Wienecke, Johann Christian

Wienecke, Johann Christian

männlich 1722 - 1786  (63 Jahre)

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  • Name Wienecke, Johann Christian  [1, 2, 3
    Geboren 1 Jan 1722  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Occupation Schmiedemeister und Kleinköter in Naensen Nr. 14 
    Gestorben 1786  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I33064  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 9 Jun 2020 

    Vater Wienecke, Jürgen,   geb. 19 Dez 1685, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1732, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 46 Jahre) 
    Mutter Metge, Trine Margarete,   geb. 3 Mai 1693, Brunsen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1760, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 66 Jahre) 
    Verheiratet 1713  Brunsen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F17632  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 1 Weyberg, Ilse Maria,   geb. 30 Apr 1738, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1805, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 66 Jahre) 
    Verheiratet 8 Jun 1762  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
     1. Wienecke, Johann Andreas Christian,   geb. 15 Okt 1763, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 30 Dez 1766, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 3 Jahre)
    +2. Wienecke, Engel Hedwig,   geb. 14 Apr 1765, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1812, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 46 Jahre)
     3. Wienecke, Johann Ernst,   geb. 7 Aug 1766, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1767, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 0 Jahre)
     4. Wienecke, Johann Ernst,   geb. 16 Jan 1768, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 7 Febr 1770, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 2 Jahre)
    +5. Wienecke, Johanne Rosine Catharine,   geb. 21 Jan 1770, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 30 Jun 1848, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 78 Jahre)
     6. Wienecke, Johann Christian,   geb. 20 Nov 1772, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     7. Wienecke, Maria Justine Elisabeth,   geb. 28 Jan 1774, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1794, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 19 Jahre)
    Zuletzt bearbeitet am 19 Okt 2019 
    Familien-Kennung F8178  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 2 Bremer, Anna Margarete,   geb. 27 Mrz 1734, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1762, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 27 Jahre) 
    Verheiratet 1753  Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
     1. Wienecke, Maria Hedwig,   geb. 8 Aug 1753, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 27 Aug 1753, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 0 Jahre)
     2. Wienecke, Maria Hedwig,   geb. 19 Aug 1754, Naensen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 19 Okt 2019 
    Familien-Kennung F8179  Familienblatt  |  Familientafel

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  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel, Ehestiftungen Amt Greene Band 11 Seite 224.
      Ehestiftungen Amt Greene Band 11 Seite 224
      Ehestiftung am 22.5.1762 zwischen Johann Christian Wienecke, Witwer und Kotsasse in Naensen und Ilse Maria Weyberg vom 22. May 1762 Zuwissen sey hiermit, dass vor hiesigem Fürstl. Amte heute unterm gesetzlichen Dato in Gegenwart zu Endes benannten Zeugen, zwischen dem Ehr- und Achtbaren Witwer Johann Christian Wienecken, Kothsaßen, auch Hufschmied in Naensen und der auch Ehr- und Arbeitsamen Jungfer Ilsa Maria Weyberg, Hans Heinrich Weiyberg Ackermanns in Naensen eheliche Tochter, folgende Ehepacta sind verabredet und geschlossen worden. Beyde Teile versprechen zuforderst sich ihrem künftigen Ehestande dergestalt auf zuführen wie es Christlichen und ehrlichen Eheleuten wohl anstehet und zuziemet. So viel hier nächst die zeitlichen Güter anbetrifft, so bringet die Braut ihrem Bräutigam zu, was ihr gegenwärtiger Vater ihr mit zu geben verspricht, als 40 Taler bar Geld, einen Morgen Rocken auf dem Felde, für ein Pferd 18 Taler, für einen halben beschmiedeten Wagen 10 Taler, eine Kuh und zwei Faselschweine. Auf die Hochzeit 2 Malter Rocken, 1 Malter Weizen, ein fett Rind, ein fett Schwein, 1 Himbten Erbsen, 1 Himbten Salz, 2 halbe Faß Bier oder dafür
      7 Taler nebst Kisten, Kasten, Betten und Ehrenkleidern ihrem Stande gemäß, wie auch 60 Taler, welche dieselbe vor sich erworben hat. Dagegen nun, und in recompensationem dotis freyet der Bräutigam seiner Braut zu seinen Kothhof und Schmiede nebst allem Zubehör in Hause, Felde, Wiesen und Holze, nichts davon ausbeschieden. Da auch aus der ersten Ehe eine Tochter vorhanden ist, so soll dieselbe ihrer seel. Mutter Brautschatz, so 220 Taler bestanden bar heraus haben, nebst allem von derselben hinterlassenen Kleidungen und Linnen, aber wann sie zu Ehren kommet von dem Hofe weiter nichts als das Vieh, so ihr Vater nach der am 24te Februar 1753 vor hiesigen Fürstl. Amte errichtete Ehestiftung seinen Geschwister
      zu geben versprochen hat. Sollten aber aus dieser Ehe keine Kinder erfolgen, so soll sie an barem Gelde inklusive der obgenannten 220 Taler als den 300 Taler haben. Wegen der Sterbefälle ist übrigens verabredet, dass nach bestrittenen Ehebette einer des andern völliger Erbe seyn solle. Als Zeugen sind hier bey gegenwärtig gewesen, von Seiten des Bräutigams Meister Christoph Bremer aus Naensen und Johann Jürgen Bohnsack aus Garlebsen von Seiten der Braut aber deren Vater Hans Heinrich Weyberg, Heinrich Hennig Nienstedt und Jobst Heinrich Wille, sämtlich aus Naensen. Und nach dem weiter nichts erhebliches bey dieser Eheberedung vorgekommen, ist solche Salvo tamen Serenissimi Acujusvis ter tü jure außer dem hiesigen Fürstl. Amtssiegel und neben gesetzter Unterschrift Confirmiret worden. So geschehen: Amt Greene, den 22ten Mai 1762 A. A. Probst

    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Ehestiftungen Amt Greene Band 9 Seite 64
      Ehestiftung am 24.2.1753 zwischen Johann Christian Wienecke, Sohn des verstorbenen Huf- und Wagenschmieds Jürgen Wienecke Naensen und Anna Maria Bremer, Tochter des Zimmermeisters und Krügers Heinrich Christoph Bremer Naensen, wobei unter anderem bestimmt wurde: Die Braut verschreibt dem Bräutigam, das was ihre älteste Schwester verehelichte Nienstedt erhalten hat, als 100 Taler, 1 Rind und Aussteuer. Der Bräutigam verschreibt der Braut, die vom Stiefvater Ernst Fischer übergebenen väterlichen Güter, wovon Stiefvater und Mutter Leibzucht erhalten. Seine rechte Schwester und 2 Halbbrüder erhalten 20 Taler, 1 Kuh und Aussteuer.

    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Von der Kruggerechtsame und den jetzigen Gastwirtschaften
      In den früheren Jahrhunderten gab es in unserem Dorfe keine feste Gastwirtschaft. Es war kein besonderes Kruggebäude vorhanden, deshalb wurden Schankgerechtigkeit von der Fürstlichen Kammer ?nach Gefallen an einem oder anderen Einwohner verpachtet?. Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Pachtpreis auf die ausgeschenkten Getränke festgesetzt. Es gab dabei zweierlei Abgaben, die Accise und den Copenschilling. Die Accise war eine Landessteuer und betrug seit dem Jahre 1557: Von jedem Fass Bier, das in den kleinen Städten und auf den Dörfern gebraut wurde, ½ Gulden = 10 Mariengroschen, von einem Stübchen Wein 1 Groschen, vom Ohm Wein 2 Gulden. Auch der Copenschilling war eine Bierabgabe, doch wurde er vom Amte erhoben und floss in die Kammerkasse (das war die Privatschatulle des Landesfürsten). Er brachte auf jedes Fass Bier 12 Groschen und für 1 Ohm Wein 1 Gulden.
      Im Jahre 1548 wird als Pächter der Schankgerechtigkeit Hermann Metgen angegeben. Er hatte damals mit Heinrich Metge zusammen einen Kothof der Kirche (jetzt Nr. 32) Während er vorher 12 gl. Copenschilling auf jedes Fass Bier abliefern musste, wurde dieser Satz nun auf 7 gl. ermäßigt. Außerdem musste er den Landschatz, 10 gl. Bier zinsen und von jeder Kanne Broihan 4 Pf. Copenschilling bezahlen.
      1628 hatte der frühere Kammerdiener Peter Segewald ad dies vira
      Begnadigung über diesen Krug, so dass er nur die gewöhnliche Accise und den kleinen Krugzins zu geben brauchte. Die posfestion (Konzession) erhielt er am 5. April 1628.
      1696 wird der Großköther Heinrich Leifholtz (Haus Nr. 17) als Krüger angeführt.
      Danach war der Krug im Hause Nr.1 1719 und 1733 war Hans Henrich Tappe, dann Heinrich Christian Bremer der Pächter. Dieser war auch Zimmermeister.
      1758 wird erwähnt, dass der Krüger das Bier vom Fürstlichen Amte in Greene nehmen muss, doch den Branntwein kann er herholen wo er will.
      Als die Kriegswirren waren und Naensen keinen Krüger im Dorf bekommen konnte, hat Amtmann Probst aus Greene 1758 Harm Jürgen Brinckmann Hof 18 (* 1716 + 1778) den Krug übergeben.
      1763 übergab Amtmann Probst den Krug wieder an Amtszimmermeister Bremer.
      Harm Jürgen Brinckmanns Sohn hatte durch seinen Hauptmann Capitain Gernreich Gr. Compagnie darauf einen Beschwerdebrief im Dezember 1763 an den Herzog schreiben lassen, mit der Bitte den Krug wieder zu bekommen. Dazu musste Amtmann Probst aus Greene Stellung nehmen. Antwortschreiben vom 6.2.1764 und 13.8.1764 liegen vor. (4 Alt 18 Greene Nr. 1391 Krug zu Naensen) (Beide Briefe in verkürzter Form). ?Im Hause Harm Jürgen Brinckmann wäre es sehr schmutzig. Er würde seinen Ackerbau dadurch versäumen, da er 2 Hufe Land hätte. Deshalb hätte er es Amtszimmermeister Bremer gegeben, der nur Brinksitzer ist und ein ordentlicher Mann ist ohne Land. Er bedauert es, dass er dem Herzog dieses nicht berichtet hätte.
      Der Amtszimmermann Bremer ist ein sehr ordentlicher Mann und hat die Wirtschaft 30 Jahre gehabt. Im Kriege musste er diese liegen lassen, weil er keine Fuhrleute bekommen konnte, die ihm das Bier holten. Deshalb wurde dem Großköther Harm Jürgen Brinckmann die Wirtschaft überlassen. Aber alle Leute klagten, dass es in diesem Hause sehr unreinlich wäre und dass man für Kot nicht dort hingehen könnte. Deshalb bat ich Zimmermeister Bremer, die Wirtschaft wieder anzunehmen und habe Harm Jürgen Brinckmann frei gelassen, solche ebenfalls zu betreiben, weil dieser im Kriege keinen Schaden gehabt habe, weil ihm alles, was die Kriegsleute verzehrt haben, von der Gemeinde bezahlt wurde.
      Das Dorf Naensen ist so groß, dass sich darin 2 Krüge ernähren können. Der Brinckmann hat ohnehin den Vorteil Bier und Branntwein mit eigenen Pferden zu holen und außerdem hat er noch 2 große Höfe. Bremer muss für das Bier und den Branntwein Fuhrlohn bezahlen. Hochwohl Durchlaucht wird hieraus ersehen, dass dem Brinckmann kein Unrecht geschehen ist. Ich aber ersterbe mit der tiefsten Herniedrigung Hoch Durchlaucht untertänigster Knecht A. A. Probst?.
      Heinrich Christian Bremers Tochter heiratete 1753 den Huf- und Waffenschmied und Kotsasse Johann Christian Wienecke, der in Haus Nr.14 wohnte und in der Folge die Kruggerrechtigkeit übernahm. Es sind also jetzt 200 Jahre, dass auf diesem Grundstück eine Gastwirtschaft steht.
      Durch Heirat kam dann später Heinrich Christian Freund in dieses Haus. Dessen Nachkommen führten die Wirtschaft weiter.
      Aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts ist noch ein Buch erhalten, in den die Acciseabgaben aufgezeichnet sind. Auf der ersten Seite heißt es: In Gemäßheit der höchsten Verordnung vom 28. April 1815 sind folgende Gegenstände in den Landesstädten und auf dem platten Lande der Accise unterworfen, als
      1. Bier, vom Stübchen 1 gl. 4 Pf.
      2. Bieressig - 8 Pf
      3. Branntwein, je Stübchen 6 gl. ? Pf.
      4. Wein in Fässern, a Ohm 16 gl. ? Pf.
      5. Wein in Bouteillen 2 gl. ? Pf.
      6. Weinessig, vom Stübchen 2 gl. ? Pf.
      7. Arrak und Rum, vom Stübchen 10 gl. 8 Pf.
      8. Kaffee, vom Centner - gl. 2 Pf.
      9. Zucker, von Centner 8 gl. ? Pf.
      10. dito roher vom Centner 4 gl. ? Pf.
      11. Sirup, vom Centner 3 gl. ? Pf.
      12. Talg, vom Centner 3 gl. ? Pf.
      13. Leinsaat, von der Tonne 5 gl. ? Pf.
      14. Tabak, fabricirter Canaster
      über 1 Thlr. wert, a Pfund 1 gl. ? Pf.
      Tabak, Rappie a Pfd. - gl. 8 Pf.
      Tabak, Portorico in Rollen
      fein Brief und Paket - gl. 8 Pf.
      Tabak ordinair - gl. 6 Pf.
      Tabak, Blätter, inländischer vom Centner 6 gl. ? Pf.
      dito, ausländischer 8 gl. ? Pf.
      welche Gegenstände, sowohl bei dem Eingang mit Passierzettel, als auch, wenn dieselben erst veracciset werden, in dieses Buch einzutragen sind, Gegeben von der Accise- Inspection des Harzdistricts.
      Nach den Eintragungen in diesem Buch sind dann im Durchschnitt in jedem Monat 1 Fass Branntwein in unserem Kruge gebraucht. Auch Bieressig und Tabak sind häufig verzeichnet.
      Der Branntwein kam meistens aus Greene, seltener aus Grünenplan, ebenso der Essig, während der Tabak aus Merxhausen bezogen wurde.
      4 Alt 18 Greene Nr. 1391 Krug zu Naensen
      Capt de Armes Brinckmanns, dass seinem Vater der Krug in Naensen gelassen werden möge.
      Durchlauchtigster Herzog ? Gnädigster Herzog und Herr
      Die hohe Gnade welche ich an eur. Herzl. Durchl. Unterthänigst ersuche bitte, demühtigst und gehorsamst mir selber selber nicht Übel zu deuten, weil ich als Sohn, von dem Krüger Harm Jürgen Brinckmann aus Naensen im Ambt Greene bin, berichte also, das der da mahlige befindliche Krüger, wegen vielen Krieges lasten den Krug hat liegen laßen, weil doch also einer in dem Dorf hat sein sollen, als ist mein Vater da zu brauchen worden den Krug an zu nehmen, als hat er ihn die ganze Zeit gehabt, und vor allen seine Gesuntheit da bey ein gebüßet, auch in einer Nacht 85 Thl. vor Branntwein welches ihm von die Hannoveraner ist ruinirt worden ohne andre feindliche Lasten, nun mehr aber Friede ist, und seinen Schaden vermeinte ein wenig nachzukommen als ist ihm der Krug gar abgenommen, und wieder an den alten Krüger gethan, weil doch die ganze Gemeine meinem Vater attestieren will das er recht die Zeit gehandelt hat, und ihn gern behalten wollten weil dieser das Bier schon theuerer einkauft als einer in Ambt thut, auch hat mein Vater schon an die Hoch Fürstl. Kammer Ansuchung gethan, worin sich er Boten, Jährlich 5 Thaler Erben Zins da von zu geben weil sonst nichts da von kommen und zwar dieser auch nichts da von gibt, bin auch aus der Hoch Fürstlichen Kammer benachrichtigt, dass das Ambt auf pflichtmäßigen gebrauch darauf Berichten soll, auch hat sich mein Vater im Ambt gemeldet, sie aber von keinem Bericht wüsten oder wissen wollen, wende mich also zu ewige Durchlaucht und bitte unterthänig, vor meinen alten Vater, ihn doch die hohe Gnade wiederfahren zu lassen und ihn doch gegen Erbotenes an die Hoch Fürstl. Cammer die wirtschaft wieder zu schenken, erwarte also ewig. Durchlaucht hohe Gnade welche ich Zeit Lebens rühmen werde.
      Euer Herzogl. Durchl. Unterthäniger Knecht
      Capt de Arms Brinckmann v. des Capitain Gernreich Gr. Compagn
      Braunschweig
      Siebzehnten ? December Anno 1763
      Harm Jürgen Brinckmann (Hof Nr. 18) * 1716 + 1778 (vom Pferde gestürzt)
      Vater: Ackermann Hans Harm Brinckmann Hof Nr. 25) 00 1715 Rel. Reiners, geb. Leifold
      Amtmann Probst: Bericht auf Harm Jürgen Brinckmann in Naensen Gesuch, daß ihm die Krug- Nahrunge möge gelassen werden.
      Hoch Fürstliche Braunschweigische Lüneburgische Hochverordnete Herren Cammer ? Director Gehennte Cammer ? und ?cammer, Rähte, Hochwohl= und Wohlgebohren, Vest-? Und Hochgelahrte
      Hochgeneigte und Hochzuefreude Herrn
      Es ist der Fürstlichen Kammer betraut, daß ich die Macht habe in dem hiesigen Amte Krüger nach meinem Gut befinden anzunehmen. Als ich vor 6 Jahren keinen Krüger in dem Dorfe Naensen bekommen konnte, nahm ich den Supplicanten Harm Jürgen Brinckmann dazu an. Weil aber in diesem Hause allerhand Unordnungen vorgingen, es sehr schmutzig darinnen war, ich auch anmerkte, daß er seinen Ackerbau versäumen, welcher ziemlich wichtig ist, da er 2 Höfe hat, So habe ich ihm in vergangenen Sommer die Krug= Nahrung wieder abgenommen, und solch dem Amtszimmer Meister Bremer gegeben. Dieser hat ein reinliches, zur Wirthschaft sehr bequem gelegenes Haus, ist ein ordentlicher Mann, und da er ein Brinksitzer ist, und kein Land hat, so können dessen Frau und Kinder darauf.
      Des Supplicanten erstes Memorial kann ich nicht wieder auffinden. Auf das wieder angeschlossene Decretus in
      Dorfo vom 26.ten M.p aber habe ich dieses gehorsamst berichten sollen, und beharre mit allem schuldigem respect
      Ewig Hochwohl= und Wohlgeb. Herren
      Amt Greene unterthäniger und gehorsamer Diener
      6. February 1764 A. A. Probst
      Schenkgerechtigkeit durch Fürstliche Kammer: Dieselbe wird nach Gefallen an den einen oder anderen Einwohner verpachtet. Bier vom fürst. Amt Greene Branntwein wo er will
      Durchleuchstigster Fürst, Gnädigster Erb=Prinz und Herr
      Hochdurchl. wollen gnädigst erlauben, daß ich Höchst derselben die Umstände von der Krug=Nahtunge in Naensen unterthänigst vortragen dürfen. Der Amtszimmermeister Bremer, ein sehr ordentlicher Mann, der daselbst ein reinliches, wohlgelegenes Haus besitzt, hat über 30 Jahre die Wirtschaft gehabd. In dem Kriege ward er genötigt solche liegen zu laßen, weil er keine Fuhrleute bekommen konnte, die ihm das Bier holten. Es ward also solche dem Großköther Hermann Jürgen Brinckmann überlassen. Da aber alle Leute klagten, daß es in diesem Hause sehr unreinlich wäre und man für Koth nicht wol dahin kommen könnte, so habe ich zwar den Zimmermeister Bremer beredet, die Wirtschaft wieder anzunehmen, jedoch dem Brinckmann frey gelassen, solche ebensfals zu treiben. Derselbe hat in dem Kriege keinen Schaden gehabt, weil ihm von der Gemeinde alles, was die Kriegsleute bey ihme verzehret haben, ist bezahlt worden.
      Das Dorf Naensen ist so gros, daß sich darinn 2 Krügere nähren können. Der Brinckmann hat ohne den mehresten vortheil weil er Bier und Brantewein mit eigenen Pferden hohlet, auch 2 große Höfe hat und also alles wolfeiler verkaufen kann, der Bremer aber dafür Fuhrlohn bezahlen muß.
      Hochwohl Durchl. werden hieraus gnädigst ersehen, daß dem Brinckmann kein Unrecht geschehen ist.
      Ich aber ersterbe mit der tiefsten Heniedrigung. Hoch Durchl. unterthänigster Knecht A. Probst
      Greene 13th. August 1764 A.
      Aus dem Jahre 1821 ist noch ein Gewerbeschein aufbewahrt, der dem Christian Freund den Handel mit Bier, Branntwein und Tabak gestattet. Dieser Schein war von der Fürstlichen Kammer in Braunschweig ausgestellt und kostete einen Taler und 5 ggr.
      1823 sind die Nebengebäude der Gastwirtschaft neu gebaut. Der kleine Saal wird dann manchesmal vom Jubel der tanzenden Paare erfüllt gewesen sein. Später wurde noch ein größerer Saal daran gebaut und hat lange Jahre der frohen Geselligkeit gedient.
      Akte: StA. Wolfenbüttel 129 Neu Fb. 2 Nr. 1149: Ein Gesuch des Krügers Christian Freund zu Naensen wegen Erteilung der Konzession zu einem Viktualienhandel.
      Ein Gesuch um Genehmigung zu einem Viktualienhandel wurde 1845 vom Amt Greene abschlägig beschieden, ?da das Bedürfnis des Publikums zu Naensen die Gestaltung des vom Supplikanten beabsichtigten Handels nicht erfordert?, doch erteilt 1852 die Kreisdirektion Gandersheim dem Heinrich Christian Freund die Concession, einen Handel mit inländischem Tabak, Essig und irdenen Pfeifen im Kleinen zu betreiben, so lange er den Krug in Pacht haben wird.
      Die Pachtcontracte von 1852 und den folgenden Jahren, die dann weiter stillschweigend verlängert wurden bis 1873, lauten in den wichtigsten teilen: Mit Genehmigung der Herzoglichen Cammer zu Braunschweig verafterpachtet der Pächter des Herzoglichen Domänen-Amtes in Greene, Amtmann Deichmann, an den Krugwirt H. Chr. Freund die Kruggerechtsame in Naensen für 16 Thlr. Courant jährlich. Der Afterpächter verpflichtet sich, das Bier und den Branntwein ohne alle Ausnahme von dem Verpächter und nirgends anders herzunehmen, von Greene abzuholen und nach den jedes Mal gangbaren Preisen zu bezahlen. Handelt er gegen diese Bedingung, so muss er für jedes anderwärts hergenommene Fass Bier 2 Taler, jedes Fass Branntwein 10 Taler als eine ganz unabbittliche Konventionalstrafe bezahlen.
      1873 zu Johanni wurde das Kaufgeld für die Krugberechtigung an die Herzogliche Hauptfinanzkasse in Braunschweig bezahlt. Leider ist die Höhe dieser Summe nicht mehr festzustellen, doch war erst von da ab der Ausschank zu einem Recht geworden, das auf dem Hause ruhte.
      Da der Gastwirt August Freund kinderlos verstorben war, bekam eine nahe Verwandte, Anna Brinckmann, das Grundstück. Durch Heirat mit Heinrich Markgräfe aus Greene wurde dieser Krüger. Leider fiel der einzige Sohn im 2. Weltkriege. Darum erbte eine Großnichte von Anna Markgräfe, Ingrid Brinckmann, die Gastwirtschaft. Sie heiratete Burkhard Metge aus Naensen und bewirtschaften jetzt gemeinsam den Krug.
      Die heutigen Besitzer sind die Nachkommen von Harm Jürgen Brinckmann.