Dörries, Johann Christoph

männlich 1754 - 1765  (10 Jahre)


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  • Name Dörries, Johann Christoph  
    Geboren 20 Mai 1754  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben 1765  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I24685  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 27 Jun 2019 

    Vater Dörries, Johann Heinrich,   geb. um 1723, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 27 Jun 1779, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 56 Jahre) 
    Mutter Kohlenberg, Anna Sophie Eleonore,   geb. geschätzt 1727, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 29 Jan 1775, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 48 Jahre) 
    Verheiratet 14 Okt 1746  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Familien-Kennung F4840  Familienblatt  |  Familientafel

    Zuletzt bearbeitet am 18 Mai 2019 
    Familien-Kennung F4816  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, 21 Alt 993 Seite 114-116, 10 Okt 1746.
      Pacta Dotalia zwischen Hanß Heinrich Dörries und Anna Sophie Eleonore Kohlenberg Actum Wickensen, den 14.ten Oktober 1746

      Dato erschienen vor hiesigem Fürstl Amte Hanß Heinrich Dörries mit seinem Vater Ascanius Dörries Kirchenvorsteher und Ackermann in Dielmissen, deßgleichen Anna Sophie Eleonore Kohlenberg mit ihrem Vater Hanß Jürgen Kohlenberg, Ackermann aus Dielmissen, wie auch ihren Beiständen Hanß Heinrich Klingenberg und Heinrich Beckmann und brachten vor, was gestalt zwischen obbenanten jungen Leuten Hanß Heinrich Dörries als Bräutigam eines und Anna Sophie Eleonore Kohlenberg als Braut andern Theils in vorbenanter? und Christoph Ahlsweden, wie auch Heinrich Harm Warnecken Gegenwart eine eheliche Verlobung getroffen und dabey zwischen pacta verabredet worden, welche sie gerichtlich nieder zuschreiben und darnächst zu confirmiren gebeten haben wollen.
      1) Übergibt des Bräutigams Vater diesem seinen einzigen Sohn seine in Dielmissen belegene Vollmeyer Gut mit allem Zubehör, auch Schuld und Anschuld, welche erstere sich ohngefehr auf 200 Thaler erstrecken möchten, und werden die alte Kinderschulden, welche den größesten Theil davon ausmachen, nach des Vatern Ehepacta jährlich mit Zehen Thaler abgeführet, so wie es die Reihe mit sich bringe. Doch verspricht der Bräutigam seines Vatern Halbbruder Hanß Heinrich Klingenberg, weil derselbe schon verschiedene Jahre geheyratet gehabt und daher 4 Termine zu fordern, solche 4 Termine die sich auf 40 Thaler erstrecken, in den nächsten 4 Jahren zubezahlen, wenn die übrigen Kinder, solange zurückstehen.
      2) Des Bräutigams Eltern reherviren sich folgende Leibzucht, an Länderey,
      a) die fordersten drey Hollen im Tuchtfeldischen Felde, dazu ein Schefel Stück oder 1 ½ Vorling und einen Morgen auf der Mergel Kuhle
      b) Drey Hollen über den Faulenlängs Anger zu 1 Morgen
      c) noch einen Morgen über der langen Breite und einen Morgen auf dem Mascher Campe
      d) 5 Hollen auf dem Zettofelde zu 3 Morgen
      e) Jährlich einen Himten Leinsaht auf des Haußwithsland mit zu seen
      f) an Wiesewachs den Zetter Hof zu ein Fuder Heu
      g) im Garten das andere Stück von Kohlenbergs Hofe her und im Baumgarten
      h) den gantzen Scheunen Hof,
      h) an Vieh 2 Kühe und einjährig Kalb, welche mit des Haußwirts Vieh auf dessen Weyde gehen sollen. Das Leibzuchtsland wird ihnen von dem Haußwirth frey aus und einbestellet.
      3) Wenn einer von den Eltern mit Tode abgehet, so fallen von obigen 3 Morgen Land an den Hof wieder zurück. Sollte es sich fügen, daß die Mutter vor dem Vater verstürbe, und dieser so dann wieder heyraten müßte, so behält er sich vor selbiger zweiten Ehefrau verschreiben zu dürfen.
      a) Die freye Wohnung auf Lebenslang
      b) an Korn 1 Malter Rocken, 4 Himbten Gersten, 1 Hbt weiße Erbsen und 1 Metze Lein mit zuseen und daß ihr
      c) eine Kuh mit des Hauswirths seinen Winther und Sommer durchgefüttert und geweydet werde. Das Feuerholtz frey anzufahren, wenn die Eltern das Anweisegeld bezahlen. Das Leibzuchts Hauß muß zu forderst repariret, insonderheit aber ein Ofen dahinnen geschafet werden.
      5. Soviel die Braut betrifft verspricht dieselbe und deren Vater zum Brautschatz dem Bräutigam zuzubringen 100 Thaler schreibe Einhundert Thaler, welche ehe und bevor das Gut vom Vater übergeben und an den Sohn abgetreten wird, baar und in einer Summe bezahlt werden sollen. Doch will der Vater selbst mit dessen Bezahlung den Anfang machen, wie er denen jährlich um Michaelis einen Termin mit Zehn Thaler abzuführen verspricht. Ferner erfolget sogleich Zwanzig vier Thaler vor die halbe Hochzeit oder dieselbe in natura, ein Pferd nächst dem Besten oder dafür 24 Thaler, 2 Kühe und ein Rind, einen Morgen wie auch ein Malter Rocken, ein feist Schwein und ein fasel Schwein, ein bereitet Bette und was sonst noch zum vollen Braut Wagen gehöret, einen halben beschmiedeten Wagen oder Zehen Thaler eine Seite Speck. Nach beschrittenen Ehebette wollen beyderseits Verlobte ein dem andere völlig erben. Alß nun obige Ehepacta vorgesetzter maßen bey hiesigem Amte würcklich nieder geschrieben, und bey der dabey geschehenen Untersuchung und Nachfrage zugleich befunden worden, dass der von des Bräutigams Vater verschriebene Meyerhof an Länderey und Wiese Wachs ziemlich stark auch sonst von guter beschaffenheit sey; so hat man es bey der rehervirten Leibzucht in den mehrsten Punkten zwar gelaßen, dieses aber Amtswegen dabey zu ändern nöthig gefunden, dass Leibzüchtern den Himten Leinsaht jedes Jahr nicht auf des Haußwirths Land, sondern auf ihr eigenes zu seen haben, nach eines von den Leibzüchtern Tode aber die Halbe Leibzucht an das Gut zurück fallen solle, gestalt dann nach dieser moderation, anderes aber nicht, diese Ehepacta Salvote jure Srmi ac cujuscung tertü damit confirmiret werde. Wickensen ut supra (Bemerkung, später mit Bleistift eingetragen vgl. Frenke im Kirchenbuch)
      00 2. Ehe mit 30.4.1776 mit Anne Sophie Eleonore Göhmann * 1732 in Heinrichshagen Witwe Johann Jürgen Kohlenberg Nr. 54 * ca. 1729 + 1752, 2. Ehe am (1. Ehe) 25.1.1753 mit Johann Christian Ludewig Thido aus Frenke * 1723 in Frenke + 1773
      Vater: Großköter in Heinrichshagen * 27.11.1695 + 5.10.1762

      Kinder:
      1. Johanne Sophie Eleonore Dörries * 19.1.1748 + ca. 1793
      00 2. Ehe 6.2.1776 Witwer und Ackermann Johann Heinrich Kohlenberg (Hof 36) * 9.12.1742 + 2.4.1799
      00 1. Ehe am 10.8.1775 mit Johanne Justine Eleonore Dörries * 8.7.1757 + 5.11.1775, Vater: Johann Christoph Dörries Hof Nr. 58, Mutter: Erna Charlotte Tebben aus Wallensen
      00 3. Ehe am 21.4.1793 mit Johanne Sophie Eleonore Kohlenberg * 10.10.1770 + 23.8.1801 von Hof 38, Vater: Johann Heinrich Kohlenberg Hof Nr. 38 Mutter: Sophie Catharine Mory
      00 4. Ehe 18.5.1800 mit Johann Friedrich Wilhelm Carl Becker * 6.5.1774 in Westerbrak + 9.8.1851 Vater: Christoph Becker Großköther und Hufschmied in Westerbrak
      00 5. Ehe am 24.6.1802 in Halle Hanne Marie Louise Brand * 21.9.1771 in Linse + 13.5.1840 Vater: Johann Christoph Brand Halbmeier in Linse * 1732 + 5.12.1792 Mutter: Anne Cathrine Voigt aus Dielmissen (Hof 4) * 26.11.1742 + 31.3.1816 in Linse