Quellen |
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 11 Seite 95
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 18.4.1761 zwischen Heinrich Andreas Obermann, Sohn des Kotsassen + Ahrend Obermann, Holtershausen und Ilse Marie Weyberg, Tochter des Halbspänners Hans Ernst Weyberg, Erzhausen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam 60 Taler, 1 Pferd und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut, den vom + Vater nachgelassenen Kothof. Sein unverheirateter Bruder erhält, das was sein Bruder Ernst in Andershausen erhalten hat und dazu 20 Taler, weil er die ganzen Jahre noch nichts erhalten hat.
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Ehestiftungen Amt Greene Band 11 Seite 203
Ehestiftung vor dem Amte Greene am 29.3.1762 zwischen Heinrich Andreas Obermann, Kotsasse in Holtershausen und Dorothee Catharine Buschbaum, Tochter des + Christof Buschbaum, Brunsen, Nr. 11, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt ihrem Bräutigam, das was ihr Schwager Heinrich Christof Tornedde laut Ehestiftung 7.1.1753 geben muss, als 80 Taler, 1 Pferd und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut Kothof
- [S50] STA Wolfenbüttel.
Freiengericht in Naensen: Am 6.10.1762 lässt sich setzen Heinrich Andreas Obermann aus Holtershausen in 1 Morgen Erbland vor Brunsen belegen, so er von seinem + Vater Arend Obermann geerbt.
Freiengericht in Naensen: Am 30.9.1772 lässt sich setzen Johann Ernst Brinkmann 1 Morgen Erbland vor Brunsen belegen, so er von Heinrich Andreas Obermann aus Holtershausen gekauft. (Nr. 4, Nr. 3)
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