Alschweden, Werner

männlich geschätzt 1620 - geschätzt 1699  (~ 79 Jahre)


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  • Name Alschweden, Werner  [1, 2, 3, 4, 5
    Geboren geschätzt 1620  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben geschätzt 1699  Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I24853  Vennekohl
    Zuletzt bearbeitet am 5 Jul 2019 

    Vater Alschweden, Werner,   geb. geschätzt 1595, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. geschätzt 1660, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 65 Jahre) 
    Familien-Kennung F5360  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Heinemeyer, vermutlich N. 
    Kinder 
    +1. Alschweden, Hanß Eberhard,   geb. geschätzt 1660, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. geschätzt vor 1716, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 56 Jahre)
    +2. Alschweden, Baltzer Alschweden,   geb. geschätzt 1665, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. vor 1707, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter ~ 42 Jahre)
     3. Alschweden, Werner,   geb. geschätzt 1660, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     4. Alschweden, Johann Heinrich,   geb. geschätzt 1650, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     5. Alschweden, Diderich,   geb. geschätzt 1665, Dielmissen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Zuletzt bearbeitet am 8 Jul 2019 
    Familien-Kennung F5358  Familienblatt  |  Familientafel

  • Quellen 
    1. [S77] Lehnsbrief.
      Hakesches Lehen in Dielmissen:
      1691: 20.1. belehnte Ernst XVI Heinrich von Hake aus Buchhagen
      Heinrich Alschweden, als den Ältesten, und mit ihm dessen Bruder Werner und Vetter Hans
      und deren männliche Erben mit verschiedenen Grundstücken bei Dielmissen, welche vordem
      Lutter Hans von der Walle zu Lehen gehabt hatte.
      Entnommen aus der Geschichte der Freiherrl. Familie von Hake 1887
      1713 Oktober: Nach den Zeugen Caspar Schirmer und Balthasar Ahlschwede sind Hakesche Meyerhöfe in
      Dielmissen folgende: das halbe Christoph Kohlenbergs zehntfreies Meyergut, liefert 4 Malter Roggen, 4 Malter
      Hafer. Das ganze Meyergut von Heinrich Kasten modo Hans Meyer. Es besteht von 100 Morgen zehntfreies
      Landes. Es muss entrichtet werden: 10 Malter Roggen, 12 Malter Hafer, 2 Malter Weizen, 6 Hühner, 120 Eier.
      (Abschrift aus von Hakeschen Urkunden und Akten)
      Caput 12
      Vom Dielmisser Zehnten
      Der kleine Dielmisser Zehnte ist von dem Geheimen LegationsRath von Grone 1745. Dem Landdrosten von Hake für 300 Taler Sub. Parto de retrovendende nur kaufet werden. Er soll von dem ehemaligen Alswedischen Lande gehen, und wird jetzt von 54 ¼ Morgen gezogen, dahero er weit mehr werth ist als der Pfandschilling. Der Reise Marschall von Grone wollte ihn daher 1788 wieder einlösen, inzwischen der Hl. Landdrost von Hake suchte die Sache in Serminis Dilatorius abzulehnen.
      Caput 13
      Vom Dielmisser Lande
      Die Ahlsweden in Dielmissen haben von denen von Hake Land zu Afterlehn gehabt. Als 1715 darüber Streit zwischen dem Lehnsherrn und Vasallen entstanden, so hat Hermann Ludewig Hake die so genannte Berkenrecke, oder genannt Halbe Hufe neben der Breite und Hakentuchtberge in der Feldmark Dielmissen, die bis an die Lenne heruntergeht von den Vasallen für 83 2/3 Stiege gekaufet. Es sollen 2 ½ Morgen, nach der Vermessung 4 Morgen seyn. Hernach ist das Land für 2 Taler denen Alsweden wieder verpachtet worden, bis 1745 der Landdrost von Hake die Nutzung selbst gezogen. Es hat der Oberhof überhängt 12 Morgen oder nach der Vermessung 13 Morgen im Dielmisser Felde und gibt 2 Taler 6 mgl. Contribution, in die Dielmisser Contributions Rechnung. 1754 behauptete der Landdrost von Hake die Contributionsfreiheit, erhielt aber die Landesherrschaftliche Resolution.
      1.) das Sachsenrecht gelte nicht im Wolfenbüttelschen
      2.) die angezogenen Landtags Abschiede redeten bloß von Diensten, nicht von anderen Oneribuspublicis (öffentliche
      Lasten), Der Gandersheimische Landtags Abschied gelte nicht auf die Wolfenbüttelschen Lande.
      3.) müsse der von Hake die Contributionsfreiheit beweisen
      4.) wären nicht alle Lehnländereyen der Edelleute contributionsfrei sonst müssen es ihre Meyergüter auch seyn.
      Es könne daher die halbe Hufe Landes bey Dielmissen nicht aus die Contribution geschrieben, und in die Ritter Matrikel eingetragen werden. 1755 auf eine andereweite Vorstellung gab Serenishinius zum Bescheide:
      1.) Supplicant werde die vorige Resetution, und dass der Gandersheimische Landtages Abschied nur somit gelte, als er in der Höfegerichtsordnung bestätigt sey, vermissen sey der Saltzdalum Landtags Abschied nicht ultia Citteram zu entendiren, da er
      a) nicht von Afterlehen, sondern von versetztem adelichen Lande rede.
      b) bloß von Dienstfreiheit, nicht den oneribuspublicus erwähne.
      Es habe also Supplicant die Contributionsfreiheit zu erweisen, als der Vergleich mit Ahlswede, dem publico nicht praejudieiren könne, und eben wenig die Einziehung des Landes zum Gronischen Guthe, als es 1580 in dem Erbregister also Gronisches Häger Guth beschrieben stehe. Dieses Land ist 1790 den Einwohnern Meyer und Warnecke gegen Übernahme der Kriegeführen des Guthes Buchhagen überlassen worden und diese haben die Contribution dabey übernommen, und es wird bey Abgang eines Meyers jedes Mal 9 Taler bezahlt.



    2. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1672 (2 Alt 10524):
      Warner Ahlschweden
      Die Kopfsteuerbeschreibung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel von 1678: Sig. 2 Alt 10533 ? 10547: Warner Ahlschweden
      Landesbeschreibung von 1685: Werner Alschweden: 1 Feuerstelle, 62 Morgen Meyerland von M. g. F. und Grafen von Waldeck, 6 Morgen Erb- oder Erbzinsland von denen von Grohne, Kihrherrn, 9 Morgen Lehnland von denen von Grohne zusammen: 77 Morgen Ländereien und 3 Morgen Wiesenwachs Dienst wöchentlich:
      2 Tage, Dienstgeld Jehrlich 21 Thlr. 24 Gr., Meyerzins:1 Thlr. 15 Gr., Korn 6 Stiegen 2 Ht., außerdem 1 Thlr. 15 Gr. Korn zusammen: 4 St 1 ½ Ht.
      Kontributionsbeschreibung von Dielmissen 23 Alt 352 Dielmissen Seite 63 - 70 Jahr 1690 im St. Archiv Wolfenbüttel: Ackermann : Werner Alschwede
      Leibzüchter Werner Alßweden 3 Pf., 1 Kuh 4 Pf., 1 Schwein ½ Pf.
      1693 ? 1697: Werner Ahlswede (ältester) Werners seel. Sohn (Lehnsbrief)


    3. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Eingabe der Klencken um den Lehnsbesitz
      Anno 1690 erfolgte eine Eingabe der Vormundschaft der Klencken an die herzogliche Amtsverwaltung in Greene. Das Lehen der Ahlsweden in Delligsen sollte wieder um die zwei Hofstellen vervollständigt werden. Die Eingabe liegt als Fotokopie vor.
      1. Ahrends Peter hat den Hof und Garten verkauft an den Landrentmeister. Darum haben die Brodthagen diesen Hofplatz jetzt in ihrer Bewirtschaftung.
      2. Lohmann hat den anderen Klenckischen Kothof mit dem Garten verkauft an Klucken. Dieses Grundstück hat jetzt der Pastor Johan Hinrich Lüttike in Delligsen in Bewirtschaftung.
      Diese Verkäufe sind alle ohne der Ahlsweden Wissen, Willen und Genehmigung erfolgt. Es wird um die Rückführung in den Besitz der Klencken gebeten. Die Ahlsweden sind bei den Klencken immer wieder vorstellig geworden und haben um die Vollständigkeit des Lehens gebeten.
      1691: 20.1. belehnte Ernst XVI Heinrich von Hake aus Buchhagen
      Heinrich Alschweden, als den Ältesten, und mit ihm dessen Bruder Werner und Vetter Hans
      und deren männliche Erben mit verschiedenen Grundstücken bei Dielmissen, welche vordem
      Lutter Hans von der Walle zu Lehen gehabt hatte.
      Entnommen aus der Geschichte der Freiherrl. Familie von Hake 1887
      1693: Lehnsbrief vom 12.Mai 1693
      Lehnsherr: Wilcken Klencke Lippoldt seelig Sonn
      belehnt: Werner Alschweden = Werners seelig Sohn
      Asmus Alschweden = Hanß Alschweden seelig Sohn
      (Asmus Alschweden hat 2 Söhne Heinrich + Anymus)
      Baltzer Alschweden = Hinrich seelig Sohn
      Quelle: Wiederbelehnung der Ahlsweden N. St. Archiv Wolfenbüttel Fb. 7 Alt J 93 Appellationsgericht
      Ich Wilcken Klenke Churfürstlicher Braunschweig Lüneburg wohlbestallter Landdrost weiland Lippolt Klenken zur Hämelschenburg selig Sohn als Ältester und einiger Lehnträger unseres adeligen Geschlechtes der Klenken tun kund und bekenne mit diesem Brief für mich, und meine Söhne wie auch jedermann, daß ich zu einem rechten Manneslehen belehnt habe und hiermit gegenwärtig belehne mit Hand und Munde wie das selbe Recht, Herkommen und Gewohnheit ist, zu in Maßen solches beständigst Geschehen mag, den ehrbaren und wohlgeachteten Werner Ahlschweden Werners selig Sohn und zu mit behuf dessen Vettern Animus Ahlschweden Hanß Ahlschweden selig Sohn wie in gleichen Baltzer Ahlschwede Heinrich Ahlschweden selig Sohn und alle deren männlichen Erben mit zwei Hufen Landes zum Heydale die Fricke pannen zu Kayerden unter dem Pfluge hat, mit dem oberen Idberg einem Kothof binnen Kaierde da des genannten Fricken Pannen Söhne auf wohnet und in das Gut mit gehören zwei Hufen Landes, die Knoken Hufe genannt, auch zum Heydale gelegen, zwei Hufen Landes zu Delligsen in dem niederen Hagen genannt auf der Grethufe noch mit zwei Kothöfen zu Delligsen, einer Wiese auf dem Lünierfelde, genannt die Tiesemannswiese. Neun Morgen Landes belegen in der Feldmark Kaierde und in das vorbenannte Holtz mit gehörig 15 Morgen Land in der Feldmark zu Delligsen belegen mit dem Zehnten über den Idberg über dem Heydahle und für über alle diese vorher beschriebenen Güter mit allen dessen Gerechtigkeiten und Zubehörigkeiten wie die belegen sein im Holze, im Felde, Wasser, Wiesen und Weiden. Nichts davon ausbeschieden. Und ich Wilcken Klenke samt meine Erben wollen Werner Ahlschweden und seinen Agnaten den Ahlschweden und deren männlichen Leibeslehnserben dieser vorher beschriebenen Güter rechte Herren und Beschützer sein wo wann und wie oft Ihnen das Not ist und sie das von uns erheischen (bitten oder fordern) werden. Dessen zur Urkunde ist dieser Brief mit unseren Lehn secret wissentlich versiegelt.
      So geschehen Hämelschenburg den 12.Mai im sechzehnhundert und drei und neunzigsten Jahr
      Beauftragter Henricus Dunker
      12. Mai 1693


    4. [S50] STA Wolfenbüttel.
      Schreiben von 1697
      1697: Schreiben um die Hofstellen in Delligsen am 1.Mart 1697
      Erinnerung: (Pro Memorie) Die Klencken erinnern an die Erledigung
      der Angelegenheit der Hofstellen in die zu den Ländereien
      der Ahlschweden zu Dilemissen gehören
      genannt werden: Werner Alschweden (Ältester)= Werners Sohn
      Asmus Alschweden = Hans Sohn
      Baltzer Alschweden = Hinrichs Sohn
      Lehnsbrief von 1697
      Ich Wilcken Klenke Churfürstlicher Braunschweig Lüneburg wohlbestallter Landdrost weiland Lippolt Klenken zur Hämelschenburg selig Sohn als Ältester und einiger Lehnträger unseres adeligen Geschlechtes der Klenken thun kundt und bekenne in und bekenne in und mit diesem Briefe für mich, und meine Söhne wie auch jedermanniglich, daß ich zu einem rechten Mannlehen belehnt habe und hiermit gegenwärtig belehne, mit Hande und Mundt wie desselben Recht, Herkommen und Gewohnheit ist, zu in Maßen solches beständigst Geschehen mag, den ehrbaren und wohlgeachteten Warner Ahlschweden Warners selig Sohn und zu mit behuf dessen Vettern Asmus Ahlschweden Hanß Ahlschweden selig Sohn wie ingleichen Baltzer Ahlschwede, Hinrich seelig Sohn und alle deren männlichen Erben mit zwei Hufen Landes zum Heydale, die Fricke pannen zu Kayerden unter dem Pfluge hat, mit dem oberen Idberge, einem Kothof binnen Kaierde. da des genannten Fricken Pannen Söhne auf wohnet, und in das Gut mit gehören zwei Hufen Landes, die Knoken Hufe genannt, auch zum Heydale gelegen, zwei Hufen Landes zu Delligsen in dem niederen Hagen genannt auf der Grethufe noch mit zwei Kothöfen zu Delligsen, einen Wiesen auf dem Lünierfelde, genannt die Tiesemannswiese. Neun Morgen Landes belegen in der Feldmark Kaierde und in das vorbenannte Holtz mit gehörig 15 Morgen Land in der Feldmark zu Delligsen belegen mit dem Zehnten über den Idberg über dem Heydahl und für über alle diese vorbeschriebenen Güter mit alle dessen Gerechtigkeit und Zubehörigkeiten wie die belegen sein im Holze, im Felde, Wasser, Wiesen und Weiden, nichts davon ausbeschieden. Und ich Wilcken Klencke sambt meine Erben wollen Werner Ahlschweden und seinen Agnaten die Ahlschweden, und deren männlichen Leibeslehnserben dieser vorbeschriebenen Güter rechte Herrn und Beschützer sein, wo wann und wie oft Ihnen das Noht ist und sie daß von uns erheischen (bitten oder fordern) werden. Dessen zur Urkunde ist dieser Brief mit unseren Lehn Secret wissentlich versiegelt.
      So geschehen Hämelschenburg den 12.Mai im sechzehnhundert und drei und neunzigsten Jahr L. S.


    5. [S103] Quelle: Archiv der Familie Klencke Hämelschenburg.
      Eine erste Feldbeschreibung 1699
      1699: Erste Beschreibung der Ländereien up den Heydale
      Anno 1699 Quelle: Archiv der Familie von Klencke Hämelschenburg
      Die Ahlschweden bedrängten die Lehnsherren für die Vollständigkeit des Lehens zu sorgen. Die Lehnsherren forderten eine Bestandsaufnahme.
      In einer Eingabe vom 4. April 1699 bitten die Ahlschweden Lehnsassen die Lehnsherrschaft auf eine Anfrage hin die Vollständigkeit des Lehens herbeizuführen oder dabei grundsätzlich zu helfen.
      1. Ein Kothof in Delligsen belegen zwischen Hans Dormeier und Philipp Meier ist an die Brodthagen gelangt.
      Die Ahlschweden klagen vor dem Amt um die Rückgabe. Die Schriftsätze zu dieser Klage sind der Lehnsherrschaft als Abschrift zur Kenntnis gebracht.
      2. Noch ein Kothof auch in Delligsen. Die Hofstelle liegt zwischen Brodthagen und Andreas Hobele und ist ebenfalls von dem Meyer versetzt. Der Pastor Justus Lüttichen hat sie für 28 Taler erworben.
      Diese Vorgänge sind ohne der Ahlschweden oder der Lehnsherrschaft Wissen und Genehmigung vor langer Zeit geschehen
      3. Noch ein Kothof in Kaierde ist aus dem Lehen verloren gegangen. Wir wissen trotz vielem Suchen nicht mehr wo die Hofstelle belegen war.
      4. Die Büsche im Felde und zwischen den Feldstücken im Lehnsgebiet werden den Ahlschweden von den Forstbediensteten streitig gemacht. Wir haben diese Büsche immer als unser Lehnsgebiet genutzt.
      Die Sippenältesten haben seit sehr langer Zeit bei jeder sich bietender Gelegenheit um Hilfe für die Vollständigkeit des Lehens gebeten. Sie bitten die Lehnsherrschaft nun endlich gründlich tätig zu werden.
      Am 5. April 1699 geben Baltzer und Christian Ahlschwede die erste erhalten gebliebene Beschreibung der Lehnsgüter.
      1699: Erste schriftliche Beschreibung der Lehnsländerei der Klenken, geliehen an die Vasallen Ahlschweden.
      Aktum Hannover den 5. April 1699
      Es erscheinen Baltzer Ahlschweden aus Dilmißen, Warners selig Sohn nebst Christian Ahlschweden Hinrich selig Sohn (Heinrich war zu dieser Zeit 66 Jahre alt. Er starb 1721 im Alter von 88 Jahren) und berichten und stellen dar nach getanen Anfrage.
      1. Christian Ahlschwede Hinrichs selig Sohn hat in Bewirtschaftung 2 Hufen Landes im Heydahle von 60 Morgen zwischen Delligsen und Kaierde belegen, welches anfängt bei Onimus Ahlschwede (auf der Grethude). Dabei (liegen) die 2 Hufen eine hinter der anderen her dicht zusammen und ist zu Ende bei dem also genannten Schlochternberg). Das Feld (hinten in der Schleihe) darunter. Vorher und dahinter liegt das Holz der tote Iberg (kleine Heinberg) herrschaftliches Holz. Soll etwas Holz (auf den 2 Hufen stehen) ist von uns (so ich) weggenommen. (Auf dem Steinbrink stand Buschwerk).
      2. Hat auch den Oberen Idtberg in Bewirtschaftung. Der Idtberg ist zwischen (der) Delligser (Feldmark) und (der) Kaierder (Feldmark) gelegen. Hiervon liegen zwanzig Morgen zwischen der Brodthagischen Erben Länderei (in der Schleihe) zwischen der Delligser Feldmark und der Kaierder (Feldmark in Milliehausen) in einem Stücke obenher (darüber) am Hohen Idtberg gelegen. Unterher (in der Schleihe) an die Delligser Ländereien (grenzend).
      Einen Köthnerhof im Ort Kaierde. Der Kothoff ist fort. Man weiß davon nichts mehr.
      St. Archiv Wolfenbüttel 7Alt J 73
      3. Den übern Iberg. Bestehet aus Holzung und aus Dreischland. Ungefähr 2 Hufen. (Das
      Land hinter dem Knüppelsberg). Die Delligser Länderei an der Schleihen dar umher (liegt darunter nach Norden zu). An der anderen Seite liegt die (Mittäler) Kaiersche Länderei (bis an) den kleinen Idtberg. Obenwärts (nach Westen zu) liegt der Herren hohe Idtberg. (Der herzogliche Wald am hohen Idtberg). Unterher die (Mittäler) Delligser Ländereien. Und haben die herzoglichen (Forstbediensteten) den Klenkischen kleinen Idberg (Knüppelsberg) und diese Holzung weggenommen. Diesen Wald hatten wir Ahlschweden vorher in Lehnsbesitz und Bewirtschaftung.
      4. Einen Kothoff binnen Kayerde. Dieser ist fort und man weiß davon nichts mehr. (Dies ist eine Wiederholung der oberen Aussage St. Archiv Wolfenbüttel 7 Alt J 73)
      5. Die Knocken Hufen hat er (in Größe) von 2 Hufen Landes in den Nedderhagen ebenfalls in Bewirtschaftung. Es sind ungefähr 60 Morgen. Sie liegen einerseits am hohen Idtberg. An der anderen Seite am kleinen Idtberg. Dritterseits am Mohlenberg (das ist die Verlängerung des Knüppelsberges nach Westen) und an der vierten Seite oben auf dem (dem Idtberg) 20 Morgen davon angereihet. Es wird als Dreisch genutzt.
      6. Noch 2 Hufen Landes vor dem (Mittäler Lehnland in der) Delligser Länderei. Im niederen Hagen genannt, auf der Grethoffe. Geht vor der Grethufe hinüber bis an die Schleihe.
      7. 2. Kothöfe zu Delligsen. Diese sollen fort sein und in fremder Bewirtschaftung und Besitz. In Ihnen wohnen der Pastor Lüttke (Lüttich) zu Delligsen und herrschaftlich Brodthagische Erben sollen den anderen haben.
      8. Eine Wiese auf dem Lünierfelde. Die Tiesemannes Wiese. Die angegebene Wiese liegt in unserer Bewirtschaftung. Sie liegt beiderseits zwischen Holz vor der düsteren Grund. Am Hilse genannt. Obenher am Stoffel Koch seiner Wiese. Untenher an Johann Kochen seiner Wiese.
      Der Ertrag ist ungefähr von einer Karre voll Heu.
      9. Neun Morgen Landes in der Kayerder Feldmark (auf der Grethude). Auf der einen Seite neben dem brodthagischen Land. Auf der anderen Seite an Onimus Ahlschweden Land. Unten trifft es gegen die Delligser Gemeindeländerei. (Dieses Land) haben wir in Bewirtschaftung.
      10. 15 Morgen in der (Mittäler Feldmark) zu Delligsen. Diese sind zwischen unserem Lande her belegen.
      11. Der Zehnte über den Idtberg. Haben den obigen in Bewirtschaftung. Gibt einige Male ungefähr (seinen Ertrag).
      12. Wir haben auch den Zehnten über das übrige Land im Heydahle.
      13. Der Meyer (Pächter) Arent Peter und Lohmann haben diese Hofflächen in Delligsen von Hinrich Ahlschwede Großköter Hinrich genannt. Sie haben diese Höfe neben der Länderei vor langer Zeit meierweise empfangen (gepachtet). Dies ist in den Amtsbüchern ausdrücklich aufgeschrieben und dort zu finden und nachzulesen. Diese Pächter haben versucht, diese Klenkischen Höfe ohne das Wissen und die Genehmigung der Ahlschweden zu verkaufen. Ahrent Peter hat als erster den Hof mit Garten widerrechtlich verkauft an den Landesrentmeister. Von ihm haben die brodthagischen Erben solchen Hof jetzt in Bewirtschaftung empfangen.

      1699: Lehnsbrief von 1699 den 22. Mai
      Lehnsherr: Witwe des Oberkammerherrn Wilken von Klencke
      belehnt: Warner Alschweden zu Dilemißen wohnhaft als der Älteste seines Geschlechts
      seine Vettern Hinrich, Hans und Henni Alschweden
      Ich Wilcken Klenke Churfürstlicher Braunschweig Lüneburg wohlbestallter Landdrost weiland Lippolt Klenken zur Hämelschenburg selig Sohn als Ältester und einiger Lehnträger unseres adeligen Geschlechtes der Klenken tun kund und bekenne mit diesem Brief für mich, und meine Söhne wie auch jedermann, dass ich zu einem rechten Manneslehen belehnt habe und hiermit gegenwärtig belehne mit Hand und Munde wie das selbe Recht, Herkommen und Gewohnheit ist, zu in Maßen solches beständigst Geschehen mag, den ehrbaren und wohlgeachteten Werner Ahlschweden Werners selig Sohn und zu mit behuf dessen Vettern Animus Ahlschweden Hanß Ahlschweden selig Sohn wie in gleichen Baltzer Ahlschwede Heinrich Ahlschweden selig Sohn und alle deren männlichen Erben mit zwei Hufen Landes zum Heydale die Fricke pannen zu Kayerden unter dem Pfluge hat, mit dem oberen Idberg einem Kothof binnen Kaierde da des genannten Fricken Pannen Söhne auf wohnet und in das Gut mit gehören zwei Hufen Landes, die Knoken Hufe genannt, auch zum Heydale gelegen, zwei Hufen Landes zu Delligsen in dem niederen Hagen genannt auf der Grethufe noch mit zwei Kothöfen zu Delligsen, einer Wiese auf dem Lünierfelde, genannt die Tiesemannswiese. Neun Morgen Landes belegen in der Feldmark Kaierde und in das vorbenannte Holtz mit gehörig 15 Morgen Land in der Feldmark zu Delligsen belegen mit dem Zehnten über den Idberg über dem Heydahle und für über alle diese vorher beschriebenen Güter mit allen dessen Gerechtigkeiten und Zubehörigkeiten wie die belegen sein im Holze, im Felde, Wasser, Wiesen und Weiden. Nichts davon ausbeschieden. Und ich Wilcken Klenke samt meine Erben wollen Werner Ahlschweden und seinen Agnaten den Ahlschweden und deren männlichen Leibeslehnserben dieser vorher beschriebenen Güter rechte Herren und Beschützer sein wo wann und wie oft Ihnen das Not ist und sie das von uns erheischen (bitten oder fordern) werden. Dessen zur Urkunde ist dieser Brief mit unseren Lehn secret wissentlich versiegelt.
      So geschehen Hämelschenburg den 12. Mai im sechzehnhundert und drei und neunzigsten Jahr
      Beauftragter Henricus Dunker
      12. Mai 1699