christi unsers Herrn Geburt in foßtigsten jahr an Mahndages nach Palmarum

      Lehnsbrief von 1563 am Tage purificationis maria virginis
      Lehnsherr: Ludolf Klencke, seelig Johans Sohn und seinen Vettern.
      belehnt: Johan Alschweden Älteste, Warnecken Alschweden, Gerdes seelig Sohn, seinen Vettern, samt ihre männlichen Erben
      Lehnsbrief vom 2.2.1563
      Ich Ludolph Klencke seelig Johans Sohn alß der Äldeste, bekenne openbahr in und mit düßen briefe vor my miene rechten Erffen undt jedermänniglichen, daß ich mit Worten und Willen undt der ehrbaren miene leven Veddern Ernst Ludolph, Wilken, Dieterich, Henninge, Ludolph, Johan Cordt, undt Jürgen, Gebrüder der Klenken, seelig Ludolph Söne belenet hebbe undt hiermede gegenwordig belene, mit Hande undt Munde, wo dißsülvig recht herkommen undt gewohnheit is, in matin alße dat bestimchlichest geschein mag die ehrsamen Johan Alschweden, alß den Äldesten ock mede two behuf Warnecken Alschweden, Gerdes seeligen Sohn, undt ock manlives Erfen mit twein Hufe Landes thom Heydahle, de Frikken panne tho Kayerde under den ploge heft ,mit dem övern Iberge, einen Kothof binnen Kayerde, dar des genandten Frickenpannen Söhne up wonet, undt in dat guth mede gehörig twein Hufe Landes Genandt der Knocken Hufe ock than Heydahle gelegen, twein Hufe vor Deselitzen, in den nedderen Hagen genandt der Maschen guth, noch mit twein Hufen tho Deselitzen, eine Wische up den Lüniger felde, genambt de Tisemans wisch, negen Morgen Landes, belegen in der Feldmarck tho Kayerde undt in dat vorbenahmte Guth mede gehörig. Vofftein Morgen Landes in der Feldmarck tho Deselitzen belegen, mit dem Tegenden over dem Iberge, over dem Haydale undt over alle düße vorgesetzten Güder, mit alle düßen vorgesetzten Güdern Gerechtigkeit undt two behörunge, vor die belegen sind, in Holte, in Felde, Water, Wischen undt Weiden, nichts davon uth bescheden undt Ich Ludolph Klencke, der benahmte sampt meinen Veddern oven benahmt, Schullen undt Willen dem vorgeschribenen Johan Alschweden, Warnecken seinen Vettern, samt öhren männlichen Erffen, düßer vorgeschrewenen Güdern, rechte Herren undt wahrende wesen. Wör wenn unwostacken öhne das Noth iß und Sie daß von unß setzen und fordern würden. Das zu ohrkunde undt meherer , hebbe Ick Ludolph Klencke vorbenampt als de öldeste mien recht angebohren mit hier wethligen ahn düßen Bref gehangen. Da gegeven ist nach Christi unsers Herrn Geborth im föfteinhundersten undt in drey undt sechigsten Jahr an Dage purificationis Maria Virginis. (2.Febr.1563)


    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Anno 1567 heißt es im Greener Erbregister N. St. Archiv Wolfenbüttel 19 Alt 69 in der ersten Aufstellung: Die Ahlsweden in Dielmissen haben Lehnsgut der Klencken vor Kaierde und Delligsen. In Kaierde einen halben Meierhof mit 4 Hufen (S. 56) und in Delligsen einen halben Meierhof mit 4 Hufen. (S. 59)

    4. [S104] Kirchenarchiv Braunschweig.
      Anno 1568 - 1569 Kirchenarchiv Braunschweig
      Signatur Voges Nr. 1935

      Im Herzogtum Braunschweig wird die evangelisch lutherische Glaubensauffassung verbindlich verordnet. Dazu werden die bisherigen Besitzverhältnisse der alten vorherigen Glaubensorganisation übernommen. In jeder Gemeinde werden die kirchlichen Grundstücke und Besitzverhältnisse und die Höhe der aus dem Kirchenbesitz fließenden Abgaben für die Pfarrerbesoldung erfasst. In dieser Akte wird dem zweckentfremdeten Grundbesitz der Kirche nachgegangen.

      Für Delligsen: Dem Küster oder Opfermann zu Deselitz wird von Hansen Kynen 2 Morgen Landes vorenthalten.
      Für Dielmissen: Die Kirche in Dielmissen gehört ein Kamp, welchen die Alwiße entzogen, wird Restitution
      (Rückgabe) geboten. Desgleichen 1 Stück Landes am Thuberg so durch Gerken Alßwischen der
      Kirchen auch entzogen sein.

      Vermutliche Erklärung hierfür: Die Grenzen der Ländereien waren noch nicht vermessen und versteinert. Zu
      dem Ahlswedischen Hof gehörte eine Schäferei. Wüst gefallenes Land wurde beweidet. So entstanden
      die Weiderechte. Auch für Mittal oder Heidale. Beim Anziehen der Getreidepreise wurde Hudeland auf
      guten Standorten wieder in Ackerbewirtschaftung genommen. Oft waren die Traditionen der festen
      Besitzverhältnisse nicht mehr bekannt. Sie waren noch nicht schriftlich festgelegt.


    5. [S105] Braunschweigische Anzeigen vom 14 Dezember 1757.
      Braunschweigsche Anzeigen vom 14. Dezember 1757
      (Bericht von Pastor E. C. Guthe, Dielmissen)
      Diesem also im Januario 1578 verstorbenen Hildebrandt Schmedt folgte in beyden Pfarrämtern Conrad Vrithof, als welcher den 18. April 1578 von mehr benannten Superintendenten M. Jacobo Jovio introduciret worden.
      Dieser Mann wird beschuldigt, daß er der Trunkenheit und Zänkerey sehr ergeben gewesen, wie er denn mit einer Witwen Jacobs von Halle an. 1583 und seinem Opfermann Hermann Hundertmark in Streit gelebt; doch ist den 3. Jan. 1583 durch Vermittelung des Superintendenten und des Amtsmanns zu Wickensen Burchard Frisen mit disem ein Vertrag schriftlich aufgerichtet worden. Daß dieser halb an ihn ergangene Schreiben des Superintendenten verdienet aufbehalten zu werden:
      An Conrad Vrithof, den streitsüchtigen Pastor in Dielmissen
      Leb wohl und bessere dich! Halle, am 2. Januar 1583
      Nächster Brief
      An Conrad Vrithof, Pastor in Didelmissen
      Herr Conrad, wenn du uns in deinem ?Heizraum? aufnehmen kannst, bin ich dir dankbar für die Gefälligkeit, wenn es aber nicht geht, dann bitte ich dich, deswegen mit Hans Alschweden übereinzukommen. Große Umstände zu machen, ist wirklich nicht nötig, bitte auch keine Ausgaben! Wer trinken und essen will, möge dies ohne Unannehmlichkeiten einem anderen gegenüber tun. Halle, am 9. Februar anno Domini 81 (=1581)
      Sei gegrüßt und schreibe mir, was du zu tun gedenkst.