Ahlswede, Johann Wilhelm

männlich geschätzt 1752 -


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  • Name Ahlswede, Johann Wilhelm  [1, 2, 3, 4
    Geboren geschätzt 1752  Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I25608  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 26 Mai 2020 

    Vater Ahlswede, Johann Henrich Christoph,   geb. geschätzt 1721, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Mutter Dörries, Johnne Engel Margarethe,   geb. geschätzt 1725, Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 18 Nov 1749  Scharfoldendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F4894  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Deppe, Johanne Caroline Louise,   geb. Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 1 Mrz 1783  Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Kinder 
    +1. Ahlswede, Friedrich,   geb. geschätzt 1785, Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     2. Ahlswede, Daniel,   geb. geschätzt 1787, Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     3. Ahlswede, August,   geb. geschätzt 1789, Holzen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 15 Aug 2019 
    Familien-Kennung F5285  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Verteilungsplan der Lehnszinsen an die Lehnssippe der Ahlsweden Anno 1809
      Anno 1809 den 24. Juni Anschreiben von Johann Christian an den Lehnsherrn von Klencke in Hämelschenburg. Aufgeschrieben von seinem Sohn Heinrich Christian Ahlswede 19 Jahre alt
      Die Ahlsweden haben ein Erbmannlehen von den Herren von Klencke zur Hämelschenburg mit 327 Morgen 55 Ruten Land, 9 Morgen Wiesen, die so genannte Tiesemannswiese. Die sämtlichen Länderei ist Zehntfrei, welche in drei Höfe verteilt ist. Zu Kaierde ein Halbspänner, zu Delligsen ein Halbspänner und ein Großköthner. Dazu die Gerechtsamen wie es den anderen Höfen zukommt zu Delligsen wie auch zu Kaierde. Die Gerechtsamen im Holze, im Felde, Wasser, Wiesen und Weiden, nichts davon ausgeschieden. Davon muss uns der Gutsbesitzer Ahlswede in Middahl alljährlich 16 Himten Roggen und 40 Himten Hafer als Lehnszinsen an die Sippenmitglieder Ahlsweden geben.
      Im Jahre 1563 vom General Rudolf von Klenke zur Hämelschenburg und Johann Ahlswede aus Dielmissen. Wie die es in Manneslinie gerechtiglich und bestimmt gemacht haben so hat Christian Ahlswede seit vom Jahre 1789 die Lehnszinsen an die Ahlsweden unter 4 Familien gegeben. So wie es seine Vorfahren oder Vorbewirtschafter gemacht haben.
      Geschehen zu Middahle den 24sten Juni 1809
      Die Abschrift liegt bei dem Herrn von Klencken zur Hämelschenburg oder bei dessen Lehnssekretär.
      Erstlich 1809:
      Die erste Familie, erstlich aus Middahl
      Der Ahlswede in Middahl und dessen Vettern haben ein Afterlehen von den Herrn von Klencken zur Hamelnschen Burg mit 327 Morgen 55 Ruten und 9 Morgen Wiesen, wo von die Ahlsweden Lehnszinsen erhalten: 16 Himten Roggen
      40 Himten Hafer, jährlich an die Ahlswedische Familie geben würden müssen. Folglich dir Benannten:
      1. Der Gutsbesitzer Christian Ahlswede und
      2. dessen Bruder Heinrich Ahlswede in Mittal erhalten jährlich 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer =
      Summa 14 Himten
      Die zweite Familie
      1. Hans Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Christoph Ahlswede
      2. Friedrich Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Ernst-Heinrich Ahlswede
      3. Christoph Ahlswede in Eschershausen erhalten jährlich 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer =
      Summa 7 Himten
      Die anderen Halbschied (gehören zu den Kaierde Ahlsweden)
      4. Christian Ahlswede in Holzen und dessen Bruder Friedrich Ahlswede zu Grünenplan
      5. Heinrich Ahlswede zu Gerzen, der hat in Barfelde gewohnt, erhalten jährlich 2 Himten Roggen und 5 Himten
      Hafer = Summe 7 Himten
      Die dritte Familie
      1. der Senior Wilhelm Ahlswede in Holzen
      2. Christian Ahlswede in Dielmissen
      3. Christoph Ahlswede in Tuchtfeld erhalten jährlich 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer =
      Summe 14 Himten
      Die vierte Familie
      1. Christian Ahlswede in Kapellenhagen
      2. Heinrich Ahlswede in Dielmissen erhalten jährlich 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer =
      Summe 14 Himten
      Jährlich = 16 Himten Roggen und 40 Himten Hafer = Summe 56 Himten
      Zweitens aus Dielmissen
      Der Christoph Ahlswede in Dielmissen und dessen Vettern Ahlswede haben ein Afterlehen von den Herren von Grone
      9 Morgen Lehnsland 2 Fuder Wiesen-Wuchs, wovon die Ahlsweden Lehnszinsen erhalten 4 Himten Roggen 12 Himten Hafer jährlich an die Ahlswedische Familie geben würden müssen. Folglich die Benannten:
      Zweitens 1809 die erste Familie
      1. Der Gutsbesitzer Christian Ahlswede und
      2. dessen Bruder Heinrich Ahlswede in Mittal erhalten jährlich 1 Himten Roggen und 3 Himten Hafer =
      Summa 4 Himten
      Die zweite Familie
      1. Hans Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Christoph Ahlswede
      2 Friedrich Ahlswede in Kaierde und dessen Bruder Ernst-Heinrich Ahlswede
      3 Christoph Ahlswede in Eschershausen erhalten jährlich ½ Himten Roggen und 1 ½ Himten Hafer =
      Summa 2 Himten
      Die anderen Halbschied (gehören zu den Kaierde Ahlsweden)
      4 Christian Ahlswede in Holzen und dessen Bruder Friedrich Ahlswede zu Grünenplan
      5 Heinrich Ahlswede zu Gerzen, der hat in Barfelde gewohnt, erhalten jährlich ½ Himten Roggen und
      1 ½ Himten Hafer = Summe 2 Himten
      Die dritte Familie
      1 der Senior Wilhelm Ahlswede in Holzen
      2 Christian Ahlswede in Dielmissen
      3. Christoph Ahlswede in Tuchtfeld erhalten jährlich 1 Himten Roggen und 3 Himten Hafer =
      Summe 4 Himten
      Die vierte Familie
      1. Christian Ahlswede in Kapellenhagen
      2. Heinrich Ahlswede in Dielmissen erhalten jährlich 1Himten Roggen und 3 Himten Hafer =
      Summe 4 Himten
      Jährlich = 4 Himten Roggen und 12 Himten Hafer = Summe 16 Himten
      Bestimmung um Umfang und Leistungsfähigkeit des Hofes Mittal
      Ad acta Ahlsweden
      1810
      Die Familie Ahlswede zu Middahl ist von denen von Klencken zur Hämelschenburg nach Anweisung eines Lehnbriefes vom Oktober 1787 mit folgenden Parzellen beliehen
      1. Mit zwei Hufen Landes zum Heydahle und am oberen Idberge belegen
      2. Mit einem Kothofe beim Knicke worauf des so genannten Frickepannen Sohn gewohnt hat
      3. Mit zwei Hufen Landes die Knochenhufe genannt auf dem Heydahle gelegen
      4. Mit zwei Hufen Landes zu Delligsen in dem unteren Hagen genannt, auf der Grethofe
      5. Noch mit zwei Hufen Landes zu Delligsen
      6. Mit einer Wiese auf dem Lünierfelde genannt die Wismanns-Wiese
      7. Mit neun Morgen Landes in der Feldmark zu Kaierde
      8. Mit 15 Morgen in der Feldmark zu Delligsen. Mit dem Zehnten über den Idberg über dem Heydahle und über allen vorbeschriebenen Güter
      Die Länderei ist durchgehends von schlechter Qualität zur Hälfte wüste und mit Buschwerk bewachsen, auch weil sie in und nahe vor dem Holze belegen dem Wildfraße sehr ausgesetzt. Ein Teil der Länderei, welche der jetzige Besitzer neuerlich mit vielen Kosten artbar gemacht kann nur höchstens alle 4 Jahre einmal benutzt werden, weil keine Düngung herauf gebracht werden kann.
      Der Kothof, welcher in dem Dorfe Delligsen existiert haben soll, ist seit undenkbarer Zeit wüste und die Pfahlstelle aller angewandten Mühe mit Gewissheit nicht ausfindig zu machen.
      Die Größe der Wiese ist in dem Lehnsbriefe nicht angegeben. Da indes in der Vermessungsbeschreibung des Dorfes Kaierde nur anderthalb Morgen 40 Ruten Wiesenwachs beschrieben stehen und die Besitzer von Mittal auf keine weitere Wiese hat so wird dies wohl die in dem Lehnsbriefe gedachten sein. Der Ertrag der Länderei zu 8 Hufen
      24 Morgen oder 264 Morgen kann im Wege gegen das andere nicht höher als zu 12 Mariengroschen in Anschlag gebracht werden, mithin für 264 Morgen 88 Taler den Ertrag der Wiesen zu 2 Taler
      Summe 90 Taler
      Wenn man nun hiervon die zu praestirenden Lehnszinsen mit 16 Himten Roggen á 24 gerechnet mit 10 Taler 24 Gr.
      für 40 Himten Hafer á 12 13 Taler 12 Gr.
      für den zu leistenden Herrendienst 18 Taler 33 Gr.
      Latus = 42 Taler 33 Gr.
      An öffentlichen Abgaben als Grundsteuer, Kriegerführen, Lieferung und wie sie sonst Namen
      Haben mögen, welche man in Durchschnitte nach einem ungefähren Anschlage nur ganz geringen
      Monatlichen auf 3 Taler berechnet = 36 Taler_____
      78 Taler 33 Gr.
      Von obiger Summe der 90 Taler in Absatz bringt, so bleibt hiernach der jährliche Ertrag nur 11 Taler 3 Gr.
      Middahl den 23. Juni 1810 Christian Ahlsweden
      Zahlung der Lehnszinsen an Henriette Reuker
      Anno 1817 im Winter Anno 1816 / 17
      Wohlgeboren hoch- und rechtsgelehrter hoch zu verehrender Herr Gerichtshalter
      Wie ich gehört habe, so ist der gnädige Herr Oberst von Klenken gestorben, unser Lehnsherr. Wenn das wirklich wahr ist, als dann müssen wir Ahlsweden uns belehnen lassen. Deshalb bin ich so frei und frage durch dieses Schreiben bei unsern Lehnsanwalt nach, wie lange der Todesfall schon ist. So seien Sie doch so gütig und schreiben uns doch zu wie viel es den Ahlsweden an Lehnskosten beträgt und was für Rechte der Lehnsträger zu beachten hat bei den Ahlsweden Lehnsträgern. Außerdem muss ich noch mal fragen. Es ist meines Vaters Bruder Heinrich Christoph Ahlswede, der hat ein Mädchen beschlafen, das hat einen kleinen Sohn. So ist dem Mädchen für das Kind die Lehnszins alljährlich vom Gericht her zuerkannt. Es hat den Zins bisher erhalten. Nun sagt Heinrich Christoph Ahlswede, er hätte mit seiner Frau keine Kinder, er wollte zu den Lehnsgebühren nichts bezahlen. So ist die Frage, wer von diesen der nächste ist, der Sohn oder der nächste Vetter. Wer dazu berechtigt ist. Ich erwarte Euer wohlgeboren hierüber ihre gütige Antwort. Mit der vorzüglichsten Hochachtung bin ich gehorsamster Christian Ahlswede
      Für seinen Vater Johann Christian Ahlswede in Mittal schrieb der zweite Sohn Johann Christian Ahlswede diese Eingabe an die Lehnsherrschaft.
      Der Bruder des Vaters Heinrich Christoph Ahlswede war als Arbeitskraft auf dem Hof in Mittal geblieben. Heinrich Christoph Ahlswede hatte als Freundin die Tochter des Halbspänners Reuker in Kaierde mit Namen Henriette Reuker. Am 21.12.1806 wurde eine Tochter mit Namen Hanne Friederike Reuker und am 20.11.1814 ein Sohn mit Namen Heinrich Christian Reuker geboren. Die Vaterschaft wurde am 19.4.1816 vor dem Gericht in Greene geklärt. Danach wurde jährlich der Lehnszinsanspruch des Vaters Heinrich Ahlswede an Henriette Reuker ausgezahlt.
      24. Mai 1816: Aufstallung der Mitglieder der Lehnspflichtigen:
      Namen der Belehnten wie folgt Alter Stand und Gewerbe Bemerkung und Wohnort
      1. I. Christian Ahlswede zu Mittal Tot Senior der Familie Mittal
      2. Christian Ahlswede 54 Ackermann Mittal
      3 Heinrich dessen Bruder 47 lebt bei seinem Bruder Mittal
      4. Heinrich-Christian Sohn 26 lebt bei seinem Vater Mittal
      5. Christian auch ein Sohn 19 lebt bei seinem Vater als Ackermann Mittal
      6 II Wilhelm Ahlschwede tot zu Dielmissen
      7 Christoph Ahlschwede 50 Ackermann zu Dielmissen
      8 Christoph dessen Sohn 13 lebt bei seinem Vater zu Dielmissen
      9 Wilhelm Ahlschwede 60 Ackermann zu Holzen am Roten Stein
      10 Friedrich dessen Sohn 31 Ackermann bei seinem Vater zu Holzen
      11 Christoph Ahlschwede 52 Ackermann zu Tuchtfeld
      12 Ernst dessen Sohn 10 lebt bei seinem Vater zu Tuchtfeld
      13 III Christoph Ahlschwede tot zu Dielmissen
      14 Heinrich Ahlschwede 44 Ackermann zu Dielmissen
      15 Christoph dessen Sohn 20 bei seinem Vater zu Dielmissen
      16 Christian Ahlschwede 54 Ackermann zu Kappehagen
      17 Christoph } 30 Ackermann zu Kappehagen
      18 Ernst Heinrich } 28 Ackermann zu Kappehagen
      19 Conrad } Söhne 24 Ackermann zu Halle
      20 Heinrich } 22 Ackermann zu Kappehagen
      21 IV Erich Heinrich Ahlschwede tot zu Kaierde
      22 Hans Erich Ahlschwede 46 Ackermann zu Kaierde
      23 Ernst dessen Sohn 14 bei seinem Vater zu Kaierde
      24 Heinrich dessen Sohn 12 bei seinem Vater zu Kaierde
      25 Ludewig dessen Sohn 8 bei seinem Vater zu Kaierde
      26 Ahlschwede 55 zu Kaierde
      27 Friedrich dessen Bruder 49 zu Gerzen
      28 Hansert 21 Ackermann zu Holzen Rotenstein
      29 Christian 18 Ackermann zu Holzen Rotenstein
      30 Engelhart 13 Ackermann zu Holzen Rotenstein
      31 Ludewig 8 bei seinem Vater auf dem Grünenplan
      32 Friedrich Ahlschwede 49 Ackermann zu Eschershausen
      33 Heinrich dessen Sohn 20 Ackermann zu Eschershausen
      34 Heinrich Ahlschwede 31 Leineweber zu Eschershausen
      35 Christian Ahlschwede 47 Leineweber
      36 Wilhelm Sohn 19 bei seinem Vater
      37 Heinrich Sohn 9 bei seinem Vater
      38 Friedrich Ahlschwede 43 Leineweber
      39 Christoph Ahlschwede 46 Leineweber
      40 Friederich Sohn 8 bei seinem Vater
      41 Heinrich Sohn 5 bei seinem Vater
      Holzen am Rotenstein Kreis Amt Eschershausen den 23. Mai 1816 Wilhelm Ahlswede
      Lehnszins Lieferplan Mittal Anno 1817
      1. erstens Mittalsche Familie Ahlswede erhält jährlich zusammen 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer
      davon erhält Christian Ahlswede jährlich 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer
      2. zweite Familie Hansert Ahlswede Söhne
      Christian und Ludwig alle drei Jahre 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer
      Ernst und Friedrich alle drei Jahre 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer
      nach dem Tode erben die Söhne Heinrich Ahlswede von Gerzen erhält jährlich 2 Metzen Roggen und 5 Metzen Hafer
      den Kleinköther Christian Ahlswede Söhne zu Holzen Rothenstein erhält 2 Metzen Roggen und 5 Metzen Hafer
      Friedrich Ahlswede von Barfelde erhält jährlich 2 Metzen Roggen und 5 Metzen Hafer
      3. dritte Familie Ahlswede aus Dilmissen Christoph Ahlswede Söhne
      Christoph Ahlswede alle drei Jahre 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer
      Senior Wilhelm Ahlswede in Holzen am Rothenstein alle drei Jahre 4 Himten Roggen und 10 Himten Hafer
      Ludwig Ahlswede in Bisperode } beide alle 6 Jahre 4 Himten Roggen und
      Christoph Ahlswede in Tuchtfeld } 10 Himten Hafer
      4. vierte Familie Henrich Ahlswede Söhne von Kenhagen
      Sohn Ahlswede zu Halle, zu Stadtoldendorf = die sämtlichen Gebrüder jährlich 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer
      den Heinrich Ahlswede Söhne von Dielmissen, Halbmeier
      Christoph und dessen Brüder jährlich 2 Himten Roggen und 5 Himten Haber
      Wahrscheinlich aufgestellt für Christian Ahlswede Mittal für die Erteilung eines neuen Lehnsbriefes Anno 1817


    2. [S50] STA Wolfenbüttel.


      Lehnsbrief von Anno 1ten May 1817
      Ich Leopold von Klencke Königlicher Großbritannischer Hannoverscher Obrist und Erbherr zu Hämelschenburg, Langreder, Lügde und Rinteln, Urkunde und bekenne hiermit für mich, meine Erben und Lehnsfolger, dass ich durch diesen Brief mit Hand und Mund, wie es Herkommens ist mit einem Erbmannlehn belehnet, den ehrbaren und wohlachtbaren Wilhelm Alschwede zu Holzen am Rothensteine, weiland des Christoph Alschwede zu Middahle Sohn, als Senior der Alschweden, so dessen Sohn Friedrich Ahlschwede ebendaselbst, ferner den Christoph Ahlschwede zu Tuchtfeld und dessen Sohn Ernst, den Christian Ahlschwede (Hof Nr.46) zu Dielemissen, weiland Wilhelm Ahlschweden Sohn ebendaselbst und wiederum dessen Sohn Christoph auch daselbst, wiederum ferner den Gebrüder Christian Ahlschwede und Heinrich Ahlschwede des selig Christoph Ahlschwede zu Middahle Söhne und dessen Söhne Heinrich Christian und Christian Ahlschwede ebendaselbst, desgleichen die Gebrüder Christian Ahlschwede zu Kappellenhagen und Heinrich Ahlschwede (Hof Nr.55) zu Dielemissen seligen Christoph Ahlschwede zu Dielemissen Söhne und wiederum des Ersteren Sohn Christoph zu Dielemissen und letzteren Christoph Ahlschwede, Ernst Heinrich Ahlschwede, und Heinrich Ahlschwede auch zu Kappelenhagen und Conrad Ahlschwede zu Halle, und endlich des Ernst Heinrich Ahlschwede weiland zu Kaier Nachkommen als Hans Erich Ahlschwede zu Kaier und dessen Söhne Ernst, Heinrich und Ludewig ebenda so wie Ernst Ahlschwede und dessen Bruder Friedrich Ahlschwede und dessen Söhne Hans Georg, Christian Engelhard und Ludewig alle ebendaselbst, so wie ferner daselbst Friedrich Ahlschwede und dessen Sohn Heinrich, dann den Heinrich Ahlschwede zu Gerzen, den Christian Alschwede zu Holzen am Rothenstein und dessen Söhne Wilhelm und Heinrich, sodann den Friedrich Ahlschwede auf dem Grünenplan, Christoph Ahlschwede zu Eschershausen und dessen Söhne Friedrich und Heinrich eben daselbst und aller genannten Lehnfähigen Erb- und Nachfolger mit 1. zwey Hufen Land zu Heydahle und am oberen Überge. 2. einem Kothhofe beym Knicke ohnweit davon, 3. zwey Hufen Land ebenfalls zu Heydahle, 4. vier Hufen Land zu Deselitzen, nebst einer Wiese, 5. neun Morgen Land zu Kayer und 6. fünfzehn Morgen zu Deselitzen und den Zehnten über dem oberen Überge, Middahle und alle zu diesen genannten Gütern gehörenden Rechten und Gerechtsamen im Felde, Holze und Wasser, Wiesen und Weiden. Und will ich Leopold von Klencke der Ahlschweden und deren männlichen Lehnserben, so oft es Noth thut bey diesem Lehn, als meinen Vasallen, hold und gewärtig seyn. So geschehen urkundlich meiner eignen Namensunterschrift und beygedruckten Klencken Siegel.
      Schloß Hämelschenburg am 1ten May 1817 Leopold von Klencke, Obrist
      In fidem Holzenthal
      Vermutlich muss im Lehnsbrief der Vater des Seniors Wilhelm Ahlschwede aus Holzen, Christoph Ahlschwede aus Scharfoldendorf, gebürtig aus Dielmissen heißen und nicht Christoph Ahlschwede zu Middahle.
      Auseinandersetzung um Lehnsgebühren und Lehnszinsen Anno 1818
      Nach der Erteilung der neuen Belehnung mit dem neuen Lehnsbrief an den Sippenältesten der Ahlsweden den Vollmeier Wilhelm Ahlswede in Holzen kam es zum Streit innerhalb der Sippe um die Kosten. Die Sippe der Ahlsweden war inzwischen weit verzweigt Das Wissen um die Traditionen war bei vielen Sippenmitgliedern in Vergessenheit geraten. Man erinnerte sich nach Möglichkeit nur an die Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen der beiden Lehnsgrundstücke. Die Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen der beiden Lehnsgrundstücke. Die Zahlungsverpflichtung an die Grundherren der Lehen bei der Wiederbelehnung waren verdrängt und in Vergessenheit geraten. Die Bewirtschafter der Lehen sollten nach Möglichkeit auch die Belehnungskosten allein tragen. Das war die neue Sichtweise. Die gesetzliche Möglichkeit zur Ablösung der althergebrachten sich verändernden Traditionen wurde auf allen Gebieten der Landbewirtschaftung und der Besitzverhältnisse immer notwendiger. Im Volksmund sagt ma: ?Viele Köche verderben den Brei!? Die Verantwortung müssen genau festgelegt und überschaubar sein. Zu dieser Zeit hatten viele unserer Vorfahren die Kulturtechniken des Lesens, Schreibens und Rechnens nicht genügend gelernt, geübt oder vernachlässigt. Darum waren auf den Höfen nur wenige schriftliche Aufzeichnungen vorhanden. Es gab nur die sich verändernde mündliche Überlieferung. Bisher waren die Kosten für die Neubelehnung von allen Lehnszinsberechtigten nach ihrem Verwandtschaftsverhältnis oder ihrer Lehnsanwartschaft getragen und bezahlt. Der Lehnsälteste Wilhelm Ahlswede aus Holzen unter dem roten Stein und sein Sohn Friedrich Ahlswede kannten die Tradition nicht mehr. Sie waren nur Lehnszinsberechtigte. Sie hatten kein Bewirtschaftungsanteil an den Lehen in Dielmissen und Mittal. Sie fragten sich auch nicht schlau bei den Bewirtschaftern der alten Lehnsgrundstücke über das Althergebrachte. Der Abstand zwischen den Familienstämmen Ahlswede war zu groß geworden.
      Der Bewirtschafter des Vollmeierhofes in Dielmissen (Hof Nr.46) war zu dieser Zeit Christoph Ahlswede. Teilstück dieses Hofes war das Sippenlehen in Dielmissen. Da heißt es: er hat 9 Morgen Land und zwei Fuder Wiesenwuchs. Er gibt davon an die Ahlschwedische Familie jährlich 4 Himten Roggen und 12 Himten Hafer. Wenn der Lehnsherr von Grone stirbt muss er zahlen für Lehnsware = 5 Taler Lehnsbriefschreibgebühren = 1 Taler 18 Groschen
      Besitzer und Bewirtschafter des Sippenlehens in Mittal war im Laufe der Auseinandersetzung Johann Christian Ahlswede, dann Heinrich Ahlswede und danach die Witwe des Halbspänners, Johanne Ahlswede, geborene Preuße.
      Am 17.11.1817 forderte der Lehnsälteste das Gericht in Greene auf den Gesamtbetrag der rückständigen Lehnsgebühren für die Lehnsbrieferteilung für Mittal von Johann Christian Ahlswede in Mttal zwangsweise einzuziehen. Das Gericht in Greene wies die Forderung ab. Wilhelm Ahlswede aus Holzen sollte für seine Forderung eine genaue schriftliche Aufstellung der Kosten vorlegen. Alle Forderungen sollten einzeln schriftlich durch Quittungen belegt sein. Der Sippenälteste suchte nicht das Gespräch und die Verständigung mit den vier Ältesten der vier Familienstämme der Ahlsweden. Er wollte mit dem Kopf durch die Fachwand.
      Im Februar 1820 suchte Christian Ahlswede aus Mittal für seine Schwägerin die Witwe Hanne Friederike Ahlswede den Lehnssekretär derer von Klencken auf. Er bezahlte den Anteil der Familie Ahlswede in Mittal in Höhe von 7 Talern. Dafür erhielt er eine schriftliche Quittung.
      Im Februar 1820 riet der Lehnssekretär den beiden Lehnsbewirtschaftern und Lehnszinszahlungsverpflichteten die Lehnszinsen so lange zurück zu behalten bis von den Lehnszinsberechtigten die Summe für die Neubelehnung einbehalten war. Diesen Betrag von 39 Talern dem Lehnsältesten zu bezahlen. So sollte die Angelegenheit bereinigt werden. Die Lehnszinsempfänger bestanden auf der Lehnszinszahlung. Der Rechtstreit ging weiter. Der Sippenälteste wollte sein verauslagtes Geld wiederhaben. Das ist zu verstehen. Wenn es um Geld geht hört jede Freundschaft und Verwandtschaft auf. Die Sippenmitglieder gifteten sich an. Man verabredete sich nicht mehr. Im April 1821 war die Angelegenheit immer noch nicht bereinigt. Der Senior der Ahlsweden hatte 1817 für den neuen Lehnsbrief 38 Taler und 9 Taler 4 Groschen Bearbeitungsgebühr beim Lehnssekretär bezahlt. Nun forderte er die Lehnsbesitzer in Dielmissen und Mittal sollte jeder je 19 Taler und 4 Taler 14 Groschen an ihn zurückzahlen. Zusätzlich wollte er seine eigenen Unkosten ein Wegegeld und Einziehungsgebühren vor dem Gericht in Greene. Das Gericht Greene forderte die Witwe Ahlswede auf die angeforderte Zahlung zu leisten.
      Die Witwe Ahlswede legte gegen diesen Bescheid Einspruch ein.
      Das Gericht in Greene lud daraufhin die Beteiligten zu einem Termin am 3. Juli 1821 nach Greene. In der angesetzten Verhandlung sollte in Güte ein Vergleich erreicht werde.
      Die Witwe Ahlswede legte ihre Einzahlungsquittung vor. Sie führte aus: bis hierher waren alle Lehnszinsbezieher verpflichtet nach ihrem Sippenanteil die Belehnungskosten mit zu bezahlen. Der Anteil der Familie Ahlswede in Mittal sei beim Lehnssekretär der Klencken eingezahlt. Sie bitte um eine genaue Aufstellung aller Familienstämme der Ahlsweden und eine Festlegung der Zahlungsverpflichtung für die einzelnen Sippenmitglieder. Die Familie der Ahlsweden in Kaierde hätte bei der letzten Belehnung auch ihren Anteil der Kosten eingezahlt. Mit dieser Aussage der Witwe Ahlswede war die Einigung aufgeschoben. Dem Senior der Sippe wurde aufgetragen die erforderliche Sippenaufstellung mit der Zahlungsverpflichtung für alle Lehnszinsverpflichteten beim nächsten Termin vorzulegen. Der nächste Termin vor dem Amt Greene wurde auf den 24. Juni 1823 festgelegt. Bei diesem Termin vor dem Amt Greene wurde auf den 24. Juni 1823 festgelegt. Bei diesem Termin erfolgte die gerichtliche Feststellung der Zinssverpflichtung für die Belehnungskosten für alle vier Familienstämme der Sippe der Ahlsweden. Nicht eintreibbare Zahlungsverpflichtungen wurden mit dem zu zahlenden Lehnszins verrechnet und einbehalten.
      Ab Anfang 1814 war das Amt Greene wieder der Verwaltungsmittelpunkt für die Mittal entscheidenden Gemeinheiten Delligsen und Kaierde
      Nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses wurde das Herzogtum Braunschweig wieder in der alten Form hergestellt. Ab Anfang 1814 war das Amt Greene wieder der Verwaltungsmittelpunkt für die Mittal entscheidenden Gemeinheiten Delligsen und Kaierde. Von November 1806 bis März 1814 ruhten die Auseinandersetzungen der herzoglichen Canzlei und Verwaltung gegen Johann Christian Ahlswede in Mittal um die Feststellung und Festlegung der gegenseitigen Grenzen des Lehens Mittal.
      Im März 1814 wurde Heinrich Ahlswede im Alter von 24 Jahren für den Befreiungskrieg gegen Napoleon eingezogen. Nach 3 Monaten wurde er wieder entlassen. Der Gesundheitszustand seines Vaters, er war 51 Jahre alt, erforderte seine Rückkehr und Entlassung aus dem Militärdienst zur Arbeit auf dem Hof in Mittal.
      Quelle: Die im Familienbesitz Mittal erhaltenen Urkunden. Über den Gesundheitszustand von Johann Christian Ahlswede berichten die Verhandlungen um die Forstgrenzen im Niedersächsischen Staatsarchiv in Wolfenbüttel
      Amt Greene 39 Neu 6 ? 1349 Anno 1814 bis 1824. Der Grenzregulierungsvertrag von Anno 1825 liegt bei der Familie Ahlswede in Mittal im Original vor.
      Johann Christian Ahlswede ließ sich bei den Ortsbegehungen am Knüppelsberg dem hohen Idberg, dem Finkener und in der Schleie durch seinen Sohn Heinrich Ahlswede vertreten. Dieser war gut lese-, schreib-, rechnen- und Aktenkundig. Die hauptsächlichen entscheidenden Verhandlungen wurden dann in Mttal in der Wohnstube geführt. Die Verhandlungen und Vermessungen erfolgten in den Jahren von 1814 bis 1823. Jeder Vertragsunterhändler musste sich jeweils die Genehmigung der Vorgesetzten oder des Lehnsherren und der Lehnsältesten einholen. In sehr zähen Verhandlungen wurde die Grenzregulierung erreicht.
      Nach 1816 war Johann Christian Ahlswede in einen besonders schlechten Gesundheitszustand. Die letzten Vermessungsarbeiten der neuen Grenze wurden 1823 abgeschlossen. Es dauerte Jahre bis alle Einverständniserklärungen der Lehnsherrschaft und der Sippenmitglieder erreicht waren. Johann Christian Ahlswede starb im März 1819 im Alter von 55 Jahren. Der Sohn Heinrich Ahlswede als Hofbesitzer starb im Juni 1819 im Alter von 29 Jahren. Die Verhandlungen und Genehmigungen wurden nun vom Bruder des verstorbenen Hofbesitzer Christian Ahlswede, 22 Jahre alt und der Witwe Friederike Ahlswede geborene Preuße, 30 Jahre alt, weiter geführt. Der Vertrag wurde dann von allen Sippenmitgliedern am 21. Juni 1825 in der Behausung der Witwe weiland des Halbspänners Heinrich Ahlswede zu Middahl abgeschlossen und unterschrieben.
      Diese waren: 1. Heinrich Christoph Ahlswede aus Delligsen, ein Bruder des verstorbenen Johann Christian in Mittal
      2. Der Senior Wilhelm Ahlswede aus Holzen am Rothenstein
      3. Kleinköther Wilhelm Ahlswede aus Holzen
      4. Vollmeier Christoph Ahlswede aus Dielmissen (Hof Nr.46)
      5. Ackermann Christoph Ahlswede aus Dielmissen (Hof Nr. 55)
      6. Der majorennene und einzige Sohn des Ackermanns Christoph Ahlswede aus Tuchtfeld
      7. Ackermann Eduard Ahlswede aus Halle
      8. Anbauer Heinrich Ahlswede aus Gerzen
      9. Halbspänner Hans Ehrig Ahlswede aus Kaierde
      10. Kleinköther Friedrich Ahlswede aus Kaierde
      11. Brinksitzer Christoph Ahlswede aus Eschershausen
      12. Viertelspänner Ernst Heinrich Ahlswede aus Kaierde
      13. Der Schwager der Witwe Ahlswede in Mittal Christian Ahlswede in Mittal
      Diesen allen wurde das Einigungsprotokoll über den Vergleich von 30. Juni 1823 vorgelesen. Dieser Vergleich wurde von allen genehmigt und unterschrieben.
      Seit Anno 1823 stand die Grenze gegen die herzogliche Forst nun fest. Damit waren die Streitigkeiten seit 1733 gütlich beigelegt. Es ist böse einen übermächtigen Nachbarn zu haben. Die Übergriffe der herzoglichen Förster haben viel Ärger und Kopfschmerzen für die Ahlsweden verursacht.
      Wenn die herzogliche Forstbehörde ihre Rechte hätte beweisen können, hätte es keinen Vergleich gegeben.
      Die Lehnsherrschaft war im Laufe der Jahrzehnte immer wieder aufgefordert für klare Abgrenzungen des Lehens zu sorgen. Sie war bisher untätig geblieben. Als es nun um praktische Ausführung ging versuchte sie den schwarzen Peter weiter zu geben.
      Für die Lehnsherrschaft verhandelten deren Rechtsvertreter. Alle Beschlüsse und Entscheidungen wurden und werden durch gelehrte Rechtsvertreter kompliziert schwierig und oft unverständlich.
      Anno 1820 (Schreiben im Original in Mittal vorhanden)
      Am 6. Juni 1820 bat Johann Christian Ahlswede für die Verhandlungen um die Grenzschwierigkeiten mit der herzoglichen Forst beim Lehnssekretär Holzental um eine Abschrift des ersten und letzten Lehnsbriefes. Die Forstbehörde und das Amt verlangten diese unterlagen für die Klarstellung der Verhandlungspositionen. Grenzstreitigkeiten gab se um den Finkener, unter dem Idberg, über der langen Recke, oben in der Molle und vor dem Deneken Hohl. Strittig waren die Einteilungen in Feldmorgen und Waldmorgen.
      Darauf erfolgte am 19. Juni 1820 die Antwort.
      Auf Eure Zuschrift vom 6. Juni dient Euch zur Antwort: Der in Hinsicht der Morgenzahl des Lehnlandes abändernde neue Lehnsbrief kann nicht eher ausgefertigt werden, als bis die alten Lehnbriefe hier eingeliefert worden sind. Diese Einlieferung ist jedoch entgegen unseren Erwartungen vom Sippensenior noch immer nicht geschehen. Er ist mehrfach dazu aufgefordert. Wir können nicht zweierlei unterschiedliche Lehnbriefe ausstellen. Wir brauchen vorher die Rücklieferung der ausgestellten Lehnbriefe.
      Eine Bestimmung des Lehnlandes nach der Lage und der Morgenzahl würde ich Euch zugesandt haben. Allein die alte glaubwürdige Bestimmung bei den hiesigen Ahlschwedischen Lehnsakten redet in der Endsumme nur von 250 Waldmorgen. Ihr erhaltet Eure Aufstellung zurück. In ihr sind wahrscheinlich Irrtümer enthalten. Sie hat Unterschiede zu unserer Aufstellung. Wegen der angesprochenen Verhandlungen mit der herzoglichen Forstverwaltung können wir uns von unserer Seite in keiner Weise bekümmern. Wir müssen alle Verhandlungen und Entscheidungen als ungültig ansehen. Sie hätten hier längst angezeigt sein müssen. Wenn Bestimmungen und Streitigkeiten über Lehnland vorgekommen werden, so muss auf jeden Fall dieser Vorgang dem Lehnsherrn angezeigt werden. Ich muss Euch nochmals ernstlich auffordern eine Veränderung Eurer Gerechtsame und Ländereien hier anzuzeigen. Ohne die Genehmigung der Lehnsherrschaft sind Verhandlungen mit der Forstverwaltung wie auch mit dem Amt Greene nicht zu führen. Wenn es um Lehnflächen geht ist nur die Lehnsherrschaft zuständig. Zugleich müsst ihr den Besitz, Eure Rechte und Besitzungen zu bewahren suchen. Den Beweis, dass es anders sei, muss man natürlich der Forstverwaltung aufgeben. Jede besondere Veränderung oder Vorfall habt ihr sofort anzuzeigen und zu melden.
      Die dient Euch zu Eurer Beachtung und zur Antwort. Weitere Verfügungen werden erfolgen, wenn der Senior der Sippe seine abgelaufenen Lehnsbriefe nach hier eingesandt hat. Die jetzt entstandenen Kosten betragen 1 Taler 12 Mariengroschen bare Münze. Der Justituarius und Lehnssekretär Holzental
      Hämelschenburg im Schloss am 19. Juni 1820
      Der letzte Lehnsbrief der Klencken Hämelschenburg für die Sippe Ahlswede Anno 1829
      Ich Georg Ludwig Ignatius von Klencke Erb- und Gerichtsherr zu Hämelschenburg, Erbherr zu Rinteln, Langreder und Lügde, als Ältester der Klenckeschen Familie Urkunde und bekenne hierdurch für mich, meine Erben und Lehnsfolger, dass ich nach Ableben meines Bruders, des königlichen großbritannisch - hannoverschischen Obersten Leopold von Klencke, wiederum belehnt habe und hierdurch belehne, wie es solches Rechtens, Herkommen und Gewohnheit ist, zu einem rechten Erbmannlehen, den Wilhelm Ahlschwede zu Holtensen unterm Rothensteine, als Senior der Ahlschweden und dessen Söhne Friedrich August und Daniel Ahlschwede, ferner Christoph Ahlschwede zu Dielmissen und dessen Söhne Christoph und Heinrich Ahlschwede (Hof Nr.46), auch Christoph Ahlschwede zu Tuchtfeld und dessen Sohn Ernst, sodann des weiland Heinrich Ahlschwede zu Middahl vorheriger Bewirtschafter und dessen Söhne Heinrich und Ludwig Ahlschwede und dessen Bruder Christian Ahlschwede daselbst, ferner Heinrich Ahlschwede (Hof Nr.55) zu Dielemissen und dessen Söhne Christoph, Wilhelm, Ludwig und Conrad Ahlschwede, auch Christian Ahlschwede zu Kappellenhagen, Heinrich Ahlschwede, Jobst Heinrich Ahlschwede daselbst, und Conrad Ahlschwede zu Halle, desgleichen Hans Erich Ahlschwede zu Kaierde und dessen Söhne Heinrich, Christian und Ludwig Ahlschwede, Friedrich Ahlschwede daselbst in Kaierde und dessen Sohn Heinrich, Ernst Heinrich Ahlschwede daselbst und dessen Söhne Heinrich, Christian Engelhard und Ludwig Ahlswede, ferner Christoph Ahlschwede zu Eschershausen und dessen Söhne Friedrich und Heinrich Ahlswede, auch Heinrich Ahlswede zu Gerzen, Wilhelm Ahlschwede zu Holtensen unterm Rothensteine und dessen Bruder Heinrich Ahlschwede endlich Johann Friedrich Ahlschwede zu Barfelde und aller genannten männliche Leibes=Lehns=Erben mit einem Halbspännerhof, berechtigt in Kaierde, liegt auf dem so genannten Middahl, der Hofraum und Garten hält 10 Morgen, mit vier Hufen und 9 Morgen Land und dem oberen Idberge, an Wiesen drei Morgen, fünfunddreißig Ruten und berechtigt in Delligsen mit einem Halbspännerhofe, ist dienstfrei, mit drei Hufen acht Morgen Land bei Middahle, am Steinbrinke belegen, fünfzehn Morgen im grothauschen Felde, noch einen Großkothofe in Delligsen, die Hofstelle hält einen Morgen 40 Ruten mit zwei und einer halben Hufe Land bei Middahle, vor dem Idberge belegen, dem Zehnten von vorbeschriebenen Gütern, und allen zu solchen Gütern gehörenden Rechten und Gerechtigkeiten im Felde, Holze, Wasser, Wiesen und Weiden, nichts davon ausgenommen. Und will ich, und sollen meine Nachfolger den gedachten Vasallen, wenn sie dessen bedürftig, jeder Zeit, solcher Lehns wegen schützen und vertreten. Urkundlich meiner eigenhändigen Unterschrift und des hierunter gelegten Klenkischen Lehn-Siegels. So geschehen Hämelschenburg den 12. Januar 1829 Klencke Landrat und Major Obrist
      Die Ablösung vom Lehnsherren und der Sippe Anno 1839 bis 1844
      Quelle: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 91 Neu Allodifikationen (6 Findbücher) Fb 2 Nr. 760
      Der Antrag zur Allodifikation (Ablösung der grundherrlichen Lehnsrechte) wurde am 13.4.1839 gestellt.
      Um eine Verhandlungsgrundlage über den Wert der Lehnsflächen zu haben, ließ die Witwe Ahlswede durch die hiesige vom Amt Greene bestätigten Achtmänner Möhle aus Delligsen und Wulff aus Kaierde eine Aufstellung mit Bewertung der Flächen anfertigen. Die für diese Bewertung angefallenen Kosten sind nicht überliefert. Die Bewertung der Lehnszinsen an die Sippenmitglieder erfolgte nach den gegebenen Richtlinien. Mit der Durchführung der Ablösungsverhandlungen hatte die herzogliche Kammerverwaltung in Wolfenbüttel den Lokalkommissar für Greene und Gandersheim, den Referendar Schütze in Gandersheim beauftragt. Der erste Termin war am 3. Februar 1840. Das Ergebnis wurde dem Grundherrn schriftlich zur Kenntnis und Stellungsnahme gegeben. Am 18. Juni erfolgte die schriftliche Antwort des Lehnsherrn. Die vorgenommene Schätzung wurde als zu niedrich in der Bewertung so nicht anerkannt. Die Wiesen im Lünierfelde seien nicht mit aufgeführt. Der Hofraum mit Gärten und Obstgärten in der Größe von 10 Morgen sei nicht aufgeführt und bewertet. Der Hofplatz in Delligsen für die Großköthnerstelle sei nicht mit erfasst. Wenn der Lehnsherr eine Neuschätzung beantrage, müsste diese von der Lehnsnehmerin bezahlt werden. Die Kosten lägen bestimmt über 100 Taler.
      Es wurde eine gütliche Einigung von beiden Seiten angestrebt! Der Vorschlag des Lehnsherrn war:
      1. Die Witwe Ahlswede übernimmt die Kosten für die Ablösung
      2. Der Wert wird statt 400 Taler auf 500 Taler heraufgesetzt.
      In zähen Verhandlungen erfolgte die Einigung:
      1. Die Witwe Ahlswede trägt die Kosten der Ablösung
      2. Der Wert wurde auf 450 Taler festgelegt
      3. Die 450 Taler mussten vom Antragstermin dem 13.4.1839 bis zum Auszahlungstermin von der Witwe Ahlswede mit 4% verzinst werden. Auszahlungstermin war der 4.12.1843.
      Alle Genehmigungen für die Ablösung des Grundherrn waren im Dezember 1843 erteilt.
      Mit Quittungen bestätigte der ehemalige Lehnsherr den Geldempfang in bar 450 Taler Ablösesumme
      12 Taler Unkosten der Lehnsherren
      Zinsen vom 13.4.1839 bis 13.12.1843 84 Taler Zinsen
      Quittung vom 4.12.1843 und 14.2.1844 546 Taler
      Die Lehnszinsempfänger wurden am 3.X.1844 vor dem herzoglichen Amt in Greene ausgezahlt.
      Die Ablösesumme war 487 Taler - gute Groschen 5 Pfennige
      Die Restzinsen 17 Taler 20 gute Groschen 4 Pfennige
      Die Allodifikationskosten 31 Taler 9 gute Groschen 5 Pfennige
      535 Taler 30 gute Groschen 2 Pfennige
      ======================================
      Mit Belegen gefundene Kosten für die Ablösung vom Grundherrn und Sippe
      1079 Taler 30 gute Groschen 2 Pfennige
      =======================================
      Geschehen
      Gandersheim in der Wohnung des unterzeichneten Referendars am 3ten Februar 1840
      In Sachen
      Die Allodification eines der Familie Ahlswede von denen von Klenke eingetanen auf dem so genannten Middahl bei Kaierde belegenen Lehns betreffend erschienen der Vorladung vom 3ten des Monats gemäß
      1. die Witwe weiland Halbspänners Heinrich Ahlswede aus Middahl, Amalie geborene Preuße
      2. der Halbspänner Christian Ahlswede aus Kaierde Nr.6
      3. der Kleinköther Heinrich Ahlswede aus Kaierde Nr.60
      4. der Viertelspänner Christian Ahlswede aus Kaierde Nr.7
      Den sub 1. 3. 4 genannten Comparenten wurde der Inhalt des Protokolls vom 28. November, namentlich die Angaben der übrigen Mitbeliehenen über die Verteilung der Lehnszinsen unter die einzelnen Mitbeliehenen über die Verteilung der Lehnszinsen unter die einzelnen Mitbeliehenen und die über die Ablösung dieser Lehnszinsen zwischen dem Schmiedemeister Ludwig Ahlswede aus Kaierde als Mandatar seiner Mutter einerseits und den sämtlichen Mitbeliehenen, anderseits, getroffen Verabredungen mittels wörtlicher Verlesung bekannt gemacht und erläutert und danach dieselben dieser Verabredungen als für sich verbindlich genehmigt hatten, erklärten sie, dass auch von Ihnen der vor der Ehe geborene Sohn der Witwe Ahlswede, Schmiedemeister Ludwig Ahlswede aus Kaierde, als gültig Mitbeliehener hiermit anerkannt werde, sie auf ihre ihnen eventuell wegen Aufhebung des Lehenfolgerechts zustehenden Entschädigungsansprüche soweit solche die Lehnszinsen betreffe, Verzicht leisten wollten wogegen sie die beiden Gebrüder Heinrich und Christian Ahlswede sich an dem Lehen selbst gleich den übrigen Mitbeliehenen ihre Entschädigungsansprüche vorbehalten wollten. Nach dieser von der Witwe Ahlswede und dem Mandatar der übrigen Mitbeliehenen, Halbspänner Christian Ahlswede acceptirten Erklärung, wurde den Comparenten die commissionsseitig aufgestellte Ablösungsberechnung der von dem Lehen an die Mitbeliehenen erfolgenden Lehnszinsen und die Verteilung des Ablösungscapitals unter die Percipienten der Lehnszinsen nach Maßgabe ihres Anteils an demselben vorgelegt und mit ihnen speziell durchgegangen, worauf die Comparenten dieselbe in allen Punkten anerkannten und baten: Auf Grund derselben den Ablösungsrezeß aufzunehmen, wobei die Gebrüder Heinrich und Christoph Ahlswede bemerkten, dass auch sie, der dem Halbspänner Christian Ahlswede erteilten und ihnen vorhin bekannt gemachten in allen Punkten beitreten wollten. Sodann wurde der Witwe Ahlswede, welche sich durch eine am 28 November 1818 vor ehemaligen Fürstlichem Kreisgericht Greene errichteten und am 24. Dezember 1821 bestätigten Hofverlaß und Ehekontract als rechtmäßige Inhaberin der Lehngrundstücke, welche aus einem Halbspännerhofe zu Delligsen in einem Großkothhofe in Delligsen samt den in den Extracten aus den Dorf= und Feldbeschreibungen von Kaierde und Delligsen folge 27 bis 30 act verzeichneten Zubehörungen bestehen und von dem so genannten Middahl aus bewirtschaftet werden, legitimiert, das Taxatum der Achtleute Wolf und Möhle zur Anerkennung vorgelegt, worauf dieselbe entgegnete: Sie müsste anerkennen, dass sie sämtliche von den genannten Achtleuten abgeschätzte Stücke im Besitze habe und wolle sie noch besonders bemerken, dass der in Delligsen belegene Halbspännerhof und der allda liegende Großkothhof in der Feldbeschreibung von Delligsen zusammen aufgeführt seien und sie durchaus keine andere Grundstücke, als die in dem mehrerwähnten Extrakten benannten im Besitze habe. Das durch die Abschätzung ermittelte Resultat, wonach die sämtlichen Lehnsgrundstücke einen Wert von 12486 Talern 22 gute Groschen haben sollten scheine ihr sehr hoch zu sein, weil, wie sie schon unter dem 26. Juli des Jahres vorgetragen habe, die Länderei dienstfrei sei. Dieses aber wäre nicht der Fall, denn von dem Hofe in Kaierde müsste wöchentlich 1 Tag mit dem Spanne nach dem Herrschaftlichen Vorwerke Markeldissen, in der Ernte 4 Tage mit der Hand dahin geleistet werden; von den Höfen in Delligsen seien jährlich 4 Taler 12 gute Groschen Dienstgeld zu entrichten und könne sie nach den für den Kreis Gandersheim gegebenen Normalpreisen und der Ablösungsordnung das Ablösungskapital für die Naturaldienste und für das feststehende Dienstgeld gewiß auf 600 Taler angeschlagen, welche von dem ermittelten Gesamtwert des Lehns in Absatz zu bringen seien. Zwar hätten sie gegenseitig aus spezieller Vergünstigung Herzoglicher Cammer Direktion der Domänen zu Braunschweig den Naturaldienst für 15 Taler, wenn sie nicht irre, gepachtet, jedoch könne dieses Pachtgeld hier keine Norm abgeben, weil bei der Ablösung, zu welcher sie sowohl von der Herzoglichen Cammer, als den übrigen Dienstpflichtigen aus Kaierde gezwungen werden könnten, von ganz anderen Prinzipien ausgegangen werden könnte. Ferner müssten bei der Abschätzung die auf den Grundstücken haftenden öffentlichen= und Gemeindeabgaben nicht berücksichtigt sein. Den Betrag derselben könne sie aus dem Kopfe nicht sofort spezifizieren, sie glaube jedoch, dass er sich auf etwa 60 Taler belaufen werde und verspreche eine von den Ortsvorstehern zu Delligsen und Kaierde aufzustellende Spezifikation binnen 14 Tagen zu den Acten zu überreichen und werde sich daraus die Richtigkeit ihrer ergeben. Aus allen diesen Gründen müsse sie denn dafür halten, dass der Wert sämtlicher Lehnsparzellen die Summe von 10000 Talern nicht übersteigen könne und wolle sie dem Lehnsherren, dem Herrn Landrat von Klencke zu Hämelschenburg in Gemäßigkeit der $II des Allodificationsgesetzes den 25sten Teil dieses von ihr angegebenen Werts des Lehens mit 400 Talern. Schreibe vierhundert Taler Courant, samt Zinsen zu 4 Prozent vom 13. Mai vom Jahr, dem Präsentationstages des Allodificationsantrages an gerechnet, bis zum Zahlungstage als Entschädigung für Aufhebung des Lehnsverbandes hiermit offerieren und bitten diesen Vorschlag dem Mandatar des Lehnsherren, Herrn Stadtrichter Lakemann zu Hameln zur Erklärung mit zuteilen. Das Allodifications-Kapital, sowie das Ablösungs-Capital für die Lehnszinsen werde sie 4 Wochen nach vollständiger Beendigung dieses Verfahrens an den Lehnsherrn und die Peripienten an den Lehnszinsen berichtigen und hoffe das Geld dazu aus eigenen Mitteln anschaffen zu können, eventuell werde sie die etwa fehlende Summe aus der Herzoglichen Leihhauskasse hierselbst als Darlehen aufnehmen und sich dieserhalb mit der ihr zuzustellenden Ausfertigung des Rezesses an Herzoglichen Leihhauscasse hierselbst als Darlehen aufnehmen und sich dieserhalb mit der ihr zuzustellenden Ausfertigung des Rezesses an Herzogliches Amt Greene wenden. Die erschienenen Mitbeliehenen aus der Familie Ahlswede, Halbspänner Christian Ahlswede, Kleinköter Heinrich Ahlswede und Viertelspänner Christian Ahlswede aus Kaierde befragt ob sie den Vergleichsvorschlag der Witwe Ahlswede angemessen hielten, gaben zu vernehmen: Sämtliche zum Middahl gehörige Grundstücke seien wohl bekannt und wie überhaupt die Feldmarken von Kaierde und Delligsen zu den schlechteren im hiesigen Kreise gehörten, so sei insbesondere auch der größte Teil der hier in frage seienden Länderei so schlecht, dass derselben nur mit vielen Kostenaufwande ein dennoch unbedeutender Ertrag abgewonnen werden könne. Mit Berücksichtigung der auf dem Hofe haftenden Lasten könne durchschnittlich der Wert nur auf 25 Taler höchstens auf 30 Taler angenommen werden, besonders wenn man in Erwägung ziehe, dass in Folge einer Weideseperation der Gemeinde Kaierde und der Herzoglichen Kammer Direktion der Forsten und Jagden
      35 Morgen 105 Ruten von den beiden Höfen zu Delligsen und Kaierde gegen Forstgrund und Jagden 35 Morgen 105 Ruten von den beiden Höfen zu Delligsen und Kaierde gegen Forstgrund vertauscht seien und zum größten Teil noch nicht artbar gemacht werden dürften, weshalb sie gegenwärtig mit einigen Buschwerke bewachsen seien, welches nur einen geringen Ertrag gebe. Wenn man nun in Erwägung ziehe, dass die Witwe Ahlswede im Ganzen von 330 Morgen im Besitz habe und den Wert pro Morgen zu 30 Talern annehme, so gehe hieraus hervor, dass ihr Gebot mindestens als angemessen zu betrachten sei. Sie die Comparenten hätten übrigens durchaus keinen Vorteil davon, ob die Witwe Ahlswede ein hohes oder geringes Allodificationskapital zahle, vielmehr den Nachteil, dass wenn der Wert des Lehns geringer angenommen werde, als die Abschätzung ergeben habe, eventuell ihr Entschädigungsanspruch für Aufteilung des Lehnsfolgerechts sich verringern würde. Schließlich produzierte der Halbspänner Christian aus Kaierde das Tutorium für die Vormünder der beiden minderjährigen Kinder weiland Brinksitzer Heinrich Ahlswede zu Gerzen, Christian und Heinrich Ahlswede.
      Die Witwe Ahlswede Justine Marie geborene Oppermann und der Leibzüchter Ludwig Pförtner zu Gerzen Amt Alfeld den 20. November 1839.
      Vorgelesen genehmigt und unterschrieben Christian Ahlswede


    3. [S50] STA Wolfenbüttel.

      Abschrift
      Hameln den 18. Juni 1840
      Seiner Wohlgeboren Herrn Kreis-Gerichts Referendar Schütze in Gandersheim
      Gehorsamste Erklärung an Seiten des Stadtrichters Laakemann in Hameln als Bevollmächtigten des Landraths von Klenke in Hämelschenburg
      Die Allodification des Ahlswedischen Lehns betreffend Über die von der Witwe Ahlswede in Middahl hinsichtlich der Allodification der Ahlswedeschen, von den Herrn von Klenke relevirenden Lehns gemachten Vergleichs Vorschläge, welche mir mittels geehrten Schreibens vom 23. April und 10. Mai des Jahres mitgeteilt sind, verfehle ich nicht, meine Erklärung folgender Maßen abzugeben: In dem Verzeichnisse der abgeschätzten Grundstücke sind nur die Ackerländereien aufgeführt, es gehören jedoch zu dem fraglichen Lehen auch einige Wiesen deren Größe in dem, bei den Lehnsakten befindlichen Designationen zu 4 Morgen angegeben ist. Außerdem gehören zu dem Lehen, wenn man auch die vorhandenen Gebäude als Allodium betrachten will, doch unbezweifelt die Hofräume und Gärten und ist namentlich in einer Beschreibung des Dorfes Kaierde und Delligsen vom Jahre 1761 die Große des Hofraumes und Gartens in Mittal zu 10 Morgen und die Größe der Hofstelle in Delligsen zu 1 Morgen 40 Ruten angegeben. Der Wert dieser Lehnspertinenzen muss daher auch noch ausgemittelt werden. Was sodann die geschehene Abschätzung der übrigen Grundstücke anlangt, so mag immerhin ein Teil solcher Grundstücke schlecht sein und einen nur geringen Wert haben; indessen scheint das jetzt vorliegende Taxatum doch zu gering und Herr Landrat von Klenke würde eine anderweitige Abschätzung beantragen müssen, falls eine gütliche Vereinigung nicht zu Stande kommen sollte. Von den zehntfreien Grundstücken sind etwa 190 Morgen zu einem Werte von nicht einmal 30 Talern, 67 Morgen zu 42 ½ Talern, 68 Morgen zwischen 50 bis 70 Talern und nur 2 ½ Morgen zu 90 bis 96 Talern abgeschätzt und dieser Wert ist so auffallend gering, dass man wohl der Hoffnung Raum gegen darf, bei einer anderweiten Taxation ein günstigeres Resultat zu erlangen. Ob und welche der von der Witwe Ahlswede zu entrichtenden Abgaben von dem Werte des Lehns abzusetzen sind, kann ich zwar mit Sicherheit nicht beurteilen, da nur teils die darüber etwa vorhandenen dortigen gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt sind, teils aus dem mir mitgeteilten Verzeichnis. Die Natur dieser Abgaben und in welcher Verbindung dieselben zu den Lehngrundstücken stehen, nicht zu entnehmen ist. Es wurde daher in Erstattung einer gütlichen Vereinigung eine weitere Untersuchung wegen solcher Abgaben notwendig werden und bemerke ich nur vorläufig, dass mehrere derselben schon ihrer Benennung nach, bei der vorliegenden Allodification nicht in Betracht kommen können. Wenn nun auch Herr Landrat von Klenke aus dem obigen Gründen den von der Witwe Ahlswede propenirten Vergleich ablehnen muss, so wünscht derselbe doch. Diese Allodificationssache im Wege der gütlichen Vereinbarung erledigt zu sehen und macht zu dem Ende seinerseits den Vergleichsvorschlag:, dass die Witwe Ahlswede ein Allodifications-Kapital von 500 Talern nebst Zinsen zu 4 Prozent vom 13. Mai des Jahres angerechnet, bezahlt und die Kosten des Allodificationsverfahren trage.
      Das Kapital von 500 Talern ist der 25ste Teil des jetzt ermittelten Wertes des Lehns ohne Abzug der angeblichen Abgaben und Lasten und da es zweifelhaft ist, ob und welche Abgaben und Lasten die Witwe Ahlswede abzurechnen berechtigt ist, der Wert der bis jetzt nicht zur Abschätzung gekommenen Lehnspertinenzen aber mit jenen Abgaben sich compensiren dürfte, so erscheint der obige Vergleichsvorschlag gewiß als billig und wenigstens auf den Fall dem Interesse der Witwe Ahlswede entsprechend, wenn durch eine anderweitige Taxation ein höherer Wert des Lehns als der jetzt eingegebene, sich herausstellen möchte, da alsdann die Witwe Ahlswede die bedeutenden und die diesseits mehr geforderten 100 Taler gewiss übersteigenden Taxationskosten zu tragen haben würde.
      Euer Wohlgeboren ersuche ich gehorsamst der Witwe Ahlswede diesen Vergleichsvorschlag zur Erklärung mitzuteilen und mich demnächst von dessen Annahme oder Ablehnung geneigtes in Kenntnis zu setzen. Zum Beweise, dass Mitbelehnte nicht vorhanden sind, überreiche ich zugleich den anliegenden Original Lehnsbrief gehorsamst mit der Bitte um dessen demnächstige Zurückgabe.
      Hameln den 20. Mai 1840 Laakemann
      Anno 1844 im Mai rsächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 91 Neu Allodifikationen (6 Findbücher)
      Rezess über die Allodifikation des der Familie Ahlswede von denen von Klencke
      eingegebenen auf dem Middahl vor Kaierde belegenen Lehns betreffend
      Ausfertigung für die Familie Ahlswede den Lehnsbesitzer Heinrich Ahlswede zu Middahl
      Kund zu wissen sei hiermit dass:
      nachdem die Witwe weiland Halbspänners Heinrich Ahlswede zu Middahl, Amalie, geborene Preuße als Vormunderin ihres minderjährigen Sohnes Heinrich Christian Leopold Ahlswede die Allodikation eines der Familie Ahlswede von denen von Klenke eingetanen, auf dem so genannten Middahl bei Kaierde, Amt Greene belegenen Lehns bei Herzoglicher Landes-Öconomie-Kommission zu Braunschweig mittelst Gesuches vom 13. April 1839 beantragt worden und von der genannten Behörde der damalige Refendar, nachheriger Kreisgerichts-Assessor Schütze zu Gandersheim mit der Bearbeitung und Ausführung dieser Angelegenheit mittels Reskripts vom 24. Mai als Localkommissarius beauftragt ist. Sodann im Laufe der stattgehabten Verhandlungen der inzwischen volljährig gewordene und in den Besitz des Lehns gelangte, genannte Heinrich Christian Leopold Ahlswede seine Zustimmung zu dem von seiner Mutter, der gedachten Provokantin, gemachten Antrage, sowie zu dem, was dieselbst in dem eingeleitetem Allodificationsverfahren getan erklärt hatte, auch der älteste durch nachfolgende Ehe legitimierte Sohn der Provokantin und des früheren Lehnsbesitzers weiland Halbspänners Heinrich Ahlswede der Schmiedemeister Ludwig Ahlswede zu Kaierde von den Mitbeliehenen aber, sowie von der Lehnsherrschaft unbedingt als gültig Beliehener anerkannt werden, auch von dem genannten Ludwig Ahlswede und von dem Halbspänner Heinrich Christian Ahlswede zu Kaierde durch Pastoralattreste von Delligsen den 5. Mai 1839 respektive: den 23. November c. a. nachgewiesen ist, dass jener derselben einen ehelichen Sohn am Leben habe und endlich laut Commissionsprotokolls vom 26. Juli 1839 von der mehrgedachten Witwe Ahlswede als Vormünderin ihres jüngsten Sohnes, Heinrich Ahlswede, auch auf Ablösung derjenigen Lehnszinsen, welche sie von den Namens dieses Sohnes in ihrem ausschließlichen Besitze befindlichen Lehnshöfen, nämlich dem auf dem so genannten Middahl belegenen in Kaierde sub nu. Ahs 62 berechtigten Halbspännerhofe und dem in Delligsen belegenen Großkothofe den Agnaten zu prästieren habe, provocirt hat, auf den Grund der vor dem bestellten Lokalkommissarius ergangenen Verhandlungen. zwischen I. dem jetzigen Besitzer des Lehns, dem am 18. November 1840 der Vormundschaft entwachsenen und am 31. Januar 1843 höchsten Orts für vollkommen dispositionsfähig erklärten Heinrich Christian Leopold Ahlswede zu Middahl legitimiert a. durch den von Kenkischen Lehnsbrief der Hämelschenburg den 12. Januar 1829 b. durch einen vor Herzoglichem Amte Greene am 9. Januar 1843 errichteten Cessionscontract unter Zuziehung der Lehnsagnaten:
      1. des Schmiedemeisters Ludwig Ahlswede zu Kaierde
      2. des Vollmeiers Friedrich Ahlswede aus Holzen am Rothenstein
      3. des Vollmeiers Christoph Ahlswede zu Didelmissen
      4. des Dienstknechts Heinrich Ahlswede daselbst
      5. des Altvaters Christoph Ahlswede zu Tuchtfeld nachher
      a. dessen Erben als dessen Enkel Caroline und Ludwig Ahlswede, Kinder des weiland Halbmeiers Ernst Ahlswede zu Gartfelde, vertreten durch ihre Vormünder, die Witwe Ahlswede, Caroline geborene Ricke, und den Vollmeier Ludwig Meier beide zu Tuchtfeld, legitimieret in dieser Eigenschaft durch ein Interium herzoglichem Amts, Eschershausen vom 14. März 1842
      b. der Ehefrau des Halbmeiers Christoph Meinecke, Wilhelmine geborene Ahlswede zu Dohnsen
      c. Ehefrau des Großköthers Meyer, Johanne geb. Ahlswede zu Hayn
      d. der Ehefrau des Vollmeiers Friedrich Wessel, Georgine, geborene Ahlswede zu Brockensen
      e. der unverehelichten Caroline Meier zu Tuchtfeld, als Erbin ihres Vaters resp. Großvaters legitiret durch einen am 5. September 1837 vor Herzoglichem Amte Eschershausen errichteten und am 9. des Monats bestätigtem Verlaßcontract und durch ein Schreiben des Herzoglichen Amts Eschershausen vom 18. März 1843
      6. der Dreiviertelmeier Ludwig Ahlswede zu Bisperode
      7. der Öconom Christian Ahlswede zu Einbeck
      8. der Halbmeier Christoph Ahlswede zu Didelmissen
      9. der Wilhelm Ahlswede daher
      10. der Großköther Ludwig Ahlswede zu Dielmissen
      11. der Großköther Conrad Ahlswede zu Lüerdissen
      12. der Christian Ahlswede zu Kapellenhagen
      13. der Conrad Ahlswede daher
      14. der Friedrich Ahlswede zu Stadtoldendorf
      15. der Conrad Ahlswede zu Halle
      16. der Halbspänner Christian Ahlswede zu Kaierde
      17. der Halbspänner Ludwig Ahlswede zu Kaierde
      18. der Kleinköter Heinrich Ahlswede zu Kaierde
      19. der Tischlermeister Engelhard Ahlswede zu Eschershausen
      20. des Leinewebers Christoph Ahlswede zu Eschershausen
      21. Häusling Wilhelm Ahlswede zu Holzen am Rothensteine
      22. Heinrich Ahlswede aus Holzen am Rothensteine
      23. Johann Friedrich Ahlswede zu Barfelde
      24. der Häusling August Ahlswede zu Holzen
      25. des Anbauers Daniel Ahlswede zu Holzen am Rothenstein
      26. des Kleinköters Heinrich Ahlswede zu Kaierde
      27. des Viertelspänners Christian Ahlswede zu Kaierde
      28. des Leibzüchters Ludwig Pförtner zu Gerzen und der Witwe weiland Brinksitzer Heinrich Ahlswede, Justine Marie geborene Oppermann daher, als Vormünder der
      nachgelassenen beiden minderjährigen Söhne des weiland Brinksitzer Heinrich Ahlswede zu Gerzen, Heinrich und Christian Ahlswede, legitimiert durch ein
      Tutorium der Königlich Hannoverschen Amts Alfeld vom 20. November 1839 und die sämtlichen sub 1 bis 28 genannten Personen als Vasallen legitimiert durch den
      vorhin genannten Lehnbrief, ihr gegenseitiges Anerkenntniß und die Pastoralatteste d. d. Delligsen den 28. August 1843 und Wallensen den 5. September ej an als
      Provocanten einer Seits und
      II. dem Lehnsherren Landrat und Major Georg Wilhelm Ludwig Ignatius von Klenke zu Hämelschenburg, der sich durch den Königlich Hannoverschen Lehnbrief d. den Hannover den 10. Oktober 1830 als alleiniger Inhaber des Lehnsherrlichen Rechtesausgewiesen hat. als Provocaten anderer Seits
      vertreten durch den Substituten des von dem Provokanten laut der gerichtlich attestierten Vollmacht d. d. Hämelschenburg am 21ten September 1838 bestellten Generalmandatars Amtsassessor von Klenke zu Springe, Stadtrichter Lackemann zu Hameln, legitimiert in dieser Eigenschaft durch eine gerichtlich attestierte Vollmacht des genannten Generalmandatars d. d. Springe am 19. September 1839 unter Vorbehalt der Bestätigung Herzoglicher Landes-Öconomiecommission zu Braunschweig nachstehender Allodifications- Rezeß ingleichen zwischen
      1 Dem Lehnszinspflichtigen Heinrich Christian Leopold Ahlswede zu Middahl als Inhaber der eben bezeichneten Halbspännerhofe als Provocanten einerseits und
      II. Den Lehnszinsberechtigten, nämlich den oben sub 1 bis 28 aufgeführten Lehnsagnaten mit Ausnahme des sub no. 4 genannten Dienstknechts Heinrich Ahlswede zu Dielmissen, welcher zu Gunsten seines Bruders, des Vollmeiers Christoph Ahlswede daher, laut Protokolls Herzoglichen Amts Eschershausen vom 21. Mai 1842 den ihm gebührenden Anteil an den Lehnszinsen reputiert hat. als Provocaten anderer Seits
      vertreten bei den Ablösungsverhandlungen durch den von ihnen laut der Commissionsprotocolle vom 28. November 1839, 3ten Februar 1840, sowie der Protokolle Herzoglichen Amts Eschershausen vom 21ten Mai 1842, 30ten Mai a und 27. Januar 1843 und das Protokoll vom 9. April 1844 bevollmächtigten gemeinschaftlichen Mandatar, Halbspänner Christian Ahlswede zu Kaierde, unter obigem Vorbehalte nachstehender Lehnszins-Ablösungs-Rezeß errichtet und abgeschlossen ist.
      A. Die Allodifications des Lehns Betreffend
      §1 Object des Allodificationsverfahrens
      Den Vasallen Ahlswede ist von der Familie von Klenke laut Lehnbriefes vom 12. Januar 1829 der auf dem so genannten Middahl belegene, in Kaierde sub Nr. ahs 62 berechtigte Halbspännerhof samt einem 10 Morgen haltenden Hofraume und Garten, 4 Hufen und 9 Morgen Land und dem oberen Idberge, 3 Morgen und 35 Ruten Wiesen und der in Delligsen berechtigte zwischen Kaierde und Delligsen belegene dienstfreie Halbspännerhof samt 3 Hufen und 8 Morgen Land, bei Middahl am Steinbrinke belegen, und 15 Morgen im grethauschen Felde, endlich ein in Delligsen belegener Großkothof samt der Hofstelle von 1 Morgen 40 Ruten und 2 ½ Hufe Land bei Middahl vor dem Idberge belegen, nebst dem Zehnten von den genannten Gütern, wie dem Holze sammet sonstigen Zubehörungen, nach Mannlehnrecht als Lehn eingegeben.
      Die soeben aufgeführten Lehnstücke bilden das Objekt dieser Allodifikation. Rücksichtlich des Lehns findet ein oberlehnsherrlicher Verband nicht statt.
      §2 Rechtsverhältnis des Besitzers des Lehns
      Die im vorigen § aufgeführten Lehnsstücke befinden sich im ausschließlichem Besitze des Halbspänners Heinrich Ahlswede zu Middahl, und derselbe hat nur an seine Agnaten jährlich 16 Himten Roggen und 40 Himten Hafer zu entrichten, wie solches von sämtlichen Vasallen auch als richtig anerkannt worden ist.
      §3 Festsetzung des Allodificationscapitals
      Das von dem Lehnsbesitzer für Aufhebung des Lehnsverbandes zu übernehmende Allodificationskapital ist im Wege freiwilliger Übereinkunft zwischen dem Provokanten und dem Provokaten auf 450 Taler Curant, buchstäblich: vierhundertfünfzig Thaler festgesetzt
      §4 Befreiung der Grundstücke vom Lehnsverbande und Zeitpunkt des Eintritts derselben
      Gegen Entrichtung des im vorigen § bezeichneten Allodificationskapitals zu 450 Thalern werden die Vasallen aller aus dem bisherigen Lehnsverbandes für sie hervorgehenden Verbindlichkeiten von der Lehnsherrschaft entlassen und wird die Allodialqualität der in §1 näher beschriebenen Grundstücke mit rückwirkender Kraft bis zum 13ten April 1839 dem Präsentationstage des Antrages hierdurch ausdrücklich anerkannt.
      §5 Zahlung des Allodificationscapitals und dessen Verzinsung
      Das Allodificationskapital ist mit 450 Thaler Curant und an Zinsen darauf zu 4 Prozent jährlich vom
      13. April 1839 als Präsentationstage des Allodificationsantrages bis zum 13. Dezember 1843 mit 84 Thaler Curant von dem Halbspänner Heinrich Ahlswede zu Middahl an den hierzu bevollmächtigten substituirten Mandatar des Lehnsherren, den Stadtrichter Lackemann zu Hameln laut der von demselben ausgestellten Quittungen vom 4. Dezember 1843 und dem 14. Februar 1844 bar entrichtet.
      §6 Eventuelles Erlöschen der Rechte der Mitbeliehenen
      Sämtliche Mitbeliehene haben auf die ihnen nach §20 des Allodificationsgesetzes für Aufhebung des Lehnssuccessionsrechts eventuell zustehenden Entschädigungsansprüche rücksichtlich der ihnen vom Lehen selbst zustehenden reserviret, und hat dabei der Öconom Christian Ahlswede zu Einbeck sich bei der bedingt geschehenen Anerkennung des Schmiedemeisters Ludwig Ahlswede zu Kaierde als gültig Beliehenen, auf den Fall, dass der Inhaber des Lehns, Heinrich Ahlswede zu Mittal ohne Hinterlassung von lehnsfolgefähigen Desiendenten versterben sollte, bei der Succession in die von den Allodialerben eventuell zu zahlende Entschädigung das Vorrecht vor dem Ludwig Ahlswede vorbehalten
      B. Die Ablösung der Lehnszinsen Betreffend
      §7 Bisheriges Verhältnis
      Der Halbspänner Heinrich Ahlswede ist verpflichtet, von den in seinem Besitz befindlichen sub §1 aufgeführten Lehngütern an seine Agnaten im Ganzen 16 Himten Roggen und 40 Himten Hafer Martini jeden Jahres zu entrichten. Danach gebühren nach Abzug von 1 Himten Roggen und 2 ½ Himten Hafer welche der Inhaber des Hofes selbst behält:
      1. dem Vollmeier Friedrich Ahlswede aus Holzen am Rothensteine und dessen Brüdern Daniel und August Ahlswede 1 1/3 Himten Roggen und 3 1/3 Himten Hafer
      2. dem Vollmeier Christoph Ahlswede aus Dielmissen 1 1/3 Himten Roggen und 3 1/3 Himten Hafer
      3. den Erben weiland Altvaters Christoph Ahlswede aus Tuchtfeld 2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer, der Caroline Ahlswede und Consorten im Eingang Sub 5 a-e benannt
      4. dem Dreiviertelmeier Ludwig Ahlswede zu Bisperode 2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      5. dem Schmiedemeister Ludwig Ahlswede zu Kaierde 1 Himten Roggen und 2 ½ Himten Hafer
      6. dem Öconom Christian Ahlswede zu Einbeck 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer
      7. dem Halbmeier Christoph Ahlswede aus Dielmissen, dessen Brüder Wilhelm und Conrad Ahlswede daher, sowie Ludwig Ahlswede aus Lüerdissen zusammen 2 Himten Roggen und 5 Himten Hafer
      8. dem Christian Ahlswede aus Cappellenhagen und seinen Bruder Conrad Ahlswede daher
      2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      9. dem Friedrich Heinrich Ahlswede aus Stadtoldendorf 2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      10. dem Conrad Ahlswede zu Halle 2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      11. dem Halbspänner Christian Ahlswede und dessen Bruder Ludwig Ahlswede zu Kaierde
      2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      12. dem Kleinköter Heinrich Ahlswede zu Kaierde 1/3 Himten Roggen und 5/6 Himten Hafer
      13. dem Vierlelspänner Christian Ahlswede und dessen Brüdern, dem Kleinköter Heinrich Ahlswede zu
      Kaierde und Tischlermeister Engelhard Ahlswede zu Eschershausen
      1/3 Himten Roggen und 5/6 Himten Hafer
      14. dem Leineweber Christoph Ahlswede aus Eschershausen 2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      15. den minderjährigen Söhnen weiland Brinksitzer Heinrich Ahlswede zu Gerzen, Christian und Heinrich Ahlswede 2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      16. dem Häusling Wilhelm Ahlswede zu Holzen am Rothensteine und dessen Bruder Heinrich Ahlswede
      2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      17. dem Johann Friedrich Ahlswede zu Barfelde 2/3 Himten Roggen und 1 2/3 Himten Hafer
      Summa 15 Himten Roggen und 37 ½ Himten Hafer
      =================================
      Welche die Percipienten von dem Hofe des Verpflichteten abzuholen haben.
      §8 Festsetzung des Ablösungskapitals
      Das für die Pflicht Lehnszinsen zu müssen von dem Halbspänner Heinrich Ahlswede zu übernehmenden Ablösungskapital ist nachdem im Wege freiwilliger Übereinkunft der Preis für 1 Himten Roggen, da die Prästation halb aus Kaierde und halb aus Delligsen erfolgt auf 15 gute Groschen 6 Pfennig, die Erhebungsgebühren aber auf 5% festgesetzt sind, durch nachstehende Berechnung ermittelt:
      16 Himten Roggen á 15 g. Gr. 6 Pf. = 10 Taler 8 g. Gr. ? Pf.
      40 Himten Hafer á 9 g. Gr. - Pf. = 15 Taler - g. Gr. ? Pf.
      Summe 25 Taler 8 g. Gr. ? Pf.
      Davon ab 10 % Minderwert 2 Taler 12 g. Gr. ? Pf.
      Bleiben 22 Taler 1 g. Gr. 2,4 Pf.
      Davon ab 5 % für Erhebung und Verwertung 1 Taler 3 g. Gr. ? Pf.
      bleibt Reinertrag 22 Taler 1 g. Gr. 2,4 Pf.
      ======================
      dessen 25facher Betrag zu 541 Taler 3 g. Gr. 1 Pfennig nach Abzug der dem Heinrich Ahlswede selbst zu fallenden Rate zu 33 Talern 19 g. Gr. 8 Pfennige mit 507 Talern 7 g. Gr. Und 5 Pfennige das im Ganzen von dem Heinrich Ahlswede zu übernehmenden Ablösungskapital ausgemacht.
      §9 Verteilung des Ablösungskapitals auf die einzelnen Percipienten der Lehnszinsen
      Von dem vorigen § zu berichtigenden Ablösungs-Capital zu 507 Taler 7 g. Gr. 5 Pfennige ist zuvörderst in Gemäßheit des §18 des Allodificationsgesetzes der Verpflichtete befugt, den 25.sten Teil mit 20 Taler 7 g. Gr. als Beitrag zu dem von ihm der Lehnsherrschaft wegen der mehrfach beregten Lehngüter zu zahlenden Ablösungs-Capital abzuziehen, und wird der Rest mit 487 Taler ? g. Gr. 5 Pfennige nach Maßgabe der in §8 angegebenen Beiträge der den einzelnen Percipienten gebührende Lehnszins folgender gestalt unter dieselben verteilt.
      Es folgt eine genaue Aufstellung der Namen der Berechtigten mit ihrem derzeitigen Anteil an der Naturallieferung und letztendlich mit ihrem zu erwartenden Auszahlungsbetrag.
      1. Vollmeier Friedrich Ahlswede, Holzen, 14 Taler 10 gGr. 4 Pf
      2. Vollmeier Daniel Ahlswede, Holzen, 14 Taler 10 gGr. 4 Pf
      3. Vollmeier August Ahlswede, Holzen, 14 Taler 10 gGr. 4 Pf
      4. Vollmeier Christoph Ahlswede, Dielmissen 43 Taler 7 gGr.
      5. Erbe des Altvaters Christoph Ahlswede Tuchtfeld 21 Taler 15 gGr. 6 Pf
      6. Dreivierlelspänner Ludwig Ahlswede, Bisperode 21 Taler 15 gGr. 6 Pf
      7. Schmiedemeister Ludwig Ahlswede, Kaierde 32 Taler 11 gGr. 2 Pf.
      8. Öconom Christian Ahlswede, Einbeck 64 Taler 22 gGr. 5 Pf.
      9. Halbmeier Christoph Ahlswede, Dielmissen 16 Taler 5 gGr. 7 Pf.
      10. Halbmeier Wilhelm Ahlswede, Dielmissen 16 Taler 5 gGr. 7 Pf.
      11. Halbmeier Conrad Ahlswede, Dielmissen 16 Taler 5 gGr. 7 Pf.
      12. Halbmeier Ludwig Ahlswede, Lüerdissen 16 Taler 5 gGr. 7 P.
      13. Halbmeier Christian Ahlswede, Capellenhagen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      14. Halbmeier Conrad Ahlswede, Capellenhagen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      15. Halbmeier Friedrich Ahlswede, Stadtoldendorf 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      16. Halbmeier Conrad Ahlswede, Halle 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      17. Halbspänner Christian Ahlswede, Kaierde 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      18. Halbspänner Ludwig Ahlswede, Kaierde 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      19. Kleinköthner Heinrich Ahlswede, Kaierde 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      20. Viertelspänner Christian Ahlswede, Kaierde 3 Taler 14 gGr. 7 Pf.
      21. Kleinköthner Heinrich Ahlswede, Kaierde 3 Taler 14 gGr. 7 Pf.
      22. Leineweber Christoph Ahlswede, Eschershausen 3 Taler 14 gGr. 7 Pf.
      23. Leineweber Christoph Ahlswede, Eschershausen 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      24. Brinksitzer Heinrich Ahlswede Söhne, Gerzen 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      25. Häusling Wilhelm Ahlswede, Holzen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      26. Häusling Heinrich Ahlswede, Holzen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      27. Häusling Johann Friedrich Ahlswede, Barfelde 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      zusammen: 487 Taler - gGr. 5 Pf.
      §10
      Befreiung der pflichtigen Grundstücke von der Zinslast und Zeitpunkt des Eintritts derselben
      Die Lehnszinsen sind Martine 1839 zum letzten Male in natura prästiert und von diesem Zeitpunkt an werden gegen Übernahme des nachgedachten Ablösungs-Capitals zu 507 Taler 7 g. Gr. 5 Pfennige an Seiten des Pflichtigen dessen Lehnsgrundstücke von den darauf zu Gunsten der im vorigen § benannten Agnaten haftenden Lehnstämmen für ewige Zeiten befreit §11
      Zahlung des Ablösungs-Capitals und dessen Verzinsung
      Das Ablösungs-Capital zu 507 Taler 7 g. Gr. 5 Pfennige wird den Berechtigten binnen 4 Wochen, nachdem den Interessenten eine Ausfertigung des bestätigten Allodifications- und Ablösungs-Receß zugestellt sein wird, samt Zinsen zu 4 % jährlich von Martini 1839 bis zum Zahlungstage bezahlt.
      §12
      Tragung der Kosten dieses Verfahrens
      Die Kosten des Allodificationsverfahrens trägt der zwischen dem Procanten und Provocaten im Laufe des Verfahrens getroffenen Vereinbarung gemäß, der Lehnsbesitzer Heinrich Ahlswede zu Middahl allein. Es hat derselbe der Lehnsherrschaft für die solcher durch dies Verfahren entstandenen Unkosten außerdem die Summe von 12 Talern vergütet. Wogegen zu den Kosten des Ablösungsverfahrens die Lehnszinspercipienten die Hälfte beitragen, welche von demselben nach Maßgabe der ihnen gebührenden Ablösungs-Capital aufgebracht werden
      Die Interessenten genehmigen diesen Receß in allen Punkten und haben denselben wie nachsteht eigenhändig unterschrieben.
      So geschehen Hameln den 8ten Mai 1844 gezeichnet Lackemann
      als Bevollmächtigter des Herrn Landraths und Majors von Klencke auf Hämelschenburg
      Die eigenhändige Unterschrift des Herrn Stadtrichters Justus Wilhelm Lackemann hierselbst wird damit gerichtlich attestiert.
      So geschehen Hameln den 8ten Mai 1844 zur Beglaubigung (i. L. St. gez.:) Willofe, Stadtrichter
      So geschehen Gandersheim den 24sten Mai 1844 (` gez.:) Heinrich Ahlswede aus (Mittal)
      Christian Ahlswede (Halbspänner Kaierde Haus Nr. 6)
      Die eigenhändige Mannesleuteschrift des Hofbesitzers Heinrich Ahlswede zu Middahl und des Halbspänners Christian Ahlswede zu Kaierde wird unter Bezugnahme auf das angehängte Vollziehungsprotokoll vom heutigen Tage hiermit bescheinigt.
      Gandersheim den 24. Mai 1844 Der Lokalkommissarius Kreissekretär (` L. S. gez.:) Steinacker
      Der vorstehende Lehnsaufhebungs- und Lehnszinsauflösungs-Recess wird mit Einfluss der in dem Vollziehungsprotocolle vom 24sten Mai getroffenen Bestimmungen damit bestätigt, nachdem die Rechte der bei dem Geschäfte betheiligten Minderjährigen genügend gewahrt gefunden sind.
      Braunschweig den 4ten Juni 1844 Herzoglich-Braunschweig-Lüneburg-Landes-Öconomie-Commission Wedekindt
      Der aufgeführte Lehnsrecess und der abgelöste Lehnszins sind im Hypothekenbuche von Kaierde pag. 26 gelöscht, nachdem sie daselbst zu solchen Ende zuvor eingetragen worden, zugleich aber auch die eventuellen Succes Zins-Entschädigungsansprüche der Mitbeliehenen zu 5156 Taler 12 ggr. nebst dem Lehnzinsablösungscapitale zu 4 Taler
      ? ggr. 5 Pf. und den Zinsen auf letzteres Capital zu 4 p: C von Martini 1843 an pag. 27 und 28 jenes Hypothekenbuchs auf die betreffenden Grundstücke ingrosirt.
      Greene, den 10ten August 1844 Schröder, Actuar
      Insinnirt Mitthal am 19ten September 1844 Der Amtsvoigt Bünrig


    4. [S50] STA Wolfenbüttel.


      Abschrift
      Geschehen
      Gandersheim am 24ten Mai 1844 gegenwärtig der unterschriebene Localcommissarsecretär J. S.
      Die Allodification des der Familie Ahlswede von den von denen von Klencke eingegebenen, auf dem Middahle vor Kaierde belegenen Lehns, sowie die Ablösung der von dem Lehnsinhaber an die Mitbeliehenen abzugebenden Lehnszinsen betr.: erschienen in dem durch die Verfügung vom 30ten v. M. zur Recessvollziehung auf heute anberaumten Termin.
      1. der Lehnsinhaber, Hofbesitzer Heinrich Christian Leopold Ahlswede aus Middahl und
      2. der Mandatar der Lehnszinsberechtigten Halbspänner Christian Ahlswede aus Kaierde den
      Comparenten wurde der ausgefertigte Recess wörtlich und deutlich vorgelesen und erläutert, dabei auch eröffnet, dass im Interessenten, nachdem sie den Recessvollzogen hätten sowenig mit Einwendungen gegen den Inhalt desselben als mit Nachforderungen auf Rechte, die ihnen vor der Allodification und Lehenzinsablösung zuständig gewesen und etwa im Recesse übergangen sein sollten, weiter gehört werden könnten Beide
      Comparenten erklärten hierauf, dass sie den von ihnen wohl verstandenen Allodifications- und Lehnszins Ablösungs-Recess in allen Punkten genehmigten und zur Vollziehung desselben und zwar der Halbspänner Christian Ahlswede für sich und als Mandatar der übrigen Lehnszinsberechtigten bereit wären. Hierbei müssten sie indes zum § 11 des Recesses bemerken, dass die Lehnszinsen der früher unter den Interessenten getroffenen Vereinbarung entgegen auch noch nach Martini 1839 in den frühern Art in natura prästirt wären und zwar bis Martini 1843 einschließlich. Diese fernere Leistung beruhe auf einer besondern Übereinkunft zwischen dem Lehnszinspflichtigen und den Berechtigten, wodurch zugleich derjenige Termin an welchen die Lehnszinsen in der bisherigen Art zum letzten Male entrichtet sein sollten und mit welchem dafür die Verzinsung des Ablösungs-Capitals beginnen müsse, auf Martini 1843 festgesetzt sei. Sodann
      wurde versucht die Comparenten darüber zu einigen, ein wie großer Theil der durch das Verfahren entstandenen Commissionskosten auf die Lehnszinsablösung gerechnet werden soll, und es trafen die selben nach längeren Besprechen und Überlegen ein Übereinkommen dafür, dass die Lehnszinsberechtigten von den fraglichen Kosten eine Aversionalsumme vor fünf Thalern übernehmen sollten und wollten. Auf
      Befragen erklärte der Lehnsbesitzer Heinrich Ahlswede, dass er eine Ausfertigung des Recesses zu erhalten wünsche, wogegen der Mandatar der Lehnszinsberechtigten Christian Ahlswede dafür hielt, dass für letztere eine besondere Recessausfertigung nicht erforderlich sein werde, weil dieselben erforderlichen Falls den Recess bei Heinrich Ahlswede würden einsehen können, womit dieser sich einverstanden erklärte. Schließlich ist dem Hofbesitzer Heinrich Ahlswede der Hofverlaßcontract vom 9ten Januar, conf. Am 21sten April 1843 zurückgegeben V. g. u. u. (gez.) Heinrich Ahlswede
      Christian Ahlswede
      zu finden (gez.) Steinacker, Kreissecretär
      in fidem Copia GBerka, Land. On. Secrt.
      Copia, so 1740
      Geschehen im Herzoglichen Amte, Greene, am 3ten October 1844
      Praesens: Herr Justizamtmann Albrecht
      In Sachen die Allodification des der Familie Ahlswede von dem Landrathe und Major von Klencke zu Hämelschenburg eingegebenen Lehns in specie
      die Ablösung der darauf haftenden Lehnszinsen betreffend, war auf heute Termin zur Auszahlung das für die ablösten Lehnszinsen von ermittelten Capitals nebst Zinsen an die Lehns Agnaten angesetzt und erschienen in demselben
      I. den Verpflichtete Halbspänner Heinrich Christian Leopold Ahlswede aus Middahle, welcher zuvorderst bemerklich machte, dass die Zinsen auf das, von ihm heute einzahlende Ablösungs-Capital zum Betrage von 487 Taler ?ggr. 5Pf. nicht von Martini1839, sondern nur von Martini vorigen Jahres von ihm zu entrichten seien, indem bis dahin die berechtigten Lehns-Agnaten die Lehn-Zinsen in natura von ihm erhalten hätten, als dann zufolge des Ablösungs-Rezesses vom 24sten Mai bestätigt, den 4ten Juni d. J. Nr. 13087 das vorbemerkte Ablösungs-Capital von
      487 Taler ? ggr. 5 Pf. nebst den Zinsen darauf für 10 Monate 25 Tage mit 17 Taler 20 ggr. 4 Pf. baar aufzählte und bat, solche nach dem in den Acten befindlichen Vertheilung plane und der von ihm damit vorgezeigten Berechnung der Zinsen jedoch nach Absatze derjenigen Kosten zum Betrage von 5 Pf, welche nach der damit producirten Zahlungsanweisung Herzoglicher Landes-Öconomie-Commission vom 4ten Junius d. J. den berechtigten Agnaten zur Last fielen und gleichfalls genau specificirt seien, an die erschienenden Agnaten resp. deren Vormünder und Erben auszuzahlen.
      II. Die nachfolgenden Lehns-Agnaten, welche die Bemerkung des Verpflichteten, dass die Lehnszinsen bis Martini vorigen Jahres von ihnen in natura bezogen seien, als richtig anerkannten, jedoch hinzufügten, dass da sie in dem Genuss dieser Zinsen nach den Linien gewechselt hätten, die jenige Linie, welche auf bevorstehende Martini den Genuss der Lehn-Zinsen mit Ausschluss der anderen Linien zu erwarten gehabt, auch die jetzt gezahlt werdender Zinsen ausschließlich empfangen müsse, sie hierüber aber nun keine weitere Störung in der Berechnung zu veranlassen, eine Vereinigung unter sich schon treffen würden und an die als dann, da Niemand sich einen gefunden, welcher an das heute zu zahlende Ablösungs-Capital oder die abgelöste Last Ansprüche erhoben, die nachstehenden, als richtig anerkannten Beträge gegen Quittung am Rande des Protocolls ausgezahlt wurden:
      1. Vollmeier Friedrich Ahlswede aus Holzen a) für sich
      an Capital 14 Taler 10 ggr. 4 Pf.
      an Zinsen 12 ggr. 8 Pf
      zusammen 14 Taler 23 ggr. ? Pf.
      davon Kosten 3 ggr. 7 Pf.
      also baar 14 Taler 19 ggr. 5 Pf.
      Erhalten 14 Taler 19 ggr. 5 Pf. Ahlswede
      b) für seinen Bruder August Ahlswede unter Vorbehalt der Beibringung einer Vollmacht ? einen gleichen Betrag wie der Vorstehende mit 14 Taler 19 ggr. 5 Pf.
      Erhalten für meinen Bruder 14 Taler 19 ggr. 5 Pf. Ahlswede
      2. Anbauer Daniel Ahlswede aus Holzen eine gleiche Summe, wie die Vorstehenden mit 14 Taler 19 ggr. 5 Pf.
      Erhalten 14 Taler 19 ggr. 5 Pf. Daniel Ahlswede
      3. Vollmeier Christoph Ahlswede aus Dielmissen
      an Capital 43 Taler 6 ggr. 11 Pf.
      an Zinsen 1 Taler 14 ggr. - Pf
      zusammen 44 Taler 20 ggr. 11 Pf.
      davon Kosten 10 ggr. 8 Pf.
      also baar 44 Taler 10 ggr. 3 Pf.
      Erhalten 14 Taler 19 ggr. 5 Pf. Christoph Ahlswede
      Die Erben des Altvaters Christoph Ahlswede zu Tuchtfeld
      a) die Ehefrau des Halbmeiers Christoph Meinecke zu Dohnsen, Wilhelmine geborene Ahlswede
      Handz. XXX der Ehefrau des Halbmeiers Meinecke
      b). die Ehefrau des Großköthers Meyer zu Heien, Johanne geb. Ahlswede
      Handz. XXX der Ehefrau des Großköthers Meyer
      c.) der Ehefrau des Vollmeiers Friedrich Wessel zu Brockensen, Georgine, geborene Ahlswede
      Handz. XXX der Ehefrau des Vollmeiers Friedrich Wessel
      d.) die unverehelichte Caroline Ahlswede, 27 Jahre alt zu Tuchtfeld
      Handz. XXX der unverehelichten Caroline Ahlswede
      e) der Vormund der beiden minderjährigen Kinder des Vollmeiers Ludwig Ahlswede, Vollmeier Ludwig Meyer aus Tuchtfeld an Capital 20 Taler 15 ggr. 6 Pf.
      an Zinsen - Taler 19 ggr. - Pf
      zusammen 22 Taler 10 ggr. 6 Pf.
      davon Kosten 5 ggr. 4 Pf.
      also baar 22 Taler 5 ggr. 2 Pf.
      L. Meyers
      5) Dreivierlelspänner Ludwig Ahlswede aus Bisperode eine gleiche Summe von 22 Taler 5 ggr. 2 Pf.
      Erhalten 22 Taler 5 ggr. 2 Pf. Ludwig Ahlswede
      6) Schmiedemeister Ludwig Ahlswede aus Kaierde an Capital 32 Taler 11 ggr. 2 Pf.
      an Zinsen 1 Taler 4 ggr. 6 Pf
      zusammen 33 Taler 15 ggr. 8 Pf.
      davon Kosten 8 ggr. - Pf.
      also baar 33 Taler 7 ggr. 8 Pf.
      Erhalten 33 Taler 7 ggr. 8 Pf. Ahlswede
      7) Öconom Christian Ahlswede zu Einbeck an Capital 64 Taler 22 ggr. 5 Pf.
      an Zinsen 2 Taler 9 ggr. 2 Pf
      zusammen 67 Taler 7 ggr. 7 Pf.
      davon Kosten 16 ggr. - Pf.
      also baar 66 Taler 15 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 66 Taler 15 ggr. 7 Pf. C. Ahlswede
      8) Halbmeier Christoph Ahlswede aus Dielemissen an Capital 16 Taler 5 ggr. 7 Pf.
      an Zinsen 14 ggr. 2 Pf
      zusammen 16 Taler 19 ggr. 9 Pf.
      davon Kosten 4 ggr. - Pf.
      also baar 16 Taler 15 ggr. 9 Pf.
      Erhalten 16 Taler 15 ggr. 9 Pf. Handzeichen XXX des Halbmeiers Christoph Ahlswede aus Dielemissen
      9) Großköther Wilhelm Ahlswede daher, eine gleiche Summe von 16 Taler 15 ggr. 9 Pf.
      Erhalten 16 Taler 15 ggr. 9 Pf. Handzeichen XXX des Großköthers Wilhelm Ahlswede aus Dielemissen
      10) Vorverehelichten Conrad Ahlswede aus Dielemissen einen gleichen Betrag von 16 Taler 15 ggr. 9 Pf.
      Erhalten 16 Taler 15 ggr. 9 Pf. Handzeichen XXX des Conrad Ahlswede aus Dielemissen
      11) Großköther Ludewig Ahlswede aus Lüerdissen einen gleichen Betrag von 16 Taler 15 ggr. 9 Pf.
      Erhalten 16 Taler 15 ggr. 9 Pf. Handzeichen XXX des Großköthers Ludwig Ahlswede aus Lüerdissen
      12) Großköther Christian Ahlswede aus Kapellenhagen a) für sich
      an Capital 10 Taler 19 ggr. 9 Pf.
      an Zinsen 9 ggr. 6 Pf
      zusammen 11 Taler 5 ggr. 3 Pf.
      davon Kosten 2 ggr. 8 Pf.
      also baar 11 Taler 2 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 11 Taler 2 ggr. 7 Pf. Christian Ahlswede
      b) für seinen Bruder den unverehelichten Conrad Ahlswede unter Vorbehalt der Beibringung einer Vollmacht des Letzteren innerhalb 4 Wochen einen gleichen Betrag von 11 Taler 2 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 11 Taler 2 ggr. 7 Pf. Christian Ahlswede
      13) den Erben des inzwischen verstorbenen Gastwirts Friedrich Ahlswede zu Stadtoldendorf, nämlich dessen Witwe Johanne geb. Koch und dessen Tochter die Ehefrau des Gastwirts Georg Mittendorf, Johanne geborene Ahlswede,
      25 Jahre alt, nebst ihren genannten Ehemann aus Stadtoldendorf,
      an Capital 21 Taler 15 ggr. 6 Pf.
      an Zinsen 19 ggr. - Pf
      zusammen 22 Taler 10 ggr. 6 Pf.
      davon Kosten 5 ggr. 4 Pf.
      also baar 22 Taler 5 ggr. 2 Pf.
      Erhalten 22 Taler 5 ggr. 2 Pf. Handzeichen XXX der Witwe Ahlswede
      Johanna Mittendorf, geb. Ahlswede
      Georg Mittendorf
      14) Halbmeier Conrad Ahlswede aus Halle eine gleiche Summe von 22 Taler 5 ggr. 2 Pf.
      Erhalten 22 Taler 5 ggr. 2 Pf. Conrad Ahlswede
      15) Halbspänner Christian Ahlswede aus Kaierde
      an Capital 10 Taler 19 ggr. 9 Pf.
      an Zinsen 9 ggr. 6 Pf
      zusammen 11 Taler 5 ggr. 3 Pf.
      davon Kosten 2 ggr. 8 Pf.
      also baar 11 Taler 2 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 11 Taler 2 ggr. 7 Pf. Christian Ahlswede
      16) unverehelichter Ludwig Ahlswede, daher eine gleiche Summe von 11 Taler 2 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 11 Taler 2 ggr. 7 Pf. Ludwig Ahlswede
      17) Kleinköther Heinrich Ahlswede daher Nr. 60 eine gleiche Summe von 11 Taler 2 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 11 Taler 2 ggr. 7 Pf. Heinrich Ahlswede
      18) Viertelspänner Christian Ahlswede daher
      an Capital 3 Taler 14 ggr. 7 Pf.
      an Zinsen 3 ggr. 2 Pf
      zusammen 3 Taler 17 ggr. 9 Pf.
      davon Kosten 11 Pf.
      also baar 3 Taler 16 ggr. 10 Pf.
      Erhalten 3 Taler 16 ggr. 10 Pf. Christian Ahlswede
      19) Kleinköther Heinrich Ahlswede daher Nr. 46 eine gleiche Summe von 3 Taler 16 ggr. 10 Pf.
      Erhalten 3 Taler 16 ggr. 10 Pf. Heinrich Ahlswede
      20) Tischler Engelhard Ahlswede aus Eschershausen einen gleichen Betrag von 3 Taler 16 ggr. 10 Pf.
      Erhalten 3 Taler 16 ggr. 10 Pf. E. Ahlswede
      21) Die Erben des Leinewebers Christoph Ahlswede zu Eschershausen, nämlich dessen Söhne die Leineweber Friedrich und Heinrich Ahlswede aus Eschershausen, als Erben anerkannt von den übrigen Agnaten an Capital 21 Taler 15 ggr. 6 Pf.
      an Zinsen 19 ggr. - Pf
      zusammen 22 Taler 10 ggr. 6 Pf.
      davon Kosten 5 ggr. 4 Pf.
      also baar 22 Taler 5 ggr. 2 Pf.
      Erhalten 22 Taler 5 ggr. 2 Pf. Friedrich Ahlswede
      Ahlswede
      22) an die Witwe weiland Brinksitzers Heinrich Ahlswede zu Gerzen und den Leibzüchter Ludwig Pförtner daher, als Vormünder der beiden minderjährigen Ahlswedeschen Söhnen unter Prodection, des obervormundschaftlichen Autorisationsdekrets vom 10ten d. Mts an Capital 21 Taler 15 ggr. 6 Pf.
      an Zinsen 19 ggr. - Pf
      zusammen 22 Taler 10 ggr. 6 Pf.
      davon Kosten 5 ggr. 4 Pf.
      also baar 22 Taler 5 ggr. 2 Pf.
      Erhalten 22 Taler 5 ggr. 2 Pf. Handz. XXX die Witwe Ahlswede
      Vormund Pförtner
      23) Häusling Wilhelm Ahlswede aus Holzen am rothen Steine
      an Capital 10 Taler 19 ggr. 9 Pf.
      an Zinsen 9 ggr. 6 Pf
      zusammen 11 Taler 5 ggr. 3 Pf.
      davon Kosten 2 ggr. 8 Pf.
      also baar 11 Taler 2 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 11 Taler 2 ggr. 7 Pf. Handzeichen XXX des Wilhelm Ahlswede
      24) Häusling Heinrich Ahlswede daher eine gleiche Summe von 11 Taler 2 ggr. 7 Pf.
      Erhalten 11 Taler 2 ggr. 7 Pf. Ahlschwede
      25) an den Schmiedemeister Christoph Lippmann aus Barfelde für den Häusling Johann Friedrich Ahlswede daselbst und in producorter ? Vollmacht des Selben an Capital 21 Taler 15 ggr. 6 Pf.
      an Zinsen 19 ggr. - Pf
      zusammen 22 Taler 10 ggr. 6 Pf.
      davon ab an Kosten 5 ggr. 4 Pf.
      also baar 22 Taler 5 ggr. 2 Pf.
      Erhalten 22 Taler 5 ggr. 2 Pf. Christoph Lippmann
      Die Empfänger erklärten hier zunächst, dass sie ???. ? in die Löschung des zu ihren Gunsten in das Hypothekenbuchs eingetragenen Ablösungs-Capitals nebst Zinsen damit vorliegen wollten.
      Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
      F. Ahlswede
      D. Ahlswede
      Christoph Ahlswede
      Handzeichen XXX der Wilhelmine Ahlswede, verehelichte Meinecke
      Handzeichen XXX der Johanne Ahlswede, verehelichte Meier
      Handzeichen XXX der Georgine Ahlswede, verehelichte Wessel
      Handzeichen XXX der Caroline Ahlswede,
      L. Meyer, Ludwig Ahlswede
      Ludwig Ahlswede C. Ahlswede,
      Handzeichen XXX des Halbmeiers Christoph Ahlswede
      Handzeichen XXX des Großköthers Wilhelm Ahlswede
      Handzeichen XXX des Conrad Ahlswede
      Handzeichen XXX des Ludwig Ahlswede aus Lüerdissen
      Christian Ahlswede
      Handzeichen XXX der Witwe Ahlswede
      J. Mittendorf G. Mittendorf
      Ahlswede aus Halle
      Christian Ahlswede Ludwig Ahlswede,
      Heinrich Ahlswede Ahlswede, Halbspänner
      Ahlswede, Kleinköther Nr. 46
      E. Ahlswede Friedrich Ahlswede
      Daniel Ahlswede
      Handzeichen XXX der Witwe des Heinrich Ahlswede, zu Gerzen
      Pförtner
      Handzeichen XXX des Wilhelm Ahlswede aus Holzen
      Heinrich Ahlswede aus Holzen
      Chr. Lippmann
      Heinrich Ahlswede
      Verfügt,
      das der Löschung des eingetragenen Ablösungs-Capitals nebst Zinsen im Hypothekenbuche geschehen und die am heutigen Termine zur nötige bliebenen etweiigen dritten Betheiligten mit ihren Widersprüchen gegen die Ausrechnung des Capitals an den Berechtigten dem angedrohten Präjudige gemäß zurückgewiesen worden sollten.
      In fidem Schlüter
      Vorstehende Abschrift stimmt mit dem Originale Protocolle wörtlich überein und ist des Inhalts desselben berichtigte Ablösungs-Capital nebst Zinsen im Hypotheken-Buche von Kaierde pag. 27 gelöscht
      Greene, den ten März 1845 Herzogl. Brauschweig-Lüneburg Amt daselbst Albrecht
      Insienirt am 5. Mai 1845 Bünrig, Amtmann
      Nr. 1713
      In Sachen die Allodification des der Familie Ahlswede von dem Landrath und Major von Klencke zu Hämelschenburg eingegebenen Lehns und die Ablösung der darauf haftenden Lehnszinsen betreffend sind nachstehende Kosten entstanden, als
      1. Diäten und Auslagen des Local-Commissär-Landes Öconomie Assessor Schulze 33 Taler 2 ggr. ? Pf
      2. Copialien für die den Interessenten nützetheilenden Recessanfertigen 1 Taler 12 ggr.
      3. Insertiensgebühren für die Bekanntmachung dieser Allodification pp in den pressigen Anzeigen 18 ggr.
      4. Resepturgebühren für diese Beiträge a 3% 1 Taler 1 ggr. 5 Pf
      Sa 36 Taler 9 ggr 5 Pf
      Von diesen Kosten übernehmen der unter den Interessenten getroffene gütliche Übereinkunft gemäß
      a) die Lehnserbberechtigten Gevettern Ahlswede 3 Taler
      b) der Halbspänner Ahlswede zu Middahl den Rest mit 31 Taler 5 ggr.
      und haben der Ersteren dazu nach Verhältnis ihren Antheile an dem Lehnszinsablösungscapitale beizutragen.
      1. Vollmeier Friedrich Ahlswede, Holzen, 14 Taler 10 gGr. 4 Pf
      2. Vollmeier Daniel Ahlswede, Holzen, 14 Taler 10 gGr. 4 Pf
      3. Vollmeier August Ahlswede, Holzen, 14 Taler 10 gGr. 4 Pf
      4. Vollmeier Christoph Ahlswede, Dielmissen 43 Taler 7 gGr.
      5. Erbe des Altvaters Christoph Ahlswede Tuchtfeld 21 Taler 15 gGr. 6 Pf
      6. Dreivierlelspänner Ludwig Ahlswede, Bisperode 21 Taler 15 gGr. 6 Pf
      7. Schmiedemeister Ludwig Ahlswede, Kaierde 32 Taler 11 gGr. 2 Pf.
      8. Öconom Christian Ahlswede, Einbeck 64 Taler 22 gGr. 5 Pf.
      9. Halbmeier Christoph Ahlswede, Dielmissen 16 Taler 5 gGr. 7 Pf.
      10. Halbmeier Wilhelm Ahlswede, Dielmissen 16 Taler 5 gGr. 7 Pf.
      11. Halbmeier Conrad Ahlswede, Dielmissen 16 Taler 5 gGr. 7 Pf.
      12. Halbmeier Ludwig Ahlswede, Lüerdissen 16 Taler 5 gGr. 7 P.
      13. Halbmeier Christian Ahlswede, Capellenhagen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      14. Halbmeier Conrad Ahlswede, Capellenhagen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      15. Halbmeier Friedrich Ahlswede, Stadtoldendorf 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      16. Halbmeier Conrad Ahlswede, Halle 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      17. Halbspänner Christian Ahlswede, Kaierde 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      18. Halbspänner Ludwig Ahlswede, Kaierde 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      19. Kleinköthner Heinrich Ahlswede, Kaierde 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      20. Viertelspänner Christian Ahlswede, Kaierde 3 Taler 14 gGr. 7 Pf.
      21. Kleinköthner Heinrich Ahlswede, Kaierde 3 Taler 14 gGr. 7 Pf.
      22. Leineweber Christoph Ahlswede, Eschershausen, später Engelhard Ahlswede 3 Taler 14 gGr. 7 Pf.
      23. Leineweber Christoph Ahlswede, Eschershausen 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      24. Brinksitzer Heinrich Ahlswede Söhne, Gerzen 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      25. Häusling Wilhelm Ahlswede, Holzen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      26. Häusling Heinrich Ahlswede, Holzen 10 Taler 19 gGr. 9 Pf
      27. Häusling Johann Friedrich Ahlswede, Barfelde 21 Taler 15 gGr. 5 Pf.
      zusammen: 487 Taler - gGr. 5 Pf.